Zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. hat unserer Kollegin, Rechtsanwältin Dr. Stephanie Funk, die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)“ zu führen.

Seit 2011 ist sie bei Bartsch Rechtsanwälte tätig. Der Titel unterstreicht ihre Expertise auf dem Gebiet des Erbrechts und ist zudem eine Ergänzung des bereits seit dem Jahr 2009 bestehenden Titels der Fachanwältin für Erbrecht. Er weist besondere theoretische und praktische Kenntnisse aus, die die Fähigkeit zur Übernahme von Testamentsvollstreckungen unterstreichen. 

Wir gratulieren Dr. Stephanie Funk sehr und freuen uns mit Ihr!