Vorweggenommene Erbfolge: Zu Lebzeiten an später denken

Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit.
Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.

Unsere Dozentin Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.

 

Vorweggenommene Erbfolge: Zu Lebzeiten an später denken

Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit.
Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.

Unsere Dozentin Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.

 

Ladies Talk Business zu Unternehmenstransformation und Generationen – Zukunft kann nur miteinander gelingen

Zum 17. Mal durften wir am 21.01.2026 bei unserer Veranstaltungsreihe „Ladies Talk Business“ einen inspirierenden Abend erleben – mit vielen Gesprächen, Austausch und einem Thema, das aktuell in jedem Unternehmen spürbar ist: Wie kann Unternehmenstransformation generationenübergreifend gelingen?

Mit Ihrem Vortrag zur Unternehmenstransformation und Generationen hat Anja Dieterle, Vorständin der SHE international AG sowie der SHE Informationstechnologie AG, aufgezeigt, wie die unterschiedlichen Generationen geprägt sind und was dies für die Führung und Transformation im Unternehmen bedeutet.

Die wichtigste Erkenntnis des Abends: Nicht „die Jungen“ oder „die Alten“ sind das Problem, sondern das fehlende Verständnis für die jeweilige Perspektive. Wer eine Unternehmenstransformation will,  muss Brücken zwischen den Generationen bauen.

Ein herzliches Dankeschön an Frau Anja Dieterle für den inspirierenden Vortrag und an The Hust – Gourmet & More für die Bewirtung und den perfekten Rahmen.

Beim Ladies Talk Business bringen wir Unternehmerinnen und Frauen in Fach- und Führungspositionen zusammen, um Impulse zu setzen, Erfahrungen zu teilen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Somit schaffen wir einen Rahmen für Inspiration, fachlichen Austausch und persönliche Begegnungen.

Unsere nächste Ladies-Talk-Business-Veranstaltung in Pforzheim ist bereits in Planung. Bei Interesse können Sie sich gerne an event@bartsch.law wenden.

 

Vorweggenommene Erbfolge: Zu Lebzeiten an später denken

Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit.
Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.

Unsere Dozentin Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.

Erbrecht kompakt: Testament und Erbvertrag. Rechtliche Aspekte

Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert.
Der Vortrag zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.

Unsere Dozentin Dr. Stephanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Erbrecht – Teil 1 Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht dargestellt. Es erfolgt zudem ein Exkurs zum Erbschaftsteuerrecht.

Unsere Referentin Dr. Stephanie Funk ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht.

Erbrecht kompakt: Gesetzliche Erbfolge & Pflichtteilsrecht. Rechtliche Aspekte

Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht dargestellt. Es erfolgt zudem ein Exkurs zum Erbschaftsteuerrecht.

Dr. Stephanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Vorweggenommene Erbfolge: Zu Lebzeiten an später denken

Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit.
Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.

Die Dozentin Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.

Vorweggenommene Erbfolge: Zu Lebzeiten an später denken

Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit.
Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.

Die Dozentin Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.

Erbrecht kompakt: Gesetzliche Erbfolge & Pflichtteilsrecht

Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht dargestellt. Es erfolgt zudem ein Exkurs zum Erbschaftsteuerrecht.

Dr. Stephanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.

Vorweggenommene Erbfolge: Zu Lebzeiten an später denken

Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit.
Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.

Die Dozentin Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.

Erbrecht kompakt: Gesetzliche Erbfolge & Pflichtteilsrecht

Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht dargestellt. Es erfolgt zudem ein Exkurs zum Erbschaftsteuerrecht.

Dr. Stephanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.

Digitaler Nachlass – Was passiert mit unseren Daten nach dem Tod? (Vortrag)

In einer zunehmend digitalen Welt hinterlassen wir weit mehr als nur materielle Besitztümer. Unser digitaler Nachlass umfasst E-Mails, soziale Medien-Profile, Online-Konten und vieles mehr. Doch was passiert mit diesen digitalen Spuren nach unserem Tod? Der Vortrag gibt umfassende Einblicke in die Bedeutung des digitalen Nachlasses und die verantwortungsvolle Vorsorge für digitale Vermögenswerte und Informationen – sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen per Testament.

WICHTIGER HINWEIS: Diese Veranstaltung ist Teil einer Vortragsreihe. Sie können jeden Vortrag einzeln oder die gesamte Reihe buchen. Bei Buchung der Reihe erhalten Sie einen Rabatt von 5 €.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht -Selbstbestimmung in medizinischen und rechtlichen Belangen (Vortrag)

Die Errichtung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist entscheidend, um die eigene Selbstbestimmung auch dann zu gewährleisten, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit. Der Vortrag stellt den Sinn und Zweck einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und zeigt die wichtigsten Fallstricke bei Errichtung dieser Dokumente auf.

WICHTIGER HINWEIS: Diese Veranstaltung ist Teil einer Vortragsreihe. Sie können jeden Vortrag einzeln oder die gesamte Reihe buchen. Bei Buchung der Reihe erhalten Sie einen Rabatt von 5 €.

Erbrecht kompakt – gesetzliche Erbfolge & Testament (Vortrag)

Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge sowie das Pflichtteilsrecht dargestellt und die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag aufgezeigt.

WICHTIGER HINWEIS: Diese Veranstaltung ist Teil einer Vortragsreihe. Sie können jeden Vortrag einzeln oder die gesamte Reihe buchen. Bei Buchung der Reihe erhalten Sie einen Rabatt von 5 €.

Vorweggenommene Erbfolge: Zu Lebzeiten an später denken

Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit.
Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.

Frau Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.

Erbrecht kompakt: Testament & Erbvertrag

Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert.
Der Vortrag an der VHS in Karlsruhe zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.

Dr. Stefanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.

Erbrecht kompakt: Testament & Erbvertrag

Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert.
Der Vortrag an der VHS in Karlsruhe zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.

Dr. Stefanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.

Zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. hat unserer Kollegin, Rechtsanwältin Dr. Stephanie Funk, die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)“ zu führen.

Seit 2011 ist sie bei Bartsch Rechtsanwälte tätig. Der Titel unterstreicht ihre Expertise auf dem Gebiet des Erbrechts und ist zudem eine Ergänzung des bereits seit dem Jahr 2009 bestehenden Titels der Fachanwältin für Erbrecht. Er weist besondere theoretische und praktische Kenntnisse aus, die die Fähigkeit zur Übernahme von Testamentsvollstreckungen unterstreichen. 

Wir gratulieren Dr. Stephanie Funk sehr und freuen uns mit Ihr!