Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit.
Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.
Frau Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.