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Hendrik Stroborn
Rechtsanwalt

Meine Spezialgebiete

Gesellschaftsrecht / M&A

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

Seit dem Jahr 2000 begleite ich als Rechtsanwalt in Frankfurt/Main, London und Karlsruhe nationale und internationale Transaktionen im Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht, darunter zahlreiche Reorganisationen, Unternehmenskäufe und komplexe Finanzierungen. Dabei berate ich börsennotierte Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, Wagniskapitalgeber bei der Beteiligung an Start-Up Unternehmen und Gesellschafter bei der Beilegung von Streitigkeiten.

Werdegang

Hendrik Stroborn war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Lausanne-Dorigny (CH), einer wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth und dem Rechtsreferendariat in Bamberg, Speyer und New York City als Rechtsanwalt in verschiedenen international agierenden Kanzleien tätig, unter anderem für verschiedene Rechtsanwaltszweige großer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. Er war zudem Regierungsrat bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Sachgebietsleiter in der Bayerischen Finanzverwaltung. Der interdisziplinäre Beratungsansatz ist ihm ein besonderes Anliegen.

Seit April 2016 ist Hendrik Stroborn Partner bei Bartsch Rechtsanwälte.

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