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Bankrecht

Beim Bankrecht ist zwischen dem privaten Bankrecht und dem öffentlichen Bankrecht zu unterscheiden.

Unsere Spezialgebiete

Privates Bankrecht

Beim privaten Bankrecht geht es um die Beziehungen zwischen Bank und Kunden sowie dem Verhältnis der Banken untereinander. Die darauf bezogenen zivilrechtlichen Vorschriften sind über zahlreiche Gesetze verteilt und bei Verbrauchern als Kunden auch vom Europarecht geprägt. Das private Bankrecht wird darüber hinaus auch durch die Geschäftsbedingungen der Banken und innerhalb der Kreditwirtschaft durch Bankenabkommen ausgeformt.

Öffentliches Bankrecht

Beim öffentlichen Bankrecht befassen sich öffentlich-rechtliche Regelungen mit der Aufsicht des Staates gegenüber der Kreditwirtschaft. Die Ziele der Bankenaufsicht bestehen darin, Missständen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der anvertrauten Vermögenswerte gefährden könnten, die die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen könnten oder die erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen könnten. Die Bankaufsicht wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die BaFin ausgeübt. Als unabhängiges Organ der EU nimmt die EZB die Bankenaufsicht aus europäischer Perspektive wahr.

Warum Bartsch?

Marin Mrvelj
Dr. Thomas Scharpf
Julia Lüders
Rüdiger Strubel
Sabine Przerwok
Dr. habil. Christian Förster
Dr. Oliver Klein
Daniel Scharpf
Dr. Reinhard Möller
Alexandra Steg, LL.B.
Julia Straburzynski
Constanze Stallecker
Dr. Alexander Hoff
Bernhard Fritz
Julien Sweeting, LL.M. (London)
Joachim Dorschel
Wolfgang Döring
Sarah Zentner
Marc Blaha
Florian Krug
Hendrik Stroborn
Prof. Dr. Michael Bartsch
Dr. Gerhard Wagner
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