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Bankrecht

Beim Bankrecht ist zwischen dem privaten Bankrecht und dem öffentlichen Bankrecht zu unterscheiden.

Unsere Spezialgebiete

Privates Bankrecht

Beim privaten Bankrecht geht es um die Beziehungen zwischen Bank und Kunden sowie dem Verhältnis der Banken untereinander. Die darauf bezogenen zivilrechtlichen Vorschriften sind über zahlreiche Gesetze verteilt und bei Verbrauchern als Kunden auch vom Europarecht geprägt. Das private Bankrecht wird darüber hinaus auch durch die Geschäftsbedingungen der Banken und innerhalb der Kreditwirtschaft durch Bankenabkommen ausgeformt.

Öffentliches Bankrecht

Beim öffentlichen Bankrecht befassen sich öffentlich-rechtliche Regelungen mit der Aufsicht des Staates gegenüber der Kreditwirtschaft. Die Ziele der Bankenaufsicht bestehen darin, Missständen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der anvertrauten Vermögenswerte gefährden könnten, die die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen könnten oder die erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen könnten. Die Bankaufsicht wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die BaFin ausgeübt. Als unabhängiges Organ der EU nimmt die EZB die Bankenaufsicht aus europäischer Perspektive wahr.

Warum Bartsch?

Julia Lüders
Dr. Reinhard Möller
Dr. Marc Pfirmann
Julia Straburzynski
Dr. habil. Christian Förster
Florian Krug
Marc Blaha
Dr. Stephanie Funk
Wolfgang Döring
Sarah Zentner
Prof. Dr. Michael Bartsch
Joachim Dorschel
Bernhard Fritz
Julien Sweeting, LL.M. (London)
Dr. Oliver Klein
Dr. Alexander Hoff
Constanze Stallecker
Daniel Scharpf
Hendrik Stroborn
Dr. Simon Bahlinger
Alexandra Steg
Sabine Przerwok
Ulrich A. Götz
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