Unsere Spezialgebiete
Architekten & Ingenieurrecht
Gute Arbeit verdient angemessene Entlohnung. Wir sind Spezialisten für das Honorarrecht von Architekten und Ingenieuren, z.B. nach HOAI, AHO, etc und unterstützen bei Vertragsgestaltungen. Bei Haftungsrisiken vertreten wir Architekten und Ingenieure, um sie vor Inanspruchnahme zu schützen.
Wir minimieren Risiken und erhöhen die Termin- und Kostensicherheit bei Pauschalhonoraren, Baukostenbudgets oder (noch) HOAI- oder AHO-Verträgen. Das Claim- und Anti-Claimmanagement bei Planungsänderung oder bei verzögerter oder verlängerter Bauausführung gehört zu unseren Kernkompetenzen.
Recht der Projektsteuerer
Vergaberecht
Öffentliche Aufträge spielen für Architekten und Ingenieure eine große Rolle. Fast alle Großprojekte unterliegen dem Vergaberecht. Inzwischen müssen auch bei kleineren Projekten die Planerverträge öffentlich ausgeschrieben werden.
Die Vergabe der Planerverträge, die regelmäßig in einem frühen Projektstadium erfolgt, unterliegt dabei besonderen Herausforderungen und unterscheidet sich vom Einkauf anderer Dienstleistungen, aber auch der Bauleistungen. Nicht umsonst ist ihr ein eigener Abschnitt der VgV gewidmet. Wir beraten bei der Durchführung von Planungswettbewerben und der Durchführung von Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Dabei sind wir sowohl auf Bieterseite als auch für öffentliche Auftraggeber tätig.
Vergaberecht – Einfach erklärt?
Erhalt von Fördermitteln – Was ist zu beachten?
Öffentlicher Auftraggeber – Wer ist das und gehöre ich dazu?
Öffentlicher Auftraggeber – Wer ist das und gehöre ich dazu?
Urheberrecht