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IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Unsere Spezialgebiete

Cloud Computing

Mittels Cloud Computing werden IT-Ressourcen und Dienste über das Internet bereitgestellt, was es Ihrem Unternehmen ermöglicht, auf flexible und skalierbare Weise auf Speicher, Rechenleistung und Anwendungen zuzugreifen. Wir helfen Ihnen dabei mit spezialisierter Rechtsberatung, indem wir Verträge samt Service-Level-Vereinbarungen prüfen und entwerfen, Verfügbarkeiten und Sicherheitsrisiken bewerten und dafür sorgen, dass Sie beim Hosting weder als Anbieter noch als Kunde böse Überraschungen erleben.

Cybersecurity

Cybersecurity ist heute unverzichtbar, um Ihre IT-Systeme sowie Ihre Betriebs- und Kundendaten vor Hackerangriffen (Malware, Ransomware, Denial of Service etc.) und Datenschutzverletzungen zu bewahren und so das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu erhalten. Wir unterstützen Sie dabei gezielt von rechtlicher Seite, indem wir Sicherheitskonzepte und Compliance-Strategien entwickeln, Prozessketten und Zuständigkeitsbereiche sowie Haftungsfallen überprüfen und bei der Bewältigung von Cybersecurity-Vorfällen helfen (z.B. Durchsetzung von und Verteidigung gegen Ersatzansprüche, Koordination mit Versicherungen, Maßnahmen zum effektiven Reputationsschutz).

E-Commerce

Der E-Commerce nimmt immer weiter zu, in vielen Sektoren werden mittlere mehr Waren und Dienstleistungen online über das Internet gekauft und verkauft als im stationären Handel. Neben vielen Vorteilen dürfen aber auch die Risiken und spezifischen Anforderungen des Online-Handels nicht übersehen werden. Hier beraten wir Sie eingehend etwa bei der datenschutz- und verbraucherrechtlich korrekten Gestaltung Ihres Online-Shops, bei Fragen zu Urheber- und Nutzungsrechten an von Ihnen verwendeten Bildern und Texten sowie der reibungslosen Geschäftsabwicklung mit Kunden und Zahlungsdienstleistern.

Software-Entwicklung

Die Entwicklung von Individual-Software ist kein einfaches Unterfangen, die abhängig von der gewählten Methode („Wasserfall“ versus „Agil“) einen langen Atem und die engagierte Zusammenarbeit vieler Beteiligter von beiden Seiten braucht. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite und entwerfen passgenaue Verträge, die Ihnen bei der erfolgreichen Projektverwirklichung helfen. Dabei achten wir insbesondere auf die genaue Regelung von Leistungsinhalten und -terminen, die Ausgestaltung von Nutzungsrechten und die Klarstellung von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen.

Soft- und Hardware-Vertrieb

Soft- und Hardware werden heutzutage über eine Vielzahl von Geschäftsmodellen vertrieben, von den klassischen Formen wie Kauf und Miete bis hin zu den immer beliebteren „as a Service“-Konstruktionen (IaaS, PaaS, SaaS). Wenn Sie IT-Dienstleister sind, helfen wir Ihnen, die für Sie passenden rechtlichen Gestaltungen zu finden und arbeiten mit Ihnen gemeinsam individuell angepasste Verträge aus. Wenn Sie dagegen als Kunde IT-Dienstleistungen in Anspruch nehmen, prüfen wir bestehende und neu abzuschließende Verträge u.a. auf etwaige Schwachstellen, unausgewogene Haftungsregeln oder nachteilhafte Preisgestaltungs- und Kündigungsbestimmungen.

Vergaberecht

Auch öffentliche Auftraggeber benötigen IT-Leistungen. Die Digitalisierung von Verwaltung und Justiz sind das Gebot der Stunde. Wir sorgen von Anfang an für ein einheitliches Vergabemanagement und Wirken bei der Gestaltung der Vergabeunterlagen, einschließlich der notwendigen Verträge mit. Besondere Expertise haben wir aber mal einen Kauf von IT-Leistungen. Wir passen EVB-IT Verträge an und unterstützen bei der für das Projekt sinnvollen Gestaltung. Wir vertreten sie im Nachprüfungsverfahren bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Ausschreibung. Während der Vertragsdurchführung stehen wir ihnen zur Seite, Sei es bei der Nichterreichung geschuldet Leistungen, dem Verlangen von Change-Request oder beim Umgang mit Mängeln. Hallo auch bei Vertragsverlängerungen und Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit unterstützen wir aus rechtlicher Sicht.

Gut zu wissen

21.02.2024
  I   Veranstaltung
Der Dschungel wird dichter: Wieder Nachwuchs bei den europäischen IT-Regulierungen

I   News
21.03.2024
MMR – Vertragspraxis im IT-Recht

Ihre Ansprechpartner für IT-Recht

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Datenschutz

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