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Erbrecht & Vermögensnachfolge

Eine durchdachte Gestaltung Ihres letzten Willens gewährleistet die Umsetzung Ihrer persönlichen Vorstellungen, schafft Rechtssicherheit und vermeidet Streit, wenn der Erbfall eintritt. Wir unterstützen Sie dabei, individuelle Lösungen für Ihre Nachfolge zu entwickeln, sei es z. B. durch Testamentsgestaltung oder Schenkungen zu Lebzeiten. Ist der Erbfall eingetreten, spielt bei der Abwicklung neben rechtlichen Fragen oft auch die zwischenmenschliche Komponente eine entscheidende Rolle. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz im Erbrecht gewährleistet in jedem Fall, dass nicht nur Ihre rechtlichen Belange umfassend berücksichtigt werden, sondern auch Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen im Mittelpunkt stehen.

Unsere Spezialgebiete

Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

Die gesetzliche Erbfolge führt nicht selten zu Streit. Durch die wirksame Errichtung einer durchdachten Verfügung von Todes wegen können Sie umfassend selbst bestimmen, wer was und wieviel von Ihrem Nachlass erhalten soll. Insbesondere können bereits hier Mechanismen vorgesehen werden, um etwaigen künftigen Streit zwischen den am Nachlass beteiligten Personen bestmöglich zu vermeiden. Wir entwickeln hierzu maßgeschneiderte rechtliche Lösungen nach Ihren persönlichen Vorstellungen. Je nach Bedarf können wir in steuerlichen Fragen auf ein großes Netzwerk an Steuerberatern zurückgreifen.

Vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten (Schenkungen, Übergabeverträge)

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf künftige Erben bzw. Angehörige zu übertragen. Durch die richtige Gestaltung lassen sich hierdurch mitunter Erbschaftssteuer sparen und Pflichtteilsansprüche unliebsamer Angehöriger mindern. Insbesondere die lebzeitige Übertragung einer Immobilie oder eines Unternehmens mag aber wohl überlegt und beraten sein. Zum einen sollte eine vorweggenommene Erbfolge nie dazu führen, dass Sie für Ihren Lebensabend selbst in finanzielle Nöte geraten. Zum anderen sollten mögliche künftige Veränderungen Ihrer Familien-/Lebenssituation vertraglich abgesichert sein.

Strategien zur Pflichtteilsreduzierung

Durch geschickte Gestaltung, z. B. lebzeitige Übertragungen oder testamentarische Anordnungen, können Pflichtteilsansprüche reduziert und Ihre Erben abgesichert werden. Auch kann ein Pflichtteilsberechtigter bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf den Pflichtteil verzichten (bspw. um den letztversterbenden Elternteil abzusichern). Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Umsetzung, damit Ihnen oder den Erben die geplante Pflichtteilsreduzierung am Ende nicht „auf die Füße fällt“.

Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Wird ein nächster Angehöriger (Abkömmling, Elternteil, Ehegatte) durch Testament enterbt, so steht ihm dennoch ein Geldzahlungsanspruch (der Pflichtteil) zu. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist mit umfassenden Auskunfts- und Wertermittlungsrechten verbunden. Der Pflichtteilsanspruch wird je nach Einzelfall z. B. noch durch Pflichtteilsrest- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche flankiert. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Verteidigung gegen Pflichtteilsansprüche gerichtlich wie auch außergerichtlich.

Vorsorgeplanung

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Vereinbarung zum Innenverhältnis der Vollmacht, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung, Packen des sog. „Notfallkoffers“ – bei der Vielzahl an sinnvollen Vorsorgemaßnahmen fällt es Betroffenen oft schwer, den nötigen Überblick zu behalten. Eine rechtssichere und durchdachte Vorsorgeplanung ist jedoch von unschätzbarem Wert, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit nicht mehr selbst handeln oder Ihren Willen nicht mehr äußern können. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Ihre Angehörigen werden es Ihnen danken.

Erbstreitigkeiten

Erbschaftsstreitigkeiten in Familien sind weit verbreitet und werden oft in höchstem Maße emotional und teilweise leider auch „unter der Gürtellinie“ geführt. Dies stellt für die Beteiligten zumeist eine hohe psychische Belastung dar. Durch die Gestaltung seines letzten Willens kann der Erblasser Streit bereits umfassend vorbeugen. Auch nach dem Erbfall unterstützen wir Sie bei der Konfliktlösung und helfen, eine mögliche Einigung mit der Gegenseite zu finden. Ist eine gütliche Lösung aussichtslos, setzen wir Ihre Rechte bei Bedarf gerichtlich durch.

Entwicklung steueroptimierter Konzepte (in Zusammenarbeit mit Steuerberatern)

Erbschaft- und Schenkungssteuern können die Nachfolge belasten. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen, um steueroptimierte Lösungen zu entwickeln, die dafür sorgen, dass im Ergebnis möglichst viel Vermögen bei Ihren Erben verbleibt und die Steuerlast so gering wie möglich ausfällt. Dabei behalten wir auch Ihre finanzielle Absicherung im Alter im Blick.

Ausschlagung und Annahme der Erbschaft

Als Erbe des Verstorbenen treten Sie automatisch vollumfänglich in dessen Rechte und Pflichten ein (sog. Gesamtrechtsnachfolge). Nach dem Erbfall besteht die Möglichkeit, die angefallene Erbschaft auszuschlagen. Dazu ist ein schnelles Handeln erforderlich, da für die Erbausschlagung gesetzliche, nicht verlängerbare Fristen vorgegeben sind. Selbst wenn der Nachlass nicht überschuldet ist, kann für Ehegatten bzw. Pflichtteilsberechtigte eine Ausschlagung je nach Einzelfall aus wirtschaftlichen Gründen vorteilhafter sein. Lag bei Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft ein Irrtum vor, können unerwünschte Folgen von Annahme bzw. Ausschlagung u. U. durch eine Anfechtung beseitigt werden.

Haftungsbeschränkung des Erben (z. B. Nachlassinsolvenz)

Ein Erbe haftet als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers in unbegrenzter Höhe auch für dessen Schulden. Oft werden Schulden des Erblassers erst bekannt, wenn die Frist zur Erbausschlagung bereits abgelaufen ist. Ist ein Nachlass überschuldet, so stehen dem Erben nach dem Gesetz diverse Möglichkeiten zu, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken und so sein eigenes Vermögen zu schützen.

Nießbrauch und Wohnungsrecht

Der Vorbehalt eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts bietet steuerliche Vorteile und sichert den Übergeber bei der lebzeitigen Übergabe von Immobilien ab. Die Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarung eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts sollte aber nicht „standardmäßig“ erfolgen, sondern auf ihren individuellen Fall abgestimmt sein.

Unternehmensnachfolge & Nachfolgeplanung

Eine gelungene Unternehmensnachfolge ist eine der schwierigsten Herausforderungen, mit denen ein Unternehmer im Laufe seiner Berufstätigkeit konfrontiert wird. Insbesondere bei inhabergeführten (Familien-)Betrieben gilt dies nicht nur in unternehmerischer und rechtlicher, sondern auch in persönlicher Hinsicht. Eine Beratung zur Unternehmensnachfolge erfordert deshalb nicht nur rechtliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz, sondern vor allem Einfühlungsvermögen, um eine unternehmerische Lebensleistung für die Nachfolger zu erhalten und zu gestalten. Die Weitergabe an die nächste Generation stellt dabei sicherlich die gängigste, bei weitem aber nicht die einzige Variante der Unternehmensnachfolge dar. Wir unterstützen Sie bei der sorgfältigen Analyse des Ausgangssachverhalts, der Entwicklung von Handlungsalternativen und der Erarbeitung und Umsetzung Ihres Nachfolgekonzepts.

Beratung in alternativen Gestaltungsmodellen (bspw. Stiftungen)

Gerade bei größeren Vermögen können Stiftungen oder Familiengesellschaften ein geeignetes Nachfolgemodell sein. Unsere Rechtsberatung verbindet Expertise im Erb-, Stiftungs- und Gesellschaftsrecht mit Ihren individuellen Zielen. Gestalten Sie Ihre Nachfolge nachhaltig und steueroptimiert. Wir bieten Ihnen in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Vorstellungen von Ihrer Nachfolge steueroptimiert und nachhaltig absichern.

Konfliktlösung, Gerichtliche Vertretung

Rechtsbeziehungen aller Art können zu Konflikten führen. Dies gilt in besonderem Maße, wenn es um Geld und Emotionen geht. Emotionen spielen vor allem in erbrechtlichen Streitigkeiten unter Familienmitgliedern eine entscheidende Rolle. Oft geht es dann nur noch „ums Prinzip“, wenn sich die Fronten zwischen den Parteien erst einmal verhärtet haben. Vor Eskalation eines Streites prüfen wir für Sie daher frühzeitig die möglichen Handlungsalternativen zu einem Gerichtsverfahren, entwickeln pragmatische Lösungsstrategien und verhandeln außergerichtlich mit den übrigen Beteiligten. Sollte der Gang zum Gericht nicht zu vermeiden sein, setzen wir Ihre Interessen engagiert, leidenschaftlich und mit Nachdruck durch.

Digitaler Nachlass

Accounts, E-Mails, Passwörter, Social-Media-Profile des Verstorbenen sind – anders als das Haus, der antike Schrank und die Ersparnisse – nicht fassbar, oft nicht erreichbar und häufig nicht einmal bekannt. Der digitale Nachlass und seine Spuren in Smartphones, Tablets und Computer sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Eine Vielzahl von Accounts bedeutet auch eine Vielzahl von Nutzerbedienungen. Um den Erben den späteren Umgang zu erleichtern, sollte auch der digitale Nachlass geregelt werden.

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften erfordert im Streitfall Zeit, Nerven und Geld. Oft sind komplexe rechtliche Schritte und Verhandlungsgeschick, aber auch Feingefühl für die Emotionen der Beteiligten von Nöten, um die Erbauseinandersetzung voranzutreiben. Unsere Beratung unterstützt erfolgreich bei Erbauseinandersetzungen, Verteilung von Nachlassvermögen und Abwicklung von Immobilien sowie Unternehmen, sowohl bei der Findung einer gütlichen Einigung als auch bei der streitigen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Vermächtniserfüllung

Ein Vermächtnis gewährt dem Begünstigen einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Nachlass. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Vermächtnisansprüche gegen den Erben sowie umgekehrt bei dessen Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen gegen den Nachlass.

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung kann Streit unter Erben vorbeugen und sichert die Umsetzung Ihres letzten Willens. Ein Testamentsvollstrecker unterliegt dabei einer Reihe von Rechten und Pflichten. Wir unterstützen Sie sowohl als Testamentsvollstrecker bei der Erfüllung Ihres Amtes als auch als Erbe/Vermächtnisnehmer bei der Sicherstellung der Wahrung Ihrer Rechte gegenüber einem Testamentsvollstrecker. Darüber hinaus übernehmen wir auf Ihren Wunsch das Amt als Testamentsvollstrecker und setzen Ihre letztwilligen Anordnungen um.

Erbscheinverfahren

Der Erbschein begründet ein Erbrecht nicht, sondern dient nur als Zeugnis über das Erbrecht. Je nach Einzelfall ist die Beantragung eines Erbscheins zur Abwicklung des Nachlasses alternativlos Die Weichen für ein erfolgreiches Erbscheinverfahren werden bereits bei der Antragstellung gestellt. Gerade in komplexeren Erbfällen, sollte hierbei im Vorfeld eine rechtliche Klärung erfolgen, um unnötige Gerichtsgebühren zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Antragstellung. Ist die Erbenstellung streitig, so vertreten wir Sie im streitigen Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht.

Ihre Ansprechpartner für Erbrecht & Vermögensnachfolge

Gewerblicher Rechtsschutz

Gesellschaftsrecht / M&A

Warum Bartsch?

Ulrich A. Götz
Joachim Dorschel
Rüdiger Strubel
Dr. Gerhard Wagner
Marin Mrvelj
Sabine Przerwok
Dr. Stephanie Funk
Prof. Dr. Michael Bartsch
Hendrik Stroborn
Alexandra Steg, LL.B.
Dr. Reinhard Möller
Wolfgang Döring
Dr. habil. Christian Förster
Florian Krug
Daniel Scharpf
Marc Blaha
Constanze Stallecker
Dr. Alexander Hoff
Dr. Thomas Scharpf
Julien Sweeting, LL.M. (London)
Bernhard Fritz
Dr. Oliver Klein
Sarah Zentner
Ulrich A. Götz
Joachim Dorschel
Rüdiger Strubel
Dr. Gerhard Wagner
Marin Mrvelj
Sabine Przerwok
Dr. Stephanie Funk
Prof. Dr. Michael Bartsch
Hendrik Stroborn
Alexandra Steg, LL.B.
Dr. Reinhard Möller
Wolfgang Döring
Dr. habil. Christian Förster
Florian Krug
Daniel Scharpf
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Constanze Stallecker
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Dr. Oliver Klein
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