Meine Spezialgebiete
Erbrecht
Das Erbrecht entspricht oft nicht den Vorstellungen einer Person darüber, was nach ihrem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll.
Das betrifft Unternehmer mehr als Privatleute, vor allem wenn es um die Unternehmensnachfolge geht. Gut durchdachte letztwillige Verfügungen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.
Ich durchdenke rechtliche Möglichkeiten, entwerfe individuelle erbrechtliche Konzepte und setze sie mit meinen Mandanten um. Damit der letzte Wille dem entspricht, was wirklich gewollt ist.
Mehr über mich
Als Rheinländerin lebe ich in der Pfalz und arbeite in Baden. Familie und Freunde sind mir sehr wichtig. Mit ihnen verbringe ich meine freie Zeit und tanke Kraft bei gemeinsamen Aktivitäten. Entspannung finde ich in einem guten Buch.
Werdegang
Dr. Stephanie Funk studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Heidelberg. Nach dem Referendariat in Düsseldorf wurde sie 2004 als Rechtsanwältin zugelassen und ist seitdem schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig. Seit 2009 ist sie Fachanwältin für Erbrecht.
Dr. Stephanie Funk promovierte an der Universität Köln zum Thema „Betreutes Wohnen für Senioren – Begriff, Konzept und rechtliche Einordnung in Abgrenzung zu Heimeinrichtungen gemäß dem Heimgesetz“.
Dr. Stephanie Funk ist seit Juli 2011 in der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte tätig.