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Baurecht

Die Bau- & Immobilienbranche ist Stabilitätsanker und Wachstumsmotor der deutschen Volkswirtschaft. Zugleich erfüllt sie eine essenzielle gesamtgesellschaftliche Funktion: Sie schafft ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld. Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine besonders hohe Zahl an rechtlichen Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Unsere Spezialgebiete

Bauvertragsrecht

Angesichts der technischen und rechtlichen Komplexität ist eine kompetente Rechtsberatung bei Bauprojekten von Beginn an wichtig – für Bauherren, Investoren, Unternehmer und Zulieferer. Wir beraten alle am Bau Beteiligten – mit exzellenten Rechtskenntnissen und technischem Verständnis. Wir begleiten und gestalten Verträge (VOB-Verträge, IPA oder GMP/open-book), verfolgen Nachträge und setzen nötigenfalls Gewährleistungsansprüche durch.

Öffentliches Baurecht

Das Baurecht, also das Recht eine bestimmte Immobilie auf einem bestimmten Grundstück zu errichten, ist für alle Bauherrn von großer Bedeutung. Die Sicherstellung des Baurechts steht am Anfang jedes Projekts und ist Voraussetzung für den Grundstückserwerb oder die Beauftragung eines Bauunternehmens. Wir unterstützen Sie, gemeinsam mit den von Ihnen beauftragten Architekten, bei der Sicherung des Baurechts, sei es durch Einholung einer Baugenehmigung, Verhandlungen mit Anwohnern, Gemeinden oder Baurechtsbehörden.

Vergaberecht

Als Fachanwälte für Vergaberecht unterstützen wir unsere Mandanten umfassend bei allen Rechtsfragen in Zusammenhang mit Ausschreibungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Wir unterstützen die öffentliche Hand und andere Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren. Als Anwälte für Vergaberecht unterstützen wir außerdem Unternehmen, die sich als Bieter um öffentliche Aufträge bewerben und sorgen gegebenenfalls für effektiven Rechtsschutz – nicht nur im Nachprüfungsverfahren.
Unsere Broschüre "Vergaberecht"

Vergaberecht – Einfach erklärt?

Erhalt von Fördermitteln – Was ist zu beachten?

Öffentlicher Auftraggeber – Wer ist das und gehöre ich dazu?

Öffentlicher Auftraggeber – Wer ist das und gehöre ich dazu?

Technischer Spezialbau

Technischer Spezialbau Die Umsetzung von Großbauvorhaben (Kliniken, Sportstätten, Energieerzeugungsanlagen, Verkehrswegen etc.) ist rechtlich wie praktisch enorm aufwendig. Hier gilt es, den Überblick zu behalten und dafür Sorge zu tragen, dass alle (rechtlichen) Aspekte adäquat berücksichtigt und alle Teilprojekte optimal aufeinander abgestimmt sind. Ob Hoch-, Tief- oder Anlagenbau, Bauprojekte zeichnen sich durch eine Vielzahl von Gewerken und vielen Schnittstellen aus. Das birgt Risiken. Denn viele Beteiligte bedeutet auch viel Konfliktpotential. Unsere Beratung setzt genau hier an: Wir unterstützen Sie dabei, die Risiken des Bauprojektes bestmöglich zu reduzieren. Wir scheuen uns nicht vor komplexen Großprojekten. Im Gegenteil: Sie sind unsere Spezialität. Wir nehmen die damit verbundenen Herausforderungen an, um für Sie größtmögliche Rechtssicherheit im Projekt zu schaffen.

Bauträger

Das Bauträgerrecht hat sich vor allem im Spannungsfeld zum Verbraucherschutz in den letzten Jahren erheblich entwickelt. Wir begleiten Investoren ebenso wie Erwerber und behalten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen immer für Sie im Blick.

Fördermittelrecht

Jedes Jahr fließen viele Milliarden Euro an Fördergeldern aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in öffentlich geförderte Maßnahmen wie den Ausbau von Verkehrs- oder Kommunikationswegen, Bau- und Kulturprojekte oder Maßnahmen so Verbesserung der Nachhaltigkeit. Viele private, aber auch öffentliche Auftraggeber können solche Projekte häufig nur mithilfe öffentlicher Fördergelder realisieren. Aber auch Forschungsprojekte werden häufig über Fördermittel finanziert. Bei der Vergabe fördermittelfinanzierter Aufträge hat der Empfänger regelmäßig die Vorschriften des Vergaberechts zu beachten, und zwar auch dann, wenn er kein öffentlicher Aufraggeber ist. Die Einhaltung des Vergaberechts wird in Nebenbestimmungen gefordert, die dem Förderbescheid beiliegen. Dieser Zuwendungsebene müssen Fördermittelempfänger besondere Beachtung schenken, um nicht noch Jahre nach Abschluss Rückforderungen ausgesetzt zu sein.

Gut zu wissen

I   News
08.12.2025
Bartsch Rechtsanwälte ernennt zwei Partnerinnen und einen Partner zum Jahresbeginn 2026

I   News
30.10.2025
Immobilientag 2025 der IHK Karlsruhe

Ihre Ansprechpartner für Baurecht

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