Unsere Spezialgebiete
Auftragsverarbeitung (DPA)
Auftragsverarbeitungs-Vereinbarungen (DPAs) werden benötigt, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten an Dritte weitergibt, um sicherzustellen, dass die Datenschutzanforderungen und -verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erfüllt werden. Wir helfen Ihnen dabei, im Bereich DPAs sicher und rechtlich konform zu agieren, indem wir maßgeschneiderte Vereinbarungen erstellen, Risiken bewerten, die Vertragsdurchführung überwachen und bei Bedarf notwendige Änderungen vornehmen.
Beschäftigten-Datenschutz
Der „Beschäftigtendatenschutz“ umfasst Regelungen, die sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Mitarbeiterdaten befassen. Wir unterstützen und beraten Unternehmen bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im beruflichen Umfeld, erstellen Datenschutzrichtlinien und führen Schulungen in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes durch. Mehr Informationen erhalten Sie im Bereich Arbeitsrecht.
Datenschutz-Erklärungen
Datenschutz-Erklärungen werden benötigt, um Benutzern transparente Informationen darüber bereitzustellen, wie personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet und geschützt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Überarbeitung Ihrer Datenschutz-Erklärungen, damit sie den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen, verständlich für Ihre Nutzer sind und Ihr Unternehmen rechtlich absichern.
Internetseiten
Was den Datenschutz auf Internetseiten angeht, ist insbesondere zu beachten, transparente Datenschutzrichtlinien bereitzustellen, Einwilligungen zur Datenerfassung einzuholen und Mechanismen zur sicheren Datenübertragung zu implementieren. Wir prüfen daher Ihre Online-Präsenz auf die Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, nehmen gemeinsam mit Ihnen notwendige Änderungen und Ergänzungen vor und behalten aktuelle Entwicklungen im Auge.