Meine Spezialgebiete
Handelsrecht
Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.
Gesellschaftsrecht / M&A
Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.
Mehr über mich
Mir ist wichtig, dass der juristische Rat, neben seinem rechtlichen Aspekt, grundsätzlich auch seine wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen im Blick haben, er enthält somit immer auch eine starke „unternehmerische“ Komponente. Bei der Abfassung von Verträgen, im Rahmen von Beratungsgesprächen und auch bei der Durchführung von Rechtsstreitigkeiten schätze ich stets die wirtschaftlichen Folgen für die Mandanten ab und setze alles daran, für diese eine, unternehmerisch vertretbare, pragmatische Lösung zu erreichen. Denn dafür wurde ich engagiert.
Werdegang
Jura habe ich an den Universitäten Freiburg und Heidelberg studiert. Mein Referendariat absolvierte ich am Landgericht Heidelberg sowie in der Rechtsabteilung der Stadt Heidelberg.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich Gründungsmitglied der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.
Des Weiteren bekleide ich Positionen als Aufsichtsrat in mehreren Technologie- und Dienstleistungsunternehmen.
Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV sowie der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschafts Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV
- Aufsichtsrat in mehreren Aktiengesellschaften