Skip to content

Mit Building Information Modeling (kurz BIM) wird die Digitalisierung der Bauwirtschaft eingeläutet. BIM bezeichnet die digitale Darstellung eines Gebäudes und seiner Funktionen auf der Basis fortlaufend aktualisierter Daten. Alle relevanten Gebäudedaten werden mithilfe bauspezifischer Softwarelösungen digital erfasst, kombiniert und vernetzt. Die Visualisierung des virtuellen Gebäudes ist dabei nur ein Aspekt. Die kontinuierlich Aufbereitung und unmittelbare Verfügbarkeit einer gemeinsamen Datenbasis ermöglicht darüber hinaus eine Produktivitätssteigerung des Planungs- und Bauprozesses sowie des Facility-Managements hinsichtlich Kosten, Terminen und Qualität.

Während BIM in anderen Ländern, insbesondere im angelo-amerikanischen und skandinavischen Bereich schon weit verbreitet ist, steckt das Thema in Deutschland noch in den Kinderschuhen.

Allerdings ist hier derzeit viel in Bewegung. BIM ist derzeit in aller Munde und Gegenstand vieler Fachtagungen. Die verbreitete Einführung von BIM bringt auch das Bedürfnis nach Regelungen in dieser komplexen Materie mit sich. Dies gilt sowohl für die technische, als auch für die rechtliche Seit

I. VDI 2552

Der VDI-Fachbereich Bautechnik hat nun den ersten Entwurf einer Richtlinie vorgelegt.

Die VDI 2552 Blatt 3 trifft Regelungen zum Abgleich von Leistungsmängeln und Controlling-Strukturen in den Bereichen Kostenermittlung, Terminplanung, Ausschreibung und Vergabe sowie Ausführung und Abrechnung.

Die VDI 2552 Blatt 5 regelt die Organisation, Strukturierung, Zusammenführung, Verteilung, Verwaltung und Archivierung der digitalen Daten. Ihr Entwurf wurde am 10.10.2017 veröffentlicht Hier besteht noch bis 31.03.2018 die Möglichkeit Einwendungen geltend zu machen.

Bei den Richtlinie VDI 2552 Blätter 3 und 5 handelt es sich um den ersten Teil einer geplanten Richtlinienreihe VDI 2552. Ziel des VDI ist es, die nationalen BIM-Maßnahmen zu standardisieren.

Blatt 1 Rahmenrichtlinien
Blatt 2 Begriffe und Definitionen
Blatt 3 Mengen/Controlling
Blatt 4 Modellinhalte und Datenaustausch
Blatt 5 Datenmanagement
Blatt 6 Facility Management
Blatt 7 Prozesse
Blatt 8 Qualifikationen
Blatt 9 Klassifikationen

II. Anerkannte Regeln der Technik

VDI-Richtlinien gelten regelmäßig als „anerkannte Regel der Technik“, also als technische Festlegung, die von einer Mehrheit von Fachleuten als Wiedergabe des Stands der Technik angesehen wird. Im Dezember soll Blatt 8.1. zu Qualifikationen und Basiskenntnissen veröffentlicht werden.

BIM wird in den nächsten Jahren in großen Teilen der Bauwirtschaft Einzug halten. Es ist deshalb zwingend erforderlich, einheitliche Regelungen und Vorgaben zu schaffen. Dabei ist das Projekt des VDI ein erster Schritt zur Vereinheitlichung der technischen Vorgaben. Es bleibt abzuwarten, wann die ersten Blätter der VDI 2552 tatsächlich veröffentlicht werden und ob eine praktische Umsetzung erfolgt.

Ähnliche Artikel:

Vergaberecht
Die neue UVgO kommt: Was der Referentenentwurf für die Vergabepraxis bedeutet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 30. Juni 2026 den Referentenentwurf für eine vollständige Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgelegt. ...

Vergaberecht
Verfassungswidrigkeit des § 16 Abs. 1 BwBBG – OLG Düsseldorf legt dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist.

1. Executive Summary Der 6. Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 18. Mai 2026 das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. ...

Constanze Stallecker
Alexandra Steg
Dr. Marc Pfirmann
Sabine Przerwok
Ulrich A. Götz
Sarah Löser
Marc Blaha
Rüdiger Strubel
Julien Sweeting, LL.M. (London)
Prof. Dr. Michael Bartsch
Dr. Simon Bahlinger
Bernhard Fritz
Dr. Thomas Scharpf
Dr. habil. Christian Förster
Joachim Dorschel
Julia Leutner
Wolfgang Döring
Dr. Stephanie Funk
Julia Lüders
Dr. Reinhard Möller
Florian Krug
Paul Vogel
Anna Schneider
Constanze Stallecker
Alexandra Steg
Dr. Marc Pfirmann
Sabine Przerwok
Ulrich A. Götz
Sarah Löser
Marc Blaha
Rüdiger Strubel
Julien Sweeting, LL.M. (London)
Prof. Dr. Michael Bartsch
Dr. Simon Bahlinger
Bernhard Fritz
Dr. Thomas Scharpf
Dr. habil. Christian Förster
Joachim Dorschel
Julia Leutner
Wolfgang Döring
Dr. Stephanie Funk
Julia Lüders
Dr. Reinhard Möller
Florian Krug
Paul Vogel
Anna Schneider
Rückruf

Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und eine Zeitspanne, in der Sie am besten zu erreichen sind.

Anruf unter:

Öffnungszeiten: 
Mo. bis Fr.  08–17 Uhr

E-Mail an:
mail@bartsch.law

Bahnhofstraße 10
76137 Karlsruhe