Building Information Modeling, ist eine große Herausforderung für die Baubranche. Dabei ist die Digitalisierung des Bauwesens mehr als computergestütztes Planen, sondern beschreibt eine völlig neuartige Arbeitsmethode. Die Einführung und Anwendung von BIM wirft dabei zahlreiche rechtliche Fragen auf – z. B. zur Honorierung, zur Gewährleistung, zum Urheberrecht. Wir sind in diesem Feld Fachleute. Wir referieren – u. a. hier.
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Vergaberecht
Verfassungswidrigkeit des § 16 Abs. 1 BwBBG – OLG Düsseldorf legt dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist.
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- Sabine Przerwok