Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat unserer Kollegin, Rechtsanwältin Sarah Zentner die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht“ zu führen.
Sarah Zentner ist seit 2017 als Rechtsanwältin und bei Bartsch Rechtsanwälte tätig. Mit ihr verfügen vier Rechtsanwälte der Kanzlei über diese Zusatzqualifikation, deren Verleihung den Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht voraussetzt. Damit wird erneut unsere Kompetenz in diesem Bereich bestätigt.
Wir gratulieren Sarah Zentner sehr und freuen uns mit ihr!