Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat unserem Kollegen Daniel Scharpf die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.
Seit dem Jahre 2020 arbeitet er als Rechtanwalt für Bartsch Rechtsanwälte in den Bereichen Erbrecht, Unternehmensnachfolge, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Stiftungsrecht.
Wir freuen uns darüber und gratulieren ihm recht herzlich.