Selbstbestimmung in medizinischen und rechtlichen Belangen
Die Errichtung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist entscheidend, um die eigene Selbstbestimmung auch dann zu gewährleisten, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit.
Der Vortrag stellt den Sinn und Zweck einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und zeigt die wichtigsten Fallstricke bei Errichtung dieser Dokumente auf.
Rechtsanwalt Scharpf, Arbeitsschwerpunkt Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.