Unsere Spezialgebiete
Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen
Das Vergaberecht ist inzwischen stark durch europarechtliche Vorgaben geprägt. Öffentlichen Auftraggebern, die fehlerhaft ausschreiben, drohen Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren, die Projekte über längere Zeit verzögern können. Bei Projekten, die mit Fördermitteln finanziert sind, drohen Rückforderungen durch den Fördermittelgeber, wenn von den Vorschriften des Vergaberechts abgewichen wurde.
Bieter können bereits wegen vermeintlich geringfügiger Formfehler vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Wir unterstützen bei der Erstellung rechtssicherer Ausschreibungen, sei es nach GWB, VgV, VOB/A, UVgO oder SektVO. Wir übernehmen das Vergabemanagement von der Wahl der Vergabeart über die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, der Rückmeldung auf Bieterfragen und Rügen bis hin zur technischen Abwicklung. Dabei verlieren wir den wirtschaftlichen Aspekt, der immer auch mit Zeit verbunden ist, nie aus den Augen.
Begleitung bei der Teilnahme an Vergabeverfahren
Wir unterstützen bei der Erstellung rechtssicherer Angebote. Wir sind als ausgelagerte Vergaberechtsabteilung tätig, prüfen Vergabeunterlagen auf Rechtsfehler und beraten bei Bieterfragen. Wir beraten bei der Strukturierung von Bietergemeinschaften ebenso wie beim Einsatz von Nachunternehmern oder bei Eignungsleihen. Liegen Vergabefehler vor, erfolgt der Ausschluss eines Angebots also zu Unrecht oder soll fehlerhaft auf ein anderes Angebot der Zuschlag erteilt werden, helfen wir dabei der Rügepflicht fristgerecht nachzukommen, immer mit Blick auf den engen Zeitkorridor in diesem Verfahrensstadium.
Nachprüfungsverfahren
Bei Ausschreibungen spielt Zeit eine bedeutende Rolle. Will ein Bieter die Zuschlagserteilung verhindern, steht ihm oberhalb der Schwellenwerte das Nachprüfungsverfahren zur Verfügung. Für Auftraggeber haben Nachprüfungsverfahren regelmäßig zur Folge, dass der ursprünglich vorgesehene Zeitplan nicht eingehalten werden kann. Wir unterstützen bei Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern, auch im Beschwerdeverfahren bei den Oberlandesgerichten.
Aber auch unterhalb der Schwellenwerte für EU-Vergabeverfahren sehen einige Landesvergabegesetze die Möglichkeit von Nachprüfungsverfahren vergleichbaren Verfahren vor. Ansonsten bleibt der Weg zu den Zivilgerichten, wobei hier besondere Eile geboten ist. Auch hier finden wir den für Sie richtigen Weg.
Nach der Zuschlagserteilung
Nach Zuschlagserteilung ist zwar das Vergabeverfahren abgeschlossen, dass beauftragte Projekt beginnt aber erst richtig.
Wir unterstützen bei den Herausforderungen der Projektabwicklung, besonders in unseren Spezialgebieten Bau- und Architektenrecht sowie IT-Recht, z.B. wenn Änderungen der Verträge notwendig werden, Planungs- oder Ausführungsmängel vorhanden sind oder Nachtragsvergütung geltend gemacht wird.
Aber auch unterlegene Bieter können nachträglich Schadensersatzansprüche geltend machen. Wir beraten und streiten auch vor Gericht.
Erhalt von Fördermitteln – Was ist zu beachten?
Ausschreibungen und Fördermitteln sind eng miteinander verflochten. Jedes Jahr fließen viele Milliarden Euro an Fördergeldern aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in öffentliche Maßnahmen wie den Ausbau von Verkehrs- oder Kommunikationswegen, Ausbildungs- und Kulturprojekte oder Maßnahmen zum Klimaschutz. Aufgrund ihrer finanziellen Situation können insbesondere die Kommunen derartige Vorhaben häufig nur mithilfe öffentlicher Fördergelder realisieren. Bei der Vergabe fördermittelfinanzierter Aufträge hat der Empfänger regelmäßig die Vorschriften des Vergaberechts zu beachten, und zwar auch dann, wenn er kein öffentlicher Aufraggeber ist. Die Einhaltung des Vergaberechts wird in Nebenbestimmungen gefordert, die dem Förderbescheid beiliegen. Dabei sind die Vorschriften des Vergaberechts regelmäßig ab einer Fördermittelhöhe von EUR 100.000,00 einzuhalten, darunter gelten Sonderregelungen.
Die Einbeziehung des Vergaberechts durch Nebenstimmungen führt nicht zwingend dazu, dass aus einem privaten Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts wird. Es hat neben einem Vergabeverfahren aber große Relevanz für die Zuwendungsebene. Vergaberechtsverstöße des Auftraggebers können daher bei geförderten Projekten nicht nur zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Bewerbern um den Auftrag führen, sondern auch zu Rückforderungen von Fördermitteln durch den Fördermittelgeber.