Steuerrecht

Unsere Spezialgebiete

Immobilienbezogene Steuerberatung

  • Steuerberatung zur optimalen Strukturierung und Entwicklung Ihres Immobilienbestandes
  • Steuerliche Beratung bei Immobilienerwerben und –veräußerungen sowie bei Investitionen in andere Anlageobjekte mit komplexen Investitions- und Finanzierungsstrukturen wie etwa Fondsanlagen
  • Steuerliche Gestaltungen zur Optimierung der Erbschaft- und Schenkungssteuerlast sowie bei steuerlichen Sonderfragen (z.B. Denkmal-Abschreibung, Investitionen in Sanierungsgebieten)
  • Liquiditäts-, Vermögens-, und Rentabilitätsberechnungen / Durchsicht von Planungsrechnungen und
  • Steuerberatung zur Vermeidung von sog. Spekulationsgeschäften und des gewerblichen Grundstückhandels
  • Erstellung der Steuererklärung und Jahresabschlüsse für in- und ausländische Investment- und Immobilienfonds

Steuerberatung für Unternehmen

  • Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen (z. B. Umsatz-, Körperschaft und Gewerbesteuererklärung)
  • Entwicklung bzw. Überprüfung der Steuerstrategie
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Durchführung fingierter Betriebsprüfungen, um Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren
  • Prüfung von Verträgen (z.B. Anstellungsverträge, Verträge zwischen verbundenen Unternehmen)
  • Beratung zur Gründung, Umwandlung oder Veräußerung (Unternehmensnachfolge)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und der Buchhaltung

Steuerberatung für Unternehmer

Unternehmerischer Erfolg geht meist mit erheblichen Abgabenlasten einher. Wir helfen Ihnen, einen angemessenen Teil Ihres Einkommens und Vermögens für sich und Ihre Familie zu sichern. Dies umfasst:

  • steueroptimierte Vermögensanlagen
  • die Nutzung internationaler Steuerunterschiede und
  • steuerrechtlich und pädagogisch durchdachte Nachfolgeplanung

Ihre steuerlichen Rechte setzen wir – falls nötig – in Einspruchs- und Klageverfahren – durch.

Steuerberatung für Start-Up/Venture Capital

Die deutsche Start-Up-Szene ist extrem vielfältig und dynamisch. In diesem Umfeld bedarf es maßgeschneiderter Lösungen für Initiatoren und Kapitalgeber. Wir kennen viele verschiedene Bereiche und Charaktere. Wir unterstützen die meisten davon durch:

  • Steuerberatung zur optimalen Strukturierung und Entwicklung eines Start-Ups
  • Individuell optimierte Incentivierungsmodelle (ESOPs, carried interest, zielgerichtete waterfalls etc.)
  • Erstellung von Planzahlen für Kapitalgeber
  • Erstellung von Vendor Tax und Financial DD Reports
  • Erstellung von Tax und Financial Fact Books
  • Begleitung von Kapitalrunden und beim Exit sowie steuerliche Prüfung von Zielgesellschaften für Investoren
  • Steuerneutrale Umstrukturierungen des Unternehmens
  • Erstellung der Buchhaltung und der Jahresabschlüsse sowie der Steuererklärungen für Start-Up-Unternehmen sowie deren Gesellschafter und Geschäftsführer
  • Situationsangemessene Gebührenmodelle

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist nicht Vergangenheitsbewältigung, sondern ein wichtiges Steuerungsinstrument für den Unternehmenserfolg, ein wichtiger Faktor bei der Zukunftssicherung des Unternehmens. Deswegen sprechen wir noch vor dem Geschäftsjahresende mit Ihnen über Chancen, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie unternehmerisch denkend zum Beispiel im Zusammenhang mit der Bildung von Rückstellungen, zur Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen u.v.m.
Für unsere Firmenmandate ist die Erstellung des Abschlusses innerhalb von 6 Monaten selbstverständlich.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist das Rückgrat unternehmerischer Tätigkeit. Nur mit verlässlichen Informationen zur Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens lassen sich wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen treffen.

Transport & Logistik

Arbeitsrecht

Datenschutz

Unsere Spezialgebiete

Auftragsverarbeitung (DPA)

Auftragsverarbeitungs-Vereinbarungen (DPAs) werden benötigt, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten an Dritte weitergibt, um sicherzustellen, dass die Datenschutzanforderungen und -verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erfüllt werden. Wir helfen Ihnen dabei, im Bereich DPAs sicher und rechtlich konform zu agieren, indem wir maßgeschneiderte Vereinbarungen erstellen, Risiken bewerten, die Vertragsdurchführung überwachen und bei Bedarf notwendige Änderungen vornehmen.

Beschäftigten-Datenschutz

Der „Beschäftigtendatenschutz“ umfasst Regelungen, die sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Mitarbeiterdaten befassen. Wir unterstützen und beraten Unternehmen bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im beruflichen Umfeld, erstellen Datenschutzrichtlinien und führen Schulungen in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes durch. Mehr Informationen erhalten Sie im Bereich Arbeitsrecht.

Datenschutz-Erklärungen

Datenschutz-Erklärungen werden benötigt, um Benutzern transparente Informationen darüber bereitzustellen, wie personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet und geschützt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Überarbeitung Ihrer Datenschutz-Erklärungen, damit sie den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen, verständlich für Ihre Nutzer sind und Ihr Unternehmen rechtlich absichern.

Internetseiten

Was den Datenschutz auf Internetseiten angeht, ist insbesondere zu beachten, transparente Datenschutzrichtlinien bereitzustellen, Einwilligungen zur Datenerfassung einzuholen und Mechanismen zur sicheren Datenübertragung zu implementieren. Wir prüfen daher Ihre Online-Präsenz auf die Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, nehmen gemeinsam mit Ihnen notwendige Änderungen und Ergänzungen vor und behalten aktuelle Entwicklungen im Auge.

IT-Recht

Arbeitsrecht

Transport & Mobilität

Unsere Spezialgebiete

Lagerung (Warehousing)

Sofern Sie nicht ausschließlich auf „just in time“ setzen, sind Sie auf die Lagerung (Warehousing) Ihrer eigenen bzw. benötigten Waren angewiesen, was neben einer guten Organisation insbesondere die Abwicklung der Ein- und Ausgangskontrolle angeht. Wir beraten Sie von der rechtlichen Konzeption der erforderlichen Prozesse über die Gestaltung des Lagervertrags samt etwaiger Value-Added-Services (Re-Boxing, Hinzufügen individueller Komponenten, sonstige zusätzliche Dienstleistungen) bis hin zur Kommunikation mit Versicherungen und Frachtunternehmen.

Luftfracht

Die Verwendung von Luftfracht ist besonders gut geeignet, wenn Sie Waren und Güter über große Entfernungen in kurzer Zeit transportieren wollen. Freilich sind hier neben den hohen Kosten auch eine Reihe rechtlicher Besonderheiten zu beachten, bei denen wir Ihnen als Spezialisten helfen können. So prüfen, gestalten und verhandeln wir Ihre Luftfrachtverträge und diejenigen Ihrer Geschäftspartner vor allem mit Blick auf internationale Luftfrachtvorschriften (u.a. Montrealer Übereinkommen), Haftungsgrenzen und Versicherungs- und Zollvorgaben, um einen reibungslosen Warentransport zu gewährleisten.

Transportschäden

Gleich, mit welchem Verkehrsmittel Sie Transporte durchführen (lassen), ist immer an die Gefahr von Transportschäden zu denken, sei es aufgrund von Unfällen, unsachgemäßer Handhabung oder anderen unerwarteten Störungen. Wir unterstützen Sie hier mit fun-dierter rechtlicher Sachkunde, egal ob Sie Transporteur oder Kunde sind. Schon im Vor-feld sorgen wir durch präzise Vertragsgestaltung und -prüfung für angemessene Berück-sichtigung von Haftungsrisiken. Im Schadensfall kümmern wir uns um eine effektive Ab-wicklung mit Ihren Geschäftspartnern sowie Versicherungen und setzen Ihre Ansprüche durch bzw. wehren gegnerische Forderungen ab.

Spedition

Wenn Sie im Speditionsgeschäft tätig sind oder regelmäßig derartige Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ist Ihnen geläufig, dass die Abwicklung von Transporten einschließlich der Wahl des Transportmittels, der Routenplanung und begleitender Logistikdienstleistungen kein Kinderspiel ist. Wir stehen Ihnen hier von Anfang bis Ende zur Seite, indem wir die zugrundeliegenden Verträge prüfen, gestalten und verhandeln, Haftungs- und Zuständigkeitsfragen klären und Sie bei der Einhaltung von Transportvorschriften und -bestimmungen (z.B. ADSp, CMR, GüKG) unterstützen, um Ihre Geschäftsabläufe effektiv und rechtssicher zu gestalten.

Vergaberecht

Das Vergaberecht spielt eine entscheidende Rolle, die Mobilitätswende nachhaltig zu gestalten, indem öffentliche Ressourcen effektiv genutzt werden. Durch gezielte Vergabe von Aufträgen an innovative Unternehmen kann die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion einnehmen und zur Mobilitätswende beitragen, die ohne den Umbau öffentlicher Verkehrsinfrastrukturen nicht gelingen wird.

Ihre Ansprechpartner für Transport & Mobilität

Handelsrecht

Arbeitsrecht

Real Estate

Unsere Spezialgebiete

Vermietung

Als spezialisierte Rechtsanwälte für Immobilienrecht beraten wir beim Abschluss von gewerblichen (grünen) Miet- und Pachtverträgen und verhandeln Nachträge. Bei Um- und Ausbauten im Bestand sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen begleiten wir unsere Mandanten umfassend, z.B. indem wir passgenaue Modernisierungsvereinbarungen entwerfen. Neben dieser gestaltenden Tätigkeit stehen wir unseren Mandanten auch in streitigen Auseinandersetzungen zur Seite: sei es nun bei vertragswidrigem Mietgebrauch, Zahlungsrückständen oder gar Mieterinsolvenzen. Wir führen die notwendigen Prozesse und betreiben – falls nötig – die Zwangsvollstreckung und Zwangsräumung.

Projektentwicklung

Wir begleiten unsere Mandanten von der Projektinitiierung bis zur erfolgreichen Platzierung des Investments am Markt. Hierzu schaffen wir für unsere Mandanten das Baurecht, etwa durch den Abschluss von städtebaulichen Verträgen und dem Mitwirken an vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Wir gestalten die Grundstückskaufverträge beim Ankauf, übernehmen das komplette Vertragsmanagement sowie das juristische Nachtrags- und Mängelmanagement während der Bauphase und begleiten den Abverkauf der Einheiten.

Verwertung

Für Investoren, Immobilienfonds und Family Offices verhandeln wir den An- und Verkauf von Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien, führen die Legal Due Diligence durch und strukturieren ein sicheres Vertragsabwicklungsverfahren. Als Immobilienanwälte entwerfen wir Verträge u.a. für asset-, share-, forward, sale-and-lease-back Deals und Immobilien-Joint-Ventures, gestalten Nachbarschaftsvereinbarungen inklusive grundbuchrechtlicher Sicherungen und führen Gesellschaftsstrukturierungen im Vorfeld einer Transaktion durch.

Asset Management und immobilienrechtliche Bestandsberatung

Neben dem Mietrecht sind wir für unsere Mandanten Ansprechpartner für sämtliche Fragen, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen. Wir entwerfen und verhandeln Asset-, Property- und Facility-Management-Verträge, prüfen Wartungs- und Versorgungsverträge und begleiten Hausverwalter und Wohnungseigentümer bei kritischen Wohnungseigentumsversammlungen. Auch bei der Revitalisierung/Redevelopment einer Immobilie unterstützen wir unsere Mandanten in allen rechtlichen Fragestellungen.
Broschüre "Bau- und Immobilienrecht"
In unserer Broschüre „Bau- und Immobilienrecht“ informieren wir Sie ausführlich zu den Leistungen, die wir als Rechtsanwälte erbringen. Daneben gehen wir auch auf angrenzende Leistungsbereiche ein, etwa auf unsere Leistungen bei der baubegleitende Rechtsberatung. Sämtliche Fotografien, die in der Broschüre gezeigt werden, zeigen Immobilien in Karlsruhe.

Baurecht

Smart Building

Planung & Projektsteuerung

Unsere Spezialgebiete

Architekten & Ingenieurrecht

Gute Arbeit verdient angemessene Entlohnung. Wir sind Spezialisten für das Honorarrecht von Architekten und Ingenieuren, z.B. nach HOAI, AHO, etc und unterstützen bei Vertragsgestaltungen. Bei Haftungsrisiken vertreten wir Architekten und Ingenieure, um sie vor Inanspruchnahme zu schützen.

 

Wir minimieren Risiken und erhöhen die Termin- und Kostensicherheit bei Pauschalhonoraren, Baukostenbudgets oder (noch) HOAI- oder AHO-Verträgen. Das Claim- und Anti-Claimmanagement bei Planungsänderung oder bei verzögerter oder verlängerter Bauausführung gehört zu unseren Kernkompetenzen.

Recht der Projektsteuerer

In der immer stärker arbeitsteilig organisierten Welt des Planens, Bauens und Betreibens großer Immobilienprojekte ist eine gute Projektsteuerung unverzichtbar. Die Bedeutung von maßgeschneiderten Projektsteuerungs- und Projektmanagementverträgen ist enorm. Wir helfen Projektsteuern und Auftraggebern bei der Vertragsgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Leistungsbilder, Vergütungsformen und Haftungsthemen.

Vergaberecht

Öffentliche Aufträge spielen für Architekten und Ingenieure eine große Rolle. Fast alle Großprojekte unterliegen dem Vergaberecht. Inzwischen müssen auch bei kleineren Projekten die Planerverträge öffentlich ausgeschrieben werden.

Die Vergabe der Planerverträge, die regelmäßig in einem frühen Projektstadium erfolgt, unterliegt dabei besonderen Herausforderungen und unterscheidet sich vom Einkauf anderer Dienstleistungen, aber auch der Bauleistungen. Nicht umsonst ist ihr ein eigener Abschnitt der VgV gewidmet. Wir beraten bei der Durchführung von Planungswettbewerben und der Durchführung von Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Dabei sind wir sowohl auf Bieterseite als auch für öffentliche Auftraggeber tätig.

Unsere Broschüre "Vergaberecht"

Vergaberecht – Einfach erklärt?

Erhalt von Fördermitteln – Was ist zu beachten?

Öffentlicher Auftraggeber – Wer ist das und gehöre ich dazu?

Öffentlicher Auftraggeber – Wer ist das und gehöre ich dazu?

Urheberrecht

Hat der Architekt ein Urheberrecht hinsichtlich seines Werks? Wie kann er sein(?) Werk schützen? Beim Thema Urheberrecht besteht auch bei bauerfahrenen Beteiligten oft Unsicherheit und Halbwissen. Wir unterstützen auf Basis jahrzehntelanger Erfahrungen in einer Vielzahl von Projekten bei der Vertragsgestaltung sowie der Durchsetzung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Baurecht

Smart Building

Life Science & Pharmarecht

Unsere Spezialgebiete

Vertragsgestaltung

Wir beraten Sie zu allen Vertragsangelegenheiten im Bereich des Life Sciences & Pharmarechts – seien es Herstellungs- und Lieferverträge mit Lohnherstellern (CMOs) für Rohstoffe, Bulk- oder Fertigprodukte; Lizenzverträge, Vertriebs-, Mitvertriebs oder Co-Promotion-Verträge, Großhandelsverträge, Lager- und Logistikverträge, die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ein- und Verkauf, Vereinbarungen mit Angehörigen der Heilberufe, Qualitätssicherungs-, Verantwortungsabgrenzungs-, Pharmakovigilanzvereinbarungen, Verträge für klinische Studien, Anwendungsbeobachtungen und die Beauftragung von Auftragsforschungsunternehmen (CROs), Streitbeilegungsvereinbarungen, etc.

Komplexe Verträge sind unsere Stärke, im Bereich Life Sciences, aber auch darüber hinaus.

Regulatorische Fragen

Wir beraten Sie zu einer breiten Palette an regulatorischen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Zulassung und Registrierung, der Produktabgrenzung, der Vermarktung und dem Vertrieb Ihrer Life Sciences Produkte.

Werbe- und Wettbewerbsrecht

Unser Beratungsspektrum umfasst alle Aspekte der Vermarktung und Bewerbung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika. Wir überprüfen Ihre Werbemittel und Ihre gesamte Unternehmenskommunikation auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Bei Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern oder Wettbewerbsverbänden übernehmen wir auch Ihre Vertretung vor Gericht.

Compliance im Gesundheitswesen

Unsere Experten beraten Sie zu umfassend zu Fragen der Compliance im Bereich Life Sciences. Dies beinhaltet insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Heilberufsangehörigen, Antikorruption, kartellrechtliche Compliance sowie die Einhaltung von Branchen-Kodizes. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung interner Regelwerke und bieten Schulungen für Ihre Mitarbeiter an.

Vergaberecht

Auch im Bereich Life Science & Pharma spielen öffentlicher Aufträge eine erhebliche Rolle, insbesondere der Einkauf der Krankenkassen und Krankenhäuser. Daneben existieren eine Vielzahl von öffentlichen Förderprojekten. Wir sorgen von Anfang an für ein einheitliches Vergabemanagement und unterstützen beim Weg zum Zuschlag. Wir vertreten Sie in Nachprüfungsverfahren bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Ausschreibung.

Ihre Ansprechpartner für Life Science & Pharmarecht

Datenschutz

Arbeitsrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

Unsere Spezialgebiete

Markenrecht

Das Markenrecht dient dazu, den Schutz und die Exklusivität Ihrer Marken und Logos zu gewährleisten und rechtliche Ansprüche gegen Markenverletzungen durchzusetzen. Wir stehen Ihnen beratend und gestaltend zur Seite, indem wir von A-Z Ihre Markenregistrierungen durchführen (Marktrecherche, Eintragungsverfahren, Nachsorge), eventuelle Markenkonflikte lösen und ggf. auch gerichtlich Ihre wertvollen Marken verteidigen.

Social Media

Auch in den immer beliebteren „Sozialen Medien“ (z.B. Facebook, Google My Business, LinkedIn) kommt man als Unternehmen angesichts der unbegrenzten Zugänglichkeit des Internets nicht immer ohne anwaltlichen Rat aus. Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Internetpräsenz (z.B. Integration von Plug-Ins, Datenschutz, Abgrenzung von Urheberrechten) und gehen effektiv gegen die Beeinträchtigung Ihres Unternehmens durch rechtswidrige Abmahnungen, geschäftsschädigen Abwertungen oder sonstige Diffamierungen vor.

Urheberrecht

Außerhalb des Patentrechts werden mit dem Urheberrecht die in Ihrem Unternehmen durch die Kreativität Ihrer Mitarbeiter erschaffenen Werke (z.B. Dokumentationen, Konstruktionszeichnungen, Software) geschützt. Wir helfen Ihnen mit fundierter Rechtsberatung, indem wir Ihre Urheberrechte definieren und sichern, Lizenzvereinbarungen aus-handeln und Urheberrechtsverletzungen durch Dritte konsequent unterbinden und für den Ausgleich etwaig entstandenen Schadens sorgen.

Unlauterer Wettbewerb

Häufiger als man denkt sind Unternehmen Opfer von unlauterem Wettbewerb von Konkurrenten, sei es durch das Abwerben von Mitarbeitern, Rufausbeutung, Produktfälschungen oder vergleichbaren Handlungen, die auf andere Weise geschäftsschädigend sind. Wenn Sie sich derartigen Angriffen ausgesetzt sehen, unterstützen wir Sie zügig und unbürokratisch, indem wir in mehreren Stufen rechtliche Schritte gegen diese unlautere Geschäftspraktiken einleiten (Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Beseitigungs- und Schadensersatzverlangen).

Datenschutz

Arbeitsrecht

Handelsrecht

Unsere Spezialgebiete

Unternehmensstreitigkeiten

Handelsrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmen erfordern nicht nur rechtliches, sondern in besonderem Maße auch betriebswirtschaftliches und zwischen-menschliches Verständnis. Die Herbeiführung einer wirtschaftlich für beide Seiten vertretbaren Lösung ist hierbei zumeist sinnvoller als die Führung eines mitunter jahrelangen Rechtsstreites. Lässt sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden, so landet der Rechtsstreit in der Regel bei der Kammer für Handelssachen (KfH). In diesem Fall spielen neben handelsrechtlichen Vorschriften und Gebräuchen auch prozessuale Kenntnisse eine entscheidende Rolle.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind heute allgegenwärtig, um in standardisierter Form die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihrem Unternehmen und Ihren Kunden klar und rechtlich verbindlich zu regeln und einzelvertraglichen Aufwand zu vermeiden. Wir unterstützen Sie in Form der Prüfung samt evtl. notwendiger Aktualisierung Ihrer vorhandenen AGB gleichermaßen wie bei Entwurf und Ausgestaltung neuer AGB und stellen damit sicher, dass Ihre Geschäfte auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen und unnötige Streitigkeiten vermieden werden.

Handelsvertreter

Sie wissen besser als wir, dass Handelsvertreter wichtig sind, um Ihr Unternehmen dabei zu unterstützen, Ihre Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt zu vertreiben, Kundenbeziehungen aufzubauen und Verkaufschancen zu maximieren. Wir beraten Sie professionell im Umgang mit vorhandenen und künftigen Handelsvertretern, indem wir passgenaue Verträge erstellen bzw. prüfen und Ihnen dabei helfen, rechtliche und geschäftliche Risiken zu minimieren, um eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit sicherzustellen. Ebenso kümmern wir uns um eine reibungslose Abwicklung im Falle der – einverständlichen wie streitigen – Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Vertriebsrecht (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise & Co)

„Der Waren- und Dienstleistungsvertrieb über Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisenehmer ist ein Grundpfeiler unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung“ (so schon Niebling, Vertriebsrecht von A–Z, 1991, Vorwort, S. V.). In den letzten Jahrzehnten hat sich das Vertriebsrecht als komplexe Querschnittsmaterie mit immenser praktischer Bedeutung entwickelt; es begleitet den Weg eines Produktes vom Produzenten bis zum Endkunden. Eine rechtlich und betriebswirtschaftlich durchdachte Gestaltung Ihrer Vertriebsverträge vermeidet Streit mit Ihren Geschäftspartnern und sichert Ihren unternehmerischen Erfolg.

Lieferverträge

Abhängig von Ihrer unternehmerischen Tätigkeit kommen Lieferverträge in zahlreichen Varianten vor, etwa als Kaufverträge, Mietverträge, Dienstleistungsverträge oder übergreifende Rahmenverträge. In rechtlicher Hinsicht kommt es aber vorrangig immer wieder auf dieselben Dinge an, bei denen wir Ihnen prüfend und rechts-gestaltend zur Seite stehen. So ist es insbesondere wichtig, Lieferbedingungen und -termin, Qualitätsstandards, Preise und Haftungsfragen klar und präzise festzulegen, um spätere Streitigkeiten und Kapazitätsprobleme zu vermeiden.

Internationales Handelsrecht (u. a. INCOTERMS)

Die von der internationalen Handelskammer aufgestellte Liste von Handelsklauseln und den sich daraus ergebenden Pflichten für Käufer und Verkäufer (INCOTERMS – International Commercial Terms zum 01.01.2020) ist aus dem internationalen Handelsverkehr nicht mehr wegzudenken. Die Einbeziehung von INCOTERMS in den Handelsvertrag kann in bestimmen Fällen helfen, Verträge zu vereinfachen und Rechtssicherheit im internationalen Handelsverkehr zu schaffen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne, auch in englischer Sprache.

Transparenzregister

Zweck des im Jahr 2017 eingeführten Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In das Transparenzregister sollen Eintragungen zu den sog. wirtschaftlich Berechtigten von „Rechtseinheiten“ und „Rechtsgestaltungen“ erfolgen. Die meisten Unternehmen trifft insoweit eine bußgeldbewehrte Mitteilungspflicht. Die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten kann gerade in mehrstufigen Konzernstrukturen eine nicht zu unterschätzende Herausforderung darstellen und erfordert eine präzise rechtliche Prüfung. Bei unterlassener oder falscher Mitteilung liegt regelmäßig eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit vor, die seitens des Bundesverwaltungsamtes mit steigender Konsequenz verfolgt und durchgesetzt wird.

Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA)

Vertraulichkeitsvereinbarungen („Non-Disclosure Agreements, NDA) sind wichtig, um sensible Informationen und Geschäftsgeheimnisse zu schützen und sicherzustellen, dass vertrauliche Daten nicht unautorisiert offengelegt oder missbraucht werden. Wir überprüfen für Sie, ob Ihre NDAs „wasserdicht“ sind und schließen etwaig vorhandene Lücken bzw. erstellen zu Ihren aktuellen Projekten passende neue Vereinbarungen. Ebenso schauen wir kritisch auf NDAs die Ihnen von Geschäftspartnern zur Unterschrift vorgelegt werden, weisen auf gefährliche Stellen hin und übernehmen das Aushandeln angemessener Alternativen.

Transport & Logistik

Arbeitsrecht

Gesellschaftsrecht / M&A

Unsere Spezialgebiete

Gesellschaftsverträge

Der Gesellschaftsvertrag oder auch Satzung einer Gesellschaft ist das rechtliche Fundament einer jeder Gesellschaft. Hierin werden nicht nur die wesentlichen Grundlagen der Gesellschaft definiert, sondern bietet sich auch die Möglichkeit, mit individuellen Regelungen das Binnengefüge der Gesellschaft gegenüber dem gesetzlichen Standard anzupassen. Von der passgenauen Definition qualifizierter Mehrheiten für einzelne oder alle Beschlüsse über Verfügungsbeschränkungen und Vorkaufsrechte bis hin zu Kündigungs- und Einziehungsmöglichkeiten lassen sich in einem Gesellschaftsvertrag zahlreiche Stellschrauben vorsehen. Dabei hat ein belastbarer Gesellschaftsvertrag stets auch den möglichen Konfliktfall vor Augen, um den Gesellschaftern auch in diesen Fällen individuelle und sachgerechte Lösungsmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Gesellschaftervereinbarungen

Manche Absprachen zwischen einzelnen oder allen Gesellschaftern sollen nicht im Gesellschaftsvertrag fixiert und damit über das Handelsregister öffentlich einsehbar werden. Dennoch besteht häufig ein großes Bedürfnis, besondere Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern rechtssicher zu vereinbaren und hierzu unter anderem maßgeschneiderte Stimmbindungen und -pflichten, Mitverkaufsrechte und -pflichten (tag-along, drag-along) oder individuell ausgehandelte Vorzugsrechte in einer Gesellschaftervereinbarung (oder „shareholders agreement“) zu verankern.

Gründung

Mit der Gründung einer Gesellschaft werden die Weichen für die Zukunft der Unternehmung gestellt. Von der schlanken Einpersonengesellschaft bis hin zur Aktiengesellschaft per Sachgründung mit zahlreichen Aktionären können die Herausforderungen bei der Gründung sehr unterschiedlich ausfallen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie daher umfangreich bei der Wahl der Rechtsform, der Vorbereitung der Gründungsdokumentation, dem Eintragungsvorgang im Handelsregister und allen weiteren mit der Gründung einhergehenden juristischen Fragen.

Kapitalmaßnahmen

Auch das Leben einer Gesellschaft kennt Aufs und Abs. Entsprechend können durch verschiedene Kapitalmaßnahmen einer Gesellschaft Finanzmittel zugeführt oder entzogen werden. Ob im Wege von Erhöhungen oder Herabsetzungen des Stammkapitals bzw. Grundkapitals oder durch andere Kapitalmaßnahmen, stets sind die gesetzlichen Zustimmungs- und Verfahrensanforderungen an solche Maßnahmen einzuhalten sowie die die Interessen der verschiedenen Stakeholder angemessen abzubilden.

Stiftungsrecht

Rechtsfähige Stiftungen unterliegen im Vergleich zu den übrigen Gesellschaftsformen stark abweichenden Anforderungen und Regularien, die zudem aktuell umfangreich reformiert werden. Zusätzlich sind für die Errichtung und Verwaltung von Stiftungen die Vorschriften des jeweiligen Landesrechts zu beachten und ist den Anforderungen der jeweiligen Stiftungsaufsicht zu entsprechen. Ob bei der Errichtung und Verwaltung einer rechtsfähigen Stiftung oder auch bei verwandten Stiftungsformen und -geschäften können Sie auf unsere Beratung zählen.

Registerverfahren

Viele gesellschaftsrechtliche Maßnahmen oder Veränderungen sind zum Handelsregister anzumelden. Erforderlichen Anmeldungen sind Teil unserer Beratung und werden von uns ebenfalls vorbereitet, sodass die Anmeldung über die Notariate möglichst einfach erfolgen kann. Auch stehen wir während des laufenden Verfahrens im Austausch mit den beteiligten Registergerichten, um auf einen effizienten Eintragungsvorgang hinzuwirken.

Mergers & Acquisitions (M&A)

M&A, das sind Transaktionen, bei denen entweder verschiedene Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit verschmolzen werden (Mergers) oder ganze Unternehmen oder Teile davon erworben werden (Acquisitions). Unter M&A versteht man weitergehend alle Vorgänge, bei denen Eigentumsrechte an Unternehmen übertragen oder mit Rechten Dritter belastet werden, und die damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Das meint neben dem „klassischen“ Unternehmenskauf, den viele mit dem Begriff M&A primär verbinden, auch dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital oder Mischformen (Mezzanine), also die Aufnahme neuer Investoren im Wege von Kapitalerhöhungen oder die Ausgabe von Schuldverschreibungen, Genussrechten, Wandeldarlehen und ähnlichen Finanzierungsinstrumenten. Auch Maßnahmen, mit denen Konzerne gebildet oder umstrukturiert werden, fallen unter den Oberbegriff M&A. Neben der Verschmelzung sind das z.B. die Abspaltung von Unternehmensteilen, der Formwechsel einer AG in eine GmbH, die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG, die Übernahme börsennotierter Unternehmen durch Veröffentlichung von Kaufangeboten, der Ausschluss „lästiger“ Minderheitsaktionäre aus einem Unternehmen (Squeeze Out) oder die Einbringung ausgewählter Betriebe oder Betriebsteile in ein anderes Unternehmen. Weder „last“ noch „least“ gehört auch die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen durch zwei oder mehrere Partner (Joint Ventures) zu den unter dem Begriff M&A zusammengefassten Themen.

Fusionen und Spaltungen

Das Ganze ist häufig mehr als die Summe seiner Teile. Anders als in der Physik, wo sowohl die Fusion als auch die Spaltung durch den Verlust von Masse gekennzeichnet sind, können die Fusion und die Spaltung von Unternehmen kaufmännisch zu einem echten Gewinn führen. Auch zu einer stärkeren Marktposition, weshalb die Kartellbehörden ein Auge auf Fusionen haben und diese kontrollieren und nach erfolgter Anmeldung den geplanten Zusammenschluss, sofern er den Markt danach beherrschen würde, verbieten oder nur unter Auflagen genehmigen können, sei es auf nationaler oder auf europäischer Ebene. Das gilt unabhängig davon, ob die Marktmacht durch Verschmelzung zweier Unternehmen oder durch Zukauf eines Unternehmens durch ein anderes Unternehmen entsteht. Soweit ein Zusammenschluss rechtlich zulässig ist, kann der Weg über eine Verschmelzung – auch grenzüberschreitend – erhebliche Vorteile gegenüber einem Zukauf bieten, etwa rechtlich, indem Vertragsbeziehungen auch ohne die Zustimmung des Vertragspartners auf die neue Einheit übergehen, oder steuerlich zur Fortführung von Buchwerten und damit Vermeidung eines zu versteuernden Buchgewinns. Bei der Spaltung von Unternehmen mögen umgekehrt so manche Synergien verloren gehen. Die Spaltung macht bisweilen dennoch Sinn, etwa um Geschäftsbereiche mit unterschiedlichen Risikoprofilen zu separieren und Haftungsmassen voneinander zu trennen. Auch hier vermeidet ein Vorgehen nach dem Umwandlungsgesetz, etwa die Ausgliederung oder Abspaltung, die Notwendigkeit, dass die Übertragung des Geschäfts von der Zustimmung einer Vielzahl von Vertragspartnern abhängig ist sowie mögliche negative steuerliche Effekte, wie sie bei einem Verkauf von Unternehmensteilen denkbar sind. Die gewünschten Effekte treten jedoch nur ein, wenn alle Stellschrauben richtig eingestellt sind. Und in jedem Fall ist bei einen Betriebsübergang den berechtigten Interessen der Arbeitnehmer form- und fristgerecht Rechnung zu tragen.

Umwandlungen

Gestaltwandler gibt es nicht nur in der Fantasy Literatur. Auch Unternehmen können sich ein neues Rechtskleid überstreifen. Im Wege eines Formwechsels wird aus einer Personengesellschaft (z.B. einer Offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft) eine Kapitalgesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft oder GmbH) oder umgekehrt – und bleibt dabei im Kern dieselbe mit allen Rechten und Pflichten wie zuvor. Das Umwandlungsgesetz bietet aber auch verschiedene Möglichkeiten, wie ein Unternehmen sich seines gesamten Vermögens – oder bestimmter Teile davon – mit allen Rechten und Pflichten, ganz ohne Liquidation und ohne Zustimmung davon betroffener Arbeitnehmer und anderer Vertragspartner, entledigen und auf ein anderes Unternehmen übertragen kann (sogenannte – vollständige oder partielle – Gesamtrechtsnachfolge). Das kann im Wege der Verschmelzung des Vermögens auf einen anderen Rechtsträger erfolgen, der entweder bereits besteht (Verschmelzung zur Aufnahme) oder, sofern sich zwei Unternehmen zusammentun, um wie Phoenix aus der Asche in neuer Gestalt aufzusteigen, hierfür eigens geschaffen wird (Verschmelzung durch Neugründung). Der umgekehrte Weg ist die Spaltung, bei der ein Unternehmen entweder in zwei neue Rechtsträger aufgespalten wird (Aufspaltung klingt schmerzhaft und ja, der übertragende Rechtsträger geht dabei unter). Oder das Unternehmen bleibt bestehen und überträgt nur einen bestimmten Teil seines Vermögens auf einen anderen Rechtsträger, sei es im Wege der Abspaltung (dann erhalten die Anteilseigner des übertragenden Unternehmens Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger) oder der Ausgliederung (die Anteile am übertragenden Rechtsträger erhält in diesem Fall das übertragende Unternehmen selbst). Sollen nicht Anteile, sondern eine andere Gegenleistung gewährt werden, steht hierfür die sogenannte Vermögensübertragung zur Verfügung. Allen Umwandlungsmaßnahmen ist gemeinsam, dass sie Hand in Hand mit steuerlichen Beratern geplant und durchgeführt werden, mannigfaltige Formen und Fristen einzuhalten sind und auf berechtigte Interessen von Minderheitsgesellschaftern (Stichworte: Barabfindung und Spruchverfahren), Arbeitnehmern und sonstigen Vertragspartnern in gebotener Weise Rücksicht zu nehmen ist.

Joint Ventures

Gemeinsam etwas wagen und zusammen stark sein. Wollen zwei – oder auch mehrere – Partner eine Geschäftsidee mit vereinten Kräften umsetzen, kommt hierfür insbesondere die Gründung einer gemeinsam kontrollierten und finanzierten Gesellschaft (Gemeinschaftsunternehmen) in Betracht. Je nach Ausgangssituation mag auch eine Minderheitsbeteiligung des einen Partners am Unternehmen des anderen Partners besser passen (und ist in manchen Ländern auch nur so erlaubt). Oder auch nur die Beteiligung an einem Unternehmensteil des Partners, der zuvor in eine separate Gesellschaft ausgegliedert wird. Statt einer gesellschaftsrechtlichen Verbindung ist der Abschluss eines bloß schuldrechtlichen Kooperationsvertrags denkbar, häufig aber nur vermeintlich einfacher. Denn so oder so gilt es, fast wie in der Ehe, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, was in Krisenzeiten oder gar bei einer Trennung gelten soll: Wer bekommt dann was und darf in welcher Weise, mit welchen Arbeitnehmern, Lizenzrechten und sonstigen Assets, die Geschäftsidee allein oder mit anderen Partnern weiterverfolgen? Damit es erst gar nicht zur vorzeitigen Trennung kommt, sollte die anfängliche Euphorie nicht durch unnötig detaillierte Regelungen ausgebremst, sondern durch möglichst klare Zuständigkeiten und Verfahren bewahrt werden.

Ein Joint Venture in diesem engeren Sinn ist ein gemeinsames Vorhaben zwischen rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängigen Unternehmen, bei dem die Partner die Führungsverantwortung und das finanzielle Risiko gemeinsam tragen.

Unternehmenskauf

Der Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen ist, man ahnt es schon, erheblich komplexer als der eines Autos. Das gilt nicht nur dann, wenn eine börsennotierte Zielgesellschaft im Wege eines öffentlichen Angebots an die Aktionäre übernommen werden soll (Unternehmensübernahmen oder Takeover) oder eine Vielzahl von Kaufinteressenten im Rahmen einer Bieterverfahrens parallel angesprochen werden sollen. Auch der Verkauf und Kauf eines Mittelständlers ist für die Beteiligten ein anspruchsvolles Unterfangen. Sind sich die Kaufleute über die wesentlichen Eckdaten einer solchen Akquisition einig und sind diese in einer Absichtserklärung (auch Letter of Intent, Memorandum of Understanding oder Term Sheet genannt) oder einem indikativen Angebot des Kaufinteressenten festgehalten, wird das Unternehmen in einem sogenannten Due Diligence Prozess mithilfe externer Berater, bei nicht zu unterschätzender Bindung eigener personeller Ressourcen, auf Herz und Nieren überprüft. Erweisen sich die in der Absichtserklärung oder dem indikativen Angebot ausdrücklich oder implizit getroffenen Annahmen zur rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen etc. Verfasstheit des Zielunternehmens als belastbar? Parallel hierzu wird die Transaktion steuerlich und rechtlich (weiter) strukturiert. Sollen die Unternehmensanteile erworben werden (Share Deal) oder, z. B. bei einem Verkauf aus der Insolvenz (distressed M&A), nur die wesentlichen Vermögensgegenstände (Asset Deal))? Soll der Kaufpreis auf der Grundlage der letzten Bilanzzahlen festgezurrt sein (locked box) oder zunächst nur vorläufig geschätzt und nach Abschluss des Kaufvertrag auf Basis einer bei Vollzug der Transaktion aufzustellenden Stichtagsbilanz angepasst werden (closing accounts)? Auch der Kaufvertrag wird bereits parallel zur Due Diligence Prüfung entworfen und verhandelt, Dessen Ausgestaltung wird sich üblicherweise an im Markt etablierten Standards orientieren. Dennoch ist jeder Fall besonders und liegt der Teufel im Detail. Manche Risiken aus den im Kaufvertrag regelmäßig umfangreich enthaltenen Verkäufergarantien und Freistellungsverpflichtungen können – durchaus zum Vorteil beider Seiten – unter Umständen durch den Abschluss einer W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity Insurance) spürbar reduziert werden. Auch nach Abschluss (Signing) und Vollzug (Closing) eines Unternehmenskaufvertrags gilt es, neben den operativen auch rechtliche Aufgaben bei der Zusammenführung des erworbenen Unternehmens mit beim Käufer oder der Käufergruppe bereits vorhandenen Betrieben oder Betriebsteilen zu bewältigen (Post Merger Integration). Falls notwendig, unterstützen wir Sie zwar gerne bei der Beilegung von Streitigkeiten, die sich im Nachgang zwischen Verkäufer und Käufer ergeben können. Noch lieber aber ist es uns, wenn sich eine klare und vorausschauende Vertragsgestaltung bezahlt macht und Auseinandersetzungen von Vornherein vermeidet.

Erbrecht & Vermögensnachfolge

Unsere Spezialgebiete

Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

Die gesetzliche Erbfolge führt nicht selten zu Streit. Durch die wirksame Errichtung einer durchdachten Verfügung von Todes wegen können Sie umfassend selbst bestimmen, wer was und wieviel von Ihrem Nachlass erhalten soll. Insbesondere können bereits hier Mechanismen vorgesehen werden, um etwaigen künftigen Streit zwischen den am Nachlass beteiligten Personen bestmöglich zu vermeiden. Wir entwickeln hierzu maßgeschneiderte rechtliche Lösungen nach Ihren persönlichen Vorstellungen. Je nach Bedarf können wir in steuerlichen Fragen auf ein großes Netzwerk an Steuerberatern zurückgreifen.

Vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten (Schenkungen, Übergabeverträge)

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf künftige Erben bzw. Angehörige zu übertragen. Durch die richtige Gestaltung lassen sich hierdurch mitunter Erbschaftssteuer sparen und Pflichtteilsansprüche unliebsamer Angehöriger mindern. Insbesondere die lebzeitige Übertragung einer Immobilie oder eines Unternehmens mag aber wohl überlegt und beraten sein. Zum einen sollte eine vorweggenommene Erbfolge nie dazu führen, dass Sie für Ihren Lebensabend selbst in finanzielle Nöte geraten. Zum anderen sollten mögliche künftige Veränderungen Ihrer Familien-/Lebenssituation vertraglich abgesichert sein.

Strategien zur Pflichtteilsreduzierung

Durch geschickte Gestaltung, z. B. lebzeitige Übertragungen oder testamentarische Anordnungen, können Pflichtteilsansprüche reduziert und Ihre Erben abgesichert werden. Auch kann ein Pflichtteilsberechtigter bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf den Pflichtteil verzichten (bspw. um den letztversterbenden Elternteil abzusichern). Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Umsetzung, damit Ihnen oder den Erben die geplante Pflichtteilsreduzierung am Ende nicht „auf die Füße fällt“.

Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Wird ein nächster Angehöriger (Abkömmling, Elternteil, Ehegatte) durch Testament enterbt, so steht ihm dennoch ein Geldzahlungsanspruch (der Pflichtteil) zu. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist mit umfassenden Auskunfts- und Wertermittlungsrechten verbunden. Der Pflichtteilsanspruch wird je nach Einzelfall z. B. noch durch Pflichtteilsrest- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche flankiert. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Verteidigung gegen Pflichtteilsansprüche gerichtlich wie auch außergerichtlich.

Vorsorgeplanung

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Vereinbarung zum Innenverhältnis der Vollmacht, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung, Packen des sog. „Notfallkoffers“ – bei der Vielzahl an sinnvollen Vorsorgemaßnahmen fällt es Betroffenen oft schwer, den nötigen Überblick zu behalten. Eine rechtssichere und durchdachte Vorsorgeplanung ist jedoch von unschätzbarem Wert, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit nicht mehr selbst handeln oder Ihren Willen nicht mehr äußern können. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Ihre Angehörigen werden es Ihnen danken.

Erbstreitigkeiten

Erbschaftsstreitigkeiten in Familien sind weit verbreitet und werden oft in höchstem Maße emotional und teilweise leider auch „unter der Gürtellinie“ geführt. Dies stellt für die Beteiligten zumeist eine hohe psychische Belastung dar. Durch die Gestaltung seines letzten Willens kann der Erblasser Streit bereits umfassend vorbeugen. Auch nach dem Erbfall unterstützen wir Sie bei der Konfliktlösung und helfen, eine mögliche Einigung mit der Gegenseite zu finden. Ist eine gütliche Lösung aussichtslos, setzen wir Ihre Rechte bei Bedarf gerichtlich durch.

Entwicklung steueroptimierter Konzepte (in Zusammenarbeit mit Steuerberatern)

Erbschaft- und Schenkungssteuern können die Nachfolge belasten. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen, um steueroptimierte Lösungen zu entwickeln, die dafür sorgen, dass im Ergebnis möglichst viel Vermögen bei Ihren Erben verbleibt und die Steuerlast so gering wie möglich ausfällt. Dabei behalten wir auch Ihre finanzielle Absicherung im Alter im Blick.

Ausschlagung und Annahme der Erbschaft

Als Erbe des Verstorbenen treten Sie automatisch vollumfänglich in dessen Rechte und Pflichten ein (sog. Gesamtrechtsnachfolge). Nach dem Erbfall besteht die Möglichkeit, die angefallene Erbschaft auszuschlagen. Dazu ist ein schnelles Handeln erforderlich, da für die Erbausschlagung gesetzliche, nicht verlängerbare Fristen vorgegeben sind. Selbst wenn der Nachlass nicht überschuldet ist, kann für Ehegatten bzw. Pflichtteilsberechtigte eine Ausschlagung je nach Einzelfall aus wirtschaftlichen Gründen vorteilhafter sein. Lag bei Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft ein Irrtum vor, können unerwünschte Folgen von Annahme bzw. Ausschlagung u. U. durch eine Anfechtung beseitigt werden.

Haftungsbeschränkung des Erben (z. B. Nachlassinsolvenz)

Ein Erbe haftet als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers in unbegrenzter Höhe auch für dessen Schulden. Oft werden Schulden des Erblassers erst bekannt, wenn die Frist zur Erbausschlagung bereits abgelaufen ist. Ist ein Nachlass überschuldet, so stehen dem Erben nach dem Gesetz diverse Möglichkeiten zu, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken und so sein eigenes Vermögen zu schützen.

Nießbrauch und Wohnungsrecht

Der Vorbehalt eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts bietet steuerliche Vorteile und sichert den Übergeber bei der lebzeitigen Übergabe von Immobilien ab. Die Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarung eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts sollte aber nicht „standardmäßig“ erfolgen, sondern auf ihren individuellen Fall abgestimmt sein.

Unternehmensnachfolge & Nachfolgeplanung

Eine gelungene Unternehmensnachfolge ist eine der schwierigsten Herausforderungen, mit denen ein Unternehmer im Laufe seiner Berufstätigkeit konfrontiert wird. Insbesondere bei inhabergeführten (Familien-)Betrieben gilt dies nicht nur in unternehmerischer und rechtlicher, sondern auch in persönlicher Hinsicht. Eine Beratung zur Unternehmensnachfolge erfordert deshalb nicht nur rechtliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz, sondern vor allem Einfühlungsvermögen, um eine unternehmerische Lebensleistung für die Nachfolger zu erhalten und zu gestalten. Die Weitergabe an die nächste Generation stellt dabei sicherlich die gängigste, bei weitem aber nicht die einzige Variante der Unternehmensnachfolge dar. Wir unterstützen Sie bei der sorgfältigen Analyse des Ausgangssachverhalts, der Entwicklung von Handlungsalternativen und der Erarbeitung und Umsetzung Ihres Nachfolgekonzepts.

Beratung in alternativen Gestaltungsmodellen (bspw. Stiftungen)

Gerade bei größeren Vermögen können Stiftungen oder Familiengesellschaften ein geeignetes Nachfolgemodell sein. Unsere Rechtsberatung verbindet Expertise im Erb-, Stiftungs- und Gesellschaftsrecht mit Ihren individuellen Zielen. Gestalten Sie Ihre Nachfolge nachhaltig und steueroptimiert. Wir bieten Ihnen in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Vorstellungen von Ihrer Nachfolge steueroptimiert und nachhaltig absichern.

Konfliktlösung, Gerichtliche Vertretung

Rechtsbeziehungen aller Art können zu Konflikten führen. Dies gilt in besonderem Maße, wenn es um Geld und Emotionen geht. Emotionen spielen vor allem in erbrechtlichen Streitigkeiten unter Familienmitgliedern eine entscheidende Rolle. Oft geht es dann nur noch „ums Prinzip“, wenn sich die Fronten zwischen den Parteien erst einmal verhärtet haben. Vor Eskalation eines Streites prüfen wir für Sie daher frühzeitig die möglichen Handlungsalternativen zu einem Gerichtsverfahren, entwickeln pragmatische Lösungsstrategien und verhandeln außergerichtlich mit den übrigen Beteiligten. Sollte der Gang zum Gericht nicht zu vermeiden sein, setzen wir Ihre Interessen engagiert, leidenschaftlich und mit Nachdruck durch.

Digitaler Nachlass

Accounts, E-Mails, Passwörter, Social-Media-Profile des Verstorbenen sind – anders als das Haus, der antike Schrank und die Ersparnisse – nicht fassbar, oft nicht erreichbar und häufig nicht einmal bekannt. Der digitale Nachlass und seine Spuren in Smartphones, Tablets und Computer sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Eine Vielzahl von Accounts bedeutet auch eine Vielzahl von Nutzerbedienungen. Um den Erben den späteren Umgang zu erleichtern, sollte auch der digitale Nachlass geregelt werden.

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften erfordert im Streitfall Zeit, Nerven und Geld. Oft sind komplexe rechtliche Schritte und Verhandlungsgeschick, aber auch Feingefühl für die Emotionen der Beteiligten von Nöten, um die Erbauseinandersetzung voranzutreiben. Unsere Beratung unterstützt erfolgreich bei Erbauseinandersetzungen, Verteilung von Nachlassvermögen und Abwicklung von Immobilien sowie Unternehmen, sowohl bei der Findung einer gütlichen Einigung als auch bei der streitigen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Vermächtniserfüllung

Ein Vermächtnis gewährt dem Begünstigen einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Nachlass. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Vermächtnisansprüche gegen den Erben sowie umgekehrt bei dessen Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen gegen den Nachlass.

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung kann Streit unter Erben vorbeugen und sichert die Umsetzung Ihres letzten Willens. Ein Testamentsvollstrecker unterliegt dabei einer Reihe von Rechten und Pflichten. Wir unterstützen Sie sowohl als Testamentsvollstrecker bei der Erfüllung Ihres Amtes als auch als Erbe/Vermächtnisnehmer bei der Sicherstellung der Wahrung Ihrer Rechte gegenüber einem Testamentsvollstrecker. Darüber hinaus übernehmen wir auf Ihren Wunsch das Amt als Testamentsvollstrecker und setzen Ihre letztwilligen Anordnungen um.

Erbscheinverfahren

Der Erbschein begründet ein Erbrecht nicht, sondern dient nur als Zeugnis über das Erbrecht. Je nach Einzelfall ist die Beantragung eines Erbscheins zur Abwicklung des Nachlasses alternativlos Die Weichen für ein erfolgreiches Erbscheinverfahren werden bereits bei der Antragstellung gestellt. Gerade in komplexeren Erbfällen, sollte hierbei im Vorfeld eine rechtliche Klärung erfolgen, um unnötige Gerichtsgebühren zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Antragstellung. Ist die Erbenstellung streitig, so vertreten wir Sie im streitigen Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht.

Ihre Ansprechpartner für Erbrecht & Vermögensnachfolge

Gewerblicher Rechtsschutz

Gesellschaftsrecht / M&A