Ein Vortrag im Rahmen der Mitgliederversammlung des Fachverband Glas-Fenster-Fassade Baden-Württemberg.
Am 1. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie zu der BEG EM in Kraft. Damit sind erhebliche Änderungen verbunden, die auch die ausführenden Unternehmen betreffen. Insbesondere ist es zukünftig erforderlich, dass der Bauherr bereits mit der Antragstellung einen aufschiebend oder auflösend bedingt abgeschlossenen Vertrag vorlegt. Damit verbundenen sind u.a. Fragen zur Erbringung von Leistungen vor Erlass des Fördermittelbescheids, Vertrags- und Ausführungsfristen sowie Preisanpassungen.“