Die Wirtschaftskanzlei Bartsch Rechtsanwälte PartG mbB freut sich, zum 01. Januar 2026 drei herausragende Persönlichkeiten aus den eigenen Reihen in die Partnerschaft aufzunehmen: Daniel Scharpf, Alexandra Steg und Sarah Zentner werden künftig als Partnerinnen und Partner die strategische Ausrichtung der Kanzlei mitgestalten und weiterentwickeln.
Daniel Scharpf, Fachanwalt für Erbrecht, kam 2018 als Referendar in die Kanzlei und ist seit 2020 als Rechtsanwalt tätig. Er berät Mandanten insbesondere in den Bereichen Erbrecht, Unternehmensnachfolge sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Alexandra Steg, Fachanwältin für Arbeitsrecht, begann 2011 ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten bei Bartsch und war auch während ihres Studiums und Referendariats für die Kanzlei tätig. Seit 2021 ist sie als Rechtsanwältin in der Kanzlei tätig. Sie berät Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie in Compliance-Fragen, bei M&A-Projekten und Umstrukturierungen.
Sarah Zentner, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, ist seit 2017 Teil der Kanzlei und berät Mandanten im Bauvertragsrecht, Bauträgerrecht und Immobilienrecht. Sie wirdals erste Partnerin der Kanzlei im neu geschaffenen Elternteilzeitstatus tätig sein.
Dieses innovative Modell wurde 2025 eingeführt und ermöglicht es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den Schritt in die Partnerschaft zu gehen und gleichzeitig genügend Freiraum zu haben, um kleine Kinder zu erziehen. Bartsch Rechtsanwälte setzt damit ein starkes Zeichen für moderne Arbeitsmodelle und die Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Anwaltschaft.
Mit Daniel Scharpf, Alexandra Steg und Sarah Zentner gewinnen wir drei Persönlichkeiten für die Partnerschaft, die fachlich exzellent, menschlich überzeugend und unternehmerisch denkend sind. Ihre Ernennung ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft unserer Kanzlei. Die Ernennungen zeigen, dass sich die Nachwuchsarbeit unserer Kanzlei auszahlt.