Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht -Selbstbestimmung in medizinischen und rechtlichen Belangen (Vortrag)

Die Errichtung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist entscheidend, um die eigene Selbstbestimmung auch dann zu gewährleisten, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit. Der Vortrag stellt den Sinn und Zweck einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und zeigt die wichtigsten Fallstricke bei Errichtung dieser Dokumente auf.

WICHTIGER HINWEIS: Diese Veranstaltung ist Teil einer Vortragsreihe. Sie können jeden Vortrag einzeln oder die gesamte Reihe buchen. Bei Buchung der Reihe erhalten Sie einen Rabatt von 5 €.

Erbrecht kompakt – gesetzliche Erbfolge & Testament (Vortrag)

Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge sowie das Pflichtteilsrecht dargestellt und die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag aufgezeigt.

WICHTIGER HINWEIS: Diese Veranstaltung ist Teil einer Vortragsreihe. Sie können jeden Vortrag einzeln oder die gesamte Reihe buchen. Bei Buchung der Reihe erhalten Sie einen Rabatt von 5 €.

Vorweggenommene Erbfolge: Zu Lebzeiten an später denken

Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit.
Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.

Frau Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.

Dr. Simon Bahlinger

Meine Spezialgebiete

Gesellschaftsrecht

Unternehmenskauf (M&A)

Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Erbrecht

Mehr über mich

Ich berate mittelständische Unternehmen, Unternehmerfamilien und Privatpersonen im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie im Erbrecht, insbesondere bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, der Nachfolgeplanung sowie der strategischen Vermögensstrukturierung. Zu meinen Tätigkeiten gehört die Begleitung von Nachfolgeprozessen, die Gestaltung von Testamenten, Kauf- und Übergabeverträgen sowie die Gründung von Familiengesellschaften und Holdingstrukturen.

Ich veröffentliche regelmäßig in Fachbüchern und führenden Fachzeitschriften und halte Vorträge unter anderem für Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern. Zudem bin ich Lehrbeauftragter an der Hochschule Pforzheim in den Studiengängen Steuern/Wirtschaftsprüfung und Controlling.

Werdegang

Simon Bahlinger studierte Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Er war Stipendiat der Stiftung der deutschen Wirtschaft und wurde im Jahr 2021 am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg zum Dr. iur. promoviert. Während seines Referendariats verbrachte er einen Auslandsaufenthalt in London. Vor seinem Eintritt bei Bartsch Rechtsanwälte war er für führende Wirtschaftskanzleien in Pforzheim und Frankfurt a.M. tätig.

Lehrtätigkeiten

  • Vorlesung Gesellschaftsrecht für die Studiengänge Steuern/Wirtschaftsprüfung/Controlling, Hochschule Pforzheim (Sommersemester 2025)
  • Examenstutorium Internationales Gesellschaftsrecht, Universität Heidelberg (Wintersemester 2021/2022; Wintersemester 2022/2023)

Publikationen

  • Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Freiberufler-Sozietät – Wechselwirkungen zwischen Abfindung und Mandantenschutz, NZG 2025, 588
  • Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 25.4.2024 – C-276/22 (Edil Work 2), NZG 2024, 956 ff. 
  • Grunderwerbsteuerliche Privilegierung von Personengesellschaften gem. §§ 5, 6 GrEStG noch bis Ende 2024, DB 2023, 2852 f. 
  • Die Auslagerung der Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers, DB 2023, 2587 ff. 
  • Folgen des neuen Personengesellschaftsrechts für die Beratungspraxis – Überblick und Handlungsempfehlungen für Steuerberater vor dem Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024, NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 13/2023, S. 921 ff.
  • Grenzen der Rechtswahlfreiheit im Gesellschaftsrecht, Carl Heymanns (AHW-Schriftenreihe), Köln 2022 (zugl. Dissertationsschrift Universität Heidelberg
  • Das grenzüberschreitende Familienunternehmen, in: Bochmann/Cziupka/Prütting (Hrsg.), Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 9, Recht der Familienunternehmen, München 2021 (gemeinsam mit Prof. Dr. Leonhard Hübner)
  • Frauenquoten im Gesellschaftsrecht, NZG 2020, S. 1212 ff. (gemeinsam mit Dr. Maximilian Leydecker)
  • Bericht über die Diskussion, in: Bergmann et al (Hrsg.), Vom Konzern zum Einheitsunternehmen, Aktuelle Entwicklungsperspektiven des deutschen und europäischen Konzernrechts (ZGR Sonderheft 22), 2020, S. 137 ff.
  • Durchsuchung und Beschlagnahme in der Sphäre des Unternehmensanwalts im Zuge von internen Ermittlungen, BB 2018, S. 2953 ff. (gemeinsam mit Dr. Alexander Kiefner und Karl-Jörg Xylander)
  • Rechtsprobleme einer persönlich in die Existenzbedrohung führenden Organhaftung im Recht der Aktiengesellschaft, StudZR Wiss-On 2017, S. 1 ff.

Mitgliedschaften

  • Alumni-Verein der Stiftung der Deutschen Wirtschaft
  • Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht e.V.

Gut zu wissen

Assistenz

I   News
15.01.2026
Neujahrsempfang 2026 der IHK Karlsruhe

10.02.2026
  I   Veranstaltung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Selbstbestimmung in medizinischen und rechtlichen Belangen

Die Errichtung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist entscheidend, um die eigene Selbstbestimmung auch dann zu gewährleisten, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit.
Der Vortrag stellt den Sinn und Zweck einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und zeigt die wichtigsten Fallstricke bei Errichtung dieser Dokumente auf.

Rechtsanwalt Scharpf, Arbeitsschwerpunkt Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.

Was ist im Erbfall zu tun?

Erbscheinverfahren, Erbauseinandersetzung & Co.

Ein Erbfall ist für die Hinterbliebenen in der Regel mit vielen Aufgaben und Formalien verbunden. Die Abwicklung des Nachlasses kann zudem Schwierigkeiten bereiten, insbesondere wenn hieran mehrere Personen beteiligt sind.
Der Vortrag vermittelt anhand von praxisnahen Beispielen einen Überblick über die wesentlichen erbrechtlichen Schritte nach dem Erbfall (insbesondere Ausschlagung/Annahme der Erbschaft, Erbschein) und zeigt Möglichkeiten zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und zum Umgang mit Pflichtteilsansprüchen auf.

Rechtsanwalt Scharpf, Arbeitsschwerpunkt Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.

Erbrecht kompakt: Testament & Erbvertrag

Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert.
Der Vortrag an der VHS in Karlsruhe zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.

Dr. Stefanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.

Erbrecht kompakt: Testament & Erbvertrag

Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert.
Der Vortrag an der VHS in Karlsruhe zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.

Dr. Stefanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.

Dr. Stephanie Funk

Meine Spezialgebiete

Erbrecht

Das Erbrecht entspricht oft nicht den Vorstellungen einer Person darüber, was nach ihrem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll.

Das betrifft Unternehmer mehr als Privatleute, vor allem wenn es um die Unternehmensnachfolge geht. Gut durchdachte letztwillige Verfügungen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.

Ich durchdenke rechtliche Möglichkeiten, entwerfe individuelle erbrechtliche Konzepte und setze sie mit meinen Mandanten um. Damit der letzte Wille dem entspricht, was wirklich gewollt ist.

Mehr über mich

Als Rheinländerin lebe ich in der Pfalz und arbeite in Baden. Familie und Freunde sind mir sehr wichtig. Mit ihnen verbringe ich meine freie Zeit und tanke Kraft bei gemeinsamen Aktivitäten. Entspannung finde ich in einem guten Buch.  

Werdegang

Dr. Stephanie Funk studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Heidelberg. Nach dem Referendariat in Düsseldorf wurde sie 2004 als Rechtsanwältin zugelassen und ist seitdem schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig. Seit 2009 ist sie Fachanwältin für Erbrecht.

Dr. Stephanie Funk promovierte an der Universität Köln zum Thema „Betreutes Wohnen für Senioren – Begriff, Konzept und rechtliche Einordnung in Abgrenzung zu Heimeinrichtungen gemäß dem Heimgesetz“.

Dr. Stephanie Funk ist seit Juli 2011 in der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte tätig.

Gut zu wissen

Assistenz

I   News
23.01.2026
Ladies Talk Business zu Unternehmenstransformation und Generationen – Zukunft kann nur miteinander gelingen

17.02.2026
  I   Veranstaltung
Vorweggenommene Erbfolge: Zu Lebzeiten an später denken

Rüdiger Strubel

Meine Spezialgebiete

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist die rechtliche Grundlage Ihres unternehmerischen Handelns. Wir begleiten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Gründung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, bei Umstrukturierungen sowie der Auflösung von Gesellschaften. Auch in Konfliktsituationen – etwa mit Mitgesellschaftern oder der Geschäftsführung – stehen wir Ihnen mit Erfahrung und strategischem Blick zur Seite.

Steuerrecht

Das Steuerrecht ist ein komplexes und ständig im Wandel befindliches Rechtsgebiet. Fehler oder Unklarheiten können schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher ist eine ganzheitliche und individuelle Beratung für Unternehmen unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei, maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen und rechtliche Risiken zu minimieren. Wir stehen Ihnen bei der Steuerplanung, der Verteidigung in Steuerstreitigkeiten und der Vertretung vor Finanzgerichten kompetent zur Seite.

Steuerstrafrecht

Ob durch versehentliche Angaben, fehlende Informationen oder komplexe steuerliche Sachverhalte – schnell kann der Verdacht einer Steuerstraftat im Raum stehen. Doch nicht immer liegt ein vorsätzliches Fehlverhalten vor: Auch Fehler auf Seiten des Finanzamts oder Missverständnisse in der Kommunikation können Auslöser sein.

Wir unterstützen Sie in allen Phasen eines steuerstrafrechtlichen Verfahrens – von der präventiven Beratung über die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige bis zur Vertretung im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren. Dabei prüfen wir nicht nur Ihre Angaben, sondern auch die Vorgehensweise der Finanzbehörden sorgfältig.

Transaktionen & Steuerrecht

Wir begleiten nationale und internationale Transaktionen mit besonderem Fokus auf steuerlich relevanten Aspekten. Unser Leistungsspektrum reicht von der strategischen Steuergestaltung über die Begleitung von Betriebsprüfungen und steuerlichen Revisionen bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte in Steuerstreitverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf:

  • vorausschauender Steuergestaltung
  • der Abwehr und Begleitung von Steuerstreitigkeiten
  • Betriebsprüfungen und steuerlichen Revisionen als Präventivmaßnahmen
  • der Haftung von Beratern im Steuerkontext
  • Fragestellungen des Außenwirtschaftsrechts und Sozialversicherungsrechts
  • der steuerlichen Due Diligence sowie
  • der rechtlichen und steuerlichen Begleitung von Asset Deals und Share Deals

Unsere Beratung verbindet steuerrechtliche Tiefe mit wirtschaftlichem Verständnis – für rechtssichere und nachhaltige Lösungen.

Mehr über mich

Ein Ansprechpartner – mehrere Disziplinen. Eine ganzheitliche Betrachtung einer Strukturierung bietet einen qualitativen Mehrwert. Als Rechtsanwalt berate ich internationale und nationale Investoren. Mein Fokus liegt auf der Beratung im Gesellschafts-, Steuer- und Steuerstrafrecht; Steuergestaltung; Steuerstreitverfahren; Betriebsprüfungen; Steuerliche Revisionen als Präventivmaßnahme; Beraterhaftung; Außenwirtschafts- und Sozialversicherungsrecht; Steuerliche Due Diligence; Steuerliche Begleitung von Asset- und Share Deals.

Werdegang

Rüdiger Strubel studierte Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg.

Seit 2006 arbeitete er unter anderem insgesamt mehr als zwölf Jahre für PwC und EY sowie mehr als zwei Jahre für PwC Legal in der Beratung international tätiger Unternehmen in der Finanz- sowie in der Immobilienbranche.

Rüdiger Strubel ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und ist zudem als Fachanwalt für Steuerrecht gelistet.

Rüdiger Strubel ist seit März 2022 Teil von Bartsch Rechtsanwälte und gehört inzwischen zur Partnerschaft der Kanzlei.

Gut zu wissen

Assistenz

I   News
31.10.2025
bartsch Expertenforum Unternehmens- und Vermögensnachfolge

22.10.2025
  I   Veranstaltung
bartsch Expertenforum Unternehmens- und Vermögensnachfolge