Dr. Marc Pfirmann verstärkt Bartsch Rechtsanwälte in Pforzheim

 Zum 1. Januar 2025 begrüßt Bartsch Rechtsanwälte Dr. Marc Pfirmann als neuen Partner. Mit seiner umfassenden Expertise im Gesellschaftsrecht / M&A verstärkt er das ohnehin starke M&A-Team, das bisher aus den Anwälten Hendrik Stroborn, Bernhard Fritz, Ulrich A. Götz (Karlsruhe), Dr. Thomas Scharpf (München) sowie Florian Krug und Daniel Scharpf besteht. Gemeinsam wird das deutlich erweiterte Team weiterhin geschlossen in der Region auftreten.

Dr. Marc Pfirmann bringt langjährige Erfahrung als Corporate-Partner mit, die er unter anderem bei der US-Kanzlei Hughes Hubbard & Reed in Los Angeles sowie bei Gleiss Lutz, Ladenburger und zuletzt Bender Harrer Krevet gesammelt hat. Der 47-jährige Experte übernimmt in Pforzheim den Aufbau und die Leitung eines neuen Standorts und stärkt damit die regionale Präsenz von Bartsch Rechtsanwälte.

Der Standort ist Teil der regionalen Entwicklungsstrategie von Bartsch Rechtsanwälte und ein weiterer Schritt, Mandanten in Baden-Württemberg noch besser zu betreuen. Ziel ist es, Pforzheim als Full-Service-Wirtschaftskanzlei zu etablieren und neben dem Gesellschaftsrecht insbesondere auch die Bereiche Arbeitsrecht, Bau-, Architekten- und Immobilienrecht, Vergaberecht sowie IT-Recht weiterzuentwickeln.

Lösungen basieren heute selten auf der Expertise einer einzigen Fachrichtung. Wenn es anspruchsvoller wird, braucht es eine reibungslose Zusammenarbeit über die Grenzen einzelner Rechtsgebiete hinweg. Diesem Anspruch wird Bartsch Rechtsanwälte durch das interdisziplinär aufgestellte Team auch am Standort Pforzheim gerecht.

Verstärkung durch Dr. Simon Bahlinger

Neben Dr. Pfirmann ist auch Dr. Simon Bahlinger, Associate von Bender Harrer Krevet, zu Bartsch Rechtsanwälte gewechselt. Gemeinsam werden sie zu einem weiteren Ausbau des Bereichs Gesellschaftsrecht und M&A sowie zu einer noch stärkeren Präsenz von Bartsch Rechtsanwälte in Baden-Württemberg beitragen. 

Dr. Marc Pfirmann

Meine Spezialgebiete

Mergers & Acquisitions

Gesellschaftsrecht

Unternehmensnachfolge

Gesellschafterstreitigkeiten (Corporate Litigation)

Corporate Finance

Mehr über mich

Ich berate regelmäßig nationale und internationale Unternehmen sowie Finanzinvestoren bei M&A-Transaktionen. Daneben verfüge ich über besondere Erfahrung im Bereich der Unternehmensnachfolge, bei Auseinandersetzungen von Gesellschaftern und engagiere mich als Aufsichtsratsmitglied des Caritasverbandes e.V. Pforzheim für eine Förderung von gemeinnützigen Angelegenheiten.

Werdegang

  • Seit 2025 Rechtsanwalt und Partner bei Bartsch Rechtsanwälte sowie Leiter des Standortes in Pforzheim
  • 2009 bis 2024 Rechtsanwalt und Partner zweier mittelständischer Wirtschaftskanzleien
  • 2007 bis 2009 Rechtsanwalt einer internationalen Wirtschaftskanzlei
  • 2006 Foreign Associate bei Hughes Hubbard & Reed, Los Angeles (USA)
  • Promotion an der Universität Mannheim
  • Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg; Referendariat in Landau und Koblenz

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV) und deren M&A-Fachgruppe
  • Aufsichtsratsmitglied des Caritasverbandes e.V. Pforzheim

Veröffentlichungen

  • Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Frachtunternehmers wegen Folgeschäden (2008)

Gut zu wissen

Assistenz

I   News
01.01.2025
Dr. Marc Pfirmann verstärkt Bartsch Rechtsanwälte in Pforzheim

Was ist im Erbfall zu tun?

Erbscheinverfahren, Erbauseinandersetzung & Co.

Ein Erbfall ist für die Hinterbliebenen in der Regel mit vielen Aufgaben und Formalien verbunden. Die Abwicklung des Nachlasses kann zudem Schwierigkeiten bereiten, insbesondere wenn hieran mehrere Personen beteiligt sind.
Der Vortrag vermittelt anhand von praxisnahen Beispielen einen Überblick über die wesentlichen erbrechtlichen Schritte nach dem Erbfall (insbesondere Ausschlagung/Annahme der Erbschaft, Erbschein) und zeigt Möglichkeiten zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und zum Umgang mit Pflichtteilsansprüchen auf.

Rechtsanwalt Daniel Scharpf, Arbeitsschwerpunkt Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Erbrecht kompakt: Testament & Erbvertrag

Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert.
Der Vortrag zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.

Daniel Scharpf, Arbeitsschwerpunkt Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen gerne.

Vorweggenommene Erbfolge: Zu Lebzeiten an später denken

Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit.
Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.

Die Dozentin Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.

Erbrecht kompakt: Gesetzliche Erbfolge & Pflichtteilsrecht

Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht dargestellt. Es erfolgt zudem ein Exkurs zum Erbschaftsteuerrecht.

Dr. Stefanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.

Digitaler Nachlass – Was passiert mit unseren Daten nach dem Tod? (Vortrag)

In einer zunehmend digitalen Welt hinterlassen wir weit mehr als nur materielle Besitztümer. Unser digitaler Nachlass umfasst E-Mails, soziale Medien-Profile, Online-Konten und vieles mehr. Doch was passiert mit diesen digitalen Spuren nach unserem Tod? Der Vortrag gibt umfassende Einblicke in die Bedeutung des digitalen Nachlasses und die verantwortungsvolle Vorsorge für digitale Vermögenswerte und Informationen – sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen per Testament.

WICHTIGER HINWEIS: Diese Veranstaltung ist Teil einer Vortragsreihe. Sie können jeden Vortrag einzeln oder die gesamte Reihe buchen. Bei Buchung der Reihe erhalten Sie einen Rabatt von 5 €.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht -Selbstbestimmung in medizinischen und rechtlichen Belangen (Vortrag)

Die Errichtung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist entscheidend, um die eigene Selbstbestimmung auch dann zu gewährleisten, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit. Der Vortrag stellt den Sinn und Zweck einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und zeigt die wichtigsten Fallstricke bei Errichtung dieser Dokumente auf.

WICHTIGER HINWEIS: Diese Veranstaltung ist Teil einer Vortragsreihe. Sie können jeden Vortrag einzeln oder die gesamte Reihe buchen. Bei Buchung der Reihe erhalten Sie einen Rabatt von 5 €.

Erbrecht kompakt – gesetzliche Erbfolge & Testament (Vortrag)

Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge sowie das Pflichtteilsrecht dargestellt und die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag aufgezeigt.

WICHTIGER HINWEIS: Diese Veranstaltung ist Teil einer Vortragsreihe. Sie können jeden Vortrag einzeln oder die gesamte Reihe buchen. Bei Buchung der Reihe erhalten Sie einen Rabatt von 5 €.

Vorweggenommene Erbfolge: Zu Lebzeiten an später denken

Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit.
Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.

Frau Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.