Wie lassen sich Vermögensstrukturen international rechtssicher und zukunftsfähig gestalten?
Gemeinsam mit FS+P AG haben wir genau darüber letzte Woche in einem Workshop mit Fokus auf praxisnahe Lösungen gesprochen.
Ein spannender Diskussionspunkt war die liechtensteinische Stiftung als Alternative zur deutschen Stiftung, insbesondere mit Blick auf:
▪ Strukturierung von Familienvermögen
▪ Flexibilität der Nachfolgeplanung
▪ Erhalt von Unternehmenswerten
▪ Stiftungsverwaltung
▪ rechtliche/steuerliche Einordnung
Unser Fazit
Der Blick über die Grenze eröffnet alternative Gestaltungsspielräume, vorausgesetzt man versteht die jeweiligen Rechtsordnungen im Zusammenspiel.
Ein großes Dankeschön an FS+P AG für die Organisation, die Gastfreundschaft und den offenen Austausch.
Die gesetzliche Erbfolgte spiegelt die eigenen Vorstellungen vom Vermögensfluss nach dem Tod nur selten wider. Umso wichtiger ist es, seine Wünsche durch passgenaue Gestaltung selbstbestimmt abzubilden. Hier helfen Testament und Erbvertrag, um gezielt und rechtzeitig Einfluss auf die eigene Nachfolge zu nehmen. Durch unmissverständliche und klare Anordnungen kann so Streit unter künftigen Erben bestenfalls vermieden werden.
Nach einem kurzen Überblick über die gesetzliche Erbfolge wird der Vortrag die Gestaltungsmöglichkeiten des Erbrechts (Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung, Testamentsvollstreckung etc.) aufzeigen und für „Stolpersteine“ sensibilisieren.
Referentin: Dr. Stephanie Funk, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht
Online mit Edudip
Den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage der Stadt Karlsruhe unter karlsruhe.de/senioren unter Aktuelles -> Seniorenbüro ON AIR.
Zu dem kostenlosen Vortrag können sich alle Interessierten anmelden.
Selbstbestimmung in medizinischen und rechtlichen Belangen
Die Errichtung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist entscheidend, um die eigene Selbstbestimmung auch dann zu gewährleisten, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit. Der Vortrag stellt den Sinn und Zweck einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und zeigt die wichtigsten Fallstricke bei Errichtung dieser Dokumente auf.
Rechtsanwalt Dr. Simon Bahlinger, Tätigkeitsschwerpunkte Gesellschafts- und Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert. Der Vortrag zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.
Unser Dozent Dr. Simon Bahlinger, Tätigkeitsschwerpunkte Gesellschafts- und Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit. Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.
Ein Erbfall ist für die Hinterbliebenen in der Regel mit vielen Aufgaben und Formalien verbunden. Die Abwicklung des Nachlasses kann zudem Schwierigkeiten bereiten, insbesondere wenn hieran mehrere Personen beteiligt sind. Der Vortrag vermittelt anhand von praxisnahen Beispielen einen Überblick über die wesentlichen erbrechtlichen Schritte nach dem Erbfall (insbesondere Ausschlagung/Annahme der Erbschaft, Erbschein) und zeigt Möglichkeiten zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und zum Umgang mit Pflichtteilsansprüchen auf.
Unser Dozent Rechtsanwalt Daniel Scharpf, Arbeitsschwerpunkt Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht dargestellt. Es erfolgt zudem ein Exkurs zum Erbschaftsteuerrecht.
Unser Dozent Daniel Scharpf, Fachanwalt für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen gerne.
Eine durchdachte Nachlassplanung gewährleistet, dass Ihre Wünsche respektiert und Streit vermieden wird. Sowohl bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge als auch bei der Abwicklung eines Erbfalls berücksichtigen wir nicht nur rechtliche Fragen und wirtschaftliche Interessen, sondern auch die zwischenmenschliche Komponente.
Unternehmensnachfolge
Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, insbesondere in inhabergeführten Betrieben, ist oft eine komplexe Herausforderung. Sie erfordert nicht nur rechtliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz, sondern auch Einfühlungsvermögen. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Nachfolgekonzepts, um Ihre unternehmerische Lebensleistung zu erhalten und sicher in neue Hände zu geben.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht bildet das Fundament Ihres Unternehmens. Ich begleite Sie bei der Gründung, Organisationsstruktur, Umstrukturierung und Auflösung Ihres Unternehmens. Ebenso stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es zu Konflikten mit Mitgesellschaftern oder der Geschäftsführung kommt.
Mehr über mich
Sarah Löser persönlich
Ich bin in der Nähe von Erfurt in Thüringen aufgewachsen und für das Studium nach Baden-Württemberg gezogen. Schon seit meiner Kindheit begleitet mich das HipHop Tanzen als meine liebste Freizeitbeschäftigung. Entspannung finde ich zu Hause in einem guten Buch oder beim Malen.
Werdegang
Mein rechtswissenschaftliches Studium absolvierte ich im Rahmen des Kombinationsstudiengangs „Unternehmensjuristin (LL.B./Staatsexamen)“ an der Universität Mannheim mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt. Das Referendariat führte mich zum Landgericht Karlsruhe, wo ich wertvolle praktische Erfahrungen sammeln konnte. Seit Februar 2026 bin ich für die Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte im Erb- und Gesellschaftsrecht tätig.
Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim
Zum 17. Mal durften wir am 21.01.2026 bei unserer Veranstaltungsreihe „Ladies Talk Business“ einen inspirierenden Abend erleben – mit vielen Gesprächen, Austausch und einem Thema, das aktuell in jedem Unternehmen spürbar ist: Wie kann Unternehmenstransformation generationenübergreifend gelingen?
Mit Ihrem Vortrag zur Unternehmenstransformation und Generationen hat Anja Dieterle, Vorständin der SHE international AG sowie der SHE Informationstechnologie AG, aufgezeigt, wie die unterschiedlichen Generationen geprägt sind und was dies für die Führung und Transformation im Unternehmen bedeutet.
Die wichtigste Erkenntnis des Abends: Nicht „die Jungen“ oder „die Alten“ sind das Problem, sondern das fehlende Verständnis für die jeweilige Perspektive. Wer eine Unternehmenstransformation will, muss Brücken zwischen den Generationen bauen.
Ein herzliches Dankeschön an Frau Anja Dieterle für den inspirierenden Vortrag und an The Hust – Gourmet & More für die Bewirtung und den perfekten Rahmen.
Beim Ladies Talk Business bringen wir Unternehmerinnen und Frauen in Fach- und Führungspositionen zusammen, um Impulse zu setzen, Erfahrungen zu teilen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Somit schaffen wir einen Rahmen für Inspiration, fachlichen Austausch und persönliche Begegnungen.
Unsere nächste Ladies-Talk-Business-Veranstaltung in Pforzheim ist bereits in Planung. Bei Interesse können Sie sich gerne an event@bartsch.law wenden.
Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit. Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.
Selbstbestimmung in medizinischen und rechtlichen Belangen
Die Errichtung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist entscheidend, um die eigene Selbstbestimmung auch dann zu gewährleisten, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit. Der Vortrag stellt den Sinn und Zweck einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und zeigt die wichtigsten Fallstricke bei Errichtung dieser Dokumente auf.
Unser Rechtsanwalt Dr. Simon Bahlinger, Tätigkeitsschwerpunkte Gesellschafts- und Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Ein Erbfall ist für die Hinterbliebenen in der Regel mit vielen Aufgaben und Formalien verbunden. Die Abwicklung des Nachlasses kann zudem Schwierigkeiten bereiten, insbesondere wenn hieran mehrere Personen beteiligt sind. Der Vortrag vermittelt anhand von praxisnahen Beispielen einen Überblick über die wesentlichen erbrechtlichen Schritte nach dem Erbfall (insbesondere Ausschlagung/Annahme der Erbschaft, Erbschein) und zeigt Möglichkeiten zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und zum Umgang mit Pflichtteilsansprüchen auf.
Unser Dozent Rechtsanwalt Daniel Scharpf, Arbeitsschwerpunkt Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert. Der Vortrag zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.
Unsere Dozentin Dr. Stephanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht dargestellt. Es erfolgt zudem ein Exkurs zum Erbschaftsteuerrecht.
Unser Dozent Daniel Scharpf, Fachanwalt für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen gerne.
Die Wirtschaftskanzlei Bartsch Rechtsanwälte PartG mbB freut sich, zum 01. Januar 2026 drei herausragende Persönlichkeiten aus den eigenen Reihen in die Partnerschaft aufzunehmen: Daniel Scharpf, Alexandra Steg und Sarah Zentner werden künftig als Partnerinnen und Partner die strategische Ausrichtung der Kanzlei mitgestalten und weiterentwickeln.
Daniel Scharpf, Fachanwalt für Erbrecht, kam 2018 als Referendar in die Kanzlei und ist seit 2020 als Rechtsanwalt tätig. Er berät Mandanten insbesondere in den Bereichen Erbrecht, Unternehmensnachfolge sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Alexandra Steg, Fachanwältin für Arbeitsrecht, begann 2011 ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten bei Bartsch und war auch während ihres Studiums und Referendariats für die Kanzlei tätig. Seit 2021 ist sie als Rechtsanwältin in der Kanzlei tätig. Sie berät Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie in Compliance-Fragen, bei M&A-Projekten und Umstrukturierungen.
Sarah Zentner, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, ist seit 2017 Teil der Kanzlei und berät Mandanten im Bauvertragsrecht, Bauträgerrecht und Immobilienrecht. Sie wirdals erste Partnerin der Kanzlei im neu geschaffenen Elternteilzeitstatus tätig sein.
Dieses innovative Modell wurde 2025 eingeführt und ermöglicht es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den Schritt in die Partnerschaft zu gehen und gleichzeitig genügend Freiraum zu haben, um kleine Kinder zu erziehen. Bartsch Rechtsanwälte setzt damit ein starkes Zeichen für moderne Arbeitsmodelle und die Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Anwaltschaft.
Mit Daniel Scharpf, Alexandra Steg und Sarah Zentner gewinnen wir drei Persönlichkeiten für die Partnerschaft, die fachlich exzellent, menschlich überzeugend und unternehmerisch denkend sind. Ihre Ernennung ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft unserer Kanzlei. Die Ernennungen zeigen, dass sich die Nachwuchsarbeit unserer Kanzlei auszahlt.
Über 50 Teilnehmende durften wir in der vergangenen Woche beim 1. bartsch Expertenforum zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge im Hotel Der Blaue Reiter in Karlsruhe-Durlach begrüßen.
Ein gelungener Auftakt einer neuen Veranstaltungsreihe, in der wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Steuer- und Unternehmensberatung sowie von Banken und Versicherungen die vielfältigen Facetten der Nachfolgeplanung beleuchten.
🔹 Andrea Winkler und Hendrik van Ryk von der Handwerkskammer Karlsruhe gaben praxisnahe Einblicke zur Betriebsübergabe im Handwerk und den neusten Entwicklungen.
🔹 Dr. Simon Bahlinger und Daniel Scharpf zeigten auf, für welche Zielgruppen sich Familiengesellschaften in Form einer Familien-GbR oder Familien-KG am besten eignen.
🔹 Hendrik Stroborn und Rüdiger Strubel erläuterten, wie Stiftungen als Nachfolgeinstrument juristisch und steuerlich sinnvoll gestaltet werden können.
Vielen Dank an alle Gäste für die Teilnahme und die bereichernden Gespräche. Wir freuen uns auf die Fortsetzung im neuen Jahr👏
Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht dargestellt. Es erfolgt zudem ein Exkurs zum Erbschaftsteuerrecht.
Unsere Referentin Dr. Stephanie Funk ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht.
Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert. Das Abendseminar zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.
Unser Referent Daniel Scharpf ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht.
Wir möchten Sie gerne zu unserem Expertenforum Unternehmens- und Vermögensnachfolge am Mittwoch, den 22. Oktober 2025, um 17.30 Uhr, einladen, das in den Konferenzräumen des Hotels Der Blaue Reiter in Karlsruhe stattfindet.
Aktuelle Entwicklungen sowie praxisnahe Gestaltungsansätze gibt es zu folgenden Themen:
𝗔𝗴𝗲𝗻𝗱𝗮:
Betriebsübergabe im Handwerk – Andrea Winkler, Nachfolgemoderatorin und Hendrik van Ryk, Übernahmemoderator (Handwerkskammer Karlsruhe)
Familiengesellschaften: Für wen lohnt sich eine Familien-GbR oder Familien-KG? – Dr. Simon Bahlinger, Rechtsanwalt und Daniel Scharpf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht (Bartsch Rechtsanwälte)
Die Stiftung als Nachfolgeinstrument aus juristischer und steuerlicher Sicht – Hendrik Stroborn , Rechtsanwalt und Rüdiger Strubel, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht (Bartsch Rechtsanwälte)
Ab 19.00 Uhr lassen wir den Abend mit anregenden Gesprächen, Fingerfood und Getränken ausklingen.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir bitten um Ihre Anmeldung bis spätestens 15. Oktober 2025 per E-Mail an simon.bahlinger@bartsch.law.
Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht dargestellt. Es erfolgt zudem ein Exkurs zum Erbschaftsteuerrecht.
Dr. Stephanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.
In einer zunehmend digitalen Welt hinterlassen wir weit mehr als nur materielle Besitztümer. Unser digitaler Nachlass umfasst E-Mails, soziale Medien-Profile, Online-Konten und vieles mehr. Doch was passiert mit diesen digitalen Spuren nach unserem Tod? Der Vortrag gibt umfassende Einblicke in die Bedeutung des digitalen Nachlasses und die verantwortungsvolle Vorsorge für digitale Vermögenswerte und Informationen – sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen per Testament.
Rechtsanwalt Dr. Simon Bahlinger, Tätigkeitsschwerpunkte Gesellschafts- und Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen gerne.
Selbstbestimmung in medizinischen und rechtlichen Belangen
Die Errichtung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist entscheidend, um die eigene Selbstbestimmung auch dann zu gewährleisten, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit. Der Vortrag stellt den Sinn und Zweck einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und zeigt die wichtigsten Fallstricke bei Errichtung dieser Dokumente auf.
Rechtsanwalt Dr. Simon Bahlinger, Tätigkeitsschwerpunkte Gesellschafts- und Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Selbstbestimmung in medizinischen und rechtlichen Belangen
Die Errichtung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist entscheidend, um die eigene Selbstbestimmung auch dann zu gewährleisten, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit. Der Vortrag stellt den Sinn und Zweck einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und zeigt die wichtigsten Fallstricke bei Errichtung dieser Dokumente auf.
Rechtsanwalt Daniel Scharpf, Fachanwalt für Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Ein Erbfall ist für die Hinterbliebenen in der Regel mit vielen Aufgaben und Formalien verbunden. Die Abwicklung des Nachlasses kann zudem Schwierigkeiten bereiten, insbesondere wenn hieran mehrere Personen beteiligt sind. Der Vortrag vermittelt anhand von praxisnahen Beispielen einen Überblick über die wesentlichen erbrechtlichen Schritte nach dem Erbfall (insbesondere Ausschlagung/Annahme der Erbschaft, Erbschein) und zeigt Möglichkeiten zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und zum Umgang mit Pflichtteilsansprüchen auf.
Rechtsanwalt Daniel Scharpf, Fachanwalt für Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Ein Erbfall ist für die Hinterbliebenen in der Regel mit vielen Aufgaben und Formalien verbunden. Die Abwicklung des Nachlasses kann zudem Schwierigkeiten bereiten, insbesondere wenn hieran mehrere Personen beteiligt sind. Der Vortrag vermittelt anhand von praxisnahen Beispielen einen Überblick über die wesentlichen erbrechtlichen Schritte nach dem Erbfall (insbesondere Ausschlagung/Annahme der Erbschaft, Erbschein) und zeigt Möglichkeiten zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und zum Umgang mit Pflichtteilsansprüchen auf.
Rechtsanwalt Daniel Scharpf, Fachanwalt für Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert. Der Vortrag zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.
Daniel Scharpf, Fachanwalt für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen gerne.
Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert. Der Vortrag zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.
Daniel Scharpf, Fachanwalt für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen gerne.
Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit. Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.
Die Dozentin Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.
Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit. Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.
Die Dozentin Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.
Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht dargestellt. Es erfolgt zudem ein Exkurs zum Erbschaftsteuerrecht.
Dr. Stephanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.
Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat unserem Kollegen Daniel Scharpf die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.
Seit dem Jahre 2020 arbeitet er als Rechtanwalt für Bartsch Rechtsanwälte in den Bereichen Erbrecht, Unternehmensnachfolge, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Stiftungsrecht.
Wir freuen uns darüber und gratulieren ihm recht herzlich.
Zum 1. Januar 2025 begrüßt Bartsch Rechtsanwälte Dr. Marc Pfirmann als neuen Partner. Mit seiner umfassenden Expertise im Gesellschaftsrecht / M&A verstärkt er das ohnehin starke M&A-Team, das bisher aus den Anwälten Hendrik Stroborn, Bernhard Fritz, Ulrich A. Götz (Karlsruhe), Dr. Thomas Scharpf (München) sowie Florian Krug und Daniel Scharpf besteht. Gemeinsam wird das deutlich erweiterte Team weiterhin geschlossen in der Region auftreten.
Dr. Marc Pfirmann bringt langjährige Erfahrung als Corporate-Partner mit, die er unter anderem bei der US-Kanzlei Hughes Hubbard & Reed in Los Angeles sowie bei Gleiss Lutz, Ladenburger und zuletzt Bender Harrer Krevet gesammelt hat. Der 47-jährige Experte übernimmt in Pforzheim den Aufbau und die Leitung eines neuen Standorts und stärkt damit die regionale Präsenz von Bartsch Rechtsanwälte.
Der Standort ist Teil der regionalen Entwicklungsstrategie von Bartsch Rechtsanwälte und ein weiterer Schritt, Mandanten in Baden-Württemberg noch besser zu betreuen. Ziel ist es, Pforzheim als Full-Service-Wirtschaftskanzlei zu etablieren und neben dem Gesellschaftsrecht insbesondere auch die Bereiche Arbeitsrecht, Bau-, Architekten- und Immobilienrecht, Vergaberecht sowie IT-Recht weiterzuentwickeln.
Lösungen basieren heute selten auf der Expertise einer einzigen Fachrichtung. Wenn es anspruchsvoller wird, braucht es eine reibungslose Zusammenarbeit über die Grenzen einzelner Rechtsgebiete hinweg. Diesem Anspruch wird Bartsch Rechtsanwälte durch das interdisziplinär aufgestellte Team auch am Standort Pforzheim gerecht.
Verstärkung durch Dr. Simon Bahlinger
Neben Dr. Pfirmann ist auch Dr. Simon Bahlinger, Associate von Bender Harrer Krevet, zu Bartsch Rechtsanwälte gewechselt. Gemeinsam werden sie zu einem weiteren Ausbau des Bereichs Gesellschaftsrecht und M&A sowie zu einer noch stärkeren Präsenz von Bartsch Rechtsanwälte in Baden-Württemberg beitragen.
Ich berate regelmäßig nationale und internationale Unternehmen sowie Finanzinvestoren bei M&A-Transaktionen. Daneben verfüge ich über besondere Erfahrung im Bereich der Unternehmensnachfolge, bei Auseinandersetzungen von Gesellschaftern und engagiere mich als Aufsichtsratsmitglied des Caritasverbandes e.V. Pforzheim für eine Förderung von gemeinnützigen Angelegenheiten.
Werdegang
Seit 2025 Rechtsanwalt und Partner bei Bartsch Rechtsanwälte sowie Leiter des Standortes in Pforzheim
2009 bis 2024 Rechtsanwalt und Partner zweier mittelständischer Wirtschaftskanzleien
2007 bis 2009 Rechtsanwalt einer internationalen Wirtschaftskanzlei
2006 Foreign Associate bei Hughes Hubbard & Reed, Los Angeles (USA)
Promotion an der Universität Mannheim
Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg; Referendariat in Landau und Koblenz
Mitgliedschaften
Mitglied der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV) und deren M&A-Fachgruppe
Aufsichtsratsmitglied des Caritasverbandes e.V. Pforzheim
Veröffentlichungen
Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Frachtunternehmers wegen Folgeschäden (2008)
Ein Erbfall ist für die Hinterbliebenen in der Regel mit vielen Aufgaben und Formalien verbunden. Die Abwicklung des Nachlasses kann zudem Schwierigkeiten bereiten, insbesondere wenn hieran mehrere Personen beteiligt sind. Der Vortrag vermittelt anhand von praxisnahen Beispielen einen Überblick über die wesentlichen erbrechtlichen Schritte nach dem Erbfall (insbesondere Ausschlagung/Annahme der Erbschaft, Erbschein) und zeigt Möglichkeiten zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und zum Umgang mit Pflichtteilsansprüchen auf.
Rechtsanwalt Daniel Scharpf, Arbeitsschwerpunkt Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert. Der Vortrag zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.
Daniel Scharpf, Arbeitsschwerpunkt Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen gerne.
Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit. Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.
Die Dozentin Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.
Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht dargestellt. Es erfolgt zudem ein Exkurs zum Erbschaftsteuerrecht.
Dr. Stephanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.
In einer zunehmend digitalen Welt hinterlassen wir weit mehr als nur materielle Besitztümer. Unser digitaler Nachlass umfasst E-Mails, soziale Medien-Profile, Online-Konten und vieles mehr. Doch was passiert mit diesen digitalen Spuren nach unserem Tod? Der Vortrag gibt umfassende Einblicke in die Bedeutung des digitalen Nachlasses und die verantwortungsvolle Vorsorge für digitale Vermögenswerte und Informationen – sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen per Testament.
WICHTIGER HINWEIS: Diese Veranstaltung ist Teil einer Vortragsreihe. Sie können jeden Vortrag einzeln oder die gesamte Reihe buchen. Bei Buchung der Reihe erhalten Sie einen Rabatt von 5 €.
Die Errichtung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist entscheidend, um die eigene Selbstbestimmung auch dann zu gewährleisten, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit. Der Vortrag stellt den Sinn und Zweck einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und zeigt die wichtigsten Fallstricke bei Errichtung dieser Dokumente auf.
WICHTIGER HINWEIS: Diese Veranstaltung ist Teil einer Vortragsreihe. Sie können jeden Vortrag einzeln oder die gesamte Reihe buchen. Bei Buchung der Reihe erhalten Sie einen Rabatt von 5 €.
Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge sowie das Pflichtteilsrecht dargestellt und die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag aufgezeigt.
WICHTIGER HINWEIS: Diese Veranstaltung ist Teil einer Vortragsreihe. Sie können jeden Vortrag einzeln oder die gesamte Reihe buchen. Bei Buchung der Reihe erhalten Sie einen Rabatt von 5 €.
Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit. Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.
Frau Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.
Ich berate mittelständische Unternehmen, Unternehmerfamilien und Privatpersonen im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie im Erbrecht, insbesondere bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, der Nachfolgeplanung sowie der strategischen Vermögensstrukturierung. Zu meinen Tätigkeiten gehört die Begleitung von Nachfolgeprozessen, die Gestaltung von Testamenten, Kauf- und Übergabeverträgen sowie die Gründung von Familiengesellschaften und Holdingstrukturen.
Ich veröffentliche regelmäßig in Fachbüchern und führenden Fachzeitschriften und halte Vorträge unter anderem für Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern. Zudem bin ich Lehrbeauftragter an der Hochschule Pforzheim in den Studiengängen Steuern/Wirtschaftsprüfung und Controlling.
Werdegang
Simon Bahlinger studierte Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Er war Stipendiat der Stiftung der deutschen Wirtschaft und wurde im Jahr 2021 am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg zum Dr. iur. promoviert. Während seines Referendariats verbrachte er einen Auslandsaufenthalt in London. Vor seinem Eintritt bei Bartsch Rechtsanwälte war er für führende Wirtschaftskanzleien in Pforzheim und Frankfurt a.M. tätig.
Lehrtätigkeiten
Vorlesung Gesellschaftsrecht für die Studiengänge Steuern/Wirtschaftsprüfung/Controlling, Hochschule Pforzheim (Sommersemester 2025)
Examenstutorium Internationales Gesellschaftsrecht, Universität Heidelberg (Wintersemester 2021/2022; Wintersemester 2022/2023)
Publikationen
Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Freiberufler-Sozietät – Wechselwirkungen zwischen Abfindung und Mandantenschutz, NZG 2025, 588
Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 25.4.2024 – C-276/22 (Edil Work 2), NZG 2024, 956 ff.
Grunderwerbsteuerliche Privilegierung von Personengesellschaften gem. §§ 5, 6 GrEStG noch bis Ende 2024, DB 2023, 2852 f.
Die Auslagerung der Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers, DB 2023, 2587 ff.
Folgen des neuen Personengesellschaftsrechts für die Beratungspraxis – Überblick und Handlungsempfehlungen für Steuerberater vor dem Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024, NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 13/2023, S. 921 ff.
Grenzen der Rechtswahlfreiheit im Gesellschaftsrecht, Carl Heymanns (AHW-Schriftenreihe), Köln 2022 (zugl. Dissertationsschrift Universität Heidelberg
Das grenzüberschreitende Familienunternehmen, in: Bochmann/Cziupka/Prütting (Hrsg.), Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 9, Recht der Familienunternehmen, München 2021 (gemeinsam mit Prof. Dr. Leonhard Hübner)
Frauenquoten im Gesellschaftsrecht, NZG 2020, S. 1212 ff. (gemeinsam mit Dr. Maximilian Leydecker)
Bericht über die Diskussion, in: Bergmann et al (Hrsg.), Vom Konzern zum Einheitsunternehmen, Aktuelle Entwicklungsperspektiven des deutschen und europäischen Konzernrechts (ZGR Sonderheft 22), 2020, S. 137 ff.
Durchsuchung und Beschlagnahme in der Sphäre des Unternehmensanwalts im Zuge von internen Ermittlungen, BB 2018, S. 2953 ff. (gemeinsam mit Dr. Alexander Kiefner und Karl-Jörg Xylander)
Rechtsprobleme einer persönlich in die Existenzbedrohung führenden Organhaftung im Recht der Aktiengesellschaft, StudZR Wiss-On 2017, S. 1 ff.
Mitgliedschaften
Alumni-Verein der Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht e.V.
Selbstbestimmung in medizinischen und rechtlichen Belangen
Die Errichtung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist entscheidend, um die eigene Selbstbestimmung auch dann zu gewährleisten, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit. Der Vortrag stellt den Sinn und Zweck einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und zeigt die wichtigsten Fallstricke bei Errichtung dieser Dokumente auf.
Rechtsanwalt Scharpf, Arbeitsschwerpunkt Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.
Ein Erbfall ist für die Hinterbliebenen in der Regel mit vielen Aufgaben und Formalien verbunden. Die Abwicklung des Nachlasses kann zudem Schwierigkeiten bereiten, insbesondere wenn hieran mehrere Personen beteiligt sind. Der Vortrag vermittelt anhand von praxisnahen Beispielen einen Überblick über die wesentlichen erbrechtlichen Schritte nach dem Erbfall (insbesondere Ausschlagung/Annahme der Erbschaft, Erbschein) und zeigt Möglichkeiten zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und zum Umgang mit Pflichtteilsansprüchen auf.
Rechtsanwalt Scharpf, Arbeitsschwerpunkt Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.
Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert. Der Vortrag an der VHS in Karlsruhe zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.
Dr. Stefanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.
Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert. Der Vortrag an der VHS in Karlsruhe zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.
Dr. Stefanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.
Das Erbrecht entspricht oft nicht den Vorstellungen einer Person darüber, was nach ihrem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll.
Das betrifft Unternehmer mehr als Privatleute, vor allem wenn es um die Unternehmensnachfolge geht. Gut durchdachte letztwillige Verfügungen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.
Ich durchdenke rechtliche Möglichkeiten, entwerfe individuelle erbrechtliche Konzepte und setze sie mit meinen Mandanten um. Damit der letzte Wille dem entspricht, was wirklich gewollt ist.
Mehr über mich
Als Rheinländerin lebe ich in der Pfalz und arbeite in Baden. Familie und Freunde sind mir sehr wichtig. Mit ihnen verbringe ich meine freie Zeit und tanke Kraft bei gemeinsamen Aktivitäten. Entspannung finde ich in einem guten Buch.
Werdegang
Dr. Stephanie Funk studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Heidelberg. Nach dem Referendariat in Düsseldorf wurde sie 2004 als Rechtsanwältin zugelassen und ist seitdem schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig. Seit 2009 ist sie Fachanwältin für Erbrecht.
Dr. Stephanie Funk promovierte an der Universität Köln zum Thema „Betreutes Wohnen für Senioren – Begriff, Konzept und rechtliche Einordnung in Abgrenzung zu Heimeinrichtungen gemäß dem Heimgesetz“.
Dr. Stephanie Funk ist seit Juli 2011 in der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte tätig.
Das Gesellschaftsrecht ist die rechtliche Grundlage Ihres unternehmerischen Handelns. Wir begleiten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Gründung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, bei Umstrukturierungen sowie der Auflösung von Gesellschaften. Auch in Konfliktsituationen – etwa mit Mitgesellschaftern oder der Geschäftsführung – stehen wir Ihnen mit Erfahrung und strategischem Blick zur Seite.
Steuerrecht
Das Steuerrecht ist ein komplexes und ständig im Wandel befindliches Rechtsgebiet. Fehler oder Unklarheiten können schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher ist eine ganzheitliche und individuelle Beratung für Unternehmen unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei, maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen und rechtliche Risiken zu minimieren. Wir stehen Ihnen bei der Steuerplanung, der Verteidigung in Steuerstreitigkeiten und der Vertretung vor Finanzgerichten kompetent zur Seite.
Steuerstrafrecht
Ob durch versehentliche Angaben, fehlende Informationen oder komplexe steuerliche Sachverhalte – schnell kann der Verdacht einer Steuerstraftat im Raum stehen. Doch nicht immer liegt ein vorsätzliches Fehlverhalten vor: Auch Fehler auf Seiten des Finanzamts oder Missverständnisse in der Kommunikation können Auslöser sein.
Wir unterstützen Sie in allen Phasen eines steuerstrafrechtlichen Verfahrens – von der präventiven Beratung über die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige bis zur Vertretung im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren. Dabei prüfen wir nicht nur Ihre Angaben, sondern auch die Vorgehensweise der Finanzbehörden sorgfältig.
Transaktionen & Steuerrecht
Wir begleiten nationale und internationale Transaktionen mit besonderem Fokus auf steuerlich relevanten Aspekten. Unser Leistungsspektrum reicht von der strategischen Steuergestaltung über die Begleitung von Betriebsprüfungen und steuerlichen Revisionen bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte in Steuerstreitverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf:
vorausschauender Steuergestaltung
der Abwehr und Begleitung von Steuerstreitigkeiten
Betriebsprüfungen und steuerlichen Revisionen als Präventivmaßnahmen
der Haftung von Beratern im Steuerkontext
Fragestellungen des Außenwirtschaftsrechts und Sozialversicherungsrechts
der steuerlichen Due Diligence sowie
der rechtlichen und steuerlichen Begleitung von Asset Deals und Share Deals
Unsere Beratung verbindet steuerrechtliche Tiefe mit wirtschaftlichem Verständnis – für rechtssichere und nachhaltige Lösungen.
Mehr über mich
Ein Ansprechpartner – mehrere Disziplinen. Eine ganzheitliche Betrachtung einer Strukturierung bietet einen qualitativen Mehrwert. Als Rechtsanwalt berate ich internationale und nationale Investoren. Mein Fokus liegt auf der Beratung im Gesellschafts-, Steuer- und Steuerstrafrecht; Steuergestaltung; Steuerstreitverfahren; Betriebsprüfungen; Steuerliche Revisionen als Präventivmaßnahme; Beraterhaftung; Außenwirtschafts- und Sozialversicherungsrecht; Steuerliche Due Diligence; Steuerliche Begleitung von Asset- und Share Deals.
Werdegang
Rüdiger Strubel studierte Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg.
Seit 2006 arbeitete er unter anderem insgesamt mehr als zwölf Jahre für PwC und EY sowie mehr als zwei Jahre für PwC Legal in der Beratung international tätiger Unternehmen in der Finanz- sowie in der Immobilienbranche.
Rüdiger Strubel ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und ist zudem als Fachanwalt für Steuerrecht gelistet.
Rüdiger Strubel ist seit März 2022 Teil von Bartsch Rechtsanwälte und gehört inzwischen zur Partnerschaft der Kanzlei.
Eine durchdachte Nachlassplanung gewährleistet, dass Ihre Wünsche respektiert und Streit vermieden wird. Sowohl bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge als auch bei der Abwicklung eines Erbfalls berücksichtigen wir nicht nur rechtliche Fragen und wirtschaftliche Interessen, sondern auch die zwischenmenschliche Komponente.
Unternehmensnachfolge
Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, insbesondere in inhabergeführten Betrieben, ist oft eine komplexe Herausforderung. Sie erfordert nicht nur rechtliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz, sondern auch Einfühlungsvermögen. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Nachfolgekonzepts, um Ihre unternehmerische Lebensleistung zu erhalten und sicher in neue Hände zu geben.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht bildet das Fundament Ihres Unternehmens. Ich begleite Sie bei der Gründung, Organisationsstruktur, Umstrukturierung und Auflösung Ihres Unternehmens. Ebenso stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es zu Konflikten mit Mitgesellschaftern oder der Geschäftsführung kommt.
Handelsrecht
Unternehmer und Kaufleute sind im Rechtsverkehr anderen Regularien als Privatpersonen unterworfen. Diese Unterschiede sind sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch in Konfliktsituationen mit Geschäftspartnern zu berücksichtigen, um Ihren geschäftlichen Erfolg zu sichern.
Stiftungsrecht
Gerade bei größeren Vermögen stellt die Errichtung einer Stiftung eine zu überlegende Option der Vermögensanlage und -nachfolge dar. Bei Fragen im Stiftungsrecht begleite und unterstütze ich insbesondere Stifter und Stiftungsorgane bei der rechtssicheren Errichtung und Verwaltung ihrer Stiftung. Für eine Steueroptimierung arbeiten wir im Stiftungsrecht bei Bedarf eng mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.
Mehr über mich
Unsere Aufgabe ist die bestmögliche Unterstützung unserer Mandantinnen und Mandanten in herausfordernden Lebenslagen. Diese Aufgabe erfüllen wir mit hervorragender fachlicher Expertise, dem nötigen Einfühlungsvermögen und der erforderlichen Durchsetzungsstärke.
Ich unterstütze unsere Mandantinnen und Mandanten bei ihrer Vorsorge- und Nachfolgeplanung, sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Nach Eintritt des Erbfalls helfe ich den Hinterbliebenen, sinnvolle Lösungen zu finden und ihre rechtlichen Interessen, nötigenfalls auch gerichtlich, durchzusetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Unternehmern in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Gesellschafterstreitigkeiten.
Daniel Scharpf persönlich
Ich bin in Villingen im Schwarzwald aufgewachsen. In meiner Freizeit erkunde ich gerne die Umgebung von Karlsruhe und genieße ausgedehnte Wanderungen in der Natur, besonders in der Pfalz und im Nordschwarzwald.
Werdegang
Ich habe Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Unternehmensorganisation und -finanzierung studiert. Mein Referendariat habe ich am Landgericht Karlsruhe absolviert. Bereits während meines Referendariats habe ich Bartsch Rechtsanwälte als wissenschaftlicher Mitarbeiter unterstützt. Seit 2020 arbeite ich als Rechtsanwalt in der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte und bin seit 2026 Partner.
Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Vom 04.-06. Oktober fand wieder die größte Immobilienmesse EXPO Real in München statt. Investoren, Projektentwickler und Bauunternehmen aus der ganzen Welt trafen sich zum Erfahrungsaustausch.
Auch unser Partner, die TechnologieRegion Karlsruhe, war dort mit einem eigenen Stand vertreten und wir hatten viele Gelegenheiten, dort mit Mandanten und Interessenten ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen und Wissen zu teilen.
In München präsentierten in diesem Jahr rund 1.900 Aussteller aus 36 Ländern den 40.000 Teilnehmern ihre Leistungen mit dem Fokus auf den Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Transformation der Immobilienwirtschaft.
Energiesicherheit, Energieversorgung und Energiepreise sind nicht nur ein wirtschaftliches Thema, sondern stellen uns auch vor rechtliche Herausforderungen.
Die Kanzleien des europaweiten Anwaltsnetzwerks Advoselect haben sich deshalb dieses Themas angenommen. In fünf Kurzbeiträgen erfahren Sie Wissenswertes über Miet- und Pachtverträge für Solar- und Windkraftanlagen, über innereuropäischen Energiehandel, aber auch über ein für Kommunen und Investoren wichtiges Thema, nämlich die durch die Politik beschleunigten Möglichkeiten, Gebiete für die Windkraftnutzung auszuweisen.
Dazu referierte unser Partner Alexander Hoff (im Video ab Minute 41). Wir freuen uns über Anregungen hierzu.