Sarah Löser

Meine Spezialgebiete

Erbrecht

Eine durchdachte Nachlassplanung gewährleistet, dass Ihre Wünsche respektiert und Streit vermieden wird. Sowohl bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge als auch bei der Abwicklung eines Erbfalls berücksichtigen wir nicht nur rechtliche Fragen und wirtschaftliche Interessen, sondern auch die zwischenmenschliche Komponente.

Unternehmensnachfolge

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, insbesondere in inhabergeführten Betrieben, ist oft eine komplexe Herausforderung. Sie erfordert nicht nur rechtliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz, sondern auch Einfühlungsvermögen. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Nachfolgekonzepts, um Ihre unternehmerische Lebensleistung zu erhalten und sicher in neue Hände zu geben.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht bildet das Fundament Ihres Unternehmens. Ich begleite Sie bei der Gründung, Organisationsstruktur, Umstrukturierung und Auflösung Ihres Unternehmens. Ebenso stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es zu Konflikten mit Mitgesellschaftern oder der Geschäftsführung kommt.

Mehr über mich

Sarah Löser persönlich

Ich bin in der Nähe von Erfurt in Thüringen aufgewachsen und für das Studium nach Baden-Württemberg gezogen. Schon seit meiner Kindheit begleitet mich das HipHop Tanzen als meine liebste Freizeitbeschäftigung. Entspannung finde ich zu Hause in einem guten Buch oder beim Malen.

Werdegang

Mein rechtswissenschaftliches Studium absolvierte ich im Rahmen des Kombinationsstudiengangs „Unternehmensjuristin (LL.B./Staatsexamen)“ an der Universität Mannheim mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt. Das Referendariat führte mich zum Landgericht Karlsruhe, wo ich wertvolle praktische Erfahrungen sammeln konnte. Seit Februar 2026 bin ich für die Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte im Erb- und Gesellschaftsrecht tätig.

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim

  • Referendariat am Landgericht Karlsruhe

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
05.05.2026
Grenzüberschreitender Austausch zur Vermögensnachfolge

Maximilian Michael, LL.M. (Glasgow)

Meine Spezialgebiete

Steuerrecht

Das Steuerrecht ist ein komplexes und ständig im Wandel befindliches Rechtsgebiet. Fehler oder Unklarheiten können schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher ist eine ganzheitliche und individuelle Beratung für Unternehmen unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei, maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen und rechtliche Risiken zu minimieren. Wir stehen Ihnen bei der Steuerplanung, der Verteidigung in Steuerstreitigkeiten und der Vertretung vor Finanzgerichten kompetent zur Seite.

Steuerstrafrecht

Ob durch versehentliche Angaben, fehlende Informationen oder komplexe steuerliche Sachverhalte – schnell kann der Verdacht einer Steuerstraftat im Raum stehen. Doch nicht immer liegt ein vorsätzliches Fehlverhalten vor: Auch Fehler auf Seiten des Finanzamts oder Missverständnisse in der Kommunikation können Auslöser sein.

Wir unterstützen Sie in allen Phasen eines steuerstrafrechtlichen Verfahrens – von der präventiven Beratung über die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige bis zur Vertretung im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren. Dabei prüfen wir nicht nur Ihre Angaben, sondern auch die Vorgehensweise der Finanzbehörden sorgfältig.

Transaktionen & Steuerrecht

Wir begleiten nationale und internationale Transaktionen mit besonderem Fokus auf steuerlich relevanten Aspekten. Unser Leistungsspektrum reicht von der strategischen Steuergestaltung über die Begleitung von Betriebsprüfungen und steuerlichen Revisionen bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte in Steuerstreitverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf:

  • vorausschauender Steuergestaltung
  • der Abwehr und Begleitung von Steuerstreitigkeiten
  • Betriebsprüfungen und steuerlichen Revisionen als Präventivmaßnahmen
  • der Haftung von Beratern im Steuerkontext
  • Fragestellungen des Außenwirtschaftsrechts und Sozialversicherungsrechts
  • der steuerlichen Due Diligence sowie
  • der rechtlichen und steuerlichen Begleitung von Asset Deals und Share Deals

Unsere Beratung verbindet steuerrechtliche Tiefe mit wirtschaftlichem Verständnis – für rechtssichere und nachhaltige Lösungen.

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht regelt den internationalen Warenverkehr und unterliegt komplexen nationalen und europäischen Vorschriften. Wir beraten Unternehmen bei Fragen zu Ein- und Ausfuhrbestimmungen, Exportkontrollen und Zollverfahren sowie bei behördlichen Prüfungen und Rechtsbehelfsverfahren.

Mehr über mich

Ich berate Unternehmen und Privatpersonen in steuerrechtlichen Fragestellungen. Dabei liegt ein Fokus auch auf grenzüberschreitenden Sachverhalten, wie etwa zoll- oder außenwirtschaftsrechtlichen Themen und anderen internationalen Steuerfragen. Mein Anspruch ist dabei eine rechtlich fundierte und zugleich praxisorientierte Beratung, die steuerliche Risiken frühzeitig erkennt und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen ermöglicht.

Maximilian Michael persönlich

In meiner Freizeit liebe ich es zu kochen und die Geschmäcker der Welt kennenzulernen. Eine weitere Leidenschaft gilt dem Studium der Geschichte.

Werdegang

Ich absolvierte mein Studium an den Universitäten Mainz und Glasgow. Anschließend war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt tätig. Hierbei entwickelte sich meine Begeisterung für steuerliche Zusammenhänge. Diesen steuerlichen Schwerpunkt konnte ich während meines Referendariats weiter vertiefen. Dort absolvierte ich Stationen in einer großen deutschen Wirtschaftskanzlei und beim Finanzamt Mainz.

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
05.05.2026
Grenzüberschreitender Austausch zur Vermögensnachfolge

Anna Schneider

Meine Spezialgebiete

Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Mehr über mich

Anna Schneider persönlich

Aufgewachsen bin ich in der Nähe von Karlsruhe. In meiner Freizeit finde ich Ausgleich in der Natur – sei es bei Wanderungen im Schwarzwald oder beim Skifahren.

Werdegang

Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Albert- Ludwigs- Universität Freiburg absolviert. Im Rahmen meines Referendariats am Landgericht Stuttgart gewann ich umfassende Einblicke in verschiedene Bereiche der juristischen Praxis.

Seit Februar 2026 bin ich bei Bartsch Rechtsanwälte tätig und befasse mich schwerpunktmäßig mit dem Arbeitsrecht.

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
05.05.2026
Grenzüberschreitender Austausch zur Vermögensnachfolge

Lisa-Maria Salzer

Meine Spezialgebiete

Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Mehr über mich

Lisa-Maria Salzer persönlich

Arbeitsrecht ist mehr als Gesetzesauslegung. Es ist ein sensibler Bereich, der wirtschaftliche, persönliche und oft emotionale Aspekte miteinander verknüpft. Umso wichtiger ist es, mit juristischem Sachverstand, strategischem Weitblick und einem klaren Verständnis für Ihre Situation zu beraten und zu handeln.

Als Rechtsanwältin begleite ich Sie in rechtlich komplexen Situationen mit dem Ziel, tragfähige und praktikable Lösungen zu entwickeln. Im Zentrum meiner Arbeit stehen Ihre Interessen – und der Anspruch, diese effektiv und rechtssicher durchzusetzen.

Ich analysiere gemeinsam mit Ihnen die konkrete Situation und kläre Sie transparent über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf. Dabei berücksichtige ich nicht nur die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung, sondern auch die konkreten Auswirkungen jeder Option – juristisch, wirtschaftlich und persönlich.

Ob Kündigung, Vertragsgestaltung, Restrukturierung oder Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: Ich unterstütze Sie dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und rechtlich sowie strategisch gut aufgestellt zu sein.

Werdegang

Mein rechtswissenschaftliches Studium absolvierte ich im Rahmen des Kombinationsstudiengangs „Unternehmensjuristin (LL.B./Staatsexamen)“ an der Universität Mannheim mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt.

Das Referendariat absolvierte ich am Landgericht Karlsruhe, in dessen Verlauf ich vielseitige Einblicke in unterschiedliche Bereiche der juristischen Praxis gewinnen konnte.

Besonders vertiefte ich meine Kenntnisse im Arbeitsrecht – sowohl aus anwaltlicher Perspektive als auch auf Unternehmensseite, unter anderem während meiner Station bei einem international führenden Unternehmen im Bereich der Antriebstechnik und Automatisierung.

Seit Juli 2025 bin ich bei Bartsch Rechtsanwälte schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht tätig. 

Dr. Marc Pfirmann

Meine Spezialgebiete

Mehr über mich

Ich berate regelmäßig nationale und internationale Unternehmen sowie Finanzinvestoren bei M&A-Transaktionen. Daneben verfüge ich über besondere Erfahrung im Bereich der Unternehmensnachfolge, bei Auseinandersetzungen von Gesellschaftern und engagiere mich als Aufsichtsratsmitglied des Caritasverbandes e.V. Pforzheim für eine Förderung von gemeinnützigen Angelegenheiten.

Werdegang

  • Seit 2025 Rechtsanwalt und Partner bei Bartsch Rechtsanwälte sowie Leiter des Standortes in Pforzheim
  • 2009 bis 2024 Rechtsanwalt und Partner zweier mittelständischer Wirtschaftskanzleien
  • 2007 bis 2009 Rechtsanwalt einer internationalen Wirtschaftskanzlei
  • 2006 Foreign Associate bei Hughes Hubbard & Reed, Los Angeles (USA)
  • Promotion an der Universität Mannheim
  • Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg; Referendariat in Landau und Koblenz

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV) und deren M&A-Fachgruppe
  • Aufsichtsratsmitglied des Caritasverbandes e.V. Pforzheim

Veröffentlichungen

  • Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Frachtunternehmers wegen Folgeschäden (2008)

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
12.08.2025
Steuertag 2025 in Pforzheim
I   News
01.01.2025
Dr. Marc Pfirmann verstärkt Bartsch Rechtsanwälte in Pforzheim

Dr. Simon Bahlinger

Meine Spezialgebiete

Mehr über mich

Ich berate mittelständische Unternehmen, Unternehmerfamilien und Privatpersonen im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie im Erbrecht, insbesondere bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, der Nachfolgeplanung sowie der strategischen Vermögensstrukturierung. Zu meinen Tätigkeiten gehört die Begleitung von Nachfolgeprozessen, die Gestaltung von Testamenten, Kauf- und Übergabeverträgen sowie die Gründung von Familiengesellschaften und Holdingstrukturen.

Ich veröffentliche regelmäßig in Fachbüchern und führenden Fachzeitschriften und halte Vorträge unter anderem für Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern. Zudem bin ich Lehrbeauftragter an der Hochschule Pforzheim in den Studiengängen Steuern/Wirtschaftsprüfung und Controlling.

Werdegang

Simon Bahlinger studierte Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Er war Stipendiat der Stiftung der deutschen Wirtschaft und wurde im Jahr 2021 am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg zum Dr. iur. promoviert. Während seines Referendariats verbrachte er einen Auslandsaufenthalt in London. Vor seinem Eintritt bei Bartsch Rechtsanwälte war er für führende Wirtschaftskanzleien in Pforzheim und Frankfurt a.M. tätig.

Lehrtätigkeiten

  • Vorlesung Gesellschaftsrecht für die Studiengänge Steuern/Wirtschaftsprüfung/Controlling, Hochschule Pforzheim (Sommersemester 2025)
  • Examenstutorium Internationales Gesellschaftsrecht, Universität Heidelberg (Wintersemester 2021/2022; Wintersemester 2022/2023)

Publikationen

  • Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Freiberufler-Sozietät – Wechselwirkungen zwischen Abfindung und Mandantenschutz, NZG 2025, 588
  • Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 25.4.2024 – C-276/22 (Edil Work 2), NZG 2024, 956 ff. 
  • Grunderwerbsteuerliche Privilegierung von Personengesellschaften gem. §§ 5, 6 GrEStG noch bis Ende 2024, DB 2023, 2852 f. 
  • Die Auslagerung der Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers, DB 2023, 2587 ff. 
  • Folgen des neuen Personengesellschaftsrechts für die Beratungspraxis – Überblick und Handlungsempfehlungen für Steuerberater vor dem Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024, NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 13/2023, S. 921 ff.
  • Grenzen der Rechtswahlfreiheit im Gesellschaftsrecht, Carl Heymanns (AHW-Schriftenreihe), Köln 2022 (zugl. Dissertationsschrift Universität Heidelberg
  • Das grenzüberschreitende Familienunternehmen, in: Bochmann/Cziupka/Prütting (Hrsg.), Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 9, Recht der Familienunternehmen, München 2021 (gemeinsam mit Prof. Dr. Leonhard Hübner)
  • Frauenquoten im Gesellschaftsrecht, NZG 2020, S. 1212 ff. (gemeinsam mit Dr. Maximilian Leydecker)
  • Bericht über die Diskussion, in: Bergmann et al (Hrsg.), Vom Konzern zum Einheitsunternehmen, Aktuelle Entwicklungsperspektiven des deutschen und europäischen Konzernrechts (ZGR Sonderheft 22), 2020, S. 137 ff.
  • Durchsuchung und Beschlagnahme in der Sphäre des Unternehmensanwalts im Zuge von internen Ermittlungen, BB 2018, S. 2953 ff. (gemeinsam mit Dr. Alexander Kiefner und Karl-Jörg Xylander)
  • Rechtsprobleme einer persönlich in die Existenzbedrohung führenden Organhaftung im Recht der Aktiengesellschaft, StudZR Wiss-On 2017, S. 1 ff.

Mitgliedschaften

  • Alumni-Verein der Stiftung der Deutschen Wirtschaft
  • Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht e.V.

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
05.05.2026
Grenzüberschreitender Austausch zur Vermögensnachfolge
17.04.–
18.04.
  I   Veranstaltung
Umsetzung der Übernahme: Meistern Sie den Übernahmeprozess Schritt für Schritt

Julia Lüders

Meine Spezialgebiete

Baurecht

Die Bau- & Immobilienbranche ist Stabilitätsanker und Wachstumsmotor der deutschen Volkswirtschaft. Zugleich erfüllt sie eine essenzielle gesamtgesellschaftliche Funktion: Sie schafft ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld. Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine besonders hohe Zahl an rechtlichen Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Building Smart

Bauen ist technisch komplex. Gleichzeitig soll es nachhaltig sein. Die gesetzten Termin- und Budgetziele sollen eingehalten werden. Aktuell enden Bauprojekte zu häufig in Nachtrags- oder Mängelstreitigkeiten und keines der gesetzten Ziele wird erreicht. Zugleich wird die Welt digitaler. Ein Umdenken ist deshalb notwendig. Smartes Bauen ist angesagt und die dafür benötigten – rechtlichen -Werkzeuge stellen wir bereit.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über Ausführung und Vertrieb bis zur Verwertung.

Planung & Projektsteuerung

Technisch anspruchsvolle Projekte benötigen eine professionelle Planung und Umsetzung. Für solche Projekte optimale rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und solche Projekte erfolgreich begleiten zu können, setzt in hohem Maße Verständnis für gegebene technische und wirtschaftliche Zusammenhänge voraus. Wir nehmen für uns in Anspruch, etwas davon zu verstehen, was Sie in Bezug auf Ihre Projekte bewegt. Deswegen stehen wir Ihnen bestmöglich zur Seite.

Vergaberecht

Als Fachanwälte für Vergaberecht unterstützen wir unsere Mandanten umfassend bei allen Rechtsfragen in Zusammenhang mit Ausschreibungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Wir unterstützen die öffentliche Hand und andere Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren. Als Anwälte für Vergaberecht unterstützen wir außerdem Unternehmen, die sich als Bieter um öffentliche Aufträge bewerben und sorgen gegebenenfalls für effektiven Rechtsschutz – nicht nur im Nachprüfungsverfahren.

Mehr über mich

Meine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwältin bestreite ich mit großem Engagement, Gewissenhaftigkeit und Liebe zum noch so kleinsten Detail. Der Fokus meiner Arbeit liegt auf dem Bau- und Immobilienrecht. Ein vielseitiges und komplexes Umfeld, das schnelle und praktikable Lösungen fordert und einen engen und offenen Austausch mit Ihnen als Mandanten unabdingbar macht.

Julia Lüders persönlich

Der Ausgleich zu meinem Berufsalltag ist für mich der Sport. Eine weitere Leidenschaft, in die ich eintauchen kann, die mich fordert und an der ich wachsen kann. Mit großer Begeisterung nehme ich auch an unseren Laufveranstaltungen und Skireisen teil, bei denen wir unser gutes Teamgefüge noch einmal auf ganz andere Weise unter Beweis stellen können.

Werdegang

Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Universität Mannheim absolviert. Das Referendariat führte mich zum Landgericht Karlsruhe, wo ich wertvolle praktische Erfahrungen sammeln konnte. Während dieser Zeit arbeitete ich unter anderem bei dm-drogerie markt GmbH + Co. KG im Baubereich und war dort mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung betraut. Seit Oktober 2021 bin ich für die Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte tätig. Ich begann dort als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Bau- und Immobilienrecht. Seit 2024 arbeite ich in diesem Feld als Rechtsanwältin.

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
23.01.2026
Ladies Talk Business zu Unternehmenstransformation und Generationen – Zukunft kann nur miteinander gelingen
I   News
30.06.2025
Ein weiterer Pokal für unsere Kanzlei!

Constanze Stallecker

Meine Spezialgebiete

Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht ist ein essenzieller Bestandteil des Bauwesens. Mein Ziel ist es, Ihre Bauprojekte rechtssicher zu gestalten. Von der sorgfältigen Vertragsgestaltung bis zur effektiven Konfliktlösung setze ich mich für Ihre Interessen ein, um Risiken zu minimieren und den Erfolg Ihres Bauprojekts sicherzustellen.

Bauträgerrecht

Im Bauträgerrecht biete ich individuelle und praxisorientierte Lösungen. Dabei konzentriere ich mich auf die rechtliche Begleitung von Bauträgerprojekten, von der Vertragserstellung bis zur erfolgreichen Abnahme.

Real Estate

Real Estate befasst sich mit dem Kauf, Verkauf, der Entwicklung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden. Ich begleite und berate Sie rechtlich bei Immobilienkäufen und -verkäufen, unterstütze bei der Projektentwicklung, um die Sicherheit und den Erfolg Ihrer Immobilieninvestitionen zu sichern.

Vermietung

Ich berate Vermieter und Mieter bei der Gestaltung von Mietverträgen/Nachträgen und vertrete deren individuelle Interessen bei Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

Mir ist es wichtig, meine Mandanten umfassend zu beraten. Neben der fachlichen Expertise sind die präzise Erfassung des Sachverhalts sowie die Fähigkeit, vorausschauend zu agieren, wesentliche Bestandteile meiner Arbeit. Es bereitet mir Freude, mich für meine Mandantinnen und Mandanten einzusetzen und die bestmögliche Lösung für sie zu erzielen.

Constanze Stallecker persönlich

Meine Leidenschaft gilt dem Laufen: Hier kann ich meine Gedanken ordnen, die Natur genießen, mein Durchhaltevermögen trainieren und neue Ziele verfolgen. Es freut mich besonders, dass unter unseren Kolleginnen und Kollegen bei Bartsch Rechtsanwälte ebenfalls einige Laufenthusiasten vertreten sind und die Kanzlei sogar regelmäßig eine eigene Laufveranstaltung – den Bartsch-Lauf – auf die Beine stellt.

Werdegang

Nach meinem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim habe ich an der Ludwig-Maximilians-Universität München Jura studiert. Mein Referendariat absolvierte ich am Landgericht Karlsruhe. Während meiner Verwaltungsstation beim Rechtsamt Pforzheim erhielt ich unter anderem wertvolle Einblicke in die Tätigkeitsfelder des Baurechtsamts. Seit 2024 bin ich für Bartsch Rechtsanwälte schwerpunktmäßig im Bereich des Bau- und Architektenrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts tätig.

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
15.08.2024
5. Bartsch-Lauf Anfang August
10.07.2024
  I   News
Der 5. Karlsruher Bauherrenkongress war für alle Teilnehmer ein voller Erfolg. Auch begeisterte Dr. Alexander Hoff von Bartsch Rechtsanwälte mit seinem Vortrag „Ein Blick von außen? Beobachtungen eines Bau-Juristen zum Siegeszug von BIM“.

Dr. Gerhard Wagner

Meine Spezialgebiete

Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Umstrukturierungen, Outsourcing, Sanierungs- und Turnaround-Situationen

Damit die fortschreitende Komplexität für Unternehmer und Unternehmen, aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bewältigen ist, bedarf es eines kompetenten und lösungsorientierten Partners. Als solchen verstehe ich mich. Mit mehr als fünfundzwanzig Jahren praktischer Erfahrung in unterschiedlichen Verantwortungen in Industrieunternehmen, daneben aber auch meiner anwaltlichen Tätigkeit, sind mir die Sorgen und Nöte der Unternehmer und Unternehmen, aber auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertraut. Mein Ansatz war und ist es, stets im Interesse des Unternehmens pragmatische, erfolgreiche Lösungen, basierend auf fundierten Kenntnissen im jeweiligen Rechtsgebiet zu finden.

Compliance

Unternehmen, ihre Organe und Mitarbeiter haben eine Vielzahl teilweise komplexer Regeln zu kennen und zu beachten. Kommt es zu Verstößen, drohen nicht nur straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, sondern häufig auch Imageschäden und geschäftliche Einbußen. Sowohl Regelumfang, ihre Komplexität sowie die Höhe der Sanktionen steigen seit Jahren stetig. Zugleich verlieren Unternehmen Geld, weil sie aus übertriebener Vorsicht geschäftliche Chancen nicht nutzen. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen dabei, Risiken zu identifizieren und objektiv zu bewerten, ohne diese zu ignorieren oder übermäßig zu dramatisieren.

Mehr über mich

Der Kontext, in dem sich viele Unternehmen und Unternehmer, aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, heute bewegen, wird durch die voranschreitende Digitalisierung, Internationalisierung und Globalisierung zunehmend komplexer.
Dies hat spürbare und unmittelbare Auswirkungen für alle Beteiligten, nicht zuletzt aufgrund der Fülle rechtlicher Regelungen, in deren Rahmen sich Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer heute bewegen und zurechtfinden müssen.

Regelungen, die im Zuge von Umstrukturierungen, Outsourcing, Sanierungs- und Turnaround-Situationen zur Anwendung kommen, aber auch das Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht seien hier nur beispielhaft genannt.

Damit die fortschreitende Komplexität für Unternehmer und Unternehmen, aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bewältigen ist, bedarf es eines kompetenten und lösungsorientierten Partners. Als solchen verstehe ich mich. Mit mehr als fünfundzwanzig Jahren praktischer Erfahrung in unterschiedlichen Verantwortungen in Industrieunternehmen, daneben aber auch meiner anwaltlichen Tätigkeit, sind mir die Sorgen und Nöte der Unternehmer und Unternehmen, aber auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertraut. Mein Ansatz war und ist es, stets im Interesse des Unternehmens pragmatische, erfolgreiche Lösungen, basierend auf fundierten Kenntnissen im jeweiligen Rechtsgebiet zu finden.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg studiert. Meine Promotion zum Thema „Deutsches und österreichisches Betriebsverfassungsrecht – Ein Vergleich aus rechtshistorischer Perspektive“ habe ich an der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein, Triesen, bei Professor Dr. Bernd Waas (Goethe-Universität Frankfurt/Main) abgeschlossen.

Mein Referendariat absolvierte ich in Darmstadt. Ich wurde im Jahr 1995 als Anwalt zugelassen und bin seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Neben meiner Tätigkeit als Anwalt hatte ich verschiedene Führungspositionen inne, zunächst bei einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns, dann bei einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG, anschließend bei der Brückner Maschinenbau GmbH und schließlich fast zwölf Jahre lang bei der HOERBIGER Holding AG, für den HOERBIGER Konzern. In den letzten fünf Jahren dort war ich als Chief Human Resources Officer und Mitglied der Konzernleitung tätig.

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
10.11.2022
  I   Veranstaltung
„Wenn Maria und Josef das gewusst hätten!“ Kurzvorträge der Bartsch Rechtsanwälte

Dr. Stephanie Funk

Meine Spezialgebiete

Erbrecht

Das Erbrecht entspricht oft nicht den Vorstellungen einer Person darüber, was nach ihrem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll.

Das betrifft Unternehmer mehr als Privatleute, vor allem wenn es um die Unternehmensnachfolge geht. Gut durchdachte letztwillige Verfügungen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.

Ich durchdenke rechtliche Möglichkeiten, entwerfe individuelle erbrechtliche Konzepte und setze sie mit meinen Mandanten um. Damit der letzte Wille dem entspricht, was wirklich gewollt ist.

Mehr über mich

Als Rheinländerin lebe ich in der Pfalz und arbeite in Baden. Familie und Freunde sind mir sehr wichtig. Mit ihnen verbringe ich meine freie Zeit und tanke Kraft bei gemeinsamen Aktivitäten. Entspannung finde ich in einem guten Buch.  

Werdegang

Dr. Stephanie Funk studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Heidelberg. Nach dem Referendariat in Düsseldorf wurde sie 2004 als Rechtsanwältin zugelassen und ist seitdem schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig. Seit 2009 ist sie Fachanwältin für Erbrecht.

Dr. Stephanie Funk promovierte an der Universität Köln zum Thema „Betreutes Wohnen für Senioren – Begriff, Konzept und rechtliche Einordnung in Abgrenzung zu Heimeinrichtungen gemäß dem Heimgesetz“.

Dr. Stephanie Funk ist seit Juli 2011 in der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte tätig.

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
05.05.2026
Grenzüberschreitender Austausch zur Vermögensnachfolge
06.05.2026
  I   Veranstaltung
Erbrecht – Testament und Erbvertrag

Ulrich A. Götz

Meine Spezialgebiete

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Gesellschaftsrecht / M&A

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Mehr über mich

Mir ist wichtig, dass der juristische Rat, neben seinem rechtlichen Aspekt, grundsätzlich auch seine wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen im Blick haben, er enthält somit immer auch eine starke „unternehmerische“ Komponente. Bei der Abfassung von Verträgen, im Rahmen von Beratungsgesprächen und auch bei der Durchführung von Rechtsstreitigkeiten schätze ich stets die wirtschaftlichen Folgen für die Mandanten ab und setze alles daran, für diese eine, unternehmerisch vertretbare, pragmatische Lösung zu erreichen. Denn dafür wurde ich engagiert.

Werdegang

Jura habe ich an den Universitäten Freiburg und Heidelberg studiert. Mein Referendariat absolvierte ich am Landgericht Heidelberg sowie in der Rechtsabteilung der Stadt Heidelberg.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich Gründungsmitglied der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.

Des Weiteren bekleide ich Positionen als Aufsichtsrat in mehreren Technologie- und Dienstleistungsunternehmen.

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV sowie der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschafts Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV 
  • Aufsichtsrat in mehreren Aktiengesellschaften

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg

Sarah Zentner

Meine Spezialgebiete

Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht ist ein essenzieller Bestandteil des Bauwesens. Mein Ziel ist es, Ihre Bauprojekte rechtssicher zu gestalten. Von der sorgfältigen Vertragsgestaltung bis zur effektiven Konfliktlösung setze ich mich für Ihre Interessen ein, um Risiken zu minimieren und den Erfolg Ihres Bauprojekts sicherzustellen.

Bauträgerrecht

Im Bauträgerrecht biete ich individuelle und praxisorientierte Lösungen. Dabei konzentriere ich mich auf die rechtliche Begleitung von Bauträgerprojekten, von der Vertragserstellung bis zur erfolgreichen Abnahme.

Real Estate

Real Estate befasst sich mit dem Kauf, Verkauf, der Entwicklung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden. Ich begleite und berate Sie rechtlich bei Immobilienkäufen und -verkäufen, unterstütze bei der Projektentwicklung, um die Sicherheit und den Erfolg Ihrer Immobilieninvestitionen zu sichern.

Vermietung

Ich berate Vermieter und Mieter bei der Gestaltung von Mietverträgen/Nachträgen und vertrete deren individuelle Interessen bei Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

In kaum einem anderen Rechtsgebiet fallen Theorie und Praxis so weit auseinander wie im Baurecht. Gesetze und Vorschriften sind oft komplex. Der praktischen Umsetzung auf den Baustellen stehen oft Hindernisse gegenüber. Meine Aufgabe besteht darin, praxistaugliche Lösungen zu finden, um die Einhaltung der Regelungen zu ermöglichen. Diese Aufgabe erfülle ich, indem ich gemeinsam mit unseren Mandanten und Mandantinnen die Probleme analysiere und verschiedene Ansätze bespreche, um letztlich eine Lösung zu finden, die ihren Bedürfnissen entspricht. 

Sarah Zentner persönlich

Ich bin zweisprachig (deutsch-polnisch) aufgewachsen. Während meines Studiums habe ich ein Semester in Krakau studiert. Krakau ist zu meiner absoluten Lieblingsstadt geworden, die immer eine Reise wert ist.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster, Heidelberg und Krakau (Polen) studiert. Während meines Referendariats am Landgericht Karlsruhe war ich u.a. in einer zivilrechtlich orientierten Kanzlei in Pforzheim und im Auswärtigen Amt in Berlin tätig. Seit 2017 arbeite ich als Rechtsanwältin bei Bartsch Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht. Partnerin der Kanzlei bin ich seit 2026.

Beiträge Baurecht 2.0

Bauvertragsrecht
Pauschalpreis: Sind alle Leistungen erfasst?

Wie bereits zu vermuten ist, lässt sich die Frage pauschal nicht beantworten. In der Baupraxis werden häufig Pauschalpreise bei Bauverträgen vereinbart. Für ...

Immobilien und Vermietung
Die gängige Praxis der unwirksamen Reservierungsvereinbarungen

Unseriöse Immobilienmakler versuchen nach wie vor, Druck auf potenzielle Käufer auszuüben, indem sie sie zum Abschluss einer Reservierungsvereinbarung drängen. Der Immobilienmakler garantiert ...

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
15.01.2026
Neujahrsempfang 2026 der IHK Karlsruhe
I   News
08.12.2025
Bartsch Rechtsanwälte ernennt zwei Partnerinnen und einen Partner zum Jahresbeginn 2026
27.07.2021
Pauschalpreis: Sind alle Leistungen erfasst?
23.06.2020
Die gängige Praxis der unwirksamen Reservierungsvereinbarungen

Rüdiger Strubel

Meine Spezialgebiete

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist die rechtliche Grundlage Ihres unternehmerischen Handelns. Wir begleiten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Gründung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, bei Umstrukturierungen sowie der Auflösung von Gesellschaften. Auch in Konfliktsituationen – etwa mit Mitgesellschaftern oder der Geschäftsführung – stehen wir Ihnen mit Erfahrung und strategischem Blick zur Seite.

Steuerrecht

Das Steuerrecht ist ein komplexes und ständig im Wandel befindliches Rechtsgebiet. Fehler oder Unklarheiten können schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher ist eine ganzheitliche und individuelle Beratung für Unternehmen unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei, maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen und rechtliche Risiken zu minimieren. Wir stehen Ihnen bei der Steuerplanung, der Verteidigung in Steuerstreitigkeiten und der Vertretung vor Finanzgerichten kompetent zur Seite.

Steuerstrafrecht

Ob durch versehentliche Angaben, fehlende Informationen oder komplexe steuerliche Sachverhalte – schnell kann der Verdacht einer Steuerstraftat im Raum stehen. Doch nicht immer liegt ein vorsätzliches Fehlverhalten vor: Auch Fehler auf Seiten des Finanzamts oder Missverständnisse in der Kommunikation können Auslöser sein.

Wir unterstützen Sie in allen Phasen eines steuerstrafrechtlichen Verfahrens – von der präventiven Beratung über die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige bis zur Vertretung im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren. Dabei prüfen wir nicht nur Ihre Angaben, sondern auch die Vorgehensweise der Finanzbehörden sorgfältig.

Transaktionen & Steuerrecht

Wir begleiten nationale und internationale Transaktionen mit besonderem Fokus auf steuerlich relevanten Aspekten. Unser Leistungsspektrum reicht von der strategischen Steuergestaltung über die Begleitung von Betriebsprüfungen und steuerlichen Revisionen bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte in Steuerstreitverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf:

  • vorausschauender Steuergestaltung
  • der Abwehr und Begleitung von Steuerstreitigkeiten
  • Betriebsprüfungen und steuerlichen Revisionen als Präventivmaßnahmen
  • der Haftung von Beratern im Steuerkontext
  • Fragestellungen des Außenwirtschaftsrechts und Sozialversicherungsrechts
  • der steuerlichen Due Diligence sowie
  • der rechtlichen und steuerlichen Begleitung von Asset Deals und Share Deals

Unsere Beratung verbindet steuerrechtliche Tiefe mit wirtschaftlichem Verständnis – für rechtssichere und nachhaltige Lösungen.

Mehr über mich

Ein Ansprechpartner – mehrere Disziplinen. Eine ganzheitliche Betrachtung einer Strukturierung bietet einen qualitativen Mehrwert. Als Rechtsanwalt berate ich internationale und nationale Investoren. Mein Fokus liegt auf der Beratung im Gesellschafts-, Steuer- und Steuerstrafrecht; Steuergestaltung; Steuerstreitverfahren; Betriebsprüfungen; Steuerliche Revisionen als Präventivmaßnahme; Beraterhaftung; Außenwirtschafts- und Sozialversicherungsrecht; Steuerliche Due Diligence; Steuerliche Begleitung von Asset- und Share Deals.

Werdegang

Rüdiger Strubel studierte Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg.

Seit 2006 arbeitete er unter anderem insgesamt mehr als zwölf Jahre für PwC und EY sowie mehr als zwei Jahre für PwC Legal in der Beratung international tätiger Unternehmen in der Finanz- sowie in der Immobilienbranche.

Rüdiger Strubel ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und ist zudem als Fachanwalt für Steuerrecht gelistet.

Rüdiger Strubel ist seit März 2022 Teil von Bartsch Rechtsanwälte und gehört inzwischen zur Partnerschaft der Kanzlei.

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
05.05.2026
Grenzüberschreitender Austausch zur Vermögensnachfolge
I   News
31.10.2025
bartsch Expertenforum Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Marin Mrvelj

Meine Spezialgebiete

Arbeitsverträge und variable Vergütungssysteme

Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen gilt es, die für Ihr Unternehmen passenden Regelungen zu finden und diese Regelungen bei Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung anzupassen. Durch entsprechende Gestaltung von zusätzlichen variablen Vergütungssystemen können wir sicherstellen, dass Ihre unternehmerischen Interessen bei der Ausgestaltung und Umsetzung dieser Systeme sichergestellt werden. Wir unterstützen Sie bei allen anstehenden Aufgaben im Bereich der Arbeitsvertragsgestaltung und bei der Konzeption, Einführung, Umsetzung variabler Vergütungssysteme.

Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

(Grenzüberschreitende Arbeitsrechtsberatung)

Wir vertreten überwiegend Arbeitgeber sowie Geschäftsführer und Vorstände bei der Realisierung von Einzel- und Massenentlassungs­verfahren. Im Sinne eines professionellen Trennungs­managements begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen des Trennungsprozesses.

Beschäftigten-Datenschutz

Der „Beschäftigtendatenschutz“ umfasst Regelungen, die sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Mitarbeiterdaten befassen. Wir unterstützen und beraten Unternehmen bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im beruflichen Umfeld, erstellen Datenschutzrichtlinien und führen Schulungen in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes durch.

Mehr über mich

Bereits in jungen Jahren habe ich mich meinen Gegner gestellt, wenn auch nur auf dem Tennisplatz bei der Jagd nach der gelben Filzkugel.

Heute treffe ich im Gerichtssaal auf meine Gegner und setze mich voller Ehrgeiz, Fleiß und Geschick für die Interessen meiner Mandanten ein. Um auch hier den letzten Punkt zu gewinnen, setzte ich neben einer strategischen Vorgehensweise vor allem auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten.

Werdegang

Ich studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Heidelberg. Während des Studiums erhielt ich Einblicke in die arbeitsrechtliche Beratung einer international operierenden Großkanzlei. Daneben war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer mittelständischen Kanzlei in Karlsruhe tätig.

Das Referendariat absolvierte ich in Karlsruhe und in Ludwigshafen. Den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt meiner juristischen Ausbildung vertiefte ich durch Absolvierung der Wahlstation in der Arbeitsrechtsabteilung eines führenden internationalen Chemiekonzerns.

Mitgliedschaften

Anwaltsverein Karlsruhe e.V. sowie Deutscher Anwaltsverein e.V..

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
05.07.2024
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte bei der Bergdorfmeile

Hendrik Stroborn

Meine Spezialgebiete

Gesellschaftsrecht / M&A

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

Seit dem Jahr 2000 begleite ich als Rechtsanwalt in Frankfurt/Main, London und Karlsruhe nationale und internationale Transaktionen im Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht, darunter zahlreiche Reorganisationen, Unternehmenskäufe und komplexe Finanzierungen. Dabei berate ich börsennotierte Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, Wagniskapitalgeber bei der Beteiligung an Start-Up Unternehmen und Gesellschafter bei der Beilegung von Streitigkeiten.

Werdegang

Hendrik Stroborn war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Lausanne-Dorigny (CH), einer wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth und dem Rechtsreferendariat in Bamberg, Speyer und New York City als Rechtsanwalt in verschiedenen international agierenden Kanzleien tätig, unter anderem für verschiedene Rechtsanwaltszweige großer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. Er war zudem Regierungsrat bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Sachgebietsleiter in der Bayerischen Finanzverwaltung. Der interdisziplinäre Beratungsansatz ist ihm ein besonderes Anliegen.

Seit April 2016 ist Hendrik Stroborn Partner bei Bartsch Rechtsanwälte.

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
05.05.2026
Grenzüberschreitender Austausch zur Vermögensnachfolge
I   News
31.10.2025
bartsch Expertenforum Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Bernhard Fritz

Meine Spezialgebiete

Gesellschafterstreitigkeiten

In allen Gesellschaftsformen (z.B. BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG) sind Streitigkeiten der Gesellschafter denkbar. Auch wenn maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge helfen können, Streit zu vermeiden, zeigt die Erfahrung, dass es unabhängig von den vertraglichen Regelungen Meinungsverschiedenheiten geben kann, die zu lösen sind. Bei diesen Meinungsverschiedenheiten kann es um Investitionen, Finanzierungen, Erweiterung oder Einstellung eines Geschäftsbereiches oder auch Entscheidungen über die Verwendung des Gewinnes oder die Abberufung von Geschäftsführern gehen. Wenn es in den Gesellschafterversammlungen nicht gelingt, die Unstimmigkeiten zu beseitigen, sind Versuche der außergerichtlichen Streitbeilegung sinnvoll. Vor Gericht werden im Regelfall formelle und materielle Mängel von Gesellschafterbeschlüssen und streitige Abstimmungsergebnisse angegriffen.

Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht

Bei der Beantwortung von Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht kommt es zunächst auf die Rechtsform der Gesellschaft an. Davon wiederum hängt es ab, ob neben der Gesellschaft auch Gesellschafter oder Organe der Gesellschaft haften können. Letztlich wird im Gesellschaftsrecht zwischen Innenhaftung, also der Haftung der handelnden Organe (Geschäftsführer oder Vorstand oder u.U. auch Beirat oder Aufsichtsrat) gegenüber der Gesellschaft und Außenhaftung, also der direkten Haftung von weiteren handelnden Personen oder Unternehmen gegenüber Gläubigern der Gesellschaft unterschieden. Im Falle der Insolvenz einer Gesellschaft widmet ein Insolvenzverwalter einer möglichen Haftung von weiteren Personen oder Unternehmen eine erhöhte Aufmerksamkeit.

Geschäftsführerhaftung

Vorständen und Geschäftsführern wird grundsätzlich bei der Führung der Geschäfte einer Gesellschaft ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt, zu dem neben dem bewussten Eingehen geschäftlicher Risiken auch die Gefahr von Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen gehört. Dieses geschäftliche Entscheidungsermessen wird durch Gesetze, Gesellschaftsverträge oder Geschäftsordnungen begrenzt. Bewegen sich die Vorstände oder Geschäftsführer im Rahmen dieses Handlungsspielraumes, handeln sie nicht pflichtwidrig. Eine Schadensersatzpflicht (Haftung) kommt erst dann in Betracht, wenn die Grenzen überschritten sind, in denen sich ein verantwortungsbewusstes Handeln bewegen muss, das ausschließlich am Gesellschaftsinteresse orientiert ist und auf sorgfältigen Ermittlungen beruht.

Aufsichtsratsrecht

Ein Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben (z.B. bei der Aktiengesellschaft), teilweise per Satzung oder Gesellschaftsvertrag vereinbart. So kennt beispielsweise das Recht der GmbH keinen obligatorischen Aufsichtsrat, wenn sich nicht aus der Anzahl der Mitarbeiter einer GmbH aus der Mitbestimmung ein Pflichtaufsichtsrat bilden muss.

Ein Aufsichtsrat setzt sich aus gewählten Vertretern der Anteilseigner und bei großen Gesellschaften auch der Belegschaft zusammen. Der Aufsichtsrat hat meist die Aufgabe, die Geschäftsführung zu beraten, insbesondere aber zu überwachen und zu kontrollieren.

Bankrecht

Beim Bankrecht ist zwischen dem privaten Bankrecht und dem öffentlichen Bankrecht zu unterscheiden.

Beim privaten Bankrecht geht es um die Beziehungen zwischen Bank und Kunden sowie dem Verhältnis der Banken untereinander. Die darauf bezogenen zivilrechtlichen Vorschriften sind über zahlreiche Gesetze verteilt und bei Verbrauchern als Kunden auch vom Europarecht geprägt. Das private Bankrecht wird darüber hinaus auch durch die Geschäftsbedingungen der Banken und innerhalb der Kreditwirtschaft durch Bankenabkommen ausgeformt.

Beim öffentlichen Bankrecht befassen sich öffentlich-rechtliche Regelungen mit der Aufsicht des Staates gegenüber der Kreditwirtschaft. Die Ziele der Bankenaufsicht bestehen darin, Missständen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der anvertrauten Vermögenswerte gefährden könnten, die die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen könnten oder die erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen könnten. Die Bankaufsicht wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die BaFin ausgeübt. Als unabhängiges Organ der EU nimmt die EZB die Bankenaufsicht aus europäischer Perspektive wahr.

Mehr über mich

Die Beratung unserer Mandanten beinhaltet nicht nur die rechtliche Beurteilung der zu beantwortenden Fragen, sondern hat auch das wirtschaftliche Ergebnis im Blick.

Neben der zivil- und aufsichtrechtlichen Vertretung im Bank- und Kapitalmarktrecht, helfe und berate ich bei der Umstrukturierung von Unternehmen ebenso wie bei Gesellschafterstreitigkeiten und Haftungsfragen der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. 

Werdegang

Nach meiner Ausbildung zum Bankkaufmann studierte ich Jura in Freiburg im Breisgau und Montpellier (France). Im Anschluss arbeitete ich als Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht in zwei anderen mittelständischen Karlsruher Kanzleien. Seit März 2019 bin ich Partner bei Bartsch Rechtsanwälte.

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht und Bank- und Kapitalmarkrecht
  • Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses für den Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Dozent im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
05.05.2026
Grenzüberschreitender Austausch zur Vermögensnachfolge
I   News
30.06.2025
Ein weiterer Pokal für unsere Kanzlei!

Marc Blaha

Meine Spezialgebiete

Life Sciences & Pharmarecht

Die Life Sciences Branche ist in hohem Maße reguliert und unterliegt stetigem Wandel. Wir verstehen Ihr Kerngeschäft und das Umfeld, in dem Sie agieren. Wir verfügen über das juristische Fachwissen, um Ihnen unternehmerischen Erfolg im Einklang mit allen rechtlichen Vorgaben zu ermöglichen – innerhalb Deutschlands und international. Häufig fungieren wir in diesem Bereich als externe Rechtsabteilung.

Vertragsrecht

Wir beraten Sie zu allen Vertragsangelegenheiten mit Schwerpunkt im Bereich Life Sciences & Pharmarecht – seien es Herstellungs- und Lieferverträge mit Lohnherstellern (CMOs) für Rohstoffe, Bulk- oder Fertigprodukte; Lizenzverträge, Vertriebs-, Mitvertriebs- oder Co-Promotion-Verträge, Großhandelsverträge, Lager- und Logistikverträge, die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ein- und Verkauf, Vereinbarungen mit Angehörigen der Heilberufe, Streitbeilegungsvereinbarungen, Qualitätssicherungs-, Verantwortungsabgrenzungs-, Pharmakovigilanzvereinbarungen, Verträge für klinische Studien, Anwendungsbeobachtungen und die Beauftragung von Auftragsforschungsunternehmen (CROs), etc.

Komplexe Verträge sind unsere Stärke, im Bereich Life Sciences, aber auch darüber hinaus.

Arzneimittel- und Medizinprodukterecht

Wir beraten umfassend zu allen Fragen der Produktabgrenzung, Zulassung, Herstellung, Vertrieb und Vermarktung von Arzneimittel und Medizinprodukten.

Heilmittelwerberecht und Wettbewerbsrecht

Unser Beratungsspektrum umfasst alle Aspekte der Vermarktung und Bewerbung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika und weiterer Produkte. Wir überprüfen Ihre Werbemittel und Ihre gesamte Unternehmenskommunikation auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Bei Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern oder Wettbewerbsverbänden übernehmen wir auch Ihre Vertretung vor Gericht.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Markenrecht

Das Markenrecht dient dazu, den Schutz und die Exklusivität Ihrer Marken und Logos zu gewährleisten und rechtliche Ansprüche gegen Markenverletzungen durchzusetzen. Wir stehen Ihnen beratend und gestaltend zur Seite, indem wir von A-Z Ihre Markenregistrierungen durchführen (Marktrecherche, Eintragungsverfahren, Nachsorge), eventuelle Markenkonflikte lösen und ggf. auch gerichtlich Ihre wertvollen Marken verteidigen.

Mehr über mich

Seit über 15 Jahren berate ich nationale und internationale Unternehmen der Life Sciences Industrie und bin mit der Branche, dem Markt sowie den politischen und technischen Rahmenbedingungen bestens vertraut. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Syndikusanwalt kenne ich den Bedarf an pragmatischer, klar verständlicher und lösungsorientierter Beratung in englischer und deutscher Sprache. Diesen Bedarf zu erfüllen, bereitet mir Freude.

Werdegang

Marc Blaha studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Lund (Schweden) mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht. Sein Referendariat absolvierte er in Kempten, Augsburg und München.

Marc Blaha war viele Jahre als Syndikusanwalt in Unternehmen der Life Sciences Industrie tätig, wo er zu allen rechtlichen Aspekten des operativen Geschäfts beriet. Vor seinem Eintritt bei Bartsch Rechtsanwälte verantwortete er in einer Führungsposition am Hauptsitz eines international tätigen Pharmakonzerns die rechtliche Beratung der operativen Bereiche Geschäftsentwicklung, Lizenzierung, Einkauf, Regulatory Affairs sowie Marketing und Vertrieb.

Mitgliedschaften

  • Förderkreis der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
31.08.2022
  I   News
3. Bartsch-Lauf in Karlsruhe

Dr. Oliver Klein

Meine Spezialgebiete

Mehr über mich

Die Einkommensteuer ist die Dauerstrafe für regelmäßiges Arbeiten.

Es ist völlig legitim, wenn Staaten von ihren Bürgern Steuern erheben. Die Schaffung und Unterhaltung eines freien, rechtsstaatlichen und wirtschaftlich prosperierenden Umfeldes bedarf finanzieller Mittel.

Inzwischen sind die Staatsbudgets in den meisten europäischen Staaten aber über ein gesundes Maß angestiegen. Außerdem ist das Steuerrecht extrem komplex. Unter rechtsstaatlichen Aspekten ist es sehr bedenklich, dass nur noch Experten die gesetzlichen Vorgaben durchblicken können. Diese Unsicherheit und die exzessive Abgabenlast treffen vor allem diejenigen, die Arbeitsplätze schaffen und besonders zur Wertschöpfung beitragen.

Unternehmer sind das Rückgrat des Wohlstandes aller Bürger. Deswegen sollten sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und in angemessenem Umfang die Früchte ihrer Arbeit behalten und genießen dürfen. Wir unterstützen Sie dabei. Wir helfen Ihnen, Ihre bürokratischen Aufgaben im Rechnungswesen und im Steuerrecht zu erfüllen. Und wir wirken dabei mit, Ihre Steuerlast zu minimieren.

Werdegang

Ich absolvierte Studien der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Betriebswirtschaftslehre in Wien und promovierte zum Thema „Die Korrektur von Steuerverwaltungsakten“ in Heidelberg.

Insgesamt zwölf Jahre war ich bei zweien der Marktführer im Bereich steuerrechtlicher Beratung, KPMG und pwc, tätig; davon drei Jahre in Saudi-Arabien.

Ich bin Lehrbeauftragter des Institutes for Law and Finance der Goethe-Universität zu Frankfurt am Main, wo ich in einem englischsprachigen Masterkurs Steuerrecht lehre.

Lehraufträge

Lehrbeauftragter des Institutes for Law and Finance der Goethe-Universität zu Frankfurt am Main

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
05.07.2024
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte bei der Bergdorfmeile
I   News
31.07.2022
Bartsch Rechtsanwälte bei der Bergdorfmeile

Julien Sweeting, LL.M. (London)

Meine Spezialgebiete

Britische und internationale Fusionen und Investitionen

Unser Angebot im Bereich des britischen Gesellschaftsrechts umfasst umfangreiche Erfahrungen bei der Abwicklung von Transaktionen im Vereinigten Königreich und in Übersee in einer Vielzahl von Branchen und erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus von der Gründung bis zum Ausstieg. Wenn Sie ein anderes Unternehmen erwerben oder in ein anderes Unternehmen investieren möchten oder einen Ausstieg in Erwägung ziehen, ist es wichtig, die Details von Anfang an richtig zu regeln, um eine reibungslose Transaktion zu gewährleisten, die Kosten niedrig zu halten und so viel Wert wie möglich aus Ihrem Geschäft zu ziehen. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung im Vereinigten Königreich und auf internationaler Ebene im Bereich Fusionen und Übernahmen sowie einer beneidenswerten Erfolgsbilanz beim Abschluss von Transaktionen aller Größenordnungen in verschiedenen Branchen sind wir eine solide erste Anlaufstelle für Ihren rechtlichen Bedarf.

 

Zu den jüngsten Highlights gehören:

  • Beratung eines Family Office bei einer Reihe von strategischen Minderheitsbeteiligungen an britischen und EU-Unternehmen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie
  • Vertretung eines mittelständischen Schweizer Pharmaunternehmens beim Erwerb verschiedener Markenrechte für den deutschen und österreichischen Markt von einem großen britischen Pharmakonzern
  • Beratung eines großen US-Mischkonzerns bei einer strategischen Akquisition in Deutschland im Bereich der Lebensmittelverpackungsindustrie

Englisches Wirtschaftsrecht

Handelsverträge sind unser „Brot und Butter“-Angebot. Wir befassen uns täglich mit einer Vielzahl von Verträgen und sind Experten in der Beratung zu allen Arten von Handelsverträgen, die dem englischen Recht unterliegen, einschließlich:

  • Produktions- und Liefervereinbarungen
  • Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen für geistiges Eigentum
  • Entwicklungs- und Partnerschaftsvereinbarungen
  • Standard-Geschäftsbedingungen
  • IT-Verträge, einschließlich Softwareentwicklung und -lizenzierung
  • Modalitäten der Datenverarbeitung

 

Wir befassen uns auch mit vertraglichen und kommerziellen Streitigkeiten und bemühen uns um wirksame Rechts- und Verhandlungslösungen, um diese beizulegen. Sollte ein Rechtsstreit erforderlich sein, arbeiten wir mit erfahrenen Anwälten und anderen Experten für Rechtsstreitigkeiten im Vereinigten Königreich zusammen, um die laufenden Streitigkeiten auf kosteneffiziente Weise für Sie zu lösen.

 

Wir unterstützen auch umfassend bei der Vergabe von US-Geschäftsverträgen und haben mehrere Dienstleistungsverträge mit großen US-Unternehmen ausgehandelt. Wenn spezifische US-Rechtsberatung erforderlich ist, verfügen wir über ein großes Netzwerk von US-Anwälten, die uns bei Bedarf unterstützen können.

 

Da wir seit zehn Jahren in der Industrie tätig sind, kombinieren wir anspruchsvolle Beratung mit kaufmännischem Scharfsinn, den wir im Laufe der Jahre in dieser Branche entwickelt haben. Wir beraten Sie maßgeschneidert und „auf den Punkt“, damit Sie Ihr Unternehmen kosteneffizient und zeitnah ausbauen können.

Pharmarecht

Zusätzlich zu unserem Fachwissen im Bereich Handelsverträge (siehe Englisches Handelsrecht) verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen im britischen Pharmasektor. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite über Biowissenschaften.

UK Arbeitsrecht

Wir verfügen über umfassendes Fachwissen bei der Entwicklung von Beschäftigungslösungen für Ihre Belegschaft. Das britische Arbeitsrecht ist komplex und ändert sich häufig. Daher ist es wichtig, die Details richtig zu regeln und so früh wie möglich eine angemessene Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

 

Wir können Sie auf folgende Weise unterstützen:

 

  • Beratung über den Status von Arbeitnehmern und unabhängigen Auftragnehmern
  • Verhandlung von Arbeits- und Beratungsverträgen
  • Beschäftigungspolitik, Verfahren und Personalhandbücher
  • Aktienoptionspläne (tatsächlich oder virtuell)
  • Bearbeitung alltäglicher HR-Anfragen
  • Unternehmensumstrukturierungen und Entlassungen
  • Verwaltung von Entlassungen und Aushandlung von Vergleichsvereinbarungen
  • Einwanderungsrecht, Sponsorlizenzen und Visarouten
  • Alle anderen Anfragen zum Personalwesen und zum Arbeitsrecht

Auslandsinvestitionen in Deutschland

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Ihre Auslandsinvestitionen in Deutschland und bieten eine effektive Schnittstelle zu lokalen Anwälten und Steuerspezialisten.

Mehr über mich

Als Unternehmens- und Wirtschaftsanwalt mit über 20 Jahren Beratungserfahrung in Kanzleien und Unternehmen sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland, sowie umfangreicher Erfahrung in der rechtlichen Begleitung von Investitionen und Transaktionen in aufstrebenden Märkten, insbesondere im Nahen Osten, erkenne und erfülle ich die kommerziellen Bedürfnisse meiner Mandanten schnell. Dabei behalte ich stets im Blick, das Wachstumspotenzial der Unternehmen und der angebotenen Produkte, sowohl national als auch international, voll auszuschöpfen. Durch die Implementierung maßgeschneiderter, kohärenter und effizienter Strukturen und Verträge sowie mit hoher Kompetenz in der Projektdurchführung unterstütze ich meine Mandanten auf ihrem Weg zum Erfolg.

Werdegang

Ich bin Julien Sweeting und bin in Frankreich und Großbritannien aufgewachsen. Mein Jurastudium absolvierte ich am University College London (UCL), wo ich auch meine praktische juristische Ausbildung in London abschloss. In der ersten Hälfte meiner beruflichen Laufbahn arbeitete ich in US-amerikanischen Großkanzleien in London.

Nach einigen Jahren der Beratung von Biotech-Firmen in Cambridge, UK, verlegte ich meinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland. Hier war ich acht Jahre lang als Legal Director für ein großes Pharmaunternehmen mit Hauptsitz in Deutschland tätig. In dieser Funktion betreute ich die Geschäfte in Deutschland, Großbritannien, den USA, dem Nahen Osten und dem Wirtschaftsraum Asien-Pazifik.

Meine berufliche Expertise umfasst auch eine dreijährige Tätigkeit im Nahen Osten, insbesondere in Saudi-Arabien, wo ich mich auf Investitionen und Transaktionen spezialisierte. In den letzten fünf Jahren habe ich umfassend zu globalen M&A-Transaktionen mit einem Gesamtwert von über 2 Mrd. EUR beraten. Dabei liegt ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf der Beratung von Unternehmen, die in Schwellenländern (MENA/APAC) investieren und dort Partnerschaften eingehen möchten. Ich stehe zudem Unternehmen bei der Internationalisierung ihrer Geschäftstätigkeiten, einschließlich in den USA und Großbritannien, sowie im Risiko- und Haftungsmanagement zur Seite.

Fließend in Englisch und Französisch, habe ich Freude daran, meine Deutschkenntnisse kontinuierlich zu verbessern.

Ausbildung

  • University College London (LLB, LLM)
  • Université de Paris (Assas-Pantheon)

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
10.12.2024
Bartsch Rechtsanwälte beraten bei grenzüberschreitender Transaktion

Daniel Scharpf

Meine Spezialgebiete

Erbrecht

Eine durchdachte Nachlassplanung gewährleistet, dass Ihre Wünsche respektiert und Streit vermieden wird. Sowohl bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge als auch bei der Abwicklung eines Erbfalls berücksichtigen wir nicht nur rechtliche Fragen und wirtschaftliche Interessen, sondern auch die zwischenmenschliche Komponente.

Unternehmensnachfolge

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, insbesondere in inhabergeführten Betrieben, ist oft eine komplexe Herausforderung. Sie erfordert nicht nur rechtliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz, sondern auch Einfühlungsvermögen. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Nachfolgekonzepts, um Ihre unternehmerische Lebensleistung zu erhalten und sicher in neue Hände zu geben.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht bildet das Fundament Ihres Unternehmens. Ich begleite Sie bei der Gründung, Organisationsstruktur, Umstrukturierung und Auflösung Ihres Unternehmens. Ebenso stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es zu Konflikten mit Mitgesellschaftern oder der Geschäftsführung kommt.

Handelsrecht

Unternehmer und Kaufleute sind im Rechtsverkehr anderen Regularien als Privatpersonen unterworfen. Diese Unterschiede sind sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch in Konfliktsituationen mit Geschäftspartnern zu berücksichtigen, um Ihren geschäftlichen Erfolg zu sichern.

Stiftungsrecht

Gerade bei größeren Vermögen stellt die Errichtung einer Stiftung eine zu überlegende Option der Vermögensanlage und -nachfolge dar. Bei Fragen im Stiftungsrecht begleite und unterstütze ich insbesondere Stifter und Stiftungsorgane bei der rechtssicheren Errichtung und Verwaltung ihrer Stiftung. Für eine Steueroptimierung arbeiten wir im Stiftungsrecht bei Bedarf eng mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.

Mehr über mich

Unsere Aufgabe ist die bestmögliche Unterstützung unserer Mandantinnen und Mandanten in herausfordernden Lebenslagen. Diese Aufgabe erfüllen wir mit hervorragender fachlicher Expertise, dem nötigen Einfühlungsvermögen und der erforderlichen Durchsetzungsstärke.

Ich unterstütze unsere Mandantinnen und Mandanten bei ihrer Vorsorge- und Nachfolgeplanung, sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Nach Eintritt des Erbfalls helfe ich den Hinterbliebenen, sinnvolle Lösungen zu finden und ihre rechtlichen Interessen, nötigenfalls auch gerichtlich, durchzusetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Unternehmern in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Gesellschafterstreitigkeiten.

Daniel Scharpf persönlich

Ich bin in Villingen im Schwarzwald aufgewachsen. In meiner Freizeit erkunde ich gerne die Umgebung von Karlsruhe und genieße ausgedehnte Wanderungen in der Natur, besonders in der Pfalz und im Nordschwarzwald.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Unternehmensorganisation und -finanzierung studiert. Mein Referendariat habe ich am Landgericht Karlsruhe absolviert. Bereits während meines Referendariats habe ich Bartsch Rechtsanwälte als wissenschaftlicher Mitarbeiter unterstützt. Seit 2020 arbeite ich als Rechtsanwalt in der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte und bin seit 2026 Partner.

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • Referendariat am Landgericht Karlsruhe

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
05.05.2026
Grenzüberschreitender Austausch zur Vermögensnachfolge
23.04.2026
  I   Veranstaltung
Forum Unternehmensnachfolge 2026 – Zukunft planen

Alexandra Steg

Meine Spezialgebiete

Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Compliance

Unternehmen, ihre Organe und Mitarbeiter haben eine Vielzahl teilweise komplexer Regeln zu kennen und zu beachten. Kommt es zu Verstößen, drohen nicht nur straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, sondern häufig auch Imageschäden und geschäftliche Einbußen. Sowohl Regelumfang, ihre Komplexität sowie die Höhe der Sanktionen steigen seit Jahren stetig. Zugleich verlieren Unternehmen Geld, weil sie aus übertriebener Vorsicht geschäftliche Chancen nicht nutzen. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen dabei, Risiken zu identifizieren und objektiv zu bewerten, ohne diese zu ignorieren oder übermäßig zu dramatisieren.

Arbeitsverträge und variable Vergütungssysteme

Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen gilt es, die für Ihr Unternehmen passenden Regelungen zu finden und diese Regelungen bei Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung anzupassen. Durch entsprechende Gestaltung von zusätzlichen variablen Vergütungssystemen können wir sicherstellen, dass Ihre unternehmerischen Interessen bei der Ausgestaltung und Umsetzung dieser Systeme sichergestellt werden. Wir unterstützen Sie bei allen anstehenden Aufgaben im Bereich der Arbeitsvertragsgestaltung und bei der Konzeption, Einführung, Umsetzung variabler Vergütungssysteme.

Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne

Betriebsräte sind in diverse Organisationsthemen einbeziehen, von Softwareeinführungen bis zu Personalmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen. Besondere Komplexität ergibt sich bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen, die oftmals einen Interessenausgleich und Sozialplan erfordern. Wir gestalten für Sie Betriebsvereinbarungen, verhandeln mit dem Betriebsrat und vertreten Ihr Unternehmen vor der Einigungsstelle.

Beratung und Vertretung von Kommunen

Wir beraten und vertreten Kommunen zu allen Fragen des TVöD und des TV-L: Von Fragen der korrekten Eingruppierung, Versetzung, im Kündigungsfall und bei Disziplinarverfahren.

Arbeitsrechtliche Begleitung von M&A-Projekten

Bei Betriebsschließungen oder -verlagerungen gestalten wir arbeitsrechtliche Strategien zur praktischen Umsetzung. In Fusionen und Transaktionen, ist eine sorgfältige Prüfung arbeitsrechtlicher Fragen, wie der Umgang mit Pensionssystemen oder der Mitbestimmung auf Betriebs- und Unternehmensebene beim Share und Asset-Deal entscheidend für einen erfolgreichen Transfer.

Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

Wir vertreten überwiegend Arbeitgeber sowie Geschäftsführer und Vorstände bei der Realisierung von Einzel- und Massenentlassungs­verfahren. Im Sinne eines professionellen Trennungs­managements begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen des Trennungsprozesses.

Mehr über mich

In der Beratung setze ich mit Weitblick Ihre Ansprüche durch und finde für Sie maßgeschneiderte Lösungen, sei es bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Unternehmensumstrukturierungen oder im Umgang zwischen Unternehmen und Betriebsrat. Hierbei ist es für mich essenziell, dass die gefundenen Lösungen nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis konkret umsetzbar sind.

Dabei muss man oftmals von gewohnten Strukturen und Denkweisen abweichen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Werdegang

Rechtswissenschaften studierte ich an der Universität Mannheim mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht .

Das Referendariat absolvierte ich am Landgericht Karlsruhe. Während dieser Zeit war ich beim Arbeitsgericht Karlsruhe tätig und habe auch Erfahrungen bei einer weltweit tätigen Wirtschaftskanzlei in Stuttgart gesammelt. Zusätzlich habe ich seit März 2017 für die Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte im Bereich Arbeitsrecht gearbeitet.

Seit August 2021 bin ich als Rechtsanwältin bei Bartsch Rechtsanwälte tätig und seit 2026 Partnerin.  Ich konzentriere mich dabei weiterhin auf das Arbeitsrecht. 

Lehrtätigkeiten

  • Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe: Arbeitsrecht

  • Karlsruher Institut für Technologie: Arbeitsrecht

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
31.01.2026
Ausbildungsmesse „Einstieg Beruf“
I   News
23.01.2026
Ladies Talk Business zu Unternehmenstransformation und Generationen – Zukunft kann nur miteinander gelingen

Dr. Alexander Hoff

Meine Spezialgebiete

Baurecht

Die Bau- und Immobilienbranche ist Stabilitätsanker und Wachstumsmotor der deutschen Volkswirtschaft. Zugleich erfüllt sie eine essenzielle gesamtgesellschaftliche Funktion: Sie schafft ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld und die notwendige Infrastruktur für ein Gemeinwesen. Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine Vielzahl rechtlicher Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über die Ausführung und den Vertrieb bis zur Verwertung.

Building smart

Bauen ist technisch komplex. Gleichzeitig soll es nachhaltig sein. Die gesetzten Termin- und Budgetziele sollen eingehalten werden. Aktuell enden Bauprojekte zu häufig in Nachtrags- oder Mängelstreitigkeiten und keines der gesetzten Ziele wird erreicht. Zugleich wird die Welt digitaler. Smartes Bauen ist angesagt und die dafür benötigten rechtlichen Werkzeuge stellen wir bereit.

Arbeitsrecht

Ich berate als Fachanwalt für Arbeitsrecht Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung unkompliziert Antworten geben und pragmatische Lösungen entwickeln.

Mehr über mich

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Begleitung komplexer Großbauvorhaben. Ich berate Bauherren, Investoren und Bauunternehmen baubegleitend und vertrete meine Mandanten nötigenfalls auch vor Gericht.
Dafür muss ein Anwalt verstehen, wovon er spricht, und die Fähigkeit besitzen, komplexe betriebswirtschaftliche, bautechnische oder zwischenmenschliche Sachverhalte korrekt und überzeugend darzustellen.
Ich verstehe meine Mandanten, ihr Geschäft und ihre Ziele. Optimal für meine Mandanten zu kommunizieren, ist für mich die Basis erstklassiger Rechtsberatung.

Werdegang

Dr. Alexander Hoff studierte Rechtswissenschaften in Freiburg i.Br. Er wurde an der Universität Potsdam promoviert.

Nach dem Referendariat in Freiburg i.Br. und London begann Dr. Alexander Hoff als Rechtsanwalt bei Bartsch und Partner. Er ist Gründungspartner von Bartsch Rechtsanwälte.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Baugerichtstag e.V. 
  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. 
  • Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren e.V. 
  • Leiter der Kompetenzgruppe Recht im Beraternetz der Stadt Karlsruhe 
  • IHK Arbeitskreis Immobilien und Standortentwicklung
  • Advoselect e.V.

Beiträge Baurecht 2.0

Bauvertragsrecht  I   Vergaberecht  I   Öffentliches Baurecht
Bartsch Rechtsanwälte auf der Expo Real in München

Die internationale Fachmesse für Immobilien und Investitionen vom 7. bis 9. Oktober 2024 in München bildet die komplette Wertschöpfungskette der Immobilienwirtschaft ab: ...

Bauvertragsrecht
Der 5. Karlsruher Bauherrenkongress war für alle Teilnehmer ein voller Erfolg

Auch begeisterte Dr. Alexander Hoff von Bartsch Rechtsanwälte mit seinem Vortrag „Ein Blick von außen? Beobachtungen eines Bau-Juristen zum Siegeszug von BIM“. ...

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
18.05.2026
Inspirierender Vortrag von Vonovia Ex-CEO Rolf Buch
I   News
05.05.2026
Grenzüberschreitender Austausch zur Vermögensnachfolge

Dr. Reinhard Möller

Meine Spezialgebiete

Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Compliance

Unternehmen, ihre Organe und Mitarbeiter haben eine Vielzahl teilweise komplexer Regeln zu kennen und zu beachten. Kommt es zu Verstößen, drohen nicht nur straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, sondern häufig auch Imageschäden und geschäftliche Einbußen. Sowohl Regelumfang, ihre Komplexität sowie die Höhe der Sanktionen steigen seit Jahren stetig. Zugleich verlieren Unternehmen Geld, weil sie aus übertriebener Vorsicht geschäftliche Chancen nicht nutzen. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen dabei, Risiken zu identifizieren und objektiv zu bewerten, ohne diese zu ignorieren oder übermäßig zu dramatisieren.

Baurecht

Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine besonders hohe Zahl an rechtlichen Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über Ausführung und Vertrieb bis zur Verwertung.

Mehr über mich

In meiner Arbeit als Rechtsanwalt steht die Erarbeitung von Lösungen im Vordergrund. Diese Lösungen müssen vor allem eines sein: umsetzbar und in jeder Hinsicht sinnvoll.

Die Lösung von Rechtsproblemen ist dabei immer auch eine Frage der Strategie – der eigenen (Unternehmens-)Strategie und einer juristischen Strategie. Wirtschaftliche und rechtliche Risiken gilt es zu vermeiden.

Ich unterstütze Sie mit der richtigen Beratungsstrategie dabei, Ihre rechtlichen Fragestellungen sinnvoll zu lösen, ohne dabei Ihre Strategie aus den Augen zu verlieren.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Canterbury (U.K.) und Freiburg studiert. Während meines Studiums war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht tätig. Nach meinem Abschluss war ich wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Gerhard Hohloch am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht der Universität Freiburg.

Meine Promotion zu dem haftungsrechtlichen Thema „Das Präventionsprinzip des Schadensrechts“ habe ich an der Universität Tübingen bei Prof. Dr. Gottfried Schiemann abgeschlossen. Während meines Referendariats habe ich bei Thiedmann & Edler in Chicago, II., einer Kanzlei, die auf die Beratung europäischer Mandanten in deren Muttersprache spezialisiert ist, gearbeitet.

Seit 2001 bin ich als Rechtsanwalt tätig. In meinen Spezialgebieten bin ich als Referent tätig und veröffentliche regelmäßig Aufsätze und Anmerkungen zu aktuellen Entscheidungen.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Baugerichtstag e.V.
  • Anwaltsverein Karlsruhe e.V. 
  • Deutscher Anwaltsverein – ARGE Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein

Lehrtätigkeiten

  • Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe: Zivilrecht 
  • Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen: Arbeitsrecht
  • Quadriga Akademie Berlin: Arbeitsrecht und Datenschutz

Beiträge Baurecht 2.0

Immobilien und Vermietung
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet über Berliner Mietendeckel

Schon in einem früheren Beitrag haben wir über den Berliner Mietendeckel berichtet. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat nun den ...

Immobilien und Vermietung
Schönheitsreparaturen durch den Vermieter (Anmietung einer unrenovierten Wohnung)

In Mietverträgen ist es üblich, die laufenden Schönheitsreparaturen und bei Bedarf notwendige Schönheitsreparaturen zum Ende des Mietvertrages dem Mieter aufzuerlegen. Das bedeutet ...

Gut zu wissen

16.10.2025
  I   Veranstaltung
3. Badischer Personalgipfel am 16.10.2025
10.09.2025
  I   Veranstaltung
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Florian Krug

Meine Spezialgebiete

Unternehmenskaufverträge

Der Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen ist, man ahnt es schon, erheblich komplexer als der eines Autos. Das gilt nicht nur dann, wenn eine börsennotierte Zielgesellschaft im Wege eines öffentlichen Angebots an die Aktionäre übernommen werden soll (Unternehmensübernahmen oder Takeover) oder eine Vielzahl von Kaufinteressenten im Rahmen einer Bieterverfahrens parallel angesprochen werden sollen. Auch der Verkauf und Kauf eines Mittelständlers ist für die Beteiligten ein anspruchsvolles Unterfangen. Sind sich die Kaufleute über die wesentlichen Eckdaten einer solchen Akquisition einig und sind diese in einer Absichtserklärung (auch Letter of Intent, Memorandum of Understanding oder Term Sheet genannt) oder einem indikativen Angebot des Kaufinteressenten festgehalten, wird das Unternehmen in einem sogenannten Due Diligence Prozess mithilfe externer Berater, bei nicht zu unterschätzender Bindung eigener personeller Ressourcen, auf Herz und Nieren überprüft. Erweisen sich die in der Absichtserklärung oder dem indikativen Angebot ausdrücklich oder implizit getroffenen Annahmen zur rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen etc. Verfasstheit des Zielunternehmens als belastbar? Parallel hierzu wird die Transaktion steuerlich und rechtlich (weiter) strukturiert. Sollen die Unternehmensanteile erworben werden (Share Deal) oder, z. B. bei einem Verkauf aus der Insolvenz (distressed M&A), nur die wesentlichen Vermögensgegenstände (Asset Deal))? Soll der Kaufpreis auf der Grundlage der letzten Bilanzzahlen festgezurrt sein (locked box) oder zunächst nur vorläufig geschätzt und nach Abschluss des Kaufvertrag auf Basis einer bei Vollzug der Transaktion aufzustellenden Stichtagsbilanz angepasst werden (closing accounts)? Auch der Kaufvertrag wird bereits parallel zur Due Diligence Prüfung entworfen und verhandelt, Dessen Ausgestaltung wird sich üblicherweise an im Markt etablierten Standards orientieren. Dennoch ist jeder Fall besonders und liegt der Teufel im Detail. Manche Risiken aus den im Kaufvertrag regelmäßig umfangreich enthaltenen Verkäufergarantien und Freistellungsverpflichtungen können – durchaus zum Vorteil beider Seiten – unter Umständen durch den Abschluss einer W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity Insurance) spürbar reduziert werden. Auch nach Abschluss (Signing) und Vollzug (Closing) eines Unternehmenskaufvertrags gilt es, neben den operativen auch rechtliche Aufgaben bei der Zusammenführung des erworbenen Unternehmens mit beim Käufer oder der Käufergruppe bereits vorhandenen Betrieben oder Betriebsteilen zu bewältigen (Post Merger Integration). Falls notwendig, unterstützen wir Sie zwar gerne bei der Beilegung von Streitigkeiten, die sich im Nachgang zwischen Verkäufer und Käufer ergeben können. Noch lieber aber ist es uns, wenn sich eine klare und vorausschauende Vertragsgestaltung bezahlt macht und Auseinandersetzungen von Vornherein vermeidet.

Umwandlungsrecht

Gestaltwandler gibt es nicht nur in der Fantasy Literatur. Auch Unternehmen können sich ein neues Rechtskleid überstreifen. Im Wege eines Formwechsels wird aus einer Personengesellschaft (z.B. einer Offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft) eine Kapitalgesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft oder GmbH) oder umgekehrt – und bleibt dabei im Kern dieselbe mit allen Rechten und Pflichten wie zuvor. Das Umwandlungsgesetz bietet aber auch verschiedene Möglichkeiten, wie ein Unternehmen sich seines gesamten Vermögens – oder bestimmter Teile davon – mit allen Rechten und Pflichten, ganz ohne Liquidation und ohne Zustimmung davon betroffener Arbeitnehmer und anderer Vertragspartner, entledigen und auf ein anderes Unternehmen übertragen kann (sogenannte – vollständige oder partielle – Gesamtrechtsnachfolge). Das kann im Wege der Verschmelzung des Vermögens auf einen anderen Rechtsträger erfolgen, der entweder bereits besteht (Verschmelzung zur Aufnahme) oder, sofern sich zwei Unternehmen zusammentun, um wie Phoenix aus der Asche in neuer Gestalt aufzusteigen, hierfür eigens geschaffen wird (Verschmelzung durch Neugründung). Der umgekehrte Weg ist die Spaltung, bei der ein Unternehmen entweder in zwei neue Rechtsträger aufgespalten wird (Aufspaltung klingt schmerzhaft und ja, der übertragende Rechtsträger geht dabei unter). Oder das Unternehmen bleibt bestehen und überträgt nur einen bestimmten Teil seines Vermögens auf einen anderen Rechtsträger, sei es im Wege der Abspaltung (dann erhalten die Anteilseigner des übertragenden Unternehmens Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger) oder der Ausgliederung (die Anteile am übertragenden Rechtsträger erhält in diesem Fall das übertragende Unternehmen selbst). Sollen nicht Anteile, sondern eine andere Gegenleistung gewährt werden, steht hierfür die sogenannte Vermögensübertragung zur Verfügung. Allen Umwandlungsmaßnahmen ist gemeinsam, dass sie Hand in Hand mit steuerlichen Beratern geplant und durchgeführt werden, mannigfaltige Formen und Fristen einzuhalten sind und auf berechtigte Interessen von Minderheitsgesellschaftern (Stichworte: Barabfindung und Spruchverfahren), Arbeitnehmern und sonstigen Vertragspartnern in gebotener Weise Rücksicht zu nehmen ist.

Gesellschaftsverträge

Der Gesellschaftsvertrag oder auch Satzung einer Gesellschaft ist das rechtliche Fundament einer jeder Gesellschaft. Hierin werden nicht nur die wesentlichen Grundlagen der Gesellschaft definiert, sondern bietet sich auch die Möglichkeit, mit individuellen Regelungen das Binnengefüge der Gesellschaft gegenüber dem gesetzlichen Standard anzupassen. Von der passgenauen Definition qualifizierter Mehrheiten für einzelne oder alle Beschlüsse über Verfügungsbeschränkungen und Vorkaufsrechte bis hin zu Kündigungs- und Einziehungsmöglichkeiten lassen sich in einem Gesellschaftsvertrag zahlreiche Stellschrauben vorsehen. Dabei hat ein belastbarer Gesellschaftsvertrag stets auch den möglichen Konfliktfall vor Augen, um den Gesellschaftern auch in diesen Fällen individuelle und sachgerechte Lösungsmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Gesellschaftervereinbarungen

Manche Absprachen zwischen einzelnen oder allen Gesellschaftern sollen nicht im Gesellschaftsvertrag fixiert und damit über das Handelsregister öffentlich einsehbar werden. Dennoch besteht häufig ein großes Bedürfnis, besondere Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern rechtssicher zu vereinbaren und hierzu unter anderem maßgeschneiderte Stimmbindungen und -pflichten, Mitverkaufsrechte und -pflichten (tag-along, drag-along) oder individuell ausgehandelte Vorzugsrechte in einer Gesellschaftervereinbarung (oder „shareholders agreement“) zu verankern.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

Gebürtig und im Herzen Schwabe, Karlsruher aus Überzeugung und Europäer im Geiste.

Ich lasse mich von meiner Familie und meinen Bienen erden, suche die Freiheit auf dem Fahrrad und finde neue Inspiration, sobald Musik erklingt.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität im schönen Studentenstädtchen Heidelberg studiert. Der Schwerpunktbereich Steuerrecht verschaffte mir dabei Einblick in die Herausforderungen und betriebswirtschaftlichen Denkweisen der Unternehmen. Mein Referendariat führte mich an das Landgericht Karlsruhe. In dieser Zeit konnte ich während zweier Auslandsstationen in einer Kanzlei in Porto (Portugal) den Horizont weiten und Freude an internationalen Sachverhalten gewinnen. Seit März 2020 berate und unterstütze ich Unternehmer und Unternehmen als Rechtsanwalt der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte PartG mbB, mit Schwerpunkt in den Fragen des Gesellschaftsrechts und Handelsrechts.

Lehrveranstaltungen

  • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden
  • Vorlesung: Wirtschafts- und Internetrecht (seit 2024)

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
30.06.2025
Ein weiterer Pokal für unsere Kanzlei!
I   News
15.08.2024
5. Bartsch-Lauf Anfang August

Joachim Dorschel

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Mehr über mich

Recht ist ständig in Bewegung. Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, am Puls der Zeit zu beraten.

Vor allem im IT-Recht, im Urheberrecht und im gewerblichen Rechtsschutz ist oft viel in Bewegung. Für technologieorientierte Unternehmen können Rechtsänderungen dabei erhebliche strategische und finanzielle Auswirkungen haben.

Um eine optimale Rechtsberatung bieten zu können, behalte ich Entwicklungen im Auge und weise rechtzeitig auf notwendige Anpassungen für die Zukunft hin.

Werdegang

Ich habe Jura an den Universitäten Freiburg und Tübingen studiert. Danach war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Multimedia- und Telekommunikationsrecht von Herrn Prof. Dr. Gerald Spindler an der Universität Göttingen und als Publikationsreferent bei der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen tätig.
Während meines Referendariats in Köln arbeitete ich in einer international tätigen Anwaltssozietät in Düsseldorf und London im Practice Department IP/IT.
Ich wurde im Jahr 2008 als Rechtsanwalt zugelassen. Von 2008 bis 2011 war ich in der Kanzlei Bartsch und Partner tätig und bin Gründungspartner der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.
Ich habe regelmäßig Aufsätze und Urteilsanmerkungen zu Rechtsfragen im Bereich des IT-, Telekommunikations- und Datenschutzrechts veröffentlicht.

Lehrtätigkeit

Lehrbeauftragter Hochschule der Medien (IT-Recht), Stuttgart

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg

Wolfgang Döring

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Mehr über mich

Die Globalisierung macht vor der Rechtsberatung nicht halt. Vor allem in der Beratung von Unternehmen ist der Blick über den Tellerrand des nationalen Rechts hinaus oft unerlässlich.

Internationalität ist dabei nicht mehr nur Sache von Großunternehmen. Gerade im IP-Bereich beginnen internationale Aktivitäten oft schon in kleinen unternehmerischen Strukturen.

Ich gebe mit meiner Beratung Mandanten auch im internationalen Kontext die Rechtssicherheit, die von anderen oft nur im nationalen Kontext angeboten werden kann.

Wolfgang Döring persönlich

Ich wohne mit einigen kurzen Unterbrechungen seit mehr als 20 Jahren im wunderschönen Oberbayern. Meine Zeit verbringe ich mit meiner Familie in den Bergen, am Herd, auf dem Weg nach oder – besser noch – in Italien.

Werdegang

Wolfgang Döring studierte Jura in Freiburg und Aberdeen/GB. Im Anschluss absolvierte er sein Referendariat in Mannheim und Heidelberg.

Wolfgang Döring ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Er war von 2001-2003 bei Bartsch und Partner und von 2004-2009 bei Linklaters in London und München in der Practice Group Technology, Media & Telecommunications als Rechtsanwalt tätig. Wolfgang Döring war danach bei verschiedenen, weltweit führenden Technologieunternehmen (Atos, SAP, Microsoft) in leitenden Funktionen tätig. Seit vielen Jahren liegt sein Fokus auf dem Aufbau und der Leitung von Rechtsabteilungen stark wachsender Technologieanbieter. So war er zum Beispiel für vier Jahre General Counsel der Celonis SE, einem in München und New York ansässigen Softwareunternehmen, das zu den wertvollsten europäischen Scale-Ups zählt.

Wolfgang Döring befasst sich insbesondere mit nationalen und internationalen Projekten im Bereich Start-up und Scale-up Beratung, IT- und Business Process-Outsourcing, globalen Datenschutzprojekten, Softwarelizenzierung und -vertrieb, Mergers & Acquisitions und ist seit Oktober 2013 bei Bartsch Rechtsanwälte als Rechtsanwalt (Of Counsel) tätig.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) 

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg

Prof. Dr. Michael Bartsch

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Konstruktives Recht – das ist ein wichtiges Stichwort für meine Arbeit.

Verträge beispielsweise sind Pläne, so wie technische Zeichnungen Pläne sind. Wer viele Konstruktionselemente kennt und weiß, wie sie zusammenwirken, kann besser konstruieren. Ich konstruiere seit 1976; die meisten meiner Veröffentlichungen betreffen das Vertragsrecht, darunter 100 Seiten IT-Verträge mit Kommentaren. Vielfach ist die kreative Idee gefragt.

Immer ist nach der Statik zu fragen: Hält das? Zumeist ist nach der Dynamik zu fragen: Wie kann sich das weiterentwickeln? Immer ist nach der praktischen Nützlichkeit zu fragen: Ist der Text für die Nichtjuristen, die damit umgehen sollen, verständlich? Ist er ein Hilfsmittel für die Vertragspartner, sich zu vertragen?

In meinem Kopf ist Recht ein Baukasten, mit dem ich konstruktiv Lösungen erstellen kann. Für mich ist das eine schöne Aufgabe.

Werdegang

Prof. Dr. Michael Bartsch studierte Jura und Literaturwissenschaften an den Universitäten Hamburg, Genf und Freiburg im Breisgau. Er absolvierte sein Referendariat am Landgericht Karlsruhe und beim Senator für Wissenschaft und Kunst Berlin.

1976 trat er in die 1950 von seinem Vater Alfred Bartsch gegründete Anwaltskanzlei ein, die unter der Bezeichnung „Bartsch und Partner“ bis 30.06.2011 geführt wurde. Er gab der Kanzlei die Ausrichtung auf Recht und Technik.

Prof. Dr. Bartsch wurde zum Dr. rer. pol. an der Universität Karlsruhe promoviert und 1999 zum Honorarprofessor an der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe ernannt.

Prof. Dr. Bartsch gehört zu den Begründern des IT-Rechts in Deutschland. Er war der Gründungsvorsitzende der „Deutschen Gesellschaft für Informationstechnologie und Recht e. V.“ , die später eine der beiden Gründungsinstitutionen der „Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e. V. (DGRI)“ wurde, und war zuletzt Vorsitzender des Beirats dieser wissenschaftlichen Gesellschaft. Er gehört seit 1987 zur Redaktion der Zeitschrift „Computer und Recht“ , inzwischen zur Schriftleitung dieser Zeitschrift. An der Universität Karlsruhe hielt er im Wintersemester 1984/1985 die erste Vorlesung zum IT-Vertragsrecht an einer deutschen Universität.

Prof. Dr. Bartsch ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen zum Vertragsrecht hervorgetreten, insbesondere zur Vertragsgestaltung im Bereich der Informationstechnologie.

Die Zeitschrift „Computer und Recht“ widmete ihm das Heft Oktober 2011 zu seinem 65. Geburtstag und das Heft Oktober 2016 zu seinem 70. Geburtstag. Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) veröffentlichte im Jahrbuch 2011 eine ausführliche biographische Würdigung (Autor: Thomas Heymann).

Für den Deutschen Juristentag 2016 war Prof. Dr. Bartsch eingeladen, zum Thema „Digitale Wirtschaft – Anlaloges Recht – Braucht das BGB ein Update?“ vorzutragen.

Mitgliedschaften

Ausbildung

  • Studium Jura und Literaturwissenschaften an den Universitäten Hamburg, Genf und Freiburg im Breisgau 
  • Referendariat am Landgericht Karlsruhe und beim Senator für Wissenschaft und Kunst Berlin 
  • Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Karlsruhe (Software und das Jahr 2000 – Haftung und Versicherungsschutz für ein technisches Großproblem, Nomos Verlag Baden-Baden 1998)

Lehrtätigkeiten

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg

Dr. Thomas Scharpf

Meine Spezialgebiete

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Kapitalmarktrecht

In einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt, ist das Kapitalmarktrecht von entscheidender Bedeutung. Ob es um komplexe Finanztransaktionen, das IPO eines Unternehmens oder die Einhaltung von regulatorischen Vorgaben geht, wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ziele sicher und effizient zu erreichen. Wir bieten eine umfassende Beratung und sind stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung.

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Allgemeines Wirtschaftsrecht

Wir verfügen über umfassende Kompetenzen im Bereich des Wirtschaftsrechts. Wir stehen Ihnen von der Unternehmensgründung bis zum Verkauf, der Erstellung von AGB bis hin zur Unternehmensgestaltung zur Seite. Unsere Beratungsleistung erstreckt sich zudem auf allgemeine Zivilsachen, das Gesellschaftsrecht und das IT-Recht.

Mehr über mich

Unsere Mandanten schätzen uns als kunden- und serviceorientierter Dienstleister in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zuverlässig und kompetent zur Verfügung.

Bei der effizienten und praxisorientierten Vorbereitung und Umsetzung Ihrer Projekte und der Lösung Ihrer Fragen, greifen wir auf unsere umfangreiche und jahrelange Erfahrung zurück.

Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit sind unser Maßstab, egal ob Sie ein komplexes Projekt durchführen oder eine Routinefrage haben.

Werdegang

Thomas Scharpf ist seit 2021 Partner bei Bartsch Rechtsanwälte. Vorher war Thomas Scharpf in verschiedenen international agierenden Kanzleien im Wirtschaftsrecht tätig. Seine besondere Stärke liegt in der fachübergreifenden wirtschaftsrechtlichen Kompetenz, insbesondere im Gesellschaftsrecht sowie in M&A- und Kapitalmarkttransaktionen.

Thomas Scharpf ist Diplom-Betriebswirt (FH) und seit 2003 Rechtsanwalt. Er studierte Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Kempten und Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg und promovierte im Aktienrecht.

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Kempten

Mitgliedschaften

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg

Sabine Przerwok

Meine Spezialgebiete

Baurecht

Die Bau- & Immobilienbranche ist Stabilitätsanker und Wachstumsmotor der deutschen Volkswirtschaft. Zugleich erfüllt sie eine essenzielle gesamtgesellschaftliche Funktion: Sie schafft ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld. Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine besonders hohe Zahl an rechtlichen Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Building Smart

Bauen ist technisch komplex. Gleichzeitig soll es nachhaltig sein. Die gesetzten Termin- und Budgetziele sollen eingehalten werden. Aktuell enden Bauprojekte zu häufig in Nachtrags- oder Mängelstreitigkeiten und keines der gesetzten Ziele wird erreicht. Zugleich wird die Welt digitaler. Ein Umdenken ist deshalb notwendig. Smartes Bauen ist angesagt und die dafür benötigten – rechtlichen -Werkzeuge stellen wir bereit.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über Ausführung und Vertrieb bis zur Verwertung.

Planung & Projektsteuerung

Technisch anspruchsvolle Projekte benötigen eine professionelle Planung und Umsetzung. Für solche Projekte optimale rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und solche Projekte erfolgreich begleiten zu können, setzt in hohem Maße Verständnis für gegebene technische und wirtschaftliche Zusammenhänge voraus. Wir nehmen für uns in Anspruch, etwas davon zu verstehen, was Sie in Bezug auf Ihre Projekte bewegt. Deswegen stehen wir Ihnen bestmöglich zur Seite.

Vergaberecht

Als Fachanwälte für Vergaberecht unterstützen wir unsere Mandanten umfassend bei allen Rechtsfragen in Zusammenhang mit Ausschreibungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Wir unterstützen die öffentliche Hand und andere Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren. Als Anwälte für Vergaberecht unterstützen wir außerdem Unternehmen, die sich als Bieter um öffentliche Aufträge bewerben und sorgen gegebenenfalls für effektiven Rechtsschutz – nicht nur im Nachprüfungsverfahren.

Mehr über mich

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Begleitung komplexer Bauvorhaben und europaweiter Vergabeverfahren. Ich berate (öffentliche) Auftraggeber, Investoren, Architekten und Ingenieure sowie Unternehmen projektbegleitend und nötigenfalls auch vor Gericht oder den Vergabekammern. Besondere Expertise habe beim nachhaltigen Planen und Bauen, sog. Green Contracts. Daneben habe ich jahrelange Erfahrung in der Vergabe von IT- und Bauleistungen, insbesondere auch im medizinischen Bereich.

Professionelle Vertragsgestaltung verbunden mit einem Gespür für mögliche Entwicklungen ermöglicht genau das: Das Risiko kostenintensiver und zeitraubender Auseinandersetzungen lässt sich durch eine vorausschauende Beratung deutlich reduzieren.

Vorausschauend zu beraten ist meine Stärke, und das nutze ich zum Vorteil meiner Mandanten. Denn auch in rechtlichen Auseinandersetzungen ist im Vorteil, wer vorausschauend agiert und nicht reflexartig reagiert.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg und Uppsala (Schweden) studiert. Nach meinem Referendariat in Baden-Baden mit Stationen in einer international tätigen Anwaltssozietät in Stuttgart im Bereich Öffentliches Recht / Immobilienrecht und bei der Deutschen Botschaft in Kopenhagen begann ich 2012 direkt bei Bartsch. Seit 2017 bin ich Partnerin der Kanzlei.

Ich bin Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht und habe den Fachanwaltslehrgang für Verwaltungsrecht erfolgreich abgeschlossen.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.

  • Institut für Baurecht Freiburg

Lehrtätigkeiten

  • Fachanwaltsfortbildung Bau- und Architektenrecht und Verwaltungsrecht, SiS Schwetzingen

  • Hochschule Karlsruhe, öffentliches Wirtschaftsrecht

Veröffentlichungen

  • Stoltefuß/Przerwok, Baurecht für Bauunternehmen, PraxisWissen Baurecht, Juli 2024

  • Vergaberechtsreform 2016: Neue Regeln bei öffentlichen Aufträgen (IHK – Magazin Karlsruhe 2016, 3/2016, 37f)

Beiträge Baurecht 2.0

Bauvertragsrecht
§ 650f BGB – nur der grobe Rechtsmissbrauch schadet!

Sicherungsverlangen des Auftragnehmers nach § 650f BGB spielen in der Praxis eine große Rolle. Häufig erfolgt das Sicherungsverlangen nicht zu Beginn der ...

Vergaberecht
Vergabeverstoß kostet Gemeinde über 360.000 Euro Fördermittel – OVG Bautzen, Urt. v. 25.09.2024 – 6 A 118/20

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat mit Urteil vom 25. September 2024 (Az. 6 A 118/20) entschieden, dass eine sächsische Gemeinde Fördermittel in Höhe ...

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
16.04.2026
  I   Veranstaltung
Schwetzinger Verwaltungsrechtstage (Rechtsanwaltsfortbildung) am 16. April 2026: Aktuelle Rechtsprechung im Zuwendungsrecht
I   News
15.01.2026
Neujahrsempfang 2026 der IHK Karlsruhe

Moritz Menker

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Mehr über mich

„Information technology and business are becoming inextricably interwoven. I don’t think anybody can talk meaningfully about one without the talking about the other.“ – Bill Gates

Schon vor Jahren hat sich herauskristallisiert, dass Technologie und Unternehmen untrennbar verbunden sind. Mein Anspruch ist daher eine Rechtsberatung mit Blick auf den technologischen Fortschritt. Im Rahmen dessen berate ich meine Mandanten in allen Gebieten des IT-Rechts und der Vertragsgestaltung. Dabei verbinde ich meine fachlichen Rechtskenntnisse mit meinem informatischen Verständnis, um meinen Mandanten eine moderne Rechtsberatung in der rasanten Welt des IT-Rechts zu bieten. Mir ist dabei die Arbeit auf Augenhöhe wichtig, um beide Seiten inhaltlich abzuholen und keine Fragen offen zu lassen.

Moritz Menker persönlich

Aufgewachsen bin ich in Norddeutschland, heute genieße ich die schöne Umgebung des Schwarzwalds. In meiner Freizeit programmiere und koche ich gerne.

Werdegang

Mein Studium habe ich an der Martin-Luther-Universtität Halle-Wittenberg absolviert und dabei den Schwerpunkt auf das Wirtschaftsstrafrecht gelegt. Im OLG Bezirk Karlsruhe durchlief ich am Landgericht Karlsruhe das Referendariat. Dabei habe ich meine Begeisterung für die Informatik in meine Arbeit einfließen lassen, indem ich den Schwerpunkt des IT-Rechts gewählt habe.

Während meiner Anwaltsstationen habe ich Bartsch Rechtsanwälte kennengelernt und darüber hinaus auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter weitere Arbeitserfahrung gesammelt. Aufgrund der herausragenden Zusammenarbeit innerhalb der Kanzlei wollte ich auch nach dem Referendariat Teil des Teams bleiben. Seit August 2025 bin ich bei Bartsch Rechtsanwälte als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt IT-Recht tätig.

Julia Leutner

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Mehr über mich

In einer Welt, in der technologische Entwicklungen schneller voranschreiten als gesetzliche Regelungen, ist es entscheidend, einen verlässlichen Partner an der Seite zu haben. Meine Begeisterung für Informatik ermöglicht es mir, die Vorhaben meiner Mandanten zu verstehen und richtig einzuordnen.  Dank meiner Kenntnisse und Erfahrungen im IT- und Datenschutzrecht aus Forschung und Praxis unterstütze ich unsere Mandantinnen und Mandanten dabei, rechtliche Hürden zu überwinden und ihre Projekte rechtssicher umzusetzen.

Julia Leutner persönlich

Ich bin in Bad Wildbad im Schwarzwald aufgewachsen. In meiner Freizeit begeistere ich mich für Kraftsport und Fotografie.

Werdegang

Ich studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg mit dem Schwerpunkt Medien- und Informationsrecht. In Karlsruhe war ich wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht (IIWR) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) im Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht mit besonderem Fokus auf Smart Mobility.

Das Referendariat absolvierte ich in Baden-Baden und Karlsruhe mit Stationen bei einer mittelständischen Kanzlei im IT- und Datenschutzrecht.

Seit Juni 2024 bin ich als Rechtsanwältin bei Bartsch Rechtsanwälte tätig mit Schwerpunkt im IT-Recht.

Gut zu wissen

Assistenz
Michelle Burg
I   News
05.05.2026
Grenzüberschreitender Austausch zur Vermögensnachfolge
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Ask the Expert!

Dr. habil. Christian Förster

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Transport & Logistik

Transport & Logistik umfasst die effiziente Planung, Organisation und Durchführung von Waren- und Gütertransporten sowie die Verwaltung von Lager- und Distributionsprozessen, um den reibungslosen Ablauf der Lieferkette sicherzustellen. Wir unterstützen Sie dabei von rechtlicher Seite indem wir für Sie Verträge prüfen, ausgestalten und verhandeln, Haftungsrisiken erkennen helfen und etwaige Schadensfälle abwickeln.

Mehr über mich

In mehr als zwei Jahrzehnten universitärer Tätigkeit habe ich gelernt, einem Rechtsproblem erst auf den Grund zu gehen, bevor man sein Ergebnis präsentiert. Zum einen nämlich steckt der Teufel im Detail, zum anderen lässt sich überzeugend nur erklären, was man selbst verstanden hat.

Meinen Mandanten höre ich daher zunächst einmal zu, um zu erfahren, wo sie der Schuh drückt und was ihr Ziel ist. Meine wesentliche Aufgabe besteht dann darin, ihnen Rechts-Wege dorthin zu bahnen. Dies wiederum bedeutet, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen zu analysieren und dem Mandanten verständlich zu machen. Danach kann man gemeinsam entscheiden, welche tatsächlich die beste Lösung ist.

Werdegang

Ich studierte [von 1992 bis 1997] Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Beeindruckt von der Wahlstation in Tokyo am Ende des Referendariats begann ich [1999] parallel zu meinem Dissertationsvorhaben das Studium der Japanologie in Tübingen und Kyoto. Ich promovierte [2002] zu dem gesellschaftsrechtlichen Thema: „Die Dimension des Unternehmens: Ein Kapitel der deutschen und japanischen Rechtsgeschichte“.

Anschließend blieb ich als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Tübingen und wurde dort mit der Arbeit: „Die Fusion der Personalsicherheiten – Eine Neusystematisierung von Bürgschaft und Garantie aus rechtsvergleichender Perspektive“ [2009] habilitiert. Ich erhielt die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung.

Es folgten Lehrstuhlvertretungen bzw. befristete Professuren in Bonn, Dresden, Frankfurt a.M. und Freiburg. Nach einem ersten kurzen Ausflug in die Anwaltschaft erhielt ich [2014] einen Ruf an die Universität Heidelberg auf eine Professur für „Transcultural Studies (Social Sciences)“ am Exzellenzcluster „Asia and Europe“, die ich bis zum Auslaufen des Clusters [Ende 2018] innehatte.

Seit Januar 2019 bin ich Partner bei Bartsch Rechtsanwälte.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik, Frankfurt a.M.
  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht, Hamburg
  • Deutsch-Japanische Gesellschaft, Frankfurt a.M.
  • Deutsch-Japanische Juristenvereinigung, Hamburg
  • Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis, Düsseldorf
  • Förderverein Forschungszentrum Informatik, Karlsruhe (Mitglied des Vorstands)
  • Gesellschaft für Rechtsvergleichung, Freiburg
  • Zivilrechtslehrervereinigung

Veröffentlichungen

Kommentierungen

  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: §§ 1204-1272 BGB (Pfandrecht) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 200 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: §§ 33-54 LuftVG (Dritthaftung des Luftfahrzeughalters, Haftung des Luftfrachtführers) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 110 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: Art. 46b, 46c EGBGB (Durchführung der Rom I-VO) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 30 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR Handels- und Gesellschaftsrecht, hrsg. v. Henssler u.a.: Montrealer Übereinkommen (Beförderung im internationalen Luftverkehr) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 520 S.
  • Beck´scher Online-Kommentar BGB, hrsg. v. Hau/Poseck: §§ 12, 823-840 BGB (Deliktsrecht) und Produkthaftungsgesetz – vierteljährlich aktualisiert, ca. 800 S.
  • Heymann, Handelsgesetzbuch, hrsg. von Horn u.a., Band 1, 3. Auflage 2019: §§ 1-37a HGB (Kaufmann, Handelsregister, Firma), 431 S.

Monographien

  • Allgemeiner Teil des BGB – Eine Einführung mit Fällen, 3. Auflage Heidelberg (C.F. Müller) 2015, XI, 127 S.
  • Schuldrecht Allgemeiner Teil – Eine Einführung mit Fällen, 3. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2015, XX, 306 S.
  • Schuldrecht Besonderer Teil – Eine Einführung mit Fällen, 2. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2016, XXV, 408 S.
  • Gesellschaftsrecht – Eine Einführung mit Fällen, 2. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2016, XVIII, 301 S.
  • Die Fusion von Bürgschaft und Garantie – Eine Neusystematisierung aus rechtsvergleichender Perspektive, Tübingen (Mohr Siebeck) 2010, XXII, 548 S. (Habilitationsschrift)
  • Die Dimension des Unternehmens – Ein Kapitel der deutschen und japanischen Rechtsgeschichte, Tübingen (Mohr Siebeck) 2003, XIV, 403 S. (Dissertation)

Mitautorschaften

  • Beck’sches Formularbuch – Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht, 15. Auflage 2026, hrsg. v. Gebele/Scholz: IT-Recht, ca. 133 S.
  • Die KI-Verordnung in der Praxis (mit Julia Straburzynski), 2025, XXV, 169 S.
  • COVID-19 – Rechtsfragen zur Corona-Krise, 3. Auflage 2021, hrsg. v. Schmidt: Deliktsrecht, ca. 30 Seiten
  • Einführung in das japanische Recht, hrsg. v. Kaspar/Schön: Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzungen, 2018, S. 63-80
  • Laws of Korea, 2nd Annotated Edition 2015, hrsg. v. US-Korea Law Foundation: Co-Editor Civil and Commercial Law, ca. 30 S.

 

Aufsätze (Auswahl)

  • IT-Vertragsrecht: Teil 6 – Unterlizenzierung fremder Standardsoftware (Reselling), MMR 2025, S. 689-695
  • IT-Vertragsrecht: Teil 5 – Cloud-Computing (SaaS, PaaS, IaaS), MMR 2025, S. 19-26
  • IT-Vertragsrecht: Teil 4 – Miete und Kauf von Standardsoftware, MMR 2024, S. 760-769
  • IT-Vertragsrecht: Teil 3 – Software-Entwicklungsvertrag (agile Methode), MMR 2024, S. 474-481
  • IT-Vertragsrecht: Teil 2 – Software-Entwicklungsvertrag (Wasserfall-Methode), MMR 2024, S. 384-390
  • IT-Vertragsrecht: Teil 1 – Grundlagen und Allgemeiner Teil, MMR 2024, S. 4-21
  • Verkehrssicherungspflichten (II) – Ausgewählte Tatbestände, JA 2019, S. 1-8
  • Das neue Pauschalreiserecht, JA 2018, S. 561-568
  • Verkehrssicherungspflichten (I) – Systematik und wesentliche Fallgruppen, JA 2017, S. 721-728
  • Schadensrecht – Systematik und aktuelle Rechtsprechung, JA 2015, S. 801-808
  • Collateral Damage – Produkthaftungsansprüche koreanischer Soldaten gegen US-amerikanische „Agent Orange“-Hersteller, RIW 2015, S. 169-179; gekürzte Fassung erschienen unter dem Titel: „Die Folgen von Agent Orange“ in FAZ vom 28.4.2015, im Internet unter http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/vietnamkrieg-die-folgen-von-agent-orange-13562135.html
  • Wesentliche Vertragsverletzung sowie Aufrechnung nach CISG-Maßstäben, NJW 2015, S. 830-833
  • Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in §§ 312 ff. BGB – Eine systematische Darstellung für Studium und Examen, JA 2014, S. 721-730 (Teil 1) und S. 801-808 (Teil 2)
  • Neues Verbraucherrecht im BGB – Anwendungsbereich, Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Außergeschäftsraum- und Fernabsatzverträgen seit dem 13. 6. 2014, ZIP 2014, S. 1569-1575
  • Verschuldensvermutung bei der Amtshaftung – Aufsichtspflicht von Kindergartenpersonal, NJW 2013, S. 1201-1203
  • Drittwirkung von BSE-Testpflichten – Amtshaftung für fehlerhafte Freigabe von nicht auf BSE getesteter Ware, NJW 2013, S. 571-573
  • Safeguarding Public Interest in Companies through Corporate Social Responsibility?, KSzW (Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht) 2013, S. 106-112
  • Haftung für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung in Japan, RIW 2013, S. 44-54
  • Die Pflicht des Verkäufers zur Ersatzlieferung in den sog. „Einbaufällen“ – zugleich Besprechung von EuGH, Urt. v. 16.6.2011 – Rs C-65/09, C-87/09, ZIP 2011, S. 1493-1501
  • Die Kündigung von „Internet-System-Verträgen“ gem. § 649 BGB, ZGS 2011, S. 253‑259
  • Aktionärsrechte in der Hauptversammlung – quo vaditis?, AG 2011, S. 362-373
  • Abschied vom Gegensatz von Werk- und Dienstvertrag?, ZGS 2010, S. 460-466
  • Problematische Bürgschaftsverpflichtungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, WM 2010, S. 1677-1684
  • Internationale Corporate Governance Kodizes – insbesondere das Problem der Mehrstimmrechtsaktien, in: Assmann u.a. (Hrsg.), Markt und Staat in einer globalisierten Wirtschaft, 2010, S. 203-225
  • Stellvertretung – Grundstruktur und neuere Entwicklungen, JURA 2010, S. 351-358
  • Der Schwarze Ritter – § 826 BGB im Gesellschaftsrecht, AcP 2009, S. 399-444
  • From information overflow to incapacitation – Comparing German and Japanese consumer protection, Zeitschrift für Japanisches Recht Nr. 27 (2009), S. 169-181
  • Shingi seijitsu no gensoku – Das Prinzip von Treu und Glauben im japanischen Schuldrecht, RabelsZ 2009, S. 78-99
  • Soziale Verantwortung von Unternehmen rechtlich reguliert – Corporate Social Responsibility (CSR) auf dem Prüfstand, RIW 2008, S. 833-840 
  • Europäische Corporate Governance – Tatsächliche Konvergenz der neuen Kodizes?, ZIP 2006, S. 162-171
  • Der Einwendungsduschgriff – Humor im Recht, JURA 2005, S. 314-319
  • Mittelstandsförderung auf Europäisch – Neue Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zum 1. 1. 2005, EWS 2005, S. 4-8

Lehrveranstaltungen

International School of Management, Standort Stuttgart (seit 2022)
  • Konzeption und Betreuung des Grundlagen-Pflichtmoduls „Law and Ethics“ im Rahmen des Masterstudiengangs
Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe, Lehrauftrag Studiengang BWL/Bank (2020-2021)
  • Vorlesungen: Bürgerliches Recht I & II
Universität Heidelberg, Professur Exzellenzcluster „Asia and Europe“ (2014-2018)
  • Vorlesungen: Introduction to East Asian Law I & II (mehrfach)
  • Seminare (u.a.):
    – Legal Consequences of Modern Technology
    – Law in Political Context
    – Treaties between East and West
    – Foundations of East Asian Law
    – Responsibility for Human Action – Legal Liability as Driving Factor in Modern Societies
Universität Heidelberg, Lehrauftrag Juristische Fakultät (2013-2016)
  • Vorlesungen: Einführung in Ostasiatische Rechtsordnungen I & II (mehrfach)
Universität Frankfurt a.M., Entlastungsprofessur Juristische Fakultät (2011-2013)
  • Vorlesungen (u.a.):
    – BGB AT
    – Schuldrecht AT (mehrfach)
    – Vertragliche Schuldverhältnisse
    – Bereicherungsrecht
    – Gesellschaftsrecht
  • Seminare u.a. zum Gesellschafts-, Medizin- und Technikrecht

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20. IT-Unternehmertag: Dr. Christian Förster spricht auf dem IT-Gipfeltreffen