Julia Straburzynski

Meine Spezialgebiete

Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht ist ein essenzieller Bestandteil des Bauwesens. Mein Ziel ist es, Ihre Bauprojekte rechtssicher zu gestalten. Von der sorgfältigen Vertragsgestaltung bis zur effektiven Konfliktlösung setze ich mich für Ihre Interessen ein, um Risiken zu minimieren und den Erfolg Ihres Bauprojekts sicherzustellen.

Bauträgerrecht

Im Bauträgerrecht biete ich individuelle und praxisorientierte Lösungen. Dabei konzentriere ich mich auf die rechtliche Begleitung von Bauträgerprojekten, von der Vertragserstellung bis zur erfolgreichen Abnahme.

Real Estate

Real Estate befasst sich mit dem Kauf, Verkauf, der Entwicklung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden. Ich begleite und berate Sie rechtlich bei Immobilienkäufen und -verkäufen, unterstütze bei der Projektentwicklung, um die Sicherheit und den Erfolg Ihrer Immobilieninvestitionen zu sichern.

Vermietung

Ich berate Vermieter und Mieter bei der Gestaltung von Mietverträgen/Nachträgen und vertrete deren individuelle Interessen bei Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

In einer Welt, in der technologische Entwicklungen schneller voranschreiten als gesetzliche Regelungen, ist es entscheidend, einen verlässlichen Partner an der Seite zu haben. Meine Begeisterung für Informatik ermöglicht es mir, die Vorhaben meiner Mandanten zu verstehen und richtig einzuordnen.  Dank meiner Kenntnisse und Erfahrungen im IT- und Datenschutzrecht aus Forschung und Praxis unterstütze ich unsere Mandantinnen und Mandanten dabei, rechtliche Hürden zu überwinden und ihre Projekte rechtssicher umzusetzen.

Julia Straburzynski persönlich

Ich bin in Bad Wildbad im Schwarzwald aufgewachsen. In meiner Freizeit begeistere ich mich für Kraftsport und Fotografie.

Werdegang

Ich studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg mit dem Schwerpunkt Medien- und Informationsrecht. In Karlsruhe war ich wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht (IIWR) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) im Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht mit besonderem Fokus auf Smart Mobility.

Das Referendariat absolvierte ich in Baden-Baden und Karlsruhe mit Stationen bei einer mittelständischen Kanzlei im IT- und Datenschutzrecht.

Seit Juni 2024 bin ich als Rechtsanwältin bei Bartsch Rechtsanwälte tätig mit Schwerpunkt im IT-Recht.

Gut zu wissen

Assistenz
Tamara Fischer

Julia Lüders

Meine Spezialgebiete

Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht ist ein essenzieller Bestandteil des Bauwesens. Mein Ziel ist es, Ihre Bauprojekte rechtssicher zu gestalten. Von der sorgfältigen Vertragsgestaltung bis zur effektiven Konfliktlösung setze ich mich für Ihre Interessen ein, um Risiken zu minimieren und den Erfolg Ihres Bauprojekts sicherzustellen.

Bauträgerrecht

Im Bauträgerrecht biete ich individuelle und praxisorientierte Lösungen. Dabei konzentriere ich mich auf die rechtliche Begleitung von Bauträgerprojekten, von der Vertragserstellung bis zur erfolgreichen Abnahme.

Real Estate

Real Estate befasst sich mit dem Kauf, Verkauf, der Entwicklung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden. Ich begleite und berate Sie rechtlich bei Immobilienkäufen und -verkäufen, unterstütze bei der Projektentwicklung, um die Sicherheit und den Erfolg Ihrer Immobilieninvestitionen zu sichern.

Vermietung

Ich berate Vermieter und Mieter bei der Gestaltung von Mietverträgen/Nachträgen und vertrete deren individuelle Interessen bei Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

Meine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwältin bestreite ich mit großem Engagement, Gewissenhaftigkeit und Liebe zum noch so kleinsten Detail. Der Fokus meiner Arbeit liegt auf dem Bau- und Immobilienrecht. Ein vielseitiges und komplexes Umfeld, das schnelle und praktikable Lösungen fordert und einen engen und offenen Austausch mit Ihnen als Mandanten unabdingbar macht.

Julia Lüders persönlich

Der Ausgleich zu meinem Berufsalltag ist für mich der Sport. Eine weitere Leidenschaft, in die ich eintauchen kann, die mich fordert und an der ich wachsen kann. Mit großer Begeisterung nehme ich auch an unseren Laufveranstaltungen und Skireisen teil, bei denen wir unser gutes Teamgefüge noch einmal auf ganz andere Weise unter Beweis stellen können.

Werdegang

Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Universität Mannheim absolviert. Das Referendariat führte mich zum Landgericht Karlsruhe, wo ich wertvolle praktische Erfahrungen sammeln konnte. Während dieser Zeit arbeitete ich unter anderem bei dm-drogerie markt GmbH + Co. KG im Baubereich und war dort mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung betraut. Seit Oktober 2021 bin ich für die Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte tätig. Ich begann dort als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Bau- und Immobilienrecht. Seit 2024 arbeite ich in diesem Feld als Rechtsanwältin.

Gut zu wissen

Assistenz
Tamara Fischer

Constanze Stallecker

Meine Spezialgebiete

Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht ist ein essenzieller Bestandteil des Bauwesens. Mein Ziel ist es, Ihre Bauprojekte rechtssicher zu gestalten. Von der sorgfältigen Vertragsgestaltung bis zur effektiven Konfliktlösung setze ich mich für Ihre Interessen ein, um Risiken zu minimieren und den Erfolg Ihres Bauprojekts sicherzustellen.

Bauträgerrecht

Im Bauträgerrecht biete ich individuelle und praxisorientierte Lösungen. Dabei konzentriere ich mich auf die rechtliche Begleitung von Bauträgerprojekten, von der Vertragserstellung bis zur erfolgreichen Abnahme.

Real Estate

Real Estate befasst sich mit dem Kauf, Verkauf, der Entwicklung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden. Ich begleite und berate Sie rechtlich bei Immobilienkäufen und -verkäufen, unterstütze bei der Projektentwicklung, um die Sicherheit und den Erfolg Ihrer Immobilieninvestitionen zu sichern.

Vermietung

Ich berate Vermieter und Mieter bei der Gestaltung von Mietverträgen/Nachträgen und vertrete deren individuelle Interessen bei Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

Mir ist es wichtig, meine Mandanten umfassend zu beraten. Neben der fachlichen Expertise sind die präzise Erfassung des Sachverhalts sowie die Fähigkeit, vorausschauend zu agieren, wesentliche Bestandteile meiner Arbeit. Es bereitet mir Freude, mich für meine Mandantinnen und Mandanten einzusetzen und die bestmögliche Lösung für sie zu erzielen.

Constanze Stallecker persönlich

Meine Leidenschaft gilt dem Laufen: Hier kann ich meine Gedanken ordnen, die Natur genießen, mein Durchhaltevermögen trainieren und neue Ziele verfolgen. Es freut mich besonders, dass unter unseren Kolleginnen und Kollegen bei Bartsch Rechtsanwälte ebenfalls einige Laufenthusiasten vertreten sind und die Kanzlei sogar regelmäßig eine eigene Laufveranstaltung – den Bartsch-Lauf – auf die Beine stellt.

Werdegang

Nach meinem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim habe ich an der Ludwig-Maximilians-Universität München Jura studiert. Mein Referendariat absolvierte ich am Landgericht Karlsruhe. Während meiner Verwaltungsstation beim Rechtsamt Pforzheim erhielt ich unter anderem wertvolle Einblicke in die Tätigkeitsfelder des Baurechtsamts. Seit 2024 bin ich für Bartsch Rechtsanwälte schwerpunktmäßig im Bereich des Bau- und Architektenrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts tätig.

Wolfgang Döring

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Mehr über mich

Die Globalisierung macht vor der Rechtsberatung nicht halt. Vor allem in der Beratung von Unternehmen ist der Blick über den Tellerrand des nationalen Rechts hinaus oft unerlässlich.

Internationalität ist dabei nicht mehr nur Sache von Großunternehmen. Gerade im IP-Bereich beginnen internationale Aktivitäten oft schon in kleinen unternehmerischen Strukturen.

Ich gebe mit meiner Beratung Mandanten auch im internationalen Kontext die Rechtssicherheit, die von anderen oft nur im nationalen Kontext angeboten werden kann.

Wolfgang Döring persönlich

Ich wohne mit einigen kurzen Unterbrechungen seit mehr als 20 Jahren im wunderschönen Oberbayern. Meine Zeit verbringe ich mit meiner Familie in den Bergen, am Herd, auf dem Weg nach oder – besser noch – in Italien.

Werdegang

Wolfgang Döring studierte Jura in Freiburg und Aberdeen/GB. Im Anschluss absolvierte er sein Referendariat in Mannheim und Heidelberg.

Wolfgang Döring ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Er war von 2001-2003 bei Bartsch und Partner und von 2004-2009 bei Linklaters in London und München in der Practice Group Technology, Media & Telecommunications als Rechtsanwalt tätig. Wolfgang Döring war danach bei verschiedenen, weltweit führenden Technologieunternehmen (Atos, SAP, Microsoft) in leitenden Funktionen tätig. Seit vielen Jahren liegt sein Fokus auf dem Aufbau und der Leitung von Rechtsabteilungen stark wachsender Technologieanbieter. So war er zum Beispiel für vier Jahre General Counsel der Celonis SE, einem in München und New York ansässigen Softwareunternehmen, das zu den wertvollsten europäischen Scale-Ups zählt.

Wolfgang Döring befasst sich insbesondere mit nationalen und internationalen Projekten im Bereich Start-up und Scale-up Beratung, IT- und Business Process-Outsourcing, globalen Datenschutzprojekten, Softwarelizenzierung und -vertrieb, Mergers & Acquisitions und ist seit Oktober 2013 bei Bartsch Rechtsanwälte als Rechtsanwalt (Of Counsel) tätig.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) 

Gut zu wissen

Assistenz
Tamara Fischer

Joachim Dorschel

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Mehr über mich

Recht ist ständig in Bewegung. Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, am Puls der Zeit zu beraten.

Vor allem im IT-Recht, im Urheberrecht und im gewerblichen Rechtsschutz ist oft viel in Bewegung. Für technologieorientierte Unternehmen können Rechtsänderungen dabei erhebliche strategische und finanzielle Auswirkungen haben.

Um eine optimale Rechtsberatung bieten zu können, behalte ich Entwicklungen im Auge und weise rechtzeitig auf notwendige Anpassungen für die Zukunft hin.

Werdegang

Ich habe Jura an den Universitäten Freiburg und Tübingen studiert. Danach war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Multimedia- und Telekommunikationsrecht von Herrn Prof. Dr. Gerald Spindler an der Universität Göttingen und als Publikationsreferent bei der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen tätig.
Während meines Referendariats in Köln arbeitete ich in einer international tätigen Anwaltssozietät in Düsseldorf und London im Practice Department IP/IT.
Ich wurde im Jahr 2008 als Rechtsanwalt zugelassen. Von 2008 bis 2011 war ich in der Kanzlei Bartsch und Partner tätig und bin Gründungspartner der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.
Ich habe regelmäßig Aufsätze und Urteilsanmerkungen zu Rechtsfragen im Bereich des IT-, Telekommunikations- und Datenschutzrechts veröffentlicht.

Lehrtätigkeit

Lehrbeauftragter Hochschule der Medien (IT-Recht), Stuttgart

Gut zu wissen

Assistenz
Tamara Fischer

Dr. Gerhard Wagner

Meine Spezialgebiete

Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Umstrukturierungen, Outsourcing, Sanierungs- und Turnaround-Situationen

Damit die fortschreitende Komplexität für Unternehmer und Unternehmen, aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bewältigen ist, bedarf es eines kompetenten und lösungsorientierten Partners. Als solchen verstehe ich mich. Mit mehr als fünfundzwanzig Jahren praktischer Erfahrung in unterschiedlichen Verantwortungen in Industrieunternehmen, daneben aber auch meiner anwaltlichen Tätigkeit, sind mir die Sorgen und Nöte der Unternehmer und Unternehmen, aber auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertraut. Mein Ansatz war und ist es, stets im Interesse des Unternehmens pragmatische, erfolgreiche Lösungen, basierend auf fundierten Kenntnissen im jeweiligen Rechtsgebiet zu finden.

Compliance

Unternehmen, ihre Organe und Mitarbeiter haben eine Vielzahl teilweise komplexer Regeln zu kennen und zu beachten. Kommt es zu Verstößen, drohen nicht nur straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, sondern häufig auch Imageschäden und geschäftliche Einbußen. Sowohl Regelumfang, ihre Komplexität sowie die Höhe der Sanktionen steigen seit Jahren stetig. Zugleich verlieren Unternehmen Geld, weil sie aus übertriebener Vorsicht geschäftliche Chancen nicht nutzen. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen dabei, Risiken zu identifizieren und objektiv zu bewerten, ohne diese zu ignorieren oder übermäßig zu dramatisieren.

Mehr über mich

Der Kontext, in dem sich viele Unternehmen und Unternehmer, aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, heute bewegen, wird durch die voranschreitende Digitalisierung, Internationalisierung und Globalisierung zunehmend komplexer.
Dies hat spürbare und unmittelbare Auswirkungen für alle Beteiligten, nicht zuletzt aufgrund der Fülle rechtlicher Regelungen, in deren Rahmen sich Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer heute bewegen und zurechtfinden müssen.

Regelungen, die im Zuge von Umstrukturierungen, Outsourcing, Sanierungs- und Turnaround-Situationen zur Anwendung kommen, aber auch das Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht seien hier nur beispielhaft genannt.

Damit die fortschreitende Komplexität für Unternehmer und Unternehmen, aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bewältigen ist, bedarf es eines kompetenten und lösungsorientierten Partners. Als solchen verstehe ich mich. Mit mehr als fünfundzwanzig Jahren praktischer Erfahrung in unterschiedlichen Verantwortungen in Industrieunternehmen, daneben aber auch meiner anwaltlichen Tätigkeit, sind mir die Sorgen und Nöte der Unternehmer und Unternehmen, aber auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertraut. Mein Ansatz war und ist es, stets im Interesse des Unternehmens pragmatische, erfolgreiche Lösungen, basierend auf fundierten Kenntnissen im jeweiligen Rechtsgebiet zu finden.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg studiert. Meine Promotion zum Thema „Deutsches und österreichisches Betriebsverfassungsrecht – Ein Vergleich aus rechtshistorischer Perspektive“ habe ich an der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein, Triesen, bei Professor Dr. Bernd Waas (Goethe-Universität Frankfurt/Main) abgeschlossen.

Mein Referendariat absolvierte ich in Darmstadt. Ich wurde im Jahr 1995 als Anwalt zugelassen und bin seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Neben meiner Tätigkeit als Anwalt hatte ich verschiedene Führungspositionen inne, zunächst bei einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns, dann bei einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG, anschließend bei der Brückner Maschinenbau GmbH und schließlich fast zwölf Jahre lang bei der HOERBIGER Holding AG, für den HOERBIGER Konzern. In den letzten fünf Jahren dort war ich als Chief Human Resources Officer und Mitglied der Konzernleitung tätig.

Dr. Stephanie Funk

Meine Spezialgebiete

Erbrecht

Das Erbrecht entspricht oft nicht den Vorstellungen einer Person darüber, was nach ihrem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll.

Das betrifft Unternehmer mehr als Privatleute, vor allem wenn es um die Unternehmensnachfolge geht. Gut durchdachte letztwillige Verfügungen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.

Ich durchdenke rechtliche Möglichkeiten, entwerfe individuelle erbrechtliche Konzepte und setze sie mit meinen Mandanten um. Damit der letzte Wille dem entspricht, was wirklich gewollt ist.

Mehr über mich

Als Rheinländerin lebe ich in der Pfalz und arbeite in Baden. Familie und Freunde sind mir sehr wichtig. Mit ihnen verbringe ich meine freie Zeit und tanke Kraft bei gemeinsamen Aktivitäten. Entspannung finde ich in einem guten Buch.  

Werdegang

Dr. Stephanie Funk studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Heidelberg. Nach dem Referendariat in Düsseldorf wurde sie 2004 als Rechtsanwältin zugelassen und ist seitdem schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig. Seit 2009 ist sie Fachanwältin für Erbrecht.

Dr. Stephanie Funk promovierte an der Universität Köln zum Thema „Betreutes Wohnen für Senioren – Begriff, Konzept und rechtliche Einordnung in Abgrenzung zu Heimeinrichtungen gemäß dem Heimgesetz“.

Dr. Stephanie Funk ist seit Juli 2011 in der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte tätig.

Dr. Thomas Scharpf

Meine Spezialgebiete

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Kapitalmarktrecht

In einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt, ist das Kapitalmarktrecht von entscheidender Bedeutung. Ob es um komplexe Finanztransaktionen, das IPO eines Unternehmens oder die Einhaltung von regulatorischen Vorgaben geht, wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ziele sicher und effizient zu erreichen. Wir bieten eine umfassende Beratung und sind stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung.

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Allgemeines Wirtschaftsrecht

Wir verfügen über umfassende Kompetenzen im Bereich des Wirtschaftsrechts. Wir stehen Ihnen von der Unternehmensgründung bis zum Verkauf, der Erstellung von AGB bis hin zur Unternehmensgestaltung zur Seite. Unsere Beratungsleistung erstreckt sich zudem auf allgemeine Zivilsachen, das Gesellschaftsrecht und das IT-Recht.

Mehr über mich

Unsere Mandanten schätzen uns als kunden- und serviceorientierter Dienstleister in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zuverlässig und kompetent zur Verfügung.

Bei der effizienten und praxisorientierten Vorbereitung und Umsetzung Ihrer Projekte und der Lösung Ihrer Fragen, greifen wir auf unsere umfangreiche und jahrelange Erfahrung zurück.

Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit sind unser Maßstab, egal ob Sie ein komplexes Projekt durchführen oder eine Routinefrage haben.

Werdegang

Thomas Scharpf ist seit 2021 Partner bei Bartsch Rechtsanwälte. Vorher war Thomas Scharpf in verschiedenen international agierenden Kanzleien im Wirtschaftsrecht tätig. Seine besondere Stärke liegt in der fachübergreifenden wirtschaftsrechtlichen Kompetenz, insbesondere im Gesellschaftsrecht sowie in M&A- und Kapitalmarkttransaktionen.

Thomas Scharpf ist Diplom-Betriebswirt (FH) und seit 2003 Rechtsanwalt. Er studierte Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Kempten und Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg und promovierte im Aktienrecht.

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Kempten

Mitgliedschaften

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

Gut zu wissen

Assistenz
Tamara Fischer

Ulrich A. Götz

Meine Spezialgebiete

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Gesellschaftsrecht / M&A

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Mehr über mich

Mir ist wichtig, dass der juristische Rat, neben seinem rechtlichen Aspekt, grundsätzlich auch seine wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen im Blick haben, er enthält somit immer auch eine starke „unternehmerische“ Komponente. Bei der Abfassung von Verträgen, im Rahmen von Beratungsgesprächen und auch bei der Durchführung von Rechtsstreitigkeiten schätze ich stets die wirtschaftlichen Folgen für die Mandanten ab und setze alles daran, für diese eine, unternehmerisch vertretbare, pragmatische Lösung zu erreichen. Denn dafür wurde ich engagiert.

Werdegang

Jura habe ich an den Universitäten Freiburg und Heidelberg studiert. Mein Referendariat absolvierte ich am Landgericht Heidelberg sowie in der Rechtsabteilung der Stadt Heidelberg.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich Gründungsmitglied der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.

Des Weiteren bekleide ich Positionen als Aufsichtsrat in mehreren Technologie- und Dienstleistungsunternehmen.

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV sowie der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschafts Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV 
  • Aufsichtsrat in mehreren Aktiengesellschaften

Gut zu wissen

Assistenz
Tamara Fischer

Prof. Dr. Michael Bartsch

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Konstruktives Recht – das ist ein wichtiges Stichwort für meine Arbeit.

Verträge beispielsweise sind Pläne, so wie technische Zeichnungen Pläne sind. Wer viele Konstruktionselemente kennt und weiß, wie sie zusammenwirken, kann besser konstruieren. Ich konstruiere seit 1976; die meisten meiner Veröffentlichungen betreffen das Vertragsrecht, darunter 100 Seiten IT-Verträge mit Kommentaren. Vielfach ist die kreative Idee gefragt.

Immer ist nach der Statik zu fragen: Hält das? Zumeist ist nach der Dynamik zu fragen: Wie kann sich das weiterentwickeln? Immer ist nach der praktischen Nützlichkeit zu fragen: Ist der Text für die Nichtjuristen, die damit umgehen sollen, verständlich? Ist er ein Hilfsmittel für die Vertragspartner, sich zu vertragen?

In meinem Kopf ist Recht ein Baukasten, mit dem ich konstruktiv Lösungen erstellen kann. Für mich ist das eine schöne Aufgabe.

Werdegang

Prof. Dr. Michael Bartsch studierte Jura und Literaturwissenschaften an den Universitäten Hamburg, Genf und Freiburg im Breisgau. Er absolvierte sein Referendariat am Landgericht Karlsruhe und beim Senator für Wissenschaft und Kunst Berlin.

1976 trat er in die 1950 von seinem Vater Alfred Bartsch gegründete Anwaltskanzlei ein, die unter der Bezeichnung „Bartsch und Partner“ bis 30.06.2011 geführt wurde. Er gab der Kanzlei die Ausrichtung auf Recht und Technik.

Prof. Dr. Bartsch wurde zum Dr. rer. pol. an der Universität Karlsruhe promoviert und 1999 zum Honorarprofessor an der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe ernannt.

Prof. Dr. Bartsch gehört zu den Begründern des IT-Rechts in Deutschland. Er war der Gründungsvorsitzende der „Deutschen Gesellschaft für Informationstechnologie und Recht e. V.“ , die später eine der beiden Gründungsinstitutionen der „Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e. V. (DGRI)“ wurde, und war zuletzt Vorsitzender des Beirats dieser wissenschaftlichen Gesellschaft. Er gehört seit 1987 zur Redaktion der Zeitschrift „Computer und Recht“ , inzwischen zur Schriftleitung dieser Zeitschrift. An der Universität Karlsruhe hielt er im Wintersemester 1984/1985 die erste Vorlesung zum IT-Vertragsrecht an einer deutschen Universität.

Prof. Dr. Bartsch ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen zum Vertragsrecht hervorgetreten, insbesondere zur Vertragsgestaltung im Bereich der Informationstechnologie.

Die Zeitschrift „Computer und Recht“ widmete ihm das Heft Oktober 2011 zu seinem 65. Geburtstag und das Heft Oktober 2016 zu seinem 70. Geburtstag. Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) veröffentlichte im Jahrbuch 2011 eine ausführliche biographische Würdigung (Autor: Thomas Heymann).

Für den Deutschen Juristentag 2016 war Prof. Dr. Bartsch eingeladen, zum Thema „Digitale Wirtschaft – Anlaloges Recht – Braucht das BGB ein Update?“ vorzutragen.

Mitgliedschaften

Ausbildung

  • Studium Jura und Literaturwissenschaften an den Universitäten Hamburg, Genf und Freiburg im Breisgau 
  • Referendariat am Landgericht Karlsruhe und beim Senator für Wissenschaft und Kunst Berlin 
  • Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Karlsruhe (Software und das Jahr 2000 – Haftung und Versicherungsschutz für ein technisches Großproblem, Nomos Verlag Baden-Baden 1998)

Lehrtätigkeiten

Gut zu wissen

Assistenz
Tamara Fischer