Marin Mrvelj

Meine Spezialgebiete

Arbeitsverträge und variable Vergütungssysteme

Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen gilt es, die für Ihr Unternehmen passenden Regelungen zu finden und diese Regelungen bei Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung anzupassen. Durch entsprechende Gestaltung von zusätzlichen variablen Vergütungssystemen können wir sicherstellen, dass Ihre unternehmerischen Interessen bei der Ausgestaltung und Umsetzung dieser Systeme sichergestellt werden. Wir unterstützen Sie bei allen anstehenden Aufgaben im Bereich der Arbeitsvertragsgestaltung und bei der Konzeption, Einführung, Umsetzung variabler Vergütungssysteme.

Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

(Grenzüberschreitende Arbeitsrechtsberatung)

Wir vertreten überwiegend Arbeitgeber sowie Geschäftsführer und Vorstände bei der Realisierung von Einzel- und Massenentlassungs­verfahren. Im Sinne eines professionellen Trennungs­managements begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen des Trennungsprozesses.

Beschäftigten-Datenschutz

Der „Beschäftigtendatenschutz“ umfasst Regelungen, die sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Mitarbeiterdaten befassen. Wir unterstützen und beraten Unternehmen bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im beruflichen Umfeld, erstellen Datenschutzrichtlinien und führen Schulungen in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes durch.

Mehr über mich

Bereits in jungen Jahren habe ich mich meinen Gegner gestellt, wenn auch nur auf dem Tennisplatz bei der Jagd nach der gelben Filzkugel.

Heute treffe ich im Gerichtssaal auf meine Gegner und setze mich voller Ehrgeiz, Fleiß und Geschick für die Interessen meiner Mandanten ein. Um auch hier den letzten Punkt zu gewinnen, setzte ich neben einer strategischen Vorgehensweise vor allem auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten.

Werdegang

Ich studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Heidelberg. Während des Studiums erhielt ich Einblicke in die arbeitsrechtliche Beratung einer international operierenden Großkanzlei. Daneben war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer mittelständischen Kanzlei in Karlsruhe tätig.

Das Referendariat absolvierte ich in Karlsruhe und in Ludwigshafen. Den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt meiner juristischen Ausbildung vertiefte ich durch Absolvierung der Wahlstation in der Arbeitsrechtsabteilung eines führenden internationalen Chemiekonzerns.

Mitgliedschaften

Anwaltsverein Karlsruhe e.V. sowie Deutscher Anwaltsverein e.V..

Gut zu wissen

Assistenz
Julia Müller

05.07.2024
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte bei der Bergdorfmeile

Hendrik Stroborn

Meine Spezialgebiete

Gesellschaftsrecht / M&A

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

Seit dem Jahr 2000 begleite ich als Rechtsanwalt in Frankfurt/Main, London und Karlsruhe nationale und internationale Transaktionen im Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht, darunter zahlreiche Reorganisationen, Unternehmenskäufe und komplexe Finanzierungen. Dabei berate ich börsennotierte Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, Wagniskapitalgeber bei der Beteiligung an Start-Up Unternehmen und Gesellschafter bei der Beilegung von Streitigkeiten.

Werdegang

Hendrik Stroborn war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Lausanne-Dorigny (CH), einer wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth und dem Rechtsreferendariat in Bamberg, Speyer und New York City als Rechtsanwalt in verschiedenen international agierenden Kanzleien tätig, unter anderem für verschiedene Rechtsanwaltszweige großer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. Er war zudem Regierungsrat bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Sachgebietsleiter in der Bayerischen Finanzverwaltung. Der interdisziplinäre Beratungsansatz ist ihm ein besonderes Anliegen.

Seit April 2016 ist Hendrik Stroborn Partner bei Bartsch Rechtsanwälte.

Gut zu wissen

Assistenz
Julia Müller

I   News
31.10.2025
bartsch Expertenforum Unternehmens- und Vermögensnachfolge

22.10.2025
  I   Veranstaltung
bartsch Expertenforum Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Bernhard Fritz

Meine Spezialgebiete

Gesellschafterstreitigkeiten

In allen Gesellschaftsformen (z.B. BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG) sind Streitigkeiten der Gesellschafter denkbar. Auch wenn maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge helfen können, Streit zu vermeiden, zeigt die Erfahrung, dass es unabhängig von den vertraglichen Regelungen Meinungsverschiedenheiten geben kann, die zu lösen sind. Bei diesen Meinungsverschiedenheiten kann es um Investitionen, Finanzierungen, Erweiterung oder Einstellung eines Geschäftsbereiches oder auch Entscheidungen über die Verwendung des Gewinnes oder die Abberufung von Geschäftsführern gehen. Wenn es in den Gesellschafterversammlungen nicht gelingt, die Unstimmigkeiten zu beseitigen, sind Versuche der außergerichtlichen Streitbeilegung sinnvoll. Vor Gericht werden im Regelfall formelle und materielle Mängel von Gesellschafterbeschlüssen und streitige Abstimmungsergebnisse angegriffen.

Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht

Bei der Beantwortung von Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht kommt es zunächst auf die Rechtsform der Gesellschaft an. Davon wiederum hängt es ab, ob neben der Gesellschaft auch Gesellschafter oder Organe der Gesellschaft haften können. Letztlich wird im Gesellschaftsrecht zwischen Innenhaftung, also der Haftung der handelnden Organe (Geschäftsführer oder Vorstand oder u.U. auch Beirat oder Aufsichtsrat) gegenüber der Gesellschaft und Außenhaftung, also der direkten Haftung von weiteren handelnden Personen oder Unternehmen gegenüber Gläubigern der Gesellschaft unterschieden. Im Falle der Insolvenz einer Gesellschaft widmet ein Insolvenzverwalter einer möglichen Haftung von weiteren Personen oder Unternehmen eine erhöhte Aufmerksamkeit.

Geschäftsführerhaftung

Vorständen und Geschäftsführern wird grundsätzlich bei der Führung der Geschäfte einer Gesellschaft ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt, zu dem neben dem bewussten Eingehen geschäftlicher Risiken auch die Gefahr von Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen gehört. Dieses geschäftliche Entscheidungsermessen wird durch Gesetze, Gesellschaftsverträge oder Geschäftsordnungen begrenzt. Bewegen sich die Vorstände oder Geschäftsführer im Rahmen dieses Handlungsspielraumes, handeln sie nicht pflichtwidrig. Eine Schadensersatzpflicht (Haftung) kommt erst dann in Betracht, wenn die Grenzen überschritten sind, in denen sich ein verantwortungsbewusstes Handeln bewegen muss, das ausschließlich am Gesellschaftsinteresse orientiert ist und auf sorgfältigen Ermittlungen beruht.

Aufsichtsratsrecht

Ein Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben (z.B. bei der Aktiengesellschaft), teilweise per Satzung oder Gesellschaftsvertrag vereinbart. So kennt beispielsweise das Recht der GmbH keinen obligatorischen Aufsichtsrat, wenn sich nicht aus der Anzahl der Mitarbeiter einer GmbH aus der Mitbestimmung ein Pflichtaufsichtsrat bilden muss.

Ein Aufsichtsrat setzt sich aus gewählten Vertretern der Anteilseigner und bei großen Gesellschaften auch der Belegschaft zusammen. Der Aufsichtsrat hat meist die Aufgabe, die Geschäftsführung zu beraten, insbesondere aber zu überwachen und zu kontrollieren.

Bankrecht

Beim Bankrecht ist zwischen dem privaten Bankrecht und dem öffentlichen Bankrecht zu unterscheiden.

Beim privaten Bankrecht geht es um die Beziehungen zwischen Bank und Kunden sowie dem Verhältnis der Banken untereinander. Die darauf bezogenen zivilrechtlichen Vorschriften sind über zahlreiche Gesetze verteilt und bei Verbrauchern als Kunden auch vom Europarecht geprägt. Das private Bankrecht wird darüber hinaus auch durch die Geschäftsbedingungen der Banken und innerhalb der Kreditwirtschaft durch Bankenabkommen ausgeformt.

Beim öffentlichen Bankrecht befassen sich öffentlich-rechtliche Regelungen mit der Aufsicht des Staates gegenüber der Kreditwirtschaft. Die Ziele der Bankenaufsicht bestehen darin, Missständen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der anvertrauten Vermögenswerte gefährden könnten, die die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen könnten oder die erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen könnten. Die Bankaufsicht wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die BaFin ausgeübt. Als unabhängiges Organ der EU nimmt die EZB die Bankenaufsicht aus europäischer Perspektive wahr.

Mehr über mich

Die Beratung unserer Mandanten beinhaltet nicht nur die rechtliche Beurteilung der zu beantwortenden Fragen, sondern hat auch das wirtschaftliche Ergebnis im Blick.

Neben der zivil- und aufsichtrechtlichen Vertretung im Bank- und Kapitalmarktrecht, helfe und berate ich bei der Umstrukturierung von Unternehmen ebenso wie bei Gesellschafterstreitigkeiten und Haftungsfragen der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. 

Werdegang

Nach meiner Ausbildung zum Bankkaufmann studierte ich Jura in Freiburg im Breisgau und Montpellier (France). Im Anschluss arbeitete ich als Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht in zwei anderen mittelständischen Karlsruher Kanzleien. Seit März 2019 bin ich Partner bei Bartsch Rechtsanwälte.

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht und Bank- und Kapitalmarkrecht
  • Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses für den Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Dozent im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Gut zu wissen

Assistenz
Julia Müller

I   News
30.06.2025
Ein weiterer Pokal für unsere Kanzlei!

05.07.2024
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte bei der Bergdorfmeile

Marc Blaha

Meine Spezialgebiete

Life Sciences & Pharmarecht

Die Life Sciences Branche ist in hohem Maße reguliert und unterliegt stetigem Wandel. Wir verstehen Ihr Kerngeschäft und das Umfeld, in dem Sie agieren. Wir verfügen über das juristische Fachwissen, um Ihnen unternehmerischen Erfolg im Einklang mit allen rechtlichen Vorgaben zu ermöglichen – innerhalb Deutschlands und international. Häufig fungieren wir in diesem Bereich als externe Rechtsabteilung.

Vertragsrecht

Wir beraten Sie zu allen Vertragsangelegenheiten mit Schwerpunkt im Bereich Life Sciences & Pharmarecht – seien es Herstellungs- und Lieferverträge mit Lohnherstellern (CMOs) für Rohstoffe, Bulk- oder Fertigprodukte; Lizenzverträge, Vertriebs-, Mitvertriebs- oder Co-Promotion-Verträge, Großhandelsverträge, Lager- und Logistikverträge, die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ein- und Verkauf, Vereinbarungen mit Angehörigen der Heilberufe, Streitbeilegungsvereinbarungen, Qualitätssicherungs-, Verantwortungsabgrenzungs-, Pharmakovigilanzvereinbarungen, Verträge für klinische Studien, Anwendungsbeobachtungen und die Beauftragung von Auftragsforschungsunternehmen (CROs), etc.

Komplexe Verträge sind unsere Stärke, im Bereich Life Sciences, aber auch darüber hinaus.

Arzneimittel- und Medizinprodukterecht

Wir beraten umfassend zu allen Fragen der Produktabgrenzung, Zulassung, Herstellung, Vertrieb und Vermarktung von Arzneimittel und Medizinprodukten.

Heilmittelwerberecht und Wettbewerbsrecht

Unser Beratungsspektrum umfasst alle Aspekte der Vermarktung und Bewerbung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika und weiterer Produkte. Wir überprüfen Ihre Werbemittel und Ihre gesamte Unternehmenskommunikation auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Bei Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern oder Wettbewerbsverbänden übernehmen wir auch Ihre Vertretung vor Gericht.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Markenrecht

Das Markenrecht dient dazu, den Schutz und die Exklusivität Ihrer Marken und Logos zu gewährleisten und rechtliche Ansprüche gegen Markenverletzungen durchzusetzen. Wir stehen Ihnen beratend und gestaltend zur Seite, indem wir von A-Z Ihre Markenregistrierungen durchführen (Marktrecherche, Eintragungsverfahren, Nachsorge), eventuelle Markenkonflikte lösen und ggf. auch gerichtlich Ihre wertvollen Marken verteidigen.

Mehr über mich

Seit über 15 Jahren berate ich nationale und internationale Unternehmen der Life Sciences Industrie und bin mit der Branche, dem Markt sowie den politischen und technischen Rahmenbedingungen bestens vertraut. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Syndikusanwalt kenne ich den Bedarf an pragmatischer, klar verständlicher und lösungsorientierter Beratung in englischer und deutscher Sprache. Diesen Bedarf zu erfüllen, bereitet mir Freude.

Werdegang

Marc Blaha studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Lund (Schweden) mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht. Sein Referendariat absolvierte er in Kempten, Augsburg und München.

Marc Blaha war viele Jahre als Syndikusanwalt in Unternehmen der Life Sciences Industrie tätig, wo er zu allen rechtlichen Aspekten des operativen Geschäfts beriet. Vor seinem Eintritt bei Bartsch Rechtsanwälte verantwortete er in einer Führungsposition am Hauptsitz eines international tätigen Pharmakonzerns die rechtliche Beratung der operativen Bereiche Geschäftsentwicklung, Lizenzierung, Einkauf, Regulatory Affairs sowie Marketing und Vertrieb.

Mitgliedschaften

  • Förderkreis der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg

Gut zu wissen

Assistenz
Julia Müller

31.08.2022
  I   News
3. Bartsch-Lauf in Karlsruhe

Dr. Oliver Klein

Meine Spezialgebiete

Wirtschaftsstrafrecht

Mehr über mich

Die Einkommensteuer ist die Dauerstrafe für regelmäßiges Arbeiten.

Es ist völlig legitim, wenn Staaten von ihren Bürgern Steuern erheben. Die Schaffung und Unterhaltung eines freien, rechtsstaatlichen und wirtschaftlich prosperierenden Umfeldes bedarf finanzieller Mittel.

Inzwischen sind die Staatsbudgets in den meisten europäischen Staaten aber über ein gesundes Maß angestiegen. Außerdem ist das Steuerrecht extrem komplex. Unter rechtsstaatlichen Aspekten ist es sehr bedenklich, dass nur noch Experten die gesetzlichen Vorgaben durchblicken können. Diese Unsicherheit und die exzessive Abgabenlast treffen vor allem diejenigen, die Arbeitsplätze schaffen und besonders zur Wertschöpfung beitragen.

Unternehmer sind das Rückgrat des Wohlstandes aller Bürger. Deswegen sollten sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und in angemessenem Umfang die Früchte ihrer Arbeit behalten und genießen dürfen. Wir unterstützen Sie dabei. Wir helfen Ihnen, Ihre bürokratischen Aufgaben im Rechnungswesen und im Steuerrecht zu erfüllen. Und wir wirken dabei mit, Ihre Steuerlast zu minimieren.

Werdegang

Ich absolvierte Studien der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Betriebswirtschaftslehre in Wien und promovierte zum Thema „Die Korrektur von Steuerverwaltungsakten“ in Heidelberg.

Insgesamt zwölf Jahre war ich bei zweien der Marktführer im Bereich steuerrechtlicher Beratung, KPMG und pwc, tätig; davon drei Jahre in Saudi-Arabien.

Ich bin Lehrbeauftragter des Institutes for Law and Finance der Goethe-Universität zu Frankfurt am Main, wo ich in einem englischsprachigen Masterkurs Steuerrecht lehre.

Lehraufträge

Lehrbeauftragter des Institutes for Law and Finance der Goethe-Universität zu Frankfurt am Main

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Assistenz
Julia Müller

05.07.2024
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte bei der Bergdorfmeile

I   News
31.07.2022
Bartsch Rechtsanwälte bei der Bergdorfmeile

Julien Sweeting, LL.M. (London)

Meine Spezialgebiete

Britische und internationale Fusionen und Investitionen

Unser Angebot im Bereich des britischen Gesellschaftsrechts umfasst umfangreiche Erfahrungen bei der Abwicklung von Transaktionen im Vereinigten Königreich und in Übersee in einer Vielzahl von Branchen und erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus von der Gründung bis zum Ausstieg. Wenn Sie ein anderes Unternehmen erwerben oder in ein anderes Unternehmen investieren möchten oder einen Ausstieg in Erwägung ziehen, ist es wichtig, die Details von Anfang an richtig zu regeln, um eine reibungslose Transaktion zu gewährleisten, die Kosten niedrig zu halten und so viel Wert wie möglich aus Ihrem Geschäft zu ziehen. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung im Vereinigten Königreich und auf internationaler Ebene im Bereich Fusionen und Übernahmen sowie einer beneidenswerten Erfolgsbilanz beim Abschluss von Transaktionen aller Größenordnungen in verschiedenen Branchen sind wir eine solide erste Anlaufstelle für Ihren rechtlichen Bedarf.

 

Zu den jüngsten Highlights gehören:

  • Beratung eines Family Office bei einer Reihe von strategischen Minderheitsbeteiligungen an britischen und EU-Unternehmen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie
  • Vertretung eines mittelständischen Schweizer Pharmaunternehmens beim Erwerb verschiedener Markenrechte für den deutschen und österreichischen Markt von einem großen britischen Pharmakonzern
  • Beratung eines großen US-Mischkonzerns bei einer strategischen Akquisition in Deutschland im Bereich der Lebensmittelverpackungsindustrie

Englisches Wirtschaftsrecht

Handelsverträge sind unser „Brot und Butter“-Angebot. Wir befassen uns täglich mit einer Vielzahl von Verträgen und sind Experten in der Beratung zu allen Arten von Handelsverträgen, die dem englischen Recht unterliegen, einschließlich:

  • Produktions- und Liefervereinbarungen
  • Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen für geistiges Eigentum
  • Entwicklungs- und Partnerschaftsvereinbarungen
  • Standard-Geschäftsbedingungen
  • IT-Verträge, einschließlich Softwareentwicklung und -lizenzierung
  • Modalitäten der Datenverarbeitung

 

Wir befassen uns auch mit vertraglichen und kommerziellen Streitigkeiten und bemühen uns um wirksame Rechts- und Verhandlungslösungen, um diese beizulegen. Sollte ein Rechtsstreit erforderlich sein, arbeiten wir mit erfahrenen Anwälten und anderen Experten für Rechtsstreitigkeiten im Vereinigten Königreich zusammen, um die laufenden Streitigkeiten auf kosteneffiziente Weise für Sie zu lösen.

 

Wir unterstützen auch umfassend bei der Vergabe von US-Geschäftsverträgen und haben mehrere Dienstleistungsverträge mit großen US-Unternehmen ausgehandelt. Wenn spezifische US-Rechtsberatung erforderlich ist, verfügen wir über ein großes Netzwerk von US-Anwälten, die uns bei Bedarf unterstützen können.

 

Da wir seit zehn Jahren in der Industrie tätig sind, kombinieren wir anspruchsvolle Beratung mit kaufmännischem Scharfsinn, den wir im Laufe der Jahre in dieser Branche entwickelt haben. Wir beraten Sie maßgeschneidert und „auf den Punkt“, damit Sie Ihr Unternehmen kosteneffizient und zeitnah ausbauen können.

Pharmarecht

Zusätzlich zu unserem Fachwissen im Bereich Handelsverträge (siehe Englisches Handelsrecht) verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen im britischen Pharmasektor. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite über Biowissenschaften.

UK Arbeitsrecht

Wir verfügen über umfassendes Fachwissen bei der Entwicklung von Beschäftigungslösungen für Ihre Belegschaft. Das britische Arbeitsrecht ist komplex und ändert sich häufig. Daher ist es wichtig, die Details richtig zu regeln und so früh wie möglich eine angemessene Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

 

Wir können Sie auf folgende Weise unterstützen:

 

  • Beratung über den Status von Arbeitnehmern und unabhängigen Auftragnehmern
  • Verhandlung von Arbeits- und Beratungsverträgen
  • Beschäftigungspolitik, Verfahren und Personalhandbücher
  • Aktienoptionspläne (tatsächlich oder virtuell)
  • Bearbeitung alltäglicher HR-Anfragen
  • Unternehmensumstrukturierungen und Entlassungen
  • Verwaltung von Entlassungen und Aushandlung von Vergleichsvereinbarungen
  • Einwanderungsrecht, Sponsorlizenzen und Visarouten
  • Alle anderen Anfragen zum Personalwesen und zum Arbeitsrecht

Auslandsinvestitionen in Deutschland

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Ihre Auslandsinvestitionen in Deutschland und bieten eine effektive Schnittstelle zu lokalen Anwälten und Steuerspezialisten.

Mehr über mich

Als Unternehmens- und Wirtschaftsanwalt mit über 20 Jahren Beratungserfahrung in Kanzleien und Unternehmen sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland, sowie umfangreicher Erfahrung in der rechtlichen Begleitung von Investitionen und Transaktionen in aufstrebenden Märkten, insbesondere im Nahen Osten, erkenne und erfülle ich die kommerziellen Bedürfnisse meiner Mandanten schnell. Dabei behalte ich stets im Blick, das Wachstumspotenzial der Unternehmen und der angebotenen Produkte, sowohl national als auch international, voll auszuschöpfen. Durch die Implementierung maßgeschneiderter, kohärenter und effizienter Strukturen und Verträge sowie mit hoher Kompetenz in der Projektdurchführung unterstütze ich meine Mandanten auf ihrem Weg zum Erfolg.

Werdegang

Ich bin Julien Sweeting und bin in Frankreich und Großbritannien aufgewachsen. Mein Jurastudium absolvierte ich am University College London (UCL), wo ich auch meine praktische juristische Ausbildung in London abschloss. In der ersten Hälfte meiner beruflichen Laufbahn arbeitete ich in US-amerikanischen Großkanzleien in London.

Nach einigen Jahren der Beratung von Biotech-Firmen in Cambridge, UK, verlegte ich meinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland. Hier war ich acht Jahre lang als Legal Director für ein großes Pharmaunternehmen mit Hauptsitz in Deutschland tätig. In dieser Funktion betreute ich die Geschäfte in Deutschland, Großbritannien, den USA, dem Nahen Osten und dem Wirtschaftsraum Asien-Pazifik.

Meine berufliche Expertise umfasst auch eine dreijährige Tätigkeit im Nahen Osten, insbesondere in Saudi-Arabien, wo ich mich auf Investitionen und Transaktionen spezialisierte. In den letzten fünf Jahren habe ich umfassend zu globalen M&A-Transaktionen mit einem Gesamtwert von über 2 Mrd. EUR beraten. Dabei liegt ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf der Beratung von Unternehmen, die in Schwellenländern (MENA/APAC) investieren und dort Partnerschaften eingehen möchten. Ich stehe zudem Unternehmen bei der Internationalisierung ihrer Geschäftstätigkeiten, einschließlich in den USA und Großbritannien, sowie im Risiko- und Haftungsmanagement zur Seite.

Fließend in Englisch und Französisch, habe ich Freude daran, meine Deutschkenntnisse kontinuierlich zu verbessern.

Ausbildung

  • University College London (LLB, LLM)
  • Université de Paris (Assas-Pantheon)

Gut zu wissen

Assistenz
Julia Müller

I   News
10.12.2024
Bartsch Rechtsanwälte beraten bei grenzüberschreitender Transaktion

Daniel Scharpf

Meine Spezialgebiete

Erbrecht

Eine durchdachte Nachlassplanung gewährleistet, dass Ihre Wünsche respektiert und Streit vermieden wird. Sowohl bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge als auch bei der Abwicklung eines Erbfalls berücksichtigen wir nicht nur rechtliche Fragen und wirtschaftliche Interessen, sondern auch die zwischenmenschliche Komponente.

Unternehmensnachfolge

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, insbesondere in inhabergeführten Betrieben, ist oft eine komplexe Herausforderung. Sie erfordert nicht nur rechtliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz, sondern auch Einfühlungsvermögen. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Nachfolgekonzepts, um Ihre unternehmerische Lebensleistung zu erhalten und sicher in neue Hände zu geben.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht bildet das Fundament Ihres Unternehmens. Ich begleite Sie bei der Gründung, Organisationsstruktur, Umstrukturierung und Auflösung Ihres Unternehmens. Ebenso stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es zu Konflikten mit Mitgesellschaftern oder der Geschäftsführung kommt.

Handelsrecht

Unternehmer und Kaufleute sind im Rechtsverkehr anderen Regularien als Privatpersonen unterworfen. Diese Unterschiede sind sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch in Konfliktsituationen mit Geschäftspartnern zu berücksichtigen, um Ihren geschäftlichen Erfolg zu sichern.

Stiftungsrecht

Gerade bei größeren Vermögen stellt die Errichtung einer Stiftung eine zu überlegende Option der Vermögensanlage und -nachfolge dar. Bei Fragen im Stiftungsrecht begleite und unterstütze ich insbesondere Stifter und Stiftungsorgane bei der rechtssicheren Errichtung und Verwaltung ihrer Stiftung. Für eine Steueroptimierung arbeiten wir im Stiftungsrecht bei Bedarf eng mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.

Mehr über mich

Unsere Aufgabe ist die bestmögliche Unterstützung unserer Mandantinnen und Mandanten in herausfordernden Lebenslagen. Diese Aufgabe erfüllen wir mit hervorragender fachlicher Expertise, dem nötigen Einfühlungsvermögen und der erforderlichen Durchsetzungsstärke.

Ich unterstütze unsere Mandantinnen und Mandanten bei ihrer Vorsorge- und Nachfolgeplanung, sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Nach Eintritt des Erbfalls helfe ich den Hinterbliebenen, sinnvolle Lösungen zu finden und ihre rechtlichen Interessen, nötigenfalls auch gerichtlich, durchzusetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Unternehmern in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Gesellschafterstreitigkeiten.

Daniel Scharpf persönlich

Ich bin in Villingen im Schwarzwald aufgewachsen. In meiner Freizeit erkunde ich gerne die Umgebung von Karlsruhe und genieße ausgedehnte Wanderungen in der Natur, besonders in der Pfalz und im Nordschwarzwald.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Unternehmensorganisation und -finanzierung studiert. Mein Referendariat habe ich am Landgericht Karlsruhe absolviert. Bereits während meines Referendariats habe ich Bartsch Rechtsanwälte als wissenschaftlicher Mitarbeiter unterstützt. Seit 2020 arbeite ich als Rechtsanwalt in der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • Referendariat am Landgericht Karlsruhe

Gut zu wissen

Assistenz
Julia Müller

24.02.2026
  I   Veranstaltung
Was ist im Erbfall zu tun?

27.01.2026
  I   Veranstaltung
Erbrecht kompakt: Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht. Rechtliche Aspekte

Alexandra Steg

Meine Spezialgebiete

Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Compliance

Unternehmen, ihre Organe und Mitarbeiter haben eine Vielzahl teilweise komplexer Regeln zu kennen und zu beachten. Kommt es zu Verstößen, drohen nicht nur straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, sondern häufig auch Imageschäden und geschäftliche Einbußen. Sowohl Regelumfang, ihre Komplexität sowie die Höhe der Sanktionen steigen seit Jahren stetig. Zugleich verlieren Unternehmen Geld, weil sie aus übertriebener Vorsicht geschäftliche Chancen nicht nutzen. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen dabei, Risiken zu identifizieren und objektiv zu bewerten, ohne diese zu ignorieren oder übermäßig zu dramatisieren.

Arbeitsverträge und variable Vergütungssysteme

Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen gilt es, die für Ihr Unternehmen passenden Regelungen zu finden und diese Regelungen bei Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung anzupassen. Durch entsprechende Gestaltung von zusätzlichen variablen Vergütungssystemen können wir sicherstellen, dass Ihre unternehmerischen Interessen bei der Ausgestaltung und Umsetzung dieser Systeme sichergestellt werden. Wir unterstützen Sie bei allen anstehenden Aufgaben im Bereich der Arbeitsvertragsgestaltung und bei der Konzeption, Einführung, Umsetzung variabler Vergütungssysteme.

Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne

Betriebsräte sind in diverse Organisationsthemen einbeziehen, von Softwareeinführungen bis zu Personalmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen. Besondere Komplexität ergibt sich bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen, die oftmals einen Interessenausgleich und Sozialplan erfordern. Wir gestalten für Sie Betriebsvereinbarungen, verhandeln mit dem Betriebsrat und vertreten Ihr Unternehmen vor der Einigungsstelle.

Beratung und Vertretung von Kommunen

Wir beraten und vertreten Kommunen zu allen Fragen des TVöD und des TV-L: Von Fragen der korrekten Eingruppierung, Versetzung, im Kündigungsfall und bei Disziplinarverfahren.

Arbeitsrechtliche Begleitung von M&A-Projekten

Bei Betriebsschließungen oder -verlagerungen gestalten wir arbeitsrechtliche Strategien zur praktischen Umsetzung. In Fusionen und Transaktionen, ist eine sorgfältige Prüfung arbeitsrechtlicher Fragen, wie der Umgang mit Pensionssystemen oder der Mitbestimmung auf Betriebs- und Unternehmensebene beim Share und Asset-Deal entscheidend für einen erfolgreichen Transfer.

Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

Wir vertreten überwiegend Arbeitgeber sowie Geschäftsführer und Vorstände bei der Realisierung von Einzel- und Massenentlassungs­verfahren. Im Sinne eines professionellen Trennungs­managements begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen des Trennungsprozesses.

Mehr über mich

In der Beratung setze ich mit Weitblick Ihre Ansprüche durch und finde für Sie maßgeschneiderte Lösungen, sei es bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Unternehmensumstrukturierungen oder im Umgang zwischen Unternehmen und Betriebsrat. Hierbei ist es für mich essenziell, dass die gefundenen Lösungen nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis konkret umsetzbar sind.

Dabei muss man oftmals von gewohnten Strukturen und Denkweisen abweichen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Werdegang

Rechtswissenschaften studierte ich an der Universität Mannheim mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht .

Das Referendariat absolvierte ich am Landgericht Karlsruhe. Während dieser Zeit war ich beim Arbeitsgericht Karlsruhe tätig und habe auch Erfahrungen bei einer weltweit tätigen Wirtschaftskanzlei in Stuttgart gesammelt. Zusätzlich habe ich seit März 2017 für die Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte im Bereich Arbeitsrecht gearbeitet.

Seit August 2021 bin ich als Rechtsanwältin bei Bartsch Rechtsanwälte tätig und konzentriere mich dabei weiterhin auf das Arbeitsrecht.

Lehrtätigkeiten

  • Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe: Arbeitsrecht

Gut zu wissen

Assistenz
Julia Müller

I   News
08.12.2025
Bartsch Rechtsanwälte ernennt zwei Partnerinnen und einen Partner zum Jahresbeginn 2026

I   News
11.11.2025
Pforzheimer Wirtschaftspreis 2025

Dr. Alexander Hoff

Meine Spezialgebiete

Baurecht

Die Bau- und Immobilienbranche ist Stabilitätsanker und Wachstumsmotor der deutschen Volkswirtschaft. Zugleich erfüllt sie eine essenzielle gesamtgesellschaftliche Funktion: Sie schafft ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld und die notwendige Infrastruktur für ein Gemeinwesen. Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine Vielzahl rechtlicher Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über die Ausführung und den Vertrieb bis zur Verwertung.

Building smart

Bauen ist technisch komplex. Gleichzeitig soll es nachhaltig sein. Die gesetzten Termin- und Budgetziele sollen eingehalten werden. Aktuell enden Bauprojekte zu häufig in Nachtrags- oder Mängelstreitigkeiten und keines der gesetzten Ziele wird erreicht. Zugleich wird die Welt digitaler. Smartes Bauen ist angesagt und die dafür benötigten rechtlichen Werkzeuge stellen wir bereit.

Arbeitsrecht

Ich berate als Fachanwalt für Arbeitsrecht Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung unkompliziert Antworten geben und pragmatische Lösungen entwickeln.

Mehr über mich

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Begleitung komplexer Großbauvorhaben. Ich berate Bauherren, Investoren und Bauunternehmen baubegleitend und vertrete meine Mandanten nötigenfalls auch vor Gericht.
Dafür muss ein Anwalt verstehen, wovon er spricht, und die Fähigkeit besitzen, komplexe betriebswirtschaftliche, bautechnische oder zwischenmenschliche Sachverhalte korrekt und überzeugend darzustellen.
Ich verstehe meine Mandanten, ihr Geschäft und ihre Ziele. Optimal für meine Mandanten zu kommunizieren, ist für mich die Basis erstklassiger Rechtsberatung.

Werdegang

Dr. Alexander Hoff studierte Rechtswissenschaften in Freiburg i.Br. Er wurde an der Universität Potsdam promoviert.

Nach dem Referendariat in Freiburg i.Br. und London begann Dr. Alexander Hoff als Rechtsanwalt bei Bartsch und Partner. Er ist Gründungspartner von Bartsch Rechtsanwälte.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Baugerichtstag e.V. 
  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. 
  • Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren e.V. 
  • Leiter der Kompetenzgruppe Recht im Beraternetz der Stadt Karlsruhe 
  • IHK Arbeitskreis Immobilien und Standortentwicklung
  • Advoselect e.V.

Lehrtätigkeiten

Karlsruher Institut für Technologie:

  • Arbeitsrecht
  • Vertragsgestaltung 

Gut zu wissen

Assistenz
Julia Müller

I   News
11.11.2025
Pforzheimer Wirtschaftspreis 2025

I   News
30.10.2025
Immobilientag 2025 der IHK Karlsruhe

Dr. Reinhard Möller

Meine Spezialgebiete

Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Compliance

Unternehmen, ihre Organe und Mitarbeiter haben eine Vielzahl teilweise komplexer Regeln zu kennen und zu beachten. Kommt es zu Verstößen, drohen nicht nur straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, sondern häufig auch Imageschäden und geschäftliche Einbußen. Sowohl Regelumfang, ihre Komplexität sowie die Höhe der Sanktionen steigen seit Jahren stetig. Zugleich verlieren Unternehmen Geld, weil sie aus übertriebener Vorsicht geschäftliche Chancen nicht nutzen. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen dabei, Risiken zu identifizieren und objektiv zu bewerten, ohne diese zu ignorieren oder übermäßig zu dramatisieren.

Baurecht

Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine besonders hohe Zahl an rechtlichen Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über Ausführung und Vertrieb bis zur Verwertung.

Mehr über mich

In meiner Arbeit als Rechtsanwalt steht die Erarbeitung von Lösungen im Vordergrund. Diese Lösungen müssen vor allem eines sein: umsetzbar und in jeder Hinsicht sinnvoll.

Die Lösung von Rechtsproblemen ist dabei immer auch eine Frage der Strategie – der eigenen (Unternehmens-)Strategie und einer juristischen Strategie. Wirtschaftliche und rechtliche Risiken gilt es zu vermeiden.

Ich unterstütze Sie mit der richtigen Beratungsstrategie dabei, Ihre rechtlichen Fragestellungen sinnvoll zu lösen, ohne dabei Ihre Strategie aus den Augen zu verlieren.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Canterbury (U.K.) und Freiburg studiert. Während meines Studiums war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht tätig. Nach meinem Abschluss war ich wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Gerhard Hohloch am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht der Universität Freiburg.

Meine Promotion zu dem haftungsrechtlichen Thema „Das Präventionsprinzip des Schadensrechts“ habe ich an der Universität Tübingen bei Prof. Dr. Gottfried Schiemann abgeschlossen. Während meines Referendariats habe ich bei Thiedmann & Edler in Chicago, II., einer Kanzlei, die auf die Beratung europäischer Mandanten in deren Muttersprache spezialisiert ist, gearbeitet.

Seit 2001 bin ich als Rechtsanwalt tätig. In meinen Spezialgebieten bin ich als Referent tätig und veröffentliche regelmäßig Aufsätze und Anmerkungen zu aktuellen Entscheidungen.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Baugerichtstag e.V.
  • Anwaltsverein Karlsruhe e.V. 
  • Deutscher Anwaltsverein – ARGE Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein

Lehrtätigkeiten

  • Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe: Zivilrecht 
  • Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen: Arbeitsrecht
  • Quadriga Akademie Berlin: Arbeitsrecht und Datenschutz

Gut zu wissen

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