Compliance

Unsere Spezialgebiete

Unternehmensführung

Transparenz, Integrität und Verantwortlichkeit in der Unternehmensführung sind die Kernpunkte für jedes Compliance-Konzept. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Umsetzung von Corporate Governance-Richtlinien, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, technischen Normen und Branchen-Standards sicherzustellen und auch bei Verdachtsfällen und Verstößen die passenden Maßnahmen zu treffen.

Arbeitsrecht

Das deutsche (und europäische) Arbeitsrecht ist fast unüberschaubar geworden. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und die Einhaltung der zwingenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen. Dabei geht es nicht nur um die Gestaltung von rechtssicheren, fairen und modernen Arbeitsbedingungen, sondern auch um die Lösung von Konflikten und den richtigen Umgang mit Verdachtsfällen.

Datenschutz

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze und -richtlinien und der Erstellung von Datenschutzkonzepten, um personenbezogene Daten angemessen zu schützen und den Datenschutz der Betroffenen zu gewährleisten.

Geldwäscheprävention

Es gibt viele gesetzliche Vorgaben und Verfahrensregelungen, um die Umwandlung von illegale erworbenen Geldern in legale Vermögenswerte zu verhindern. Diese Vorgaben gelten in unterschiedlichem Ausmaß für alle Unternehmen. Wir helfen Ihnen, die Einhaltung der Geldwäschevorschriften sicherzustellen.

Umweltschutz

Wir unterstützen Sie in allen Rechtsbereichen bei der Einhaltung der Umweltschutzgesetze und -vorschriften, um Umweltauswirkungen zu minimieren, Umweltschäden zu vermeiden und nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern.

Gut zu wissen

04.10.–
06.10.
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Bartsch Rechtsanwälte auf der EXPO Real in München

Ihre Ansprechpartner für Compliance

Marin Mrvelj

Dr. Reinhard Möller

Lisa-Maria Salzer

Alexandra Steg

Dr. Gerhard Wagner

Building smart

Unsere Spezialgebiete

Integrierte Projektabwicklung (IPA)

Erfolgreiche Bauprojekte durch innovative Vertragsmodelle und eine kollaborative Projektrealisierung. Bauherr, (Fach-)Planer und Bauunternehmen der zentralen Gewerke werden in einem Mehrparteienvertrag zusammengeführt, um gemeinsam zu planen und ausführen. Wir unterstützen bei der rechtlichen Umsetzung.

Open Book/GMP

Einheitspreisverträge sind streitanfällig, Globalpauschalverträge für die meisten Bauprojekte nicht geeignet. Open-Book oder GMP ermöglichen eine transparente, für beide Seiten nachvollziehbare Vergütungsregelung und Kalkulation, die bei einer kollaborativen Projektrealisierung unterstützen kann. Mit Blick auf wirtschaftliche, technische und rechtliche Fragestellungen unterstützen wir die Parteien bei der Vertragsgestaltung und Umsetzung der vertraglichen Vereinbarung im Projekt.

Digitales Bauen mit BIM

Die Zukunft auch des Bauens ist digital. Wir verfügen über das juristische Handwerkszeug, fundierte Erfahrung und profunde Branchenkenntnis, um Sie im Zusammenhang mit dem Building Information Modelling (BIM) umfassend, präzise und mit Augenmaß zu beraten – in allen relevanten Phasen.

Green Contracts

Nachhaltiges Bauen und Betreiben gehört die Zukunft. Getrieben von ESG-Investitionen, der EU-Taxonomie-Verordnung und gesteigertem Nachhaltigkeitsbewusstsein. Die richtige Vertragsgestaltung ist zentral für die Erreichung der Projektziele. Ob nun die Erreichung bestimmter Einzelziele, wie Verwendung bestimmter Baumaterialien oder die Umsetzung des „cradle to cradle“ Prinzips gewollt ist oder konkrete Green-Building Zertifizierungen wie DGNB, BNB, LEED oder BREAAM angestrebt werden. Auf die konkrete vertragliche Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und vertragliche Einbindung neuer Beteiligter, wie Auditoren kommt es an. Wir gestalten grüne, nachhaltige Verträge für den gesamten Lebenszyklus der Immobilie, von Architekten- über Auditoren- und Bauverträge, bis hin zu grünen Mietverträgen.

Gut zu wissen

06.10.–
08.10.
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Bartsch Rechtsanwälte wieder auf der Expo Real in München

Ihre Ansprechpartner für Building smart

Dr. Alexander Hoff

Julia Lüders

Dr. Reinhard Möller

Sabine Przerwok

Constanze Stallecker

Rüdiger Strubel

Sarah Zentner

Real Estate

Baurecht

Baurecht

Unsere Spezialgebiete

Bauvertragsrecht

Angesichts der technischen und rechtlichen Komplexität ist eine kompetente Rechtsberatung bei Bauprojekten von Beginn an wichtig – für Bauherren, Investoren, Unternehmer und Zulieferer. Wir beraten alle am Bau Beteiligten – mit exzellenten Rechtskenntnissen und technischem Verständnis. Wir begleiten und gestalten Verträge (VOB-Verträge, IPA oder GMP/open-book), verfolgen Nachträge und setzen nötigenfalls Gewährleistungsansprüche durch.

Öffentliches Baurecht

Das Baurecht, also das Recht eine bestimmte Immobilie auf einem bestimmten Grundstück zu errichten, ist für alle Bauherrn von großer Bedeutung. Die Sicherstellung des Baurechts steht am Anfang jedes Projekts und ist Voraussetzung für den Grundstückserwerb oder die Beauftragung eines Bauunternehmens. Wir unterstützen Sie, gemeinsam mit den von Ihnen beauftragten Architekten, bei der Sicherung des Baurechts, sei es durch Einholung einer Baugenehmigung, Verhandlungen mit Anwohnern, Gemeinden oder Baurechtsbehörden.

Vergaberecht

Als Fachanwälte für Vergaberecht unterstützen wir unsere Mandanten umfassend bei allen Rechtsfragen in Zusammenhang mit Ausschreibungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Wir unterstützen die öffentliche Hand und andere Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren. Als Anwälte für Vergaberecht unterstützen wir außerdem Unternehmen, die sich als Bieter um öffentliche Aufträge bewerben und sorgen gegebenenfalls für effektiven Rechtsschutz – nicht nur im Nachprüfungsverfahren.
Unsere Broschüre "Vergaberecht"

Vergaberecht – Einfach erklärt?

Erhalt von Fördermitteln – Was ist zu beachten?

Öffentlicher Auftraggeber – Wer ist das und gehöre ich dazu?

Öffentlicher Auftraggeber – Wer ist das und gehöre ich dazu?

Technischer Spezialbau

Technischer Spezialbau Die Umsetzung von Großbauvorhaben (Kliniken, Sportstätten, Energieerzeugungsanlagen, Verkehrswegen etc.) ist rechtlich wie praktisch enorm aufwendig. Hier gilt es, den Überblick zu behalten und dafür Sorge zu tragen, dass alle (rechtlichen) Aspekte adäquat berücksichtigt und alle Teilprojekte optimal aufeinander abgestimmt sind. Ob Hoch-, Tief- oder Anlagenbau, Bauprojekte zeichnen sich durch eine Vielzahl von Gewerken und vielen Schnittstellen aus. Das birgt Risiken. Denn viele Beteiligte bedeutet auch viel Konfliktpotential. Unsere Beratung setzt genau hier an: Wir unterstützen Sie dabei, die Risiken des Bauprojektes bestmöglich zu reduzieren. Wir scheuen uns nicht vor komplexen Großprojekten. Im Gegenteil: Sie sind unsere Spezialität. Wir nehmen die damit verbundenen Herausforderungen an, um für Sie größtmögliche Rechtssicherheit im Projekt zu schaffen.

Bauträger

Das Bauträgerrecht hat sich vor allem im Spannungsfeld zum Verbraucherschutz in den letzten Jahren erheblich entwickelt. Wir begleiten Investoren ebenso wie Erwerber und behalten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen immer für Sie im Blick.

Fördermittelrecht

Jedes Jahr fließen viele Milliarden Euro an Fördergeldern aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in öffentlich geförderte Maßnahmen wie den Ausbau von Verkehrs- oder Kommunikationswegen, Bau- und Kulturprojekte oder Maßnahmen so Verbesserung der Nachhaltigkeit. Viele private, aber auch öffentliche Auftraggeber können solche Projekte häufig nur mithilfe öffentlicher Fördergelder realisieren. Aber auch Forschungsprojekte werden häufig über Fördermittel finanziert. Bei der Vergabe fördermittelfinanzierter Aufträge hat der Empfänger regelmäßig die Vorschriften des Vergaberechts zu beachten, und zwar auch dann, wenn er kein öffentlicher Aufraggeber ist. Die Einhaltung des Vergaberechts wird in Nebenbestimmungen gefordert, die dem Förderbescheid beiliegen. Dieser Zuwendungsebene müssen Fördermittelempfänger besondere Beachtung schenken, um nicht noch Jahre nach Abschluss Rückforderungen ausgesetzt zu sein.

Gut zu wissen

I   News
08.12.2025
Bartsch Rechtsanwälte ernennt zwei Partnerinnen und einen Partner zum Jahresbeginn 2026

I   News
30.10.2025
Immobilientag 2025 der IHK Karlsruhe

Ihre Ansprechpartner für Baurecht

Dr. Alexander Hoff

Julia Lüders

Dr. Reinhard Möller

Sabine Przerwok

Constanze Stallecker

Sarah Zentner

Real Estate

Smart Building

Bankrecht

Unsere Spezialgebiete

Privates Bankrecht

Beim privaten Bankrecht geht es um die Beziehungen zwischen Bank und Kunden sowie dem Verhältnis der Banken untereinander. Die darauf bezogenen zivilrechtlichen Vorschriften sind über zahlreiche Gesetze verteilt und bei Verbrauchern als Kunden auch vom Europarecht geprägt. Das private Bankrecht wird darüber hinaus auch durch die Geschäftsbedingungen der Banken und innerhalb der Kreditwirtschaft durch Bankenabkommen ausgeformt.

Öffentliches Bankrecht

Beim öffentlichen Bankrecht befassen sich öffentlich-rechtliche Regelungen mit der Aufsicht des Staates gegenüber der Kreditwirtschaft. Die Ziele der Bankenaufsicht bestehen darin, Missständen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der anvertrauten Vermögenswerte gefährden könnten, die die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen könnten oder die erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen könnten. Die Bankaufsicht wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die BaFin ausgeübt. Als unabhängiges Organ der EU nimmt die EZB die Bankenaufsicht aus europäischer Perspektive wahr.

Gut zu wissen

04.10.–
06.10.
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Bartsch Rechtsanwälte auf der EXPO Real in München

Ihre Ansprechpartner für Bankrecht

Bernhard Fritz

Rüdiger Strubel

Arbeitsrecht

Unsere Spezialgebiete

Arbeitsverträge und variable Vergütungssysteme

Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen gilt es, die für Ihr Unternehmen passenden Regelungen zu finden und diese Regelungen bei Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung anzupassen. Durch entsprechende Gestaltung von zusätzlichen variablen Vergütungssystemen können wir sicherstellen, dass Ihre unternehmerischen Interessen bei der Ausgestaltung und Umsetzung dieser Systeme sichergestellt werden. Wir unterstützen Sie bei allen anstehenden Aufgaben im Bereich der Arbeitsvertragsgestaltung und bei der Konzeption, Einführung, Umsetzung variabler Vergütungssysteme.

Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne

Betriebsräte sind in diverse Organisationsthemen einbeziehen, von Softwareeinführungen bis zu Personalmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen. Besondere Komplexität ergibt sich bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen, die oftmals einen Interessenausgleich und Sozialplan erfordern. Wir gestalten für Sie Betriebsvereinbarungen, verhandeln mit dem Betriebsrat und vertreten Ihr Unternehmen vor der Einigungsstelle.

Durchführung von Einigungsstellen

Wir unterstützen Sie, wenn sich eine Einigungsstelle nicht vermeiden lässt. Wir stehen Ihnen als aktives Mitglied einer Einigungsstelle oder als externe Berater zur Verfügung.

Beratung und Vertretung von Kommunen

Wir beraten und vertreten Kommunen zu allen Fragen des TVöD und des TV-L: Von Fragen der korrekten Eingruppierung, Versetzung, im Kündigungsfall und bei Disziplinarverfahren.

Vertretung von Dienststellen und Personalräten

Wir vertreten die Interessen von Dienststellen oder Personalräten bei Verhandlungen, insbesondere in Bezug auf die Geltendmachung von Mitbestimmungsrechten und die Erstellung und Verhandlung von Dienstvereinbarungen.

Arbeitsrechtliche Begleitung von M&A-Projekten

Bei Betriebsschließungen oder -verlagerungen gestalten wir arbeitsrechtliche Strategien zur praktischen Umsetzung. In Fusionen und Transaktionen, ist eine sorgfältige Prüfung arbeitsrechtlicher Fragen, wie der Umgang mit Pensionssystemen oder der Mitbestimmung auf Betriebs- und Unternehmensebene beim Share und Asset-Deal entscheidend für einen erfolgreichen Transfer.

Betriebsübergänge

Unternehmenswandel erfordert Anpassungen in Betrieben und Arbeitsabläufen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und eine fundierte Beratung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte bei Betriebsübergängen berücksichtigt werden. Hierbei unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Informationsschreiben, bei der Änderung von Arbeitsbedingungen und bei der Beratung der Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates.

Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

Wir vertreten überwiegend Arbeitgeber sowie Geschäftsführer und Vorstände bei der Realisierung von Einzel- und Massenentlassungs­verfahren. Im Sinne eines professionellen Trennungs­managements begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen des Trennungsprozesses.

Grenzüberschreitende Arbeitsrechtsberatung

Mit der zunehmenden Interna­tionali­sierung der Wirtschaft ist eine umfassende rechtliche Beratung für Unternehmen, die mit arbeitsrechtlichen Fragen im internationalen Kontext konfrontiert werden, unerlässlich. Wir beraten Sie zu Möglichkeiten der Remote Work unter Berücksichtigung der örtlichen Steuer- Sozialversicherungs- und Arbeitnehmerrechte und planen und unterstützen Sie bei geplanten Mitarbeiterentsendungen in das Ausland oder nach Deutschland.

Arbeitnehmerüberlassungsverträge oder Leiharbeitsverträge

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vertretung von Unternehmen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer AÜG-Erlaubnis, entwickeln für Sie rechtssichere Konzepte für Ihre gewünschte Arbeitnehmerüberlassung und entwerfen die dazugehörigen Arbeitnehmerüberlassungsverträge.

Geschäftsführer- und Vorstandsanstellungsverträge

Wir entwickeln Lösungen für Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte und gestalten hierfür Geschäftsführer- und Vorstandsverträge und stehen Ihnen beratend bei sämtlichen Fragen zur Haftung von Vorständen und Geschäftsführern zur Verfügung.

Sozialversicherungsrechtliche Statusverfahren

In vielen Fällen verlaufen die Grenzen zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit fließend. Wir unterstützen Sie in Zweifelsfragen bei der Einleitung und Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens oder bei nachträglicher Feststellung einer abhängigen Beschäftigung bei der Erhebung von Widersprüchen und der Durchführung von anschließenden Verfahren vor dem Sozialgericht.

ESG-Konzepte

Starke Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken im Unternehmen entscheiden zunehmend über die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Dafür sorgen neben der gesteigerten Wahrnehmung des Themas in der Öffentlichkeit zahlreiche neue Gesetzesinitiativen, die Unternehmen zu mehr Transparenz und konkreten Maßnahmen verpflichten. Unser fachbereichsübergreifendes Team von Anwälten hat die regulatorische, politische und wirtschaftliche Entwicklung von Environmental Social Governance im Blick und berät ganzheitlich bei der Implementierung der ESG-Kriterien in Ihr Unternehmen.

Betriebliche Altersversorgung

Wir beraten umfassend zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, entwickeln Konzepte und begleiten die Umsetzung betrieblicher Versorgungswerke.

Gut zu wissen

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08.12.2025
Bartsch Rechtsanwälte ernennt zwei Partnerinnen und einen Partner zum Jahresbeginn 2026

16.10.2025
  I   Veranstaltung
3. Badischer Personalgipfel am 16.10.2025

10.09.2025
  I   Veranstaltung
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Ihre Ansprechpartner für Arbeitsrecht

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IT-Recht

Datenschutz

IT-Recht

Unsere Spezialgebiete

Cloud Computing

Mittels Cloud Computing werden IT-Ressourcen und Dienste über das Internet bereitgestellt, was es Ihrem Unternehmen ermöglicht, auf flexible und skalierbare Weise auf Speicher, Rechenleistung und Anwendungen zuzugreifen. Wir helfen Ihnen dabei mit spezialisierter Rechtsberatung, indem wir Verträge samt Service-Level-Vereinbarungen prüfen und entwerfen, Verfügbarkeiten und Sicherheitsrisiken bewerten und dafür sorgen, dass Sie beim Hosting weder als Anbieter noch als Kunde böse Überraschungen erleben.

Cybersecurity

Cybersecurity ist heute unverzichtbar, um Ihre IT-Systeme sowie Ihre Betriebs- und Kundendaten vor Hackerangriffen (Malware, Ransomware, Denial of Service etc.) und Datenschutzverletzungen zu bewahren und so das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu erhalten. Wir unterstützen Sie dabei gezielt von rechtlicher Seite, indem wir Sicherheitskonzepte und Compliance-Strategien entwickeln, Prozessketten und Zuständigkeitsbereiche sowie Haftungsfallen überprüfen und bei der Bewältigung von Cybersecurity-Vorfällen helfen (z.B. Durchsetzung von und Verteidigung gegen Ersatzansprüche, Koordination mit Versicherungen, Maßnahmen zum effektiven Reputationsschutz).

E-Commerce

Der E-Commerce nimmt immer weiter zu, in vielen Sektoren werden mittlere mehr Waren und Dienstleistungen online über das Internet gekauft und verkauft als im stationären Handel. Neben vielen Vorteilen dürfen aber auch die Risiken und spezifischen Anforderungen des Online-Handels nicht übersehen werden. Hier beraten wir Sie eingehend etwa bei der datenschutz- und verbraucherrechtlich korrekten Gestaltung Ihres Online-Shops, bei Fragen zu Urheber- und Nutzungsrechten an von Ihnen verwendeten Bildern und Texten sowie der reibungslosen Geschäftsabwicklung mit Kunden und Zahlungsdienstleistern.

Software-Entwicklung

Die Entwicklung von Individual-Software ist kein einfaches Unterfangen, die abhängig von der gewählten Methode („Wasserfall“ versus „Agil“) einen langen Atem und die engagierte Zusammenarbeit vieler Beteiligter von beiden Seiten braucht. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite und entwerfen passgenaue Verträge, die Ihnen bei der erfolgreichen Projektverwirklichung helfen. Dabei achten wir insbesondere auf die genaue Regelung von Leistungsinhalten und -terminen, die Ausgestaltung von Nutzungsrechten und die Klarstellung von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen.

Soft- und Hardware-Vertrieb

Soft- und Hardware werden heutzutage über eine Vielzahl von Geschäftsmodellen vertrieben, von den klassischen Formen wie Kauf und Miete bis hin zu den immer beliebteren „as a Service“-Konstruktionen (IaaS, PaaS, SaaS). Wenn Sie IT-Dienstleister sind, helfen wir Ihnen, die für Sie passenden rechtlichen Gestaltungen zu finden und arbeiten mit Ihnen gemeinsam individuell angepasste Verträge aus. Wenn Sie dagegen als Kunde IT-Dienstleistungen in Anspruch nehmen, prüfen wir bestehende und neu abzuschließende Verträge u.a. auf etwaige Schwachstellen, unausgewogene Haftungsregeln oder nachteilhafte Preisgestaltungs- und Kündigungsbestimmungen.

Vergaberecht

Auch öffentliche Auftraggeber benötigen IT-Leistungen. Die Digitalisierung von Verwaltung und Justiz sind das Gebot der Stunde. Wir sorgen von Anfang an für ein einheitliches Vergabemanagement und Wirken bei der Gestaltung der Vergabeunterlagen, einschließlich der notwendigen Verträge mit. Besondere Expertise haben wir aber mal einen Kauf von IT-Leistungen. Wir passen EVB-IT Verträge an und unterstützen bei der für das Projekt sinnvollen Gestaltung. Wir vertreten sie im Nachprüfungsverfahren bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Ausschreibung. Während der Vertragsdurchführung stehen wir ihnen zur Seite, Sei es bei der Nichterreichung geschuldet Leistungen, dem Verlangen von Change-Request oder beim Umgang mit Mängeln. Hallo auch bei Vertragsverlängerungen und Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit unterstützen wir aus rechtlicher Sicht.

Gut zu wissen

12.03.2026
  I   Veranstaltung
NIS-2 entschlüsselt – kompakt, verständlich, relevant.

I   News
23.10.2025
Neu erschienen: Die KI-Verordnung in der Praxis!

Ihre Ansprechpartner für IT-Recht

Dr. habil. Christian Förster

Julia Straburzynski

Moritz Menker

Sabine Przerwok

Dr. Thomas Scharpf

Prof. Dr. Michael Bartsch

Wolfgang Döring

Joachim Dorschel

Datenschutz

Arbeitsrecht