Joachim Dorschel

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Mehr über mich

Recht ist ständig in Bewegung. Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, am Puls der Zeit zu beraten.

Vor allem im IT-Recht, im Urheberrecht und im gewerblichen Rechtsschutz ist oft viel in Bewegung. Für technologieorientierte Unternehmen können Rechtsänderungen dabei erhebliche strategische und finanzielle Auswirkungen haben.

Um eine optimale Rechtsberatung bieten zu können, behalte ich Entwicklungen im Auge und weise rechtzeitig auf notwendige Anpassungen für die Zukunft hin.

Werdegang

Ich habe Jura an den Universitäten Freiburg und Tübingen studiert. Danach war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Multimedia- und Telekommunikationsrecht von Herrn Prof. Dr. Gerald Spindler an der Universität Göttingen und als Publikationsreferent bei der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen tätig.
Während meines Referendariats in Köln arbeitete ich in einer international tätigen Anwaltssozietät in Düsseldorf und London im Practice Department IP/IT.
Ich wurde im Jahr 2008 als Rechtsanwalt zugelassen. Von 2008 bis 2011 war ich in der Kanzlei Bartsch und Partner tätig und bin Gründungspartner der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.
Ich habe regelmäßig Aufsätze und Urteilsanmerkungen zu Rechtsfragen im Bereich des IT-, Telekommunikations- und Datenschutzrechts veröffentlicht.

Lehrtätigkeit

Lehrbeauftragter Hochschule der Medien (IT-Recht), Stuttgart

Gut zu wissen

Assistenz

Dr. Thomas Scharpf

Meine Spezialgebiete

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Kapitalmarktrecht

In einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt, ist das Kapitalmarktrecht von entscheidender Bedeutung. Ob es um komplexe Finanztransaktionen, das IPO eines Unternehmens oder die Einhaltung von regulatorischen Vorgaben geht, wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ziele sicher und effizient zu erreichen. Wir bieten eine umfassende Beratung und sind stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung.

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Allgemeines Wirtschaftsrecht

Wir verfügen über umfassende Kompetenzen im Bereich des Wirtschaftsrechts. Wir stehen Ihnen von der Unternehmensgründung bis zum Verkauf, der Erstellung von AGB bis hin zur Unternehmensgestaltung zur Seite. Unsere Beratungsleistung erstreckt sich zudem auf allgemeine Zivilsachen, das Gesellschaftsrecht und das IT-Recht.

Mehr über mich

Unsere Mandanten schätzen uns als kunden- und serviceorientierter Dienstleister in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zuverlässig und kompetent zur Verfügung.

Bei der effizienten und praxisorientierten Vorbereitung und Umsetzung Ihrer Projekte und der Lösung Ihrer Fragen, greifen wir auf unsere umfangreiche und jahrelange Erfahrung zurück.

Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit sind unser Maßstab, egal ob Sie ein komplexes Projekt durchführen oder eine Routinefrage haben.

Werdegang

Thomas Scharpf ist seit 2021 Partner bei Bartsch Rechtsanwälte. Vorher war Thomas Scharpf in verschiedenen international agierenden Kanzleien im Wirtschaftsrecht tätig. Seine besondere Stärke liegt in der fachübergreifenden wirtschaftsrechtlichen Kompetenz, insbesondere im Gesellschaftsrecht sowie in M&A- und Kapitalmarkttransaktionen.

Thomas Scharpf ist Diplom-Betriebswirt (FH) und seit 2003 Rechtsanwalt. Er studierte Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Kempten und Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg und promovierte im Aktienrecht.

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Kempten

Mitgliedschaften

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

Gut zu wissen

Assistenz

Ulrich A. Götz

Meine Spezialgebiete

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Gesellschaftsrecht / M&A

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Mehr über mich

Mir ist wichtig, dass der juristische Rat, neben seinem rechtlichen Aspekt, grundsätzlich auch seine wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen im Blick haben, er enthält somit immer auch eine starke „unternehmerische“ Komponente. Bei der Abfassung von Verträgen, im Rahmen von Beratungsgesprächen und auch bei der Durchführung von Rechtsstreitigkeiten schätze ich stets die wirtschaftlichen Folgen für die Mandanten ab und setze alles daran, für diese eine, unternehmerisch vertretbare, pragmatische Lösung zu erreichen. Denn dafür wurde ich engagiert.

Werdegang

Jura habe ich an den Universitäten Freiburg und Heidelberg studiert. Mein Referendariat absolvierte ich am Landgericht Heidelberg sowie in der Rechtsabteilung der Stadt Heidelberg.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich Gründungsmitglied der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.

Des Weiteren bekleide ich Positionen als Aufsichtsrat in mehreren Technologie- und Dienstleistungsunternehmen.

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV sowie der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschafts Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV 
  • Aufsichtsrat in mehreren Aktiengesellschaften

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Assistenz

Prof. Dr. Michael Bartsch

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Konstruktives Recht – das ist ein wichtiges Stichwort für meine Arbeit.

Verträge beispielsweise sind Pläne, so wie technische Zeichnungen Pläne sind. Wer viele Konstruktionselemente kennt und weiß, wie sie zusammenwirken, kann besser konstruieren. Ich konstruiere seit 1976; die meisten meiner Veröffentlichungen betreffen das Vertragsrecht, darunter 100 Seiten IT-Verträge mit Kommentaren. Vielfach ist die kreative Idee gefragt.

Immer ist nach der Statik zu fragen: Hält das? Zumeist ist nach der Dynamik zu fragen: Wie kann sich das weiterentwickeln? Immer ist nach der praktischen Nützlichkeit zu fragen: Ist der Text für die Nichtjuristen, die damit umgehen sollen, verständlich? Ist er ein Hilfsmittel für die Vertragspartner, sich zu vertragen?

In meinem Kopf ist Recht ein Baukasten, mit dem ich konstruktiv Lösungen erstellen kann. Für mich ist das eine schöne Aufgabe.

Werdegang

Prof. Dr. Michael Bartsch studierte Jura und Literaturwissenschaften an den Universitäten Hamburg, Genf und Freiburg im Breisgau. Er absolvierte sein Referendariat am Landgericht Karlsruhe und beim Senator für Wissenschaft und Kunst Berlin.

1976 trat er in die 1950 von seinem Vater Alfred Bartsch gegründete Anwaltskanzlei ein, die unter der Bezeichnung „Bartsch und Partner“ bis 30.06.2011 geführt wurde. Er gab der Kanzlei die Ausrichtung auf Recht und Technik.

Prof. Dr. Bartsch wurde zum Dr. rer. pol. an der Universität Karlsruhe promoviert und 1999 zum Honorarprofessor an der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe ernannt.

Prof. Dr. Bartsch gehört zu den Begründern des IT-Rechts in Deutschland. Er war der Gründungsvorsitzende der „Deutschen Gesellschaft für Informationstechnologie und Recht e. V.“ , die später eine der beiden Gründungsinstitutionen der „Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e. V. (DGRI)“ wurde, und war zuletzt Vorsitzender des Beirats dieser wissenschaftlichen Gesellschaft. Er gehört seit 1987 zur Redaktion der Zeitschrift „Computer und Recht“ , inzwischen zur Schriftleitung dieser Zeitschrift. An der Universität Karlsruhe hielt er im Wintersemester 1984/1985 die erste Vorlesung zum IT-Vertragsrecht an einer deutschen Universität.

Prof. Dr. Bartsch ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen zum Vertragsrecht hervorgetreten, insbesondere zur Vertragsgestaltung im Bereich der Informationstechnologie.

Die Zeitschrift „Computer und Recht“ widmete ihm das Heft Oktober 2011 zu seinem 65. Geburtstag und das Heft Oktober 2016 zu seinem 70. Geburtstag. Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) veröffentlichte im Jahrbuch 2011 eine ausführliche biographische Würdigung (Autor: Thomas Heymann).

Für den Deutschen Juristentag 2016 war Prof. Dr. Bartsch eingeladen, zum Thema „Digitale Wirtschaft – Anlaloges Recht – Braucht das BGB ein Update?“ vorzutragen.

Mitgliedschaften

Ausbildung

  • Studium Jura und Literaturwissenschaften an den Universitäten Hamburg, Genf und Freiburg im Breisgau 
  • Referendariat am Landgericht Karlsruhe und beim Senator für Wissenschaft und Kunst Berlin 
  • Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Karlsruhe (Software und das Jahr 2000 – Haftung und Versicherungsschutz für ein technisches Großproblem, Nomos Verlag Baden-Baden 1998)

Lehrtätigkeiten

Gut zu wissen

Assistenz

Rüdiger Strubel

Meine Spezialgebiete

Beratung im Rahmen von Immobilientransaktionen

Das Bauvertragsrecht ist ein essenzieller Bestandteil des Bauwesens. Mein Ziel ist es, Ihre Bauprojekte rechtssicher zu gestalten. Von der sorgfältigen Vertragsgestaltung bis zur effektiven Konfliktlösung setze ich mich für Ihre Interessen ein, um Risiken zu minimieren und den Erfolg Ihres Bauprojekts sicherzustellen.

Due Diligence

Im Bauträgerrecht biete ich individuelle und praxisorientierte Lösungen. Dabei konzentriere ich mich auf die rechtliche Begleitung von Bauträgerprojekten, von der Vertragserstellung bis zur erfolgreichen Abnahme.

Strukturierungsberatung

Real Estate befasst sich mit dem Kauf, Verkauf, der Entwicklung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden. Ich begleite und berate Sie rechtlich bei Immobilienkäufen und -verkäufen, unterstütze bei der Projektentwicklung, um die Sicherheit und den Erfolg Ihrer Immobilieninvestitionen zu sichern.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über Ausführung und Vertrieb bis zur Verwertung.

Mehr über mich

Ein Ansprechpartner – mehrere Disziplinen. Eine ganzheitliche Betrachtung einer Strukturierung bietet einen qualitativen Mehrwert. Als Rechtsanwalt berate ich internationale und nationale Investoren. Mein Fokus liegt auf der Beratung im Rahmen von Due Diligence-Prüfungen, der Strukturierungsberatung sowie im Rahmen von Immobilientransaktionen. Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Beratung von Real Estate Investments in Deutschland.

Werdegang

Rüdiger Strubel studierte Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg.

Seit 2006 arbeitete er unter anderem insgesamt mehr als zwölf Jahre für PwC und EY sowie mehr als zwei Jahre für PwC Legal in der Beratung international tätiger Unternehmen in der Finanz- sowie in der Immobilienbranche.

Rüdiger Strubel ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und ist zudem als Fachanwalt für Steuerrecht gelistet.

Rüdiger Strubel ist seit März 2022 in der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte tätig.

Gut zu wissen

Assistenz

I   News
15.08.2024
5. Bartsch-Lauf Anfang August

18.09.2022
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte beim BusinessTeamMarathon in Karlsruhe

Hendrik Stroborn

Meine Spezialgebiete

Gesellschaftsrecht / M&A

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

Seit dem Jahr 2000 begleite ich als Rechtsanwalt in Frankfurt/Main, London und Karlsruhe nationale und internationale Transaktionen im Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht, darunter zahlreiche Reorganisationen, Unternehmenskäufe und komplexe Finanzierungen. Dabei berate ich börsennotierte Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, Wagniskapitalgeber bei der Beteiligung an Start-Up Unternehmen und Gesellschafter bei der Beilegung von Streitigkeiten.

Werdegang

Hendrik Stroborn war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Lausanne-Dorigny (CH), einer wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth und dem Rechtsreferendariat in Bamberg, Speyer und New York City als Rechtsanwalt in verschiedenen international agierenden Kanzleien tätig, unter anderem für verschiedene Rechtsanwaltszweige großer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. Er war zudem Regierungsrat bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Sachgebietsleiter in der Bayerischen Finanzverwaltung. Der interdisziplinäre Beratungsansatz ist ihm ein besonderes Anliegen.

Seit April 2016 ist Hendrik Stroborn Partner bei Bartsch Rechtsanwälte.

Gut zu wissen

Assistenz

Bernhard Fritz

Meine Spezialgebiete

Gesellschafterstreitigkeiten

In allen Gesellschaftsformen (z.B. BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG) sind Streitigkeiten der Gesellschafter denkbar. Auch wenn maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge helfen können, Streit zu vermeiden, zeigt die Erfahrung, dass es unabhängig von den vertraglichen Regelungen Meinungsverschiedenheiten geben kann, die zu lösen sind. Bei diesen Meinungsverschiedenheiten kann es um Investitionen, Finanzierungen, Erweiterung oder Einstellung eines Geschäftsbereiches oder auch Entscheidungen über die Verwendung des Gewinnes oder die Abberufung von Geschäftsführern gehen. Wenn es in den Gesellschafterversammlungen nicht gelingt, die Unstimmigkeiten zu beseitigen, sind Versuche der außergerichtlichen Streitbeilegung sinnvoll. Vor Gericht werden im Regelfall formelle und materielle Mängel von Gesellschafterbeschlüssen und streitige Abstimmungsergebnisse angegriffen.

Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht

Bei der Beantwortung von Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht kommt es zunächst auf die Rechtsform der Gesellschaft an. Davon wiederum hängt es ab, ob neben der Gesellschaft auch Gesellschafter oder Organe der Gesellschaft haften können. Letztlich wird im Gesellschaftsrecht zwischen Innenhaftung, also der Haftung der handelnden Organe (Geschäftsführer oder Vorstand oder u.U. auch Beirat oder Aufsichtsrat) gegenüber der Gesellschaft und Außenhaftung, also der direkten Haftung von weiteren handelnden Personen oder Unternehmen gegenüber Gläubigern der Gesellschaft unterschieden. Im Falle der Insolvenz einer Gesellschaft widmet ein Insolvenzverwalter einer möglichen Haftung von weiteren Personen oder Unternehmen eine erhöhte Aufmerksamkeit.

Geschäftsführerhaftung

Vorständen und Geschäftsführern wird grundsätzlich bei der Führung der Geschäfte einer Gesellschaft ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt, zu dem neben dem bewussten Eingehen geschäftlicher Risiken auch die Gefahr von Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen gehört. Dieses geschäftliche Entscheidungsermessen wird durch Gesetze, Gesellschaftsverträge oder Geschäftsordnungen begrenzt. Bewegen sich die Vorstände oder Geschäftsführer im Rahmen dieses Handlungsspielraumes, handeln sie nicht pflichtwidrig. Eine Schadensersatzpflicht (Haftung) kommt erst dann in Betracht, wenn die Grenzen überschritten sind, in denen sich ein verantwortungsbewusstes Handeln bewegen muss, das ausschließlich am Gesellschaftsinteresse orientiert ist und auf sorgfältigen Ermittlungen beruht.

Aufsichtsratsrecht

Ein Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben (z.B. bei der Aktiengesellschaft), teilweise per Satzung oder Gesellschaftsvertrag vereinbart. So kennt beispielsweise das Recht der GmbH keinen obligatorischen Aufsichtsrat, wenn sich nicht aus der Anzahl der Mitarbeiter einer GmbH aus der Mitbestimmung ein Pflichtaufsichtsrat bilden muss.

Ein Aufsichtsrat setzt sich aus gewählten Vertretern der Anteilseigner und bei großen Gesellschaften auch der Belegschaft zusammen. Der Aufsichtsrat hat meist die Aufgabe, die Geschäftsführung zu beraten, insbesondere aber zu überwachen und zu kontrollieren.

Bankrecht

Beim Bankrecht ist zwischen dem privaten Bankrecht und dem öffentlichen Bankrecht zu unterscheiden.

Beim privaten Bankrecht geht es um die Beziehungen zwischen Bank und Kunden sowie dem Verhältnis der Banken untereinander. Die darauf bezogenen zivilrechtlichen Vorschriften sind über zahlreiche Gesetze verteilt und bei Verbrauchern als Kunden auch vom Europarecht geprägt. Das private Bankrecht wird darüber hinaus auch durch die Geschäftsbedingungen der Banken und innerhalb der Kreditwirtschaft durch Bankenabkommen ausgeformt.

Beim öffentlichen Bankrecht befassen sich öffentlich-rechtliche Regelungen mit der Aufsicht des Staates gegenüber der Kreditwirtschaft. Die Ziele der Bankenaufsicht bestehen darin, Missständen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der anvertrauten Vermögenswerte gefährden könnten, die die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen könnten oder die erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen könnten. Die Bankaufsicht wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die BaFin ausgeübt. Als unabhängiges Organ der EU nimmt die EZB die Bankenaufsicht aus europäischer Perspektive wahr.

Mehr über mich

Die Beratung unserer Mandanten beinhaltet nicht nur die rechtliche Beurteilung der zu beantwortenden Fragen, sondern hat auch das wirtschaftliche Ergebnis im Blick.

Neben der zivil- und aufsichtrechtlichen Vertretung im Bank- und Kapitalmarktrecht, helfe und berate ich bei der Umstrukturierung von Unternehmen ebenso wie bei Gesellschafterstreitigkeiten und Haftungsfragen der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. 

Werdegang

Nach meiner Ausbildung zum Bankkaufmann studierte ich Jura in Freiburg im Breisgau und Montpellier (France). Im Anschluss arbeitete ich als Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht in zwei anderen mittelständischen Karlsruher Kanzleien. Seit März 2019 bin ich Partner bei Bartsch Rechtsanwälte.

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht und Bank- und Kapitalmarkrecht
  • Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses für den Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Dozent im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Gut zu wissen

Assistenz

05.07.2024
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte bei der Bergdorfmeile

18.09.2022
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte beim BusinessTeamMarathon in Karlsruhe

Daniel Scharpf

Meine Spezialgebiete

Erbrecht

Eine durchdachte Nachlassplanung gewährleistet, dass Ihre Wünsche respektiert und Streit vermieden wird. Sowohl bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge als auch bei der Abwicklung eines Erbfalls berücksichtigen wir nicht nur rechtliche Fragen und wirtschaftliche Interessen, sondern auch die zwischenmenschliche Komponente.

Unternehmensnachfolge

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, insbesondere in inhabergeführten Betrieben, ist oft eine komplexe Herausforderung. Sie erfordert nicht nur rechtliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz, sondern auch Einfühlungsvermögen. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Nachfolgekonzepts, um Ihre unternehmerische Lebensleistung zu erhalten und sicher in neue Hände zu geben.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht bildet das Fundament Ihres Unternehmens. Ich begleite Sie bei der Gründung, Organisationsstruktur, Umstrukturierung und Auflösung Ihres Unternehmens. Ebenso stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es zu Konflikten mit Mitgesellschaftern oder der Geschäftsführung kommt.

Handelsrecht

Unternehmer und Kaufleute sind im Rechtsverkehr anderen Regularien als Privatpersonen unterworfen. Diese Unterschiede sind sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch in Konfliktsituationen mit Geschäftspartnern zu berücksichtigen, um Ihren geschäftlichen Erfolg zu sichern.

Stiftungsrecht

Gerade bei größeren Vermögen stellt die Errichtung einer Stiftung eine zu überlegende Option der Vermögensanlage und -nachfolge dar. Bei Fragen im Stiftungsrecht begleite und unterstütze ich insbesondere Stifter und Stiftungsorgane bei der rechtssicheren Errichtung und Verwaltung ihrer Stiftung. Für eine Steueroptimierung arbeiten wir im Stiftungsrecht bei Bedarf eng mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.

Mehr über mich

Unsere Aufgabe ist die bestmögliche Unterstützung unserer Mandantinnen und Mandanten in herausfordernden Lebenslagen. Diese Aufgabe erfüllen wir mit hervorragender fachlicher Expertise, dem nötigen Einfühlungsvermögen und der erforderlichen Durchsetzungsstärke.

Ich unterstütze unsere Mandantinnen und Mandanten bei ihrer Vorsorge- und Nachfolgeplanung, sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Nach Eintritt des Erbfalls helfe ich den Hinterbliebenen, sinnvolle Lösungen zu finden und ihre rechtlichen Interessen, nötigenfalls auch gerichtlich, durchzusetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Unternehmern in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Gesellschafterstreitigkeiten.

Daniel Scharpf persönlich

Ich bin in Villingen im Schwarzwald aufgewachsen. In meiner Freizeit erkunde ich gerne die Umgebung von Karlsruhe und genieße ausgedehnte Wanderungen in der Natur, besonders in der Pfalz und im Nordschwarzwald.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Unternehmensorganisation und -finanzierung studiert. Mein Referendariat habe ich am Landgericht Karlsruhe absolviert. Bereits während meines Referendariats habe ich Bartsch Rechtsanwälte als wissenschaftlicher Mitarbeiter unterstützt. Seit 2020 arbeite ich als Rechtsanwalt in der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • Referendariat am Landgericht Karlsruhe

Gut zu wissen

Assistenz

12.11.2024
  I   Veranstaltung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

05.11.2024
  I   Veranstaltung
Was ist im Erbfall zu tun?

Florian Krug

Meine Spezialgebiete

Unternehmenskaufverträge

Der Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen ist, man ahnt es schon, erheblich komplexer als der eines Autos. Das gilt nicht nur dann, wenn eine börsennotierte Zielgesellschaft im Wege eines öffentlichen Angebots an die Aktionäre übernommen werden soll (Unternehmensübernahmen oder Takeover) oder eine Vielzahl von Kaufinteressenten im Rahmen einer Bieterverfahrens parallel angesprochen werden sollen. Auch der Verkauf und Kauf eines Mittelständlers ist für die Beteiligten ein anspruchsvolles Unterfangen. Sind sich die Kaufleute über die wesentlichen Eckdaten einer solchen Akquisition einig und sind diese in einer Absichtserklärung (auch Letter of Intent, Memorandum of Understanding oder Term Sheet genannt) oder einem indikativen Angebot des Kaufinteressenten festgehalten, wird das Unternehmen in einem sogenannten Due Diligence Prozess mithilfe externer Berater, bei nicht zu unterschätzender Bindung eigener personeller Ressourcen, auf Herz und Nieren überprüft. Erweisen sich die in der Absichtserklärung oder dem indikativen Angebot ausdrücklich oder implizit getroffenen Annahmen zur rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen etc. Verfasstheit des Zielunternehmens als belastbar? Parallel hierzu wird die Transaktion steuerlich und rechtlich (weiter) strukturiert. Sollen die Unternehmensanteile erworben werden (Share Deal) oder, z. B. bei einem Verkauf aus der Insolvenz (distressed M&A), nur die wesentlichen Vermögensgegenstände (Asset Deal))? Soll der Kaufpreis auf der Grundlage der letzten Bilanzzahlen festgezurrt sein (locked box) oder zunächst nur vorläufig geschätzt und nach Abschluss des Kaufvertrag auf Basis einer bei Vollzug der Transaktion aufzustellenden Stichtagsbilanz angepasst werden (closing accounts)? Auch der Kaufvertrag wird bereits parallel zur Due Diligence Prüfung entworfen und verhandelt, Dessen Ausgestaltung wird sich üblicherweise an im Markt etablierten Standards orientieren. Dennoch ist jeder Fall besonders und liegt der Teufel im Detail. Manche Risiken aus den im Kaufvertrag regelmäßig umfangreich enthaltenen Verkäufergarantien und Freistellungsverpflichtungen können – durchaus zum Vorteil beider Seiten – unter Umständen durch den Abschluss einer W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity Insurance) spürbar reduziert werden. Auch nach Abschluss (Signing) und Vollzug (Closing) eines Unternehmenskaufvertrags gilt es, neben den operativen auch rechtliche Aufgaben bei der Zusammenführung des erworbenen Unternehmens mit beim Käufer oder der Käufergruppe bereits vorhandenen Betrieben oder Betriebsteilen zu bewältigen (Post Merger Integration). Falls notwendig, unterstützen wir Sie zwar gerne bei der Beilegung von Streitigkeiten, die sich im Nachgang zwischen Verkäufer und Käufer ergeben können. Noch lieber aber ist es uns, wenn sich eine klare und vorausschauende Vertragsgestaltung bezahlt macht und Auseinandersetzungen von Vornherein vermeidet.

Umwandlungsrecht

Gestaltwandler gibt es nicht nur in der Fantasy Literatur. Auch Unternehmen können sich ein neues Rechtskleid überstreifen. Im Wege eines Formwechsels wird aus einer Personengesellschaft (z.B. einer Offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft) eine Kapitalgesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft oder GmbH) oder umgekehrt – und bleibt dabei im Kern dieselbe mit allen Rechten und Pflichten wie zuvor. Das Umwandlungsgesetz bietet aber auch verschiedene Möglichkeiten, wie ein Unternehmen sich seines gesamten Vermögens – oder bestimmter Teile davon – mit allen Rechten und Pflichten, ganz ohne Liquidation und ohne Zustimmung davon betroffener Arbeitnehmer und anderer Vertragspartner, entledigen und auf ein anderes Unternehmen übertragen kann (sogenannte – vollständige oder partielle – Gesamtrechtsnachfolge). Das kann im Wege der Verschmelzung des Vermögens auf einen anderen Rechtsträger erfolgen, der entweder bereits besteht (Verschmelzung zur Aufnahme) oder, sofern sich zwei Unternehmen zusammentun, um wie Phoenix aus der Asche in neuer Gestalt aufzusteigen, hierfür eigens geschaffen wird (Verschmelzung durch Neugründung). Der umgekehrte Weg ist die Spaltung, bei der ein Unternehmen entweder in zwei neue Rechtsträger aufgespalten wird (Aufspaltung klingt schmerzhaft und ja, der übertragende Rechtsträger geht dabei unter). Oder das Unternehmen bleibt bestehen und überträgt nur einen bestimmten Teil seines Vermögens auf einen anderen Rechtsträger, sei es im Wege der Abspaltung (dann erhalten die Anteilseigner des übertragenden Unternehmens Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger) oder der Ausgliederung (die Anteile am übertragenden Rechtsträger erhält in diesem Fall das übertragende Unternehmen selbst). Sollen nicht Anteile, sondern eine andere Gegenleistung gewährt werden, steht hierfür die sogenannte Vermögensübertragung zur Verfügung. Allen Umwandlungsmaßnahmen ist gemeinsam, dass sie Hand in Hand mit steuerlichen Beratern geplant und durchgeführt werden, mannigfaltige Formen und Fristen einzuhalten sind und auf berechtigte Interessen von Minderheitsgesellschaftern (Stichworte: Barabfindung und Spruchverfahren), Arbeitnehmern und sonstigen Vertragspartnern in gebotener Weise Rücksicht zu nehmen ist.

Gesellschaftsverträge

Der Gesellschaftsvertrag oder auch Satzung einer Gesellschaft ist das rechtliche Fundament einer jeder Gesellschaft. Hierin werden nicht nur die wesentlichen Grundlagen der Gesellschaft definiert, sondern bietet sich auch die Möglichkeit, mit individuellen Regelungen das Binnengefüge der Gesellschaft gegenüber dem gesetzlichen Standard anzupassen. Von der passgenauen Definition qualifizierter Mehrheiten für einzelne oder alle Beschlüsse über Verfügungsbeschränkungen und Vorkaufsrechte bis hin zu Kündigungs- und Einziehungsmöglichkeiten lassen sich in einem Gesellschaftsvertrag zahlreiche Stellschrauben vorsehen. Dabei hat ein belastbarer Gesellschaftsvertrag stets auch den möglichen Konfliktfall vor Augen, um den Gesellschaftern auch in diesen Fällen individuelle und sachgerechte Lösungsmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Gesellschaftervereinbarungen

Manche Absprachen zwischen einzelnen oder allen Gesellschaftern sollen nicht im Gesellschaftsvertrag fixiert und damit über das Handelsregister öffentlich einsehbar werden. Dennoch besteht häufig ein großes Bedürfnis, besondere Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern rechtssicher zu vereinbaren und hierzu unter anderem maßgeschneiderte Stimmbindungen und -pflichten, Mitverkaufsrechte und -pflichten (tag-along, drag-along) oder individuell ausgehandelte Vorzugsrechte in einer Gesellschaftervereinbarung (oder „shareholders agreement“) zu verankern.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

Gebürtig und im Herzen Schwabe, Karlsruher aus Überzeugung und Europäer im Geiste.

Ich lasse mich von meiner Familie und meinen Bienen erden, suche die Freiheit auf dem Fahrrad und finde neue Inspiration, sobald Musik erklingt.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität im schönen Studentenstädtchen Heidelberg studiert. Der Schwerpunktbereich Steuerrecht verschaffte mir dabei Einblick in die Herausforderungen und betriebswirtschaftlichen Denkweisen der Unternehmen. Mein Referendariat führte mich an das Landgericht Karlsruhe. In dieser Zeit konnte ich während zweier Auslandsstationen in einer Kanzlei in Porto (Portugal) den Horizont weiten und Freude an internationalen Sachverhalten gewinnen. Seit März 2020 berate und unterstütze ich Unternehmer und Unternehmen als Rechtsanwalt der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte PartG mbB, mit Schwerpunkt in den Fragen des Gesellschaftsrechts und Handelsrechts.

Lehrveranstaltungen

  • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden
  • Vorlesung: Wirtschafts- und Internetrecht (seit 2024)

Gut zu wissen

Assistenz

I   News
15.08.2024
5. Bartsch-Lauf Anfang August

05.07.2024
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte bei der Bergdorfmeile

Bartsch Rechtsanwälte auf der EXPO Real in München

Vom 04.-06. Oktober fand wieder die größte Immobilienmesse EXPO Real in München statt. Investoren, Projektentwickler und Bauunternehmen aus der ganzen Welt trafen sich zum Erfahrungsaustausch.

Auch unser Partner, die TechnologieRegion Karlsruhe, war dort mit einem eigenen Stand vertreten und wir hatten viele Gelegenheiten, dort mit Mandanten und Interessenten ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen und Wissen zu teilen.

In München präsentierten in diesem Jahr rund 1.900 Aussteller aus 36 Ländern den 40.000 Teilnehmern ihre Leistungen mit dem Fokus auf den Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Transformation der Immobilienwirtschaft.