Bartsch Rechtsanwälte freuen sich über fünf Auszeichnungen!

Handelsblatt – Deutschlands beste Kanzleien: Bartsch Rechtsanwälte wurden gleich in fünf Kategorien in Baden-Württemberg ausgezeichnet: Baurecht, IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Outsourcing und Technologierecht.

Der US-Verlag Best Lawyers hat exklusiv für das Handelsblatt die Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands für das Jahr 2024 ermittelt. Die Bewertung basiert auf der Anzahl der Empfehlungen, die von Juristen ausgesprochen werden. Hierbei kommt das Peer-to-Peer-Prinzip zum Einsatz: Anwälte geben ihre Stimme für Kollegen ab, die sie als besonders empfehlenswert einschätzen.

Zum Ranking: Ranking 2024 / HANDELSBLATT: Best Lawyers – Regionale Auszeichnungen

Wolfgang Döring

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Mehr über mich

Die Globalisierung macht vor der Rechtsberatung nicht halt. Vor allem in der Beratung von Unternehmen ist der Blick über den Tellerrand des nationalen Rechts hinaus oft unerlässlich.

Internationalität ist dabei nicht mehr nur Sache von Großunternehmen. Gerade im IP-Bereich beginnen internationale Aktivitäten oft schon in kleinen unternehmerischen Strukturen.

Ich gebe mit meiner Beratung Mandanten auch im internationalen Kontext die Rechtssicherheit, die von anderen oft nur im nationalen Kontext angeboten werden kann.

Wolfgang Döring persönlich

Ich wohne mit einigen kurzen Unterbrechungen seit mehr als 20 Jahren im wunderschönen Oberbayern. Meine Zeit verbringe ich mit meiner Familie in den Bergen, am Herd, auf dem Weg nach oder – besser noch – in Italien.

Werdegang

Wolfgang Döring studierte Jura in Freiburg und Aberdeen/GB. Im Anschluss absolvierte er sein Referendariat in Mannheim und Heidelberg.

Wolfgang Döring ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Er war von 2001-2003 bei Bartsch und Partner und von 2004-2009 bei Linklaters in London und München in der Practice Group Technology, Media & Telecommunications als Rechtsanwalt tätig. Wolfgang Döring war danach bei verschiedenen, weltweit führenden Technologieunternehmen (Atos, SAP, Microsoft) in leitenden Funktionen tätig. Seit vielen Jahren liegt sein Fokus auf dem Aufbau und der Leitung von Rechtsabteilungen stark wachsender Technologieanbieter. So war er zum Beispiel für vier Jahre General Counsel der Celonis SE, einem in München und New York ansässigen Softwareunternehmen, das zu den wertvollsten europäischen Scale-Ups zählt.

Wolfgang Döring befasst sich insbesondere mit nationalen und internationalen Projekten im Bereich Start-up und Scale-up Beratung, IT- und Business Process-Outsourcing, globalen Datenschutzprojekten, Softwarelizenzierung und -vertrieb, Mergers & Acquisitions und ist seit Oktober 2013 bei Bartsch Rechtsanwälte als Rechtsanwalt (Of Counsel) tätig.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) 

Gut zu wissen

Assistenz

Ulrich A. Götz

Meine Spezialgebiete

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Gesellschaftsrecht / M&A

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Mehr über mich

Mir ist wichtig, dass der juristische Rat, neben seinem rechtlichen Aspekt, grundsätzlich auch seine wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen im Blick haben, er enthält somit immer auch eine starke „unternehmerische“ Komponente. Bei der Abfassung von Verträgen, im Rahmen von Beratungsgesprächen und auch bei der Durchführung von Rechtsstreitigkeiten schätze ich stets die wirtschaftlichen Folgen für die Mandanten ab und setze alles daran, für diese eine, unternehmerisch vertretbare, pragmatische Lösung zu erreichen. Denn dafür wurde ich engagiert.

Werdegang

Jura habe ich an den Universitäten Freiburg und Heidelberg studiert. Mein Referendariat absolvierte ich am Landgericht Heidelberg sowie in der Rechtsabteilung der Stadt Heidelberg.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich Gründungsmitglied der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.

Des Weiteren bekleide ich Positionen als Aufsichtsrat in mehreren Technologie- und Dienstleistungsunternehmen.

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV sowie der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschafts Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV 
  • Aufsichtsrat in mehreren Aktiengesellschaften

Gut zu wissen

Assistenz

Marc Blaha

Meine Spezialgebiete

Life Sciences & Pharmarecht

Die Life Sciences Branche ist in hohem Maße reguliert und unterliegt stetigem Wandel. Wir verstehen Ihr Kerngeschäft und das Umfeld, in dem Sie agieren. Wir verfügen über das juristische Fachwissen, um Ihnen unternehmerischen Erfolg im Einklang mit allen rechtlichen Vorgaben zu ermöglichen – innerhalb Deutschlands und international. Häufig fungieren wir in diesem Bereich als externe Rechtsabteilung.

Vertragsrecht

Wir beraten Sie zu allen Vertragsangelegenheiten mit Schwerpunkt im Bereich Life Sciences & Pharmarecht – seien es Herstellungs- und Lieferverträge mit Lohnherstellern (CMOs) für Rohstoffe, Bulk- oder Fertigprodukte; Lizenzverträge, Vertriebs-, Mitvertriebs- oder Co-Promotion-Verträge, Großhandelsverträge, Lager- und Logistikverträge, die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ein- und Verkauf, Vereinbarungen mit Angehörigen der Heilberufe, Streitbeilegungsvereinbarungen, Qualitätssicherungs-, Verantwortungsabgrenzungs-, Pharmakovigilanzvereinbarungen, Verträge für klinische Studien, Anwendungsbeobachtungen und die Beauftragung von Auftragsforschungsunternehmen (CROs), etc.

Komplexe Verträge sind unsere Stärke, im Bereich Life Sciences, aber auch darüber hinaus.

Arzneimittel- und Medizinprodukterecht

Wir beraten umfassend zu allen Fragen der Produktabgrenzung, Zulassung, Herstellung, Vertrieb und Vermarktung von Arzneimittel und Medizinprodukten.

Heilmittelwerberecht und Wettbewerbsrecht

Unser Beratungsspektrum umfasst alle Aspekte der Vermarktung und Bewerbung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika und weiterer Produkte. Wir überprüfen Ihre Werbemittel und Ihre gesamte Unternehmenskommunikation auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Bei Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern oder Wettbewerbsverbänden übernehmen wir auch Ihre Vertretung vor Gericht.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Markenrecht

Das Markenrecht dient dazu, den Schutz und die Exklusivität Ihrer Marken und Logos zu gewährleisten und rechtliche Ansprüche gegen Markenverletzungen durchzusetzen. Wir stehen Ihnen beratend und gestaltend zur Seite, indem wir von A-Z Ihre Markenregistrierungen durchführen (Marktrecherche, Eintragungsverfahren, Nachsorge), eventuelle Markenkonflikte lösen und ggf. auch gerichtlich Ihre wertvollen Marken verteidigen.

Mehr über mich

Seit über 15 Jahren berate ich nationale und internationale Unternehmen der Life Sciences Industrie und bin mit der Branche, dem Markt sowie den politischen und technischen Rahmenbedingungen bestens vertraut. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Syndikusanwalt kenne ich den Bedarf an pragmatischer, klar verständlicher und lösungsorientierter Beratung in englischer und deutscher Sprache. Diesen Bedarf zu erfüllen, bereitet mir Freude.

Werdegang

Marc Blaha studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Lund (Schweden) mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht. Sein Referendariat absolvierte er in Kempten, Augsburg und München.

Marc Blaha war viele Jahre als Syndikusanwalt in Unternehmen der Life Sciences Industrie tätig, wo er zu allen rechtlichen Aspekten des operativen Geschäfts beriet. Vor seinem Eintritt bei Bartsch Rechtsanwälte verantwortete er in einer Führungsposition am Hauptsitz eines international tätigen Pharmakonzerns die rechtliche Beratung der operativen Bereiche Geschäftsentwicklung, Lizenzierung, Einkauf, Regulatory Affairs sowie Marketing und Vertrieb.

Mitgliedschaften

  • Förderkreis der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg

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Assistenz

31.08.2022
  I   News
3. Bartsch-Lauf in Karlsruhe

Dr. habil. Christian Förster

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Transport & Logistik

Transport & Logistik umfasst die effiziente Planung, Organisation und Durchführung von Waren- und Gütertransporten sowie die Verwaltung von Lager- und Distributionsprozessen, um den reibungslosen Ablauf der Lieferkette sicherzustellen. Wir unterstützen Sie dabei von rechtlicher Seite indem wir für Sie Verträge prüfen, ausgestalten und verhandeln, Haftungsrisiken erkennen helfen und etwaige Schadensfälle abwickeln.

Mehr über mich

In mehr als zwei Jahrzehnten universitärer Tätigkeit habe ich gelernt, einem Rechtsproblem erst auf den Grund zu gehen, bevor man sein Ergebnis präsentiert. Zum einen nämlich steckt der Teufel im Detail, zum anderen lässt sich überzeugend nur erklären, was man selbst verstanden hat.

Meinen Mandanten höre ich daher zunächst einmal zu, um zu erfahren, wo sie der Schuh drückt und was ihr Ziel ist. Meine wesentliche Aufgabe besteht dann darin, ihnen Rechts-Wege dorthin zu bahnen. Dies wiederum bedeutet, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen zu analysieren und dem Mandanten verständlich zu machen. Danach kann man gemeinsam entscheiden, welche tatsächlich die beste Lösung ist.

Werdegang

Ich studierte [von 1992 bis 1997] Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Beeindruckt von der Wahlstation in Tokyo am Ende des Referendariats begann ich [1999] parallel zu meinem Dissertationsvorhaben das Studium der Japanologie in Tübingen und Kyoto. Ich promovierte [2002] zu dem gesellschaftsrechtlichen Thema: „Die Dimension des Unternehmens: Ein Kapitel der deutschen und japanischen Rechtsgeschichte“.

Anschließend blieb ich als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Tübingen und wurde dort mit der Arbeit: „Die Fusion der Personalsicherheiten – Eine Neusystematisierung von Bürgschaft und Garantie aus rechtsvergleichender Perspektive“ [2009] habilitiert. Ich erhielt die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung.

Es folgten Lehrstuhlvertretungen bzw. befristete Professuren in Bonn, Dresden, Frankfurt a.M. und Freiburg. Nach einem ersten kurzen Ausflug in die Anwaltschaft erhielt ich [2014] einen Ruf an die Universität Heidelberg auf eine Professur für „Transcultural Studies (Social Sciences)“ am Exzellenzcluster „Asia and Europe“, die ich bis zum Auslaufen des Clusters [Ende 2018] innehatte.

Seit Januar 2019 bin ich Partner bei Bartsch Rechtsanwälte.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik, Frankfurt a.M.
  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht, Hamburg
  • Deutsch-Japanische Gesellschaft, Frankfurt a.M.
  • Deutsch-Japanische Juristenvereinigung, Hamburg
  • Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis, Düsseldorf
  • Förderverein Forschungszentrum Informatik, Karlsruhe (Mitglied des Vorstands)
  • Gesellschaft für Rechtsvergleichung, Freiburg
  • Zivilrechtslehrervereinigung

Veröffentlichungen

Kommentierungen

  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: §§ 1204-1272 BGB (Pfandrecht) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 200 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: §§ 33-54 LuftVG (Dritthaftung des Luftfahrzeughalters, Haftung des Luftfrachtführers) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 110 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: Art. 46b, 46c EGBGB (Durchführung der Rom I-VO) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 30 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR Handels- und Gesellschaftsrecht, hrsg. v. Henssler u.a.: Montrealer Übereinkommen (Beförderung im internationalen Luftverkehr) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 520 S.
  • Beck´scher Online-Kommentar BGB, hrsg. v. Hau/Poseck: §§ 12, 823-840 BGB (Deliktsrecht) und Produkthaftungsgesetz – vierteljährlich aktualisiert, ca. 800 S.
  • Heymann, Handelsgesetzbuch, hrsg. von Horn u.a., Band 1, 3. Auflage 2019: §§ 1-37a HGB (Kaufmann, Handelsregister, Firma), 431 S.

Monographien

  • Allgemeiner Teil des BGB – Eine Einführung mit Fällen, 3. Auflage Heidelberg (C.F. Müller) 2015, XI, 127 S.
  • Schuldrecht Allgemeiner Teil – Eine Einführung mit Fällen, 3. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2015, XX, 306 S.
  • Schuldrecht Besonderer Teil – Eine Einführung mit Fällen, 2. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2016, XXV, 408 S.
  • Gesellschaftsrecht – Eine Einführung mit Fällen, 2. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2016, XVIII, 301 S.
  • Die Fusion von Bürgschaft und Garantie – Eine Neusystematisierung aus rechtsvergleichender Perspektive, Tübingen (Mohr Siebeck) 2010, XXII, 548 S. (Habilitationsschrift)
  • Die Dimension des Unternehmens – Ein Kapitel der deutschen und japanischen Rechtsgeschichte, Tübingen (Mohr Siebeck) 2003, XIV, 403 S. (Dissertation)

Mitautorschaften

  • COVID-19 – Rechtsfragen zur Corona-Krise, 3. Auflage 2021, hrsg. v. Schmidt: Deliktsrecht, ca. 30 Seiten
  • Einführung in das japanische Recht, hrsg. v. Kaspar/Schön: Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzungen, 2018, S. 63-80
  • Laws of Korea, 2nd Annotated Edition 2015, hrsg. v. US-Korea Law Foundation: Co-Editor Civil and Commercial Law, ca. 30 S.

 

Aufsätze (Auswahl)

  • IT-Vertragsrecht: Teil 2 – Software-Entwicklungsvertrag (Wasserfall-Methode), MMR 2024, S. 384-390
  • IT-Vertragsrecht: Teil 1 – Grundlagen und Allgemeiner Teil, MMR 2024, S. 4-21
  • Verkehrssicherungspflichten (II) – Ausgewählte Tatbestände, JA 2019, S. 1-8
  • Das neue Pauschalreiserecht, JA 2018, S. 561-568
  • Verkehrssicherungspflichten (I) – Systematik und wesentliche Fallgruppen, JA 2017, S. 721-728
  • Schadensrecht – Systematik und aktuelle Rechtsprechung, JA 2015, S. 801-808
  • Collateral Damage – Produkthaftungsansprüche koreanischer Soldaten gegen US-amerikanische „Agent Orange“-Hersteller, RIW 2015, S. 169-179; gekürzte Fassung erschienen unter dem Titel: „Die Folgen von Agent Orange“ in FAZ vom 28.4.2015, im Internet unter http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/vietnamkrieg-die-folgen-von-agent-orange-13562135.html
  • Wesentliche Vertragsverletzung sowie Aufrechnung nach CISG-Maßstäben, NJW 2015, S. 830-833
  • Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in §§ 312 ff. BGB – Eine systematische Darstellung für Studium und Examen, JA 2014, S. 721-730 (Teil 1) und S. 801-808 (Teil 2)
  • Neues Verbraucherrecht im BGB – Anwendungsbereich, Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Außergeschäftsraum- und Fernabsatzverträgen seit dem 13. 6. 2014, ZIP 2014, S. 1569-1575
  • Verschuldensvermutung bei der Amtshaftung – Aufsichtspflicht von Kindergartenpersonal, NJW 2013, S. 1201-1203
  • Drittwirkung von BSE-Testpflichten – Amtshaftung für fehlerhafte Freigabe von nicht auf BSE getesteter Ware, NJW 2013, S. 571-573
  • Safeguarding Public Interest in Companies through Corporate Social Responsibility?, KSzW (Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht) 2013, S. 106-112
  • Haftung für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung in Japan, RIW 2013, S. 44-54
  • Die Pflicht des Verkäufers zur Ersatzlieferung in den sog. „Einbaufällen“ – zugleich Besprechung von EuGH, Urt. v. 16.6.2011 – Rs C-65/09, C-87/09, ZIP 2011, S. 1493-1501
  • Die Kündigung von „Internet-System-Verträgen“ gem. § 649 BGB, ZGS 2011, S. 253‑259
  • Aktionärsrechte in der Hauptversammlung – quo vaditis?, AG 2011, S. 362-373
  • Abschied vom Gegensatz von Werk- und Dienstvertrag?, ZGS 2010, S. 460-466
  • Problematische Bürgschaftsverpflichtungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, WM 2010, S. 1677-1684
  • Internationale Corporate Governance Kodizes – insbesondere das Problem der Mehrstimmrechtsaktien, in: Assmann u.a. (Hrsg.), Markt und Staat in einer globalisierten Wirtschaft, 2010, S. 203-225
  • Stellvertretung – Grundstruktur und neuere Entwicklungen, JURA 2010, S. 351-358
  • Der Schwarze Ritter – § 826 BGB im Gesellschaftsrecht, AcP 2009, S. 399-444
  • From information overflow to incapacitation – Comparing German and Japanese consumer protection, Zeitschrift für Japanisches Recht Nr. 27 (2009), S. 169-181
  • Shingi seijitsu no gensoku – Das Prinzip von Treu und Glauben im japanischen Schuldrecht, RabelsZ 2009, S. 78-99
  • Soziale Verantwortung von Unternehmen rechtlich reguliert – Corporate Social Responsibility (CSR) auf dem Prüfstand, RIW 2008, S. 833-840 
  • Europäische Corporate Governance – Tatsächliche Konvergenz der neuen Kodizes?, ZIP 2006, S. 162-171
  • Der Einwendungsduschgriff – Humor im Recht, JURA 2005, S. 314-319
  • Mittelstandsförderung auf Europäisch – Neue Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zum 1. 1. 2005, EWS 2005, S. 4-8

Lehrveranstaltungen

International School of Management, Standort Stuttgart (seit 2022)
  • Konzeption und Betreuung des Grundlagen-Pflichtmoduls „Law and Ethics“ im Rahmen des Masterstudiengangs

Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe, Lehrauftrag Studiengang BWL/Bank (2020-2021)
  • Vorlesungen: Bürgerliches Recht I & II

Universität Heidelberg, Professur Exzellenzcluster „Asia and Europe“ (2014-2018)
  • Vorlesungen: Introduction to East Asian Law I & II (mehrfach)
  • Seminare (u.a.):
    – Legal Consequences of Modern Technology
    – Law in Political Context
    – Treaties between East and West
    – Foundations of East Asian Law
    – Responsibility for Human Action – Legal Liability as Driving Factor in Modern Societies

Universität Heidelberg, Lehrauftrag Juristische Fakultät (2013-2016)
  • Vorlesungen: Einführung in Ostasiatische Rechtsordnungen I & II (mehrfach)

Universität Frankfurt a.M., Entlastungsprofessur Juristische Fakultät (2011-2013)
  • Vorlesungen (u.a.):
    – BGB AT
    – Schuldrecht AT (mehrfach)
    – Vertragliche Schuldverhältnisse
    – Bereicherungsrecht
    – Gesellschaftsrecht
  • Seminare u.a. zum Gesellschafts-, Medizin- und Technikrecht

Gut zu wissen

Assistenz

27.02.2025
  I   Veranstaltung
Wer zahlt die Zeche? Ein Lehrstück über Cyberrisiko & Cyberversicherung in vier Akten

I   News
12.11.2024
20. IT-Unternehmertag: Dr. Christian Förster spricht auf dem IT-Gipfeltreffen

I   News
24.10.2024
MMR 2024, S. 760 – IT-Vertragspraxis 4: Miete und Kauf von Standardsoftware

I   News
08.08.2024
Besteuerung von Graffiti-Kunst

14.10.2024
  I   Veranstaltung
Key-Note auf dem IT-Unternehmertag am 14.10.2024 in Frankfurt a.M.

Florian Krug

Meine Spezialgebiete

Unternehmenskaufverträge

Der Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen ist, man ahnt es schon, erheblich komplexer als der eines Autos. Das gilt nicht nur dann, wenn eine börsennotierte Zielgesellschaft im Wege eines öffentlichen Angebots an die Aktionäre übernommen werden soll (Unternehmensübernahmen oder Takeover) oder eine Vielzahl von Kaufinteressenten im Rahmen einer Bieterverfahrens parallel angesprochen werden sollen. Auch der Verkauf und Kauf eines Mittelständlers ist für die Beteiligten ein anspruchsvolles Unterfangen. Sind sich die Kaufleute über die wesentlichen Eckdaten einer solchen Akquisition einig und sind diese in einer Absichtserklärung (auch Letter of Intent, Memorandum of Understanding oder Term Sheet genannt) oder einem indikativen Angebot des Kaufinteressenten festgehalten, wird das Unternehmen in einem sogenannten Due Diligence Prozess mithilfe externer Berater, bei nicht zu unterschätzender Bindung eigener personeller Ressourcen, auf Herz und Nieren überprüft. Erweisen sich die in der Absichtserklärung oder dem indikativen Angebot ausdrücklich oder implizit getroffenen Annahmen zur rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen etc. Verfasstheit des Zielunternehmens als belastbar? Parallel hierzu wird die Transaktion steuerlich und rechtlich (weiter) strukturiert. Sollen die Unternehmensanteile erworben werden (Share Deal) oder, z. B. bei einem Verkauf aus der Insolvenz (distressed M&A), nur die wesentlichen Vermögensgegenstände (Asset Deal))? Soll der Kaufpreis auf der Grundlage der letzten Bilanzzahlen festgezurrt sein (locked box) oder zunächst nur vorläufig geschätzt und nach Abschluss des Kaufvertrag auf Basis einer bei Vollzug der Transaktion aufzustellenden Stichtagsbilanz angepasst werden (closing accounts)? Auch der Kaufvertrag wird bereits parallel zur Due Diligence Prüfung entworfen und verhandelt, Dessen Ausgestaltung wird sich üblicherweise an im Markt etablierten Standards orientieren. Dennoch ist jeder Fall besonders und liegt der Teufel im Detail. Manche Risiken aus den im Kaufvertrag regelmäßig umfangreich enthaltenen Verkäufergarantien und Freistellungsverpflichtungen können – durchaus zum Vorteil beider Seiten – unter Umständen durch den Abschluss einer W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity Insurance) spürbar reduziert werden. Auch nach Abschluss (Signing) und Vollzug (Closing) eines Unternehmenskaufvertrags gilt es, neben den operativen auch rechtliche Aufgaben bei der Zusammenführung des erworbenen Unternehmens mit beim Käufer oder der Käufergruppe bereits vorhandenen Betrieben oder Betriebsteilen zu bewältigen (Post Merger Integration). Falls notwendig, unterstützen wir Sie zwar gerne bei der Beilegung von Streitigkeiten, die sich im Nachgang zwischen Verkäufer und Käufer ergeben können. Noch lieber aber ist es uns, wenn sich eine klare und vorausschauende Vertragsgestaltung bezahlt macht und Auseinandersetzungen von Vornherein vermeidet.

Umwandlungsrecht

Gestaltwandler gibt es nicht nur in der Fantasy Literatur. Auch Unternehmen können sich ein neues Rechtskleid überstreifen. Im Wege eines Formwechsels wird aus einer Personengesellschaft (z.B. einer Offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft) eine Kapitalgesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft oder GmbH) oder umgekehrt – und bleibt dabei im Kern dieselbe mit allen Rechten und Pflichten wie zuvor. Das Umwandlungsgesetz bietet aber auch verschiedene Möglichkeiten, wie ein Unternehmen sich seines gesamten Vermögens – oder bestimmter Teile davon – mit allen Rechten und Pflichten, ganz ohne Liquidation und ohne Zustimmung davon betroffener Arbeitnehmer und anderer Vertragspartner, entledigen und auf ein anderes Unternehmen übertragen kann (sogenannte – vollständige oder partielle – Gesamtrechtsnachfolge). Das kann im Wege der Verschmelzung des Vermögens auf einen anderen Rechtsträger erfolgen, der entweder bereits besteht (Verschmelzung zur Aufnahme) oder, sofern sich zwei Unternehmen zusammentun, um wie Phoenix aus der Asche in neuer Gestalt aufzusteigen, hierfür eigens geschaffen wird (Verschmelzung durch Neugründung). Der umgekehrte Weg ist die Spaltung, bei der ein Unternehmen entweder in zwei neue Rechtsträger aufgespalten wird (Aufspaltung klingt schmerzhaft und ja, der übertragende Rechtsträger geht dabei unter). Oder das Unternehmen bleibt bestehen und überträgt nur einen bestimmten Teil seines Vermögens auf einen anderen Rechtsträger, sei es im Wege der Abspaltung (dann erhalten die Anteilseigner des übertragenden Unternehmens Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger) oder der Ausgliederung (die Anteile am übertragenden Rechtsträger erhält in diesem Fall das übertragende Unternehmen selbst). Sollen nicht Anteile, sondern eine andere Gegenleistung gewährt werden, steht hierfür die sogenannte Vermögensübertragung zur Verfügung. Allen Umwandlungsmaßnahmen ist gemeinsam, dass sie Hand in Hand mit steuerlichen Beratern geplant und durchgeführt werden, mannigfaltige Formen und Fristen einzuhalten sind und auf berechtigte Interessen von Minderheitsgesellschaftern (Stichworte: Barabfindung und Spruchverfahren), Arbeitnehmern und sonstigen Vertragspartnern in gebotener Weise Rücksicht zu nehmen ist.

Gesellschaftsverträge

Der Gesellschaftsvertrag oder auch Satzung einer Gesellschaft ist das rechtliche Fundament einer jeder Gesellschaft. Hierin werden nicht nur die wesentlichen Grundlagen der Gesellschaft definiert, sondern bietet sich auch die Möglichkeit, mit individuellen Regelungen das Binnengefüge der Gesellschaft gegenüber dem gesetzlichen Standard anzupassen. Von der passgenauen Definition qualifizierter Mehrheiten für einzelne oder alle Beschlüsse über Verfügungsbeschränkungen und Vorkaufsrechte bis hin zu Kündigungs- und Einziehungsmöglichkeiten lassen sich in einem Gesellschaftsvertrag zahlreiche Stellschrauben vorsehen. Dabei hat ein belastbarer Gesellschaftsvertrag stets auch den möglichen Konfliktfall vor Augen, um den Gesellschaftern auch in diesen Fällen individuelle und sachgerechte Lösungsmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Gesellschaftervereinbarungen

Manche Absprachen zwischen einzelnen oder allen Gesellschaftern sollen nicht im Gesellschaftsvertrag fixiert und damit über das Handelsregister öffentlich einsehbar werden. Dennoch besteht häufig ein großes Bedürfnis, besondere Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern rechtssicher zu vereinbaren und hierzu unter anderem maßgeschneiderte Stimmbindungen und -pflichten, Mitverkaufsrechte und -pflichten (tag-along, drag-along) oder individuell ausgehandelte Vorzugsrechte in einer Gesellschaftervereinbarung (oder „shareholders agreement“) zu verankern.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

Gebürtig und im Herzen Schwabe, Karlsruher aus Überzeugung und Europäer im Geiste.

Ich lasse mich von meiner Familie und meinen Bienen erden, suche die Freiheit auf dem Fahrrad und finde neue Inspiration, sobald Musik erklingt.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität im schönen Studentenstädtchen Heidelberg studiert. Der Schwerpunktbereich Steuerrecht verschaffte mir dabei Einblick in die Herausforderungen und betriebswirtschaftlichen Denkweisen der Unternehmen. Mein Referendariat führte mich an das Landgericht Karlsruhe. In dieser Zeit konnte ich während zweier Auslandsstationen in einer Kanzlei in Porto (Portugal) den Horizont weiten und Freude an internationalen Sachverhalten gewinnen. Seit März 2020 berate und unterstütze ich Unternehmer und Unternehmen als Rechtsanwalt der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte PartG mbB, mit Schwerpunkt in den Fragen des Gesellschaftsrechts und Handelsrechts.

Lehrveranstaltungen

  • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden
  • Vorlesung: Wirtschafts- und Internetrecht (seit 2024)

Gut zu wissen

Assistenz

I   News
15.08.2024
5. Bartsch-Lauf Anfang August

05.07.2024
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte bei der Bergdorfmeile

Bartsch Rechtsanwälte auf der EXPO Real in München

Vom 04.-06. Oktober fand wieder die größte Immobilienmesse EXPO Real in München statt. Investoren, Projektentwickler und Bauunternehmen aus der ganzen Welt trafen sich zum Erfahrungsaustausch.

Auch unser Partner, die TechnologieRegion Karlsruhe, war dort mit einem eigenen Stand vertreten und wir hatten viele Gelegenheiten, dort mit Mandanten und Interessenten ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen und Wissen zu teilen.

In München präsentierten in diesem Jahr rund 1.900 Aussteller aus 36 Ländern den 40.000 Teilnehmern ihre Leistungen mit dem Fokus auf den Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Transformation der Immobilienwirtschaft.

Advoselect Webinar, Thema: Energie und Wärme

Energiesicherheit, Energieversorgung und Energiepreise sind nicht nur ein wirtschaftliches Thema, sondern stellen uns auch vor rechtliche Herausforderungen.

Die Kanzleien des europaweiten Anwaltsnetzwerks Advoselect haben sich deshalb dieses Themas angenommen. In fünf Kurzbeiträgen erfahren Sie Wissenswertes über Miet- und Pachtverträge für Solar- und Windkraftanlagen, über innereuropäischen Energiehandel, aber auch über ein für Kommunen und Investoren wichtiges Thema, nämlich die durch die Politik beschleunigten Möglichkeiten, Gebiete für die Windkraftnutzung auszuweisen.

Dazu referierte unser Partner Alexander Hoff (im Video ab Minute 41). Wir freuen uns über Anregungen hierzu.

www.dropbox.com/scl/fi/box4jglomkk69mcc8oxkd/Energie-und-W-rme.mp4