Florian Krug

Meine Spezialgebiete

Unternehmenskaufverträge

Der Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen ist, man ahnt es schon, erheblich komplexer als der eines Autos. Das gilt nicht nur dann, wenn eine börsennotierte Zielgesellschaft im Wege eines öffentlichen Angebots an die Aktionäre übernommen werden soll (Unternehmensübernahmen oder Takeover) oder eine Vielzahl von Kaufinteressenten im Rahmen einer Bieterverfahrens parallel angesprochen werden sollen. Auch der Verkauf und Kauf eines Mittelständlers ist für die Beteiligten ein anspruchsvolles Unterfangen. Sind sich die Kaufleute über die wesentlichen Eckdaten einer solchen Akquisition einig und sind diese in einer Absichtserklärung (auch Letter of Intent, Memorandum of Understanding oder Term Sheet genannt) oder einem indikativen Angebot des Kaufinteressenten festgehalten, wird das Unternehmen in einem sogenannten Due Diligence Prozess mithilfe externer Berater, bei nicht zu unterschätzender Bindung eigener personeller Ressourcen, auf Herz und Nieren überprüft. Erweisen sich die in der Absichtserklärung oder dem indikativen Angebot ausdrücklich oder implizit getroffenen Annahmen zur rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen etc. Verfasstheit des Zielunternehmens als belastbar? Parallel hierzu wird die Transaktion steuerlich und rechtlich (weiter) strukturiert. Sollen die Unternehmensanteile erworben werden (Share Deal) oder, z. B. bei einem Verkauf aus der Insolvenz (distressed M&A), nur die wesentlichen Vermögensgegenstände (Asset Deal))? Soll der Kaufpreis auf der Grundlage der letzten Bilanzzahlen festgezurrt sein (locked box) oder zunächst nur vorläufig geschätzt und nach Abschluss des Kaufvertrag auf Basis einer bei Vollzug der Transaktion aufzustellenden Stichtagsbilanz angepasst werden (closing accounts)? Auch der Kaufvertrag wird bereits parallel zur Due Diligence Prüfung entworfen und verhandelt, Dessen Ausgestaltung wird sich üblicherweise an im Markt etablierten Standards orientieren. Dennoch ist jeder Fall besonders und liegt der Teufel im Detail. Manche Risiken aus den im Kaufvertrag regelmäßig umfangreich enthaltenen Verkäufergarantien und Freistellungsverpflichtungen können – durchaus zum Vorteil beider Seiten – unter Umständen durch den Abschluss einer W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity Insurance) spürbar reduziert werden. Auch nach Abschluss (Signing) und Vollzug (Closing) eines Unternehmenskaufvertrags gilt es, neben den operativen auch rechtliche Aufgaben bei der Zusammenführung des erworbenen Unternehmens mit beim Käufer oder der Käufergruppe bereits vorhandenen Betrieben oder Betriebsteilen zu bewältigen (Post Merger Integration). Falls notwendig, unterstützen wir Sie zwar gerne bei der Beilegung von Streitigkeiten, die sich im Nachgang zwischen Verkäufer und Käufer ergeben können. Noch lieber aber ist es uns, wenn sich eine klare und vorausschauende Vertragsgestaltung bezahlt macht und Auseinandersetzungen von Vornherein vermeidet.

Umwandlungsrecht

Gestaltwandler gibt es nicht nur in der Fantasy Literatur. Auch Unternehmen können sich ein neues Rechtskleid überstreifen. Im Wege eines Formwechsels wird aus einer Personengesellschaft (z.B. einer Offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft) eine Kapitalgesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft oder GmbH) oder umgekehrt – und bleibt dabei im Kern dieselbe mit allen Rechten und Pflichten wie zuvor. Das Umwandlungsgesetz bietet aber auch verschiedene Möglichkeiten, wie ein Unternehmen sich seines gesamten Vermögens – oder bestimmter Teile davon – mit allen Rechten und Pflichten, ganz ohne Liquidation und ohne Zustimmung davon betroffener Arbeitnehmer und anderer Vertragspartner, entledigen und auf ein anderes Unternehmen übertragen kann (sogenannte – vollständige oder partielle – Gesamtrechtsnachfolge). Das kann im Wege der Verschmelzung des Vermögens auf einen anderen Rechtsträger erfolgen, der entweder bereits besteht (Verschmelzung zur Aufnahme) oder, sofern sich zwei Unternehmen zusammentun, um wie Phoenix aus der Asche in neuer Gestalt aufzusteigen, hierfür eigens geschaffen wird (Verschmelzung durch Neugründung). Der umgekehrte Weg ist die Spaltung, bei der ein Unternehmen entweder in zwei neue Rechtsträger aufgespalten wird (Aufspaltung klingt schmerzhaft und ja, der übertragende Rechtsträger geht dabei unter). Oder das Unternehmen bleibt bestehen und überträgt nur einen bestimmten Teil seines Vermögens auf einen anderen Rechtsträger, sei es im Wege der Abspaltung (dann erhalten die Anteilseigner des übertragenden Unternehmens Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger) oder der Ausgliederung (die Anteile am übertragenden Rechtsträger erhält in diesem Fall das übertragende Unternehmen selbst). Sollen nicht Anteile, sondern eine andere Gegenleistung gewährt werden, steht hierfür die sogenannte Vermögensübertragung zur Verfügung. Allen Umwandlungsmaßnahmen ist gemeinsam, dass sie Hand in Hand mit steuerlichen Beratern geplant und durchgeführt werden, mannigfaltige Formen und Fristen einzuhalten sind und auf berechtigte Interessen von Minderheitsgesellschaftern (Stichworte: Barabfindung und Spruchverfahren), Arbeitnehmern und sonstigen Vertragspartnern in gebotener Weise Rücksicht zu nehmen ist.

Gesellschaftsverträge

Der Gesellschaftsvertrag oder auch Satzung einer Gesellschaft ist das rechtliche Fundament einer jeder Gesellschaft. Hierin werden nicht nur die wesentlichen Grundlagen der Gesellschaft definiert, sondern bietet sich auch die Möglichkeit, mit individuellen Regelungen das Binnengefüge der Gesellschaft gegenüber dem gesetzlichen Standard anzupassen. Von der passgenauen Definition qualifizierter Mehrheiten für einzelne oder alle Beschlüsse über Verfügungsbeschränkungen und Vorkaufsrechte bis hin zu Kündigungs- und Einziehungsmöglichkeiten lassen sich in einem Gesellschaftsvertrag zahlreiche Stellschrauben vorsehen. Dabei hat ein belastbarer Gesellschaftsvertrag stets auch den möglichen Konfliktfall vor Augen, um den Gesellschaftern auch in diesen Fällen individuelle und sachgerechte Lösungsmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Gesellschaftervereinbarungen

Manche Absprachen zwischen einzelnen oder allen Gesellschaftern sollen nicht im Gesellschaftsvertrag fixiert und damit über das Handelsregister öffentlich einsehbar werden. Dennoch besteht häufig ein großes Bedürfnis, besondere Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern rechtssicher zu vereinbaren und hierzu unter anderem maßgeschneiderte Stimmbindungen und -pflichten, Mitverkaufsrechte und -pflichten (tag-along, drag-along) oder individuell ausgehandelte Vorzugsrechte in einer Gesellschaftervereinbarung (oder „shareholders agreement“) zu verankern.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

Gebürtig und im Herzen Schwabe, Karlsruher aus Überzeugung und Europäer im Geiste.

Ich lasse mich von meiner Familie und meinen Bienen erden, suche die Freiheit auf dem Fahrrad und finde neue Inspiration, sobald Musik erklingt.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität im schönen Studentenstädtchen Heidelberg studiert. Der Schwerpunktbereich Steuerrecht verschaffte mir dabei Einblick in die Herausforderungen und betriebswirtschaftlichen Denkweisen der Unternehmen. Mein Referendariat führte mich an das Landgericht Karlsruhe. In dieser Zeit konnte ich während zweier Auslandsstationen in einer Kanzlei in Porto (Portugal) den Horizont weiten und Freude an internationalen Sachverhalten gewinnen. Seit März 2020 berate und unterstütze ich Unternehmer und Unternehmen als Rechtsanwalt der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte PartG mbB, mit Schwerpunkt in den Fragen des Gesellschaftsrechts und Handelsrechts.

Lehrveranstaltungen

  • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden
  • Vorlesung: Wirtschafts- und Internetrecht (seit 2024)

Gut zu wissen

Assistenz
Jennifer Moore

I   News
30.06.2025
Ein weiterer Pokal für unsere Kanzlei!

I   News
15.08.2024
5. Bartsch-Lauf Anfang August

Joachim Dorschel

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Mehr über mich

Recht ist ständig in Bewegung. Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, am Puls der Zeit zu beraten.

Vor allem im IT-Recht, im Urheberrecht und im gewerblichen Rechtsschutz ist oft viel in Bewegung. Für technologieorientierte Unternehmen können Rechtsänderungen dabei erhebliche strategische und finanzielle Auswirkungen haben.

Um eine optimale Rechtsberatung bieten zu können, behalte ich Entwicklungen im Auge und weise rechtzeitig auf notwendige Anpassungen für die Zukunft hin.

Werdegang

Ich habe Jura an den Universitäten Freiburg und Tübingen studiert. Danach war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Multimedia- und Telekommunikationsrecht von Herrn Prof. Dr. Gerald Spindler an der Universität Göttingen und als Publikationsreferent bei der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen tätig.
Während meines Referendariats in Köln arbeitete ich in einer international tätigen Anwaltssozietät in Düsseldorf und London im Practice Department IP/IT.
Ich wurde im Jahr 2008 als Rechtsanwalt zugelassen. Von 2008 bis 2011 war ich in der Kanzlei Bartsch und Partner tätig und bin Gründungspartner der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.
Ich habe regelmäßig Aufsätze und Urteilsanmerkungen zu Rechtsfragen im Bereich des IT-, Telekommunikations- und Datenschutzrechts veröffentlicht.

Lehrtätigkeit

Lehrbeauftragter Hochschule der Medien (IT-Recht), Stuttgart

Gut zu wissen

Assistenz
Jennifer Moore

Wolfgang Döring

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

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Die Globalisierung macht vor der Rechtsberatung nicht halt. Vor allem in der Beratung von Unternehmen ist der Blick über den Tellerrand des nationalen Rechts hinaus oft unerlässlich.

Internationalität ist dabei nicht mehr nur Sache von Großunternehmen. Gerade im IP-Bereich beginnen internationale Aktivitäten oft schon in kleinen unternehmerischen Strukturen.

Ich gebe mit meiner Beratung Mandanten auch im internationalen Kontext die Rechtssicherheit, die von anderen oft nur im nationalen Kontext angeboten werden kann.

Wolfgang Döring persönlich

Ich wohne mit einigen kurzen Unterbrechungen seit mehr als 20 Jahren im wunderschönen Oberbayern. Meine Zeit verbringe ich mit meiner Familie in den Bergen, am Herd, auf dem Weg nach oder – besser noch – in Italien.

Werdegang

Wolfgang Döring studierte Jura in Freiburg und Aberdeen/GB. Im Anschluss absolvierte er sein Referendariat in Mannheim und Heidelberg.

Wolfgang Döring ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Er war von 2001-2003 bei Bartsch und Partner und von 2004-2009 bei Linklaters in London und München in der Practice Group Technology, Media & Telecommunications als Rechtsanwalt tätig. Wolfgang Döring war danach bei verschiedenen, weltweit führenden Technologieunternehmen (Atos, SAP, Microsoft) in leitenden Funktionen tätig. Seit vielen Jahren liegt sein Fokus auf dem Aufbau und der Leitung von Rechtsabteilungen stark wachsender Technologieanbieter. So war er zum Beispiel für vier Jahre General Counsel der Celonis SE, einem in München und New York ansässigen Softwareunternehmen, das zu den wertvollsten europäischen Scale-Ups zählt.

Wolfgang Döring befasst sich insbesondere mit nationalen und internationalen Projekten im Bereich Start-up und Scale-up Beratung, IT- und Business Process-Outsourcing, globalen Datenschutzprojekten, Softwarelizenzierung und -vertrieb, Mergers & Acquisitions und ist seit Oktober 2013 bei Bartsch Rechtsanwälte als Rechtsanwalt (Of Counsel) tätig.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) 

Gut zu wissen

Assistenz
Jennifer Moore

Prof. Dr. Michael Bartsch

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Konstruktives Recht – das ist ein wichtiges Stichwort für meine Arbeit.

Verträge beispielsweise sind Pläne, so wie technische Zeichnungen Pläne sind. Wer viele Konstruktionselemente kennt und weiß, wie sie zusammenwirken, kann besser konstruieren. Ich konstruiere seit 1976; die meisten meiner Veröffentlichungen betreffen das Vertragsrecht, darunter 100 Seiten IT-Verträge mit Kommentaren. Vielfach ist die kreative Idee gefragt.

Immer ist nach der Statik zu fragen: Hält das? Zumeist ist nach der Dynamik zu fragen: Wie kann sich das weiterentwickeln? Immer ist nach der praktischen Nützlichkeit zu fragen: Ist der Text für die Nichtjuristen, die damit umgehen sollen, verständlich? Ist er ein Hilfsmittel für die Vertragspartner, sich zu vertragen?

In meinem Kopf ist Recht ein Baukasten, mit dem ich konstruktiv Lösungen erstellen kann. Für mich ist das eine schöne Aufgabe.

Werdegang

Prof. Dr. Michael Bartsch studierte Jura und Literaturwissenschaften an den Universitäten Hamburg, Genf und Freiburg im Breisgau. Er absolvierte sein Referendariat am Landgericht Karlsruhe und beim Senator für Wissenschaft und Kunst Berlin.

1976 trat er in die 1950 von seinem Vater Alfred Bartsch gegründete Anwaltskanzlei ein, die unter der Bezeichnung „Bartsch und Partner“ bis 30.06.2011 geführt wurde. Er gab der Kanzlei die Ausrichtung auf Recht und Technik.

Prof. Dr. Bartsch wurde zum Dr. rer. pol. an der Universität Karlsruhe promoviert und 1999 zum Honorarprofessor an der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe ernannt.

Prof. Dr. Bartsch gehört zu den Begründern des IT-Rechts in Deutschland. Er war der Gründungsvorsitzende der „Deutschen Gesellschaft für Informationstechnologie und Recht e. V.“ , die später eine der beiden Gründungsinstitutionen der „Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e. V. (DGRI)“ wurde, und war zuletzt Vorsitzender des Beirats dieser wissenschaftlichen Gesellschaft. Er gehört seit 1987 zur Redaktion der Zeitschrift „Computer und Recht“ , inzwischen zur Schriftleitung dieser Zeitschrift. An der Universität Karlsruhe hielt er im Wintersemester 1984/1985 die erste Vorlesung zum IT-Vertragsrecht an einer deutschen Universität.

Prof. Dr. Bartsch ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen zum Vertragsrecht hervorgetreten, insbesondere zur Vertragsgestaltung im Bereich der Informationstechnologie.

Die Zeitschrift „Computer und Recht“ widmete ihm das Heft Oktober 2011 zu seinem 65. Geburtstag und das Heft Oktober 2016 zu seinem 70. Geburtstag. Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) veröffentlichte im Jahrbuch 2011 eine ausführliche biographische Würdigung (Autor: Thomas Heymann).

Für den Deutschen Juristentag 2016 war Prof. Dr. Bartsch eingeladen, zum Thema „Digitale Wirtschaft – Anlaloges Recht – Braucht das BGB ein Update?“ vorzutragen.

Mitgliedschaften

Ausbildung

  • Studium Jura und Literaturwissenschaften an den Universitäten Hamburg, Genf und Freiburg im Breisgau 
  • Referendariat am Landgericht Karlsruhe und beim Senator für Wissenschaft und Kunst Berlin 
  • Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Karlsruhe (Software und das Jahr 2000 – Haftung und Versicherungsschutz für ein technisches Großproblem, Nomos Verlag Baden-Baden 1998)

Lehrtätigkeiten

Gut zu wissen

Assistenz
Jennifer Moore

Dr. Thomas Scharpf

Meine Spezialgebiete

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Kapitalmarktrecht

In einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt, ist das Kapitalmarktrecht von entscheidender Bedeutung. Ob es um komplexe Finanztransaktionen, das IPO eines Unternehmens oder die Einhaltung von regulatorischen Vorgaben geht, wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ziele sicher und effizient zu erreichen. Wir bieten eine umfassende Beratung und sind stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung.

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Allgemeines Wirtschaftsrecht

Wir verfügen über umfassende Kompetenzen im Bereich des Wirtschaftsrechts. Wir stehen Ihnen von der Unternehmensgründung bis zum Verkauf, der Erstellung von AGB bis hin zur Unternehmensgestaltung zur Seite. Unsere Beratungsleistung erstreckt sich zudem auf allgemeine Zivilsachen, das Gesellschaftsrecht und das IT-Recht.

Mehr über mich

Unsere Mandanten schätzen uns als kunden- und serviceorientierter Dienstleister in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zuverlässig und kompetent zur Verfügung.

Bei der effizienten und praxisorientierten Vorbereitung und Umsetzung Ihrer Projekte und der Lösung Ihrer Fragen, greifen wir auf unsere umfangreiche und jahrelange Erfahrung zurück.

Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit sind unser Maßstab, egal ob Sie ein komplexes Projekt durchführen oder eine Routinefrage haben.

Werdegang

Thomas Scharpf ist seit 2021 Partner bei Bartsch Rechtsanwälte. Vorher war Thomas Scharpf in verschiedenen international agierenden Kanzleien im Wirtschaftsrecht tätig. Seine besondere Stärke liegt in der fachübergreifenden wirtschaftsrechtlichen Kompetenz, insbesondere im Gesellschaftsrecht sowie in M&A- und Kapitalmarkttransaktionen.

Thomas Scharpf ist Diplom-Betriebswirt (FH) und seit 2003 Rechtsanwalt. Er studierte Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Kempten und Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg und promovierte im Aktienrecht.

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Kempten

Mitgliedschaften

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

Gut zu wissen

Assistenz
Jennifer Moore

Sabine Przerwok

Meine Spezialgebiete

Baurecht

Die Bau- & Immobilienbranche ist Stabilitätsanker und Wachstumsmotor der deutschen Volkswirtschaft. Zugleich erfüllt sie eine essenzielle gesamtgesellschaftliche Funktion: Sie schafft ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld. Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine besonders hohe Zahl an rechtlichen Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Building Smart

Bauen ist technisch komplex. Gleichzeitig soll es nachhaltig sein. Die gesetzten Termin- und Budgetziele sollen eingehalten werden. Aktuell enden Bauprojekte zu häufig in Nachtrags- oder Mängelstreitigkeiten und keines der gesetzten Ziele wird erreicht. Zugleich wird die Welt digitaler. Ein Umdenken ist deshalb notwendig. Smartes Bauen ist angesagt und die dafür benötigten – rechtlichen -Werkzeuge stellen wir bereit.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über Ausführung und Vertrieb bis zur Verwertung.

Planung & Projektsteuerung

Technisch anspruchsvolle Projekte benötigen eine professionelle Planung und Umsetzung. Für solche Projekte optimale rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und solche Projekte erfolgreich begleiten zu können, setzt in hohem Maße Verständnis für gegebene technische und wirtschaftliche Zusammenhänge voraus. Wir nehmen für uns in Anspruch, etwas davon zu verstehen, was Sie in Bezug auf Ihre Projekte bewegt. Deswegen stehen wir Ihnen bestmöglich zur Seite.

Vergaberecht

Als Fachanwälte für Vergaberecht unterstützen wir unsere Mandanten umfassend bei allen Rechtsfragen in Zusammenhang mit Ausschreibungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Wir unterstützen die öffentliche Hand und andere Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren. Als Anwälte für Vergaberecht unterstützen wir außerdem Unternehmen, die sich als Bieter um öffentliche Aufträge bewerben und sorgen gegebenenfalls für effektiven Rechtsschutz – nicht nur im Nachprüfungsverfahren.

Mehr über mich

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Begleitung komplexer Bauvorhaben und europaweiter Vergabeverfahren. Ich berate (öffentliche) Auftraggeber, Investoren, Architekten und Ingenieure sowie Unternehmen projektbegleitend und nötigenfalls auch vor Gericht oder den Vergabekammern. Besondere Expertise habe beim nachhaltigen Planen und Bauen, sog. Green Contracts. Daneben habe ich jahrelange Erfahrung in der Vergabe von IT- und Bauleistungen, insbesondere auch im medizinischen Bereich.

Professionelle Vertragsgestaltung verbunden mit einem Gespür für mögliche Entwicklungen ermöglicht genau das: Das Risiko kostenintensiver und zeitraubender Auseinandersetzungen lässt sich durch eine vorausschauende Beratung deutlich reduzieren.

Vorausschauend zu beraten ist meine Stärke, und das nutze ich zum Vorteil meiner Mandanten. Denn auch in rechtlichen Auseinandersetzungen ist im Vorteil, wer vorausschauend agiert und nicht reflexartig reagiert.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg und Uppsala (Schweden) studiert. Nach meinem Referendariat in Baden-Baden mit Stationen in einer international tätigen Anwaltssozietät in Stuttgart im Bereich Öffentliches Recht / Immobilienrecht und bei der Deutschen Botschaft in Kopenhagen begann ich 2012 direkt bei Bartsch. Seit 2017 bin ich Partnerin der Kanzlei.

Ich bin Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht und habe den Fachanwaltslehrgang für Verwaltungsrecht erfolgreich abgeschlossen.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.

  • Institut für Baurecht Freiburg

Lehrtätigkeiten

  • Fachanwaltsfortbildung Bau- und Architektenrecht und Verwaltungsrecht, SiS Schwetzingen

  • Hochschule Karlsruhe, öffentliches Wirtschaftsrecht

Veröffentlichungen

  • Stoltefuß/Przerwok, Baurecht für Bauunternehmen, PraxisWissen Baurecht, Juli 2024

  • Vergaberechtsreform 2016: Neue Regeln bei öffentlichen Aufträgen (IHK – Magazin Karlsruhe 2016, 3/2016, 37f)

Gut zu wissen

Assistenz
Jennifer Moore

06.10.–
08.10.
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte wieder auf der Expo Real in München

19.03.2025
  I   Veranstaltung
Vortrag von Sabine Przerwok beim Karlsruher Sachverständigenforum 2025 am 19.03.2025

Moritz Menker

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Mehr über mich

„Information technology and business are becoming inextricably interwoven. I don’t think anybody can talk meaningfully about one without the talking about the other.“ – Bill Gates

Schon vor Jahren hat sich herauskristallisiert, dass Technologie und Unternehmen untrennbar verbunden sind. Mein Anspruch ist daher eine Rechtsberatung mit Blick auf den technologischen Fortschritt. Im Rahmen dessen berate ich meine Mandanten in allen Gebieten des IT-Rechts und der Vertragsgestaltung. Dabei verbinde ich meine fachlichen Rechtskenntnisse mit meinem informatischen Verständnis, um meinen Mandanten eine moderne Rechtsberatung in der rasanten Welt des IT-Rechts zu bieten. Mir ist dabei die Arbeit auf Augenhöhe wichtig, um beide Seiten inhaltlich abzuholen und keine Fragen offen zu lassen.

Moritz Menker persönlich

Aufgewachsen bin ich in Norddeutschland, heute genieße ich die schöne Umgebung des Schwarzwalds. In meiner Freizeit programmiere und koche ich gerne.

Werdegang

Mein Studium habe ich an der Martin-Luther-Universtität Halle-Wittenberg absolviert und dabei den Schwerpunkt auf das Wirtschaftsstrafrecht gelegt. Im OLG Bezirk Karlsruhe durchlief ich am Landgericht Karlsruhe das Referendariat. Dabei habe ich meine Begeisterung für die Informatik in meine Arbeit einfließen lassen, indem ich den Schwerpunkt des IT-Rechts gewählt habe.

Während meiner Anwaltsstationen habe ich Bartsch Rechtsanwälte kennengelernt und darüber hinaus auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter weitere Arbeitserfahrung gesammelt. Aufgrund der herausragenden Zusammenarbeit innerhalb der Kanzlei wollte ich auch nach dem Referendariat Teil des Teams bleiben. Seit August 2025 bin ich bei Bartsch Rechtsanwälte als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt IT-Recht tätig.

Julia Straburzynski

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Mehr über mich

In einer Welt, in der technologische Entwicklungen schneller voranschreiten als gesetzliche Regelungen, ist es entscheidend, einen verlässlichen Partner an der Seite zu haben. Meine Begeisterung für Informatik ermöglicht es mir, die Vorhaben meiner Mandanten zu verstehen und richtig einzuordnen.  Dank meiner Kenntnisse und Erfahrungen im IT- und Datenschutzrecht aus Forschung und Praxis unterstütze ich unsere Mandantinnen und Mandanten dabei, rechtliche Hürden zu überwinden und ihre Projekte rechtssicher umzusetzen.

Julia Straburzynski persönlich

Ich bin in Bad Wildbad im Schwarzwald aufgewachsen. In meiner Freizeit begeistere ich mich für Kraftsport und Fotografie.

Werdegang

Ich studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg mit dem Schwerpunkt Medien- und Informationsrecht. In Karlsruhe war ich wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht (IIWR) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) im Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht mit besonderem Fokus auf Smart Mobility.

Das Referendariat absolvierte ich in Baden-Baden und Karlsruhe mit Stationen bei einer mittelständischen Kanzlei im IT- und Datenschutzrecht.

Seit Juni 2024 bin ich als Rechtsanwältin bei Bartsch Rechtsanwälte tätig mit Schwerpunkt im IT-Recht.

Gut zu wissen

Assistenz
Jennifer Moore

21.04.2026
  I   Veranstaltung
KSF 2026 online – Karlsruher Sachverständigenforum

I   News
23.10.2025
Neu erschienen: Die KI-Verordnung in der Praxis!

Dr. habil. Christian Förster

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Transport & Logistik

Transport & Logistik umfasst die effiziente Planung, Organisation und Durchführung von Waren- und Gütertransporten sowie die Verwaltung von Lager- und Distributionsprozessen, um den reibungslosen Ablauf der Lieferkette sicherzustellen. Wir unterstützen Sie dabei von rechtlicher Seite indem wir für Sie Verträge prüfen, ausgestalten und verhandeln, Haftungsrisiken erkennen helfen und etwaige Schadensfälle abwickeln.

Mehr über mich

In mehr als zwei Jahrzehnten universitärer Tätigkeit habe ich gelernt, einem Rechtsproblem erst auf den Grund zu gehen, bevor man sein Ergebnis präsentiert. Zum einen nämlich steckt der Teufel im Detail, zum anderen lässt sich überzeugend nur erklären, was man selbst verstanden hat.

Meinen Mandanten höre ich daher zunächst einmal zu, um zu erfahren, wo sie der Schuh drückt und was ihr Ziel ist. Meine wesentliche Aufgabe besteht dann darin, ihnen Rechts-Wege dorthin zu bahnen. Dies wiederum bedeutet, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen zu analysieren und dem Mandanten verständlich zu machen. Danach kann man gemeinsam entscheiden, welche tatsächlich die beste Lösung ist.

Werdegang

Ich studierte [von 1992 bis 1997] Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Beeindruckt von der Wahlstation in Tokyo am Ende des Referendariats begann ich [1999] parallel zu meinem Dissertationsvorhaben das Studium der Japanologie in Tübingen und Kyoto. Ich promovierte [2002] zu dem gesellschaftsrechtlichen Thema: „Die Dimension des Unternehmens: Ein Kapitel der deutschen und japanischen Rechtsgeschichte“.

Anschließend blieb ich als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Tübingen und wurde dort mit der Arbeit: „Die Fusion der Personalsicherheiten – Eine Neusystematisierung von Bürgschaft und Garantie aus rechtsvergleichender Perspektive“ [2009] habilitiert. Ich erhielt die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung.

Es folgten Lehrstuhlvertretungen bzw. befristete Professuren in Bonn, Dresden, Frankfurt a.M. und Freiburg. Nach einem ersten kurzen Ausflug in die Anwaltschaft erhielt ich [2014] einen Ruf an die Universität Heidelberg auf eine Professur für „Transcultural Studies (Social Sciences)“ am Exzellenzcluster „Asia and Europe“, die ich bis zum Auslaufen des Clusters [Ende 2018] innehatte.

Seit Januar 2019 bin ich Partner bei Bartsch Rechtsanwälte.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik, Frankfurt a.M.
  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht, Hamburg
  • Deutsch-Japanische Gesellschaft, Frankfurt a.M.
  • Deutsch-Japanische Juristenvereinigung, Hamburg
  • Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis, Düsseldorf
  • Förderverein Forschungszentrum Informatik, Karlsruhe (Mitglied des Vorstands)
  • Gesellschaft für Rechtsvergleichung, Freiburg
  • Zivilrechtslehrervereinigung

Veröffentlichungen

Kommentierungen

  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: §§ 1204-1272 BGB (Pfandrecht) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 200 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: §§ 33-54 LuftVG (Dritthaftung des Luftfahrzeughalters, Haftung des Luftfrachtführers) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 110 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: Art. 46b, 46c EGBGB (Durchführung der Rom I-VO) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 30 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR Handels- und Gesellschaftsrecht, hrsg. v. Henssler u.a.: Montrealer Übereinkommen (Beförderung im internationalen Luftverkehr) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 520 S.
  • Beck´scher Online-Kommentar BGB, hrsg. v. Hau/Poseck: §§ 12, 823-840 BGB (Deliktsrecht) und Produkthaftungsgesetz – vierteljährlich aktualisiert, ca. 800 S.
  • Heymann, Handelsgesetzbuch, hrsg. von Horn u.a., Band 1, 3. Auflage 2019: §§ 1-37a HGB (Kaufmann, Handelsregister, Firma), 431 S.

Monographien

  • Allgemeiner Teil des BGB – Eine Einführung mit Fällen, 3. Auflage Heidelberg (C.F. Müller) 2015, XI, 127 S.
  • Schuldrecht Allgemeiner Teil – Eine Einführung mit Fällen, 3. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2015, XX, 306 S.
  • Schuldrecht Besonderer Teil – Eine Einführung mit Fällen, 2. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2016, XXV, 408 S.
  • Gesellschaftsrecht – Eine Einführung mit Fällen, 2. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2016, XVIII, 301 S.
  • Die Fusion von Bürgschaft und Garantie – Eine Neusystematisierung aus rechtsvergleichender Perspektive, Tübingen (Mohr Siebeck) 2010, XXII, 548 S. (Habilitationsschrift)
  • Die Dimension des Unternehmens – Ein Kapitel der deutschen und japanischen Rechtsgeschichte, Tübingen (Mohr Siebeck) 2003, XIV, 403 S. (Dissertation)

Mitautorschaften

  • Beck’sches Formularbuch – Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht, 15. Auflage 2026, hrsg. v. Gebele/Scholz: IT-Recht, ca. 133 S.
  • Die KI-Verordnung in der Praxis (mit Julia Straburzynski), 2025, XXV, 169 S.
  • COVID-19 – Rechtsfragen zur Corona-Krise, 3. Auflage 2021, hrsg. v. Schmidt: Deliktsrecht, ca. 30 Seiten
  • Einführung in das japanische Recht, hrsg. v. Kaspar/Schön: Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzungen, 2018, S. 63-80
  • Laws of Korea, 2nd Annotated Edition 2015, hrsg. v. US-Korea Law Foundation: Co-Editor Civil and Commercial Law, ca. 30 S.

 

Aufsätze (Auswahl)

  • IT-Vertragsrecht: Teil 6 – Unterlizenzierung fremder Standardsoftware (Reselling), MMR 2025, S. 689-695
  • IT-Vertragsrecht: Teil 5 – Cloud-Computing (SaaS, PaaS, IaaS), MMR 2025, S. 19-26
  • IT-Vertragsrecht: Teil 4 – Miete und Kauf von Standardsoftware, MMR 2024, S. 760-769
  • IT-Vertragsrecht: Teil 3 – Software-Entwicklungsvertrag (agile Methode), MMR 2024, S. 474-481
  • IT-Vertragsrecht: Teil 2 – Software-Entwicklungsvertrag (Wasserfall-Methode), MMR 2024, S. 384-390
  • IT-Vertragsrecht: Teil 1 – Grundlagen und Allgemeiner Teil, MMR 2024, S. 4-21
  • Verkehrssicherungspflichten (II) – Ausgewählte Tatbestände, JA 2019, S. 1-8
  • Das neue Pauschalreiserecht, JA 2018, S. 561-568
  • Verkehrssicherungspflichten (I) – Systematik und wesentliche Fallgruppen, JA 2017, S. 721-728
  • Schadensrecht – Systematik und aktuelle Rechtsprechung, JA 2015, S. 801-808
  • Collateral Damage – Produkthaftungsansprüche koreanischer Soldaten gegen US-amerikanische „Agent Orange“-Hersteller, RIW 2015, S. 169-179; gekürzte Fassung erschienen unter dem Titel: „Die Folgen von Agent Orange“ in FAZ vom 28.4.2015, im Internet unter http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/vietnamkrieg-die-folgen-von-agent-orange-13562135.html
  • Wesentliche Vertragsverletzung sowie Aufrechnung nach CISG-Maßstäben, NJW 2015, S. 830-833
  • Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in §§ 312 ff. BGB – Eine systematische Darstellung für Studium und Examen, JA 2014, S. 721-730 (Teil 1) und S. 801-808 (Teil 2)
  • Neues Verbraucherrecht im BGB – Anwendungsbereich, Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Außergeschäftsraum- und Fernabsatzverträgen seit dem 13. 6. 2014, ZIP 2014, S. 1569-1575
  • Verschuldensvermutung bei der Amtshaftung – Aufsichtspflicht von Kindergartenpersonal, NJW 2013, S. 1201-1203
  • Drittwirkung von BSE-Testpflichten – Amtshaftung für fehlerhafte Freigabe von nicht auf BSE getesteter Ware, NJW 2013, S. 571-573
  • Safeguarding Public Interest in Companies through Corporate Social Responsibility?, KSzW (Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht) 2013, S. 106-112
  • Haftung für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung in Japan, RIW 2013, S. 44-54
  • Die Pflicht des Verkäufers zur Ersatzlieferung in den sog. „Einbaufällen“ – zugleich Besprechung von EuGH, Urt. v. 16.6.2011 – Rs C-65/09, C-87/09, ZIP 2011, S. 1493-1501
  • Die Kündigung von „Internet-System-Verträgen“ gem. § 649 BGB, ZGS 2011, S. 253‑259
  • Aktionärsrechte in der Hauptversammlung – quo vaditis?, AG 2011, S. 362-373
  • Abschied vom Gegensatz von Werk- und Dienstvertrag?, ZGS 2010, S. 460-466
  • Problematische Bürgschaftsverpflichtungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, WM 2010, S. 1677-1684
  • Internationale Corporate Governance Kodizes – insbesondere das Problem der Mehrstimmrechtsaktien, in: Assmann u.a. (Hrsg.), Markt und Staat in einer globalisierten Wirtschaft, 2010, S. 203-225
  • Stellvertretung – Grundstruktur und neuere Entwicklungen, JURA 2010, S. 351-358
  • Der Schwarze Ritter – § 826 BGB im Gesellschaftsrecht, AcP 2009, S. 399-444
  • From information overflow to incapacitation – Comparing German and Japanese consumer protection, Zeitschrift für Japanisches Recht Nr. 27 (2009), S. 169-181
  • Shingi seijitsu no gensoku – Das Prinzip von Treu und Glauben im japanischen Schuldrecht, RabelsZ 2009, S. 78-99
  • Soziale Verantwortung von Unternehmen rechtlich reguliert – Corporate Social Responsibility (CSR) auf dem Prüfstand, RIW 2008, S. 833-840 
  • Europäische Corporate Governance – Tatsächliche Konvergenz der neuen Kodizes?, ZIP 2006, S. 162-171
  • Der Einwendungsduschgriff – Humor im Recht, JURA 2005, S. 314-319
  • Mittelstandsförderung auf Europäisch – Neue Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zum 1. 1. 2005, EWS 2005, S. 4-8

Lehrveranstaltungen

International School of Management, Standort Stuttgart (seit 2022)
  • Konzeption und Betreuung des Grundlagen-Pflichtmoduls „Law and Ethics“ im Rahmen des Masterstudiengangs
Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe, Lehrauftrag Studiengang BWL/Bank (2020-2021)
  • Vorlesungen: Bürgerliches Recht I & II
Universität Heidelberg, Professur Exzellenzcluster „Asia and Europe“ (2014-2018)
  • Vorlesungen: Introduction to East Asian Law I & II (mehrfach)
  • Seminare (u.a.):
    – Legal Consequences of Modern Technology
    – Law in Political Context
    – Treaties between East and West
    – Foundations of East Asian Law
    – Responsibility for Human Action – Legal Liability as Driving Factor in Modern Societies
Universität Heidelberg, Lehrauftrag Juristische Fakultät (2013-2016)
  • Vorlesungen: Einführung in Ostasiatische Rechtsordnungen I & II (mehrfach)
Universität Frankfurt a.M., Entlastungsprofessur Juristische Fakultät (2011-2013)
  • Vorlesungen (u.a.):
    – BGB AT
    – Schuldrecht AT (mehrfach)
    – Vertragliche Schuldverhältnisse
    – Bereicherungsrecht
    – Gesellschaftsrecht
  • Seminare u.a. zum Gesellschafts-, Medizin- und Technikrecht

Gut zu wissen

Assistenz
Jennifer Moore

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Neu erschienen: Die KI-Verordnung in der Praxis!

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