Dr. Oliver Klein

Meine Spezialgebiete

Wirtschaftsstrafrecht

Mehr über mich

Die Einkommensteuer ist die Dauerstrafe für regelmäßiges Arbeiten.

Es ist völlig legitim, wenn Staaten von ihren Bürgern Steuern erheben. Die Schaffung und Unterhaltung eines freien, rechtsstaatlichen und wirtschaftlich prosperierenden Umfeldes bedarf finanzieller Mittel.

Inzwischen sind die Staatsbudgets in den meisten europäischen Staaten aber über ein gesundes Maß angestiegen. Außerdem ist das Steuerrecht extrem komplex. Unter rechtsstaatlichen Aspekten ist es sehr bedenklich, dass nur noch Experten die gesetzlichen Vorgaben durchblicken können. Diese Unsicherheit und die exzessive Abgabenlast treffen vor allem diejenigen, die Arbeitsplätze schaffen und besonders zur Wertschöpfung beitragen.

Unternehmer sind das Rückgrat des Wohlstandes aller Bürger. Deswegen sollten sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und in angemessenem Umfang die Früchte ihrer Arbeit behalten und genießen dürfen. Wir unterstützen Sie dabei. Wir helfen Ihnen, Ihre bürokratischen Aufgaben im Rechnungswesen und im Steuerrecht zu erfüllen. Und wir wirken dabei mit, Ihre Steuerlast zu minimieren.

Werdegang

Ich absolvierte Studien der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Betriebswirtschaftslehre in Wien und promovierte zum Thema „Die Korrektur von Steuerverwaltungsakten“ in Heidelberg.

Insgesamt zwölf Jahre war ich bei zweien der Marktführer im Bereich steuerrechtlicher Beratung, KPMG und pwc, tätig; davon drei Jahre in Saudi-Arabien.

Ich bin Lehrbeauftragter des Institutes for Law and Finance der Goethe-Universität zu Frankfurt am Main, wo ich in einem englischsprachigen Masterkurs Steuerrecht lehre.

Lehraufträge

Lehrbeauftragter des Institutes for Law and Finance der Goethe-Universität zu Frankfurt am Main

Gut zu wissen

05.07.2024
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte bei der Bergdorfmeile

I   News
31.07.2022
Bartsch Rechtsanwälte bei der Bergdorfmeile

Sabine Przerwok

Meine Spezialgebiete

Baurecht

Die Bau- & Immobilienbranche ist Stabilitätsanker und Wachstumsmotor der deutschen Volkswirtschaft. Zugleich erfüllt sie eine essenzielle gesamtgesellschaftliche Funktion: Sie schafft ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld. Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine besonders hohe Zahl an rechtlichen Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Building Smart

Bauen ist technisch komplex. Gleichzeitig soll es nachhaltig sein. Die gesetzten Termin- und Budgetziele sollen eingehalten werden. Aktuell enden Bauprojekte zu häufig in Nachtrags- oder Mängelstreitigkeiten und keines der gesetzten Ziele wird erreicht. Zugleich wird die Welt digitaler. Ein Umdenken ist deshalb notwendig. Smartes Bauen ist angesagt und die dafür benötigten – rechtlichen -Werkzeuge stellen wir bereit.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über Ausführung und Vertrieb bis zur Verwertung.

Planung & Projektsteuerung

Technisch anspruchsvolle Projekte benötigen eine professionelle Planung und Umsetzung. Für solche Projekte optimale rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und solche Projekte erfolgreich begleiten zu können, setzt in hohem Maße Verständnis für gegebene technische und wirtschaftliche Zusammenhänge voraus. Wir nehmen für uns in Anspruch, etwas davon zu verstehen, was Sie in Bezug auf Ihre Projekte bewegt. Deswegen stehen wir Ihnen bestmöglich zur Seite.

Vergaberecht

Als Fachanwälte für Vergaberecht unterstützen wir unsere Mandanten umfassend bei allen Rechtsfragen in Zusammenhang mit Ausschreibungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Wir unterstützen die öffentliche Hand und andere Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren. Als Anwälte für Vergaberecht unterstützen wir außerdem Unternehmen, die sich als Bieter um öffentliche Aufträge bewerben und sorgen gegebenenfalls für effektiven Rechtsschutz – nicht nur im Nachprüfungsverfahren.

Mehr über mich

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Begleitung komplexer Bauvorhaben und europaweiter Vergabeverfahren. Ich berate (öffentliche) Auftraggeber, Investoren, Architekten und Ingenieure sowie Unternehmen projektbegleitend und nötigenfalls auch vor Gericht oder den Vergabekammern. Besondere Expertise habe beim nachhaltigen Planen und Bauen, sog. Green Contracts. Daneben habe ich jahrelange Erfahrung in der Vergabe von IT- und Bauleistungen, insbesondere auch im medizinischen Bereich.

Professionelle Vertragsgestaltung verbunden mit einem Gespür für mögliche Entwicklungen ermöglicht genau das: Das Risiko kostenintensiver und zeitraubender Auseinandersetzungen lässt sich durch eine vorausschauende Beratung deutlich reduzieren.

Vorausschauend zu beraten ist meine Stärke, und das nutze ich zum Vorteil meiner Mandanten. Denn auch in rechtlichen Auseinandersetzungen ist im Vorteil, wer vorausschauend agiert und nicht reflexartig reagiert.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg und Uppsala (Schweden) studiert. Nach meinem Referendariat in Baden-Baden mit Stationen in einer international tätigen Anwaltssozietät in Stuttgart im Bereich Öffentliches Recht / Immobilienrecht und bei der Deutschen Botschaft in Kopenhagen begann ich 2012 direkt bei Bartsch. Seit 2017 bin ich Partnerin der Kanzlei.

Ich bin Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht und habe den Fachanwaltslehrgang für Verwaltungsrecht erfolgreich abgeschlossen.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.

  • Institut für Baurecht Freiburg

Lehrtätigkeiten

  • Fachanwaltsfortbildung Bau- und Architektenrecht und Verwaltungsrecht, SiS Schwetzingen

  • Hochschule Karlsruhe, öffentliches Wirtschaftsrecht

Veröffentlichungen

  • Stoltefuß/Przerwok, Baurecht für Bauunternehmen, PraxisWissen Baurecht, Juli 2024

  • Vergaberechtsreform 2016: Neue Regeln bei öffentlichen Aufträgen (IHK – Magazin Karlsruhe 2016, 3/2016, 37f)

Gut zu wissen

06.10.–
08.10.
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte wieder auf der Expo Real in München

19.03.2025
  I   Veranstaltung
Vortrag von Sabine Przerwok beim Karlsruher Sachverständigenforum 2025 am 19.03.2025

Julien Sweeting, LL.M. (London)

Meine Spezialgebiete

Britische und internationale Fusionen und Investitionen

Unser Angebot im Bereich des britischen Gesellschaftsrechts umfasst umfangreiche Erfahrungen bei der Abwicklung von Transaktionen im Vereinigten Königreich und in Übersee in einer Vielzahl von Branchen und erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus von der Gründung bis zum Ausstieg. Wenn Sie ein anderes Unternehmen erwerben oder in ein anderes Unternehmen investieren möchten oder einen Ausstieg in Erwägung ziehen, ist es wichtig, die Details von Anfang an richtig zu regeln, um eine reibungslose Transaktion zu gewährleisten, die Kosten niedrig zu halten und so viel Wert wie möglich aus Ihrem Geschäft zu ziehen. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung im Vereinigten Königreich und auf internationaler Ebene im Bereich Fusionen und Übernahmen sowie einer beneidenswerten Erfolgsbilanz beim Abschluss von Transaktionen aller Größenordnungen in verschiedenen Branchen sind wir eine solide erste Anlaufstelle für Ihren rechtlichen Bedarf.

 

Zu den jüngsten Highlights gehören:

  • Beratung eines Family Office bei einer Reihe von strategischen Minderheitsbeteiligungen an britischen und EU-Unternehmen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie
  • Vertretung eines mittelständischen Schweizer Pharmaunternehmens beim Erwerb verschiedener Markenrechte für den deutschen und österreichischen Markt von einem großen britischen Pharmakonzern
  • Beratung eines großen US-Mischkonzerns bei einer strategischen Akquisition in Deutschland im Bereich der Lebensmittelverpackungsindustrie

Englisches Wirtschaftsrecht

Handelsverträge sind unser „Brot und Butter“-Angebot. Wir befassen uns täglich mit einer Vielzahl von Verträgen und sind Experten in der Beratung zu allen Arten von Handelsverträgen, die dem englischen Recht unterliegen, einschließlich:

  • Produktions- und Liefervereinbarungen
  • Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen für geistiges Eigentum
  • Entwicklungs- und Partnerschaftsvereinbarungen
  • Standard-Geschäftsbedingungen
  • IT-Verträge, einschließlich Softwareentwicklung und -lizenzierung
  • Modalitäten der Datenverarbeitung

 

Wir befassen uns auch mit vertraglichen und kommerziellen Streitigkeiten und bemühen uns um wirksame Rechts- und Verhandlungslösungen, um diese beizulegen. Sollte ein Rechtsstreit erforderlich sein, arbeiten wir mit erfahrenen Anwälten und anderen Experten für Rechtsstreitigkeiten im Vereinigten Königreich zusammen, um die laufenden Streitigkeiten auf kosteneffiziente Weise für Sie zu lösen.

 

Wir unterstützen auch umfassend bei der Vergabe von US-Geschäftsverträgen und haben mehrere Dienstleistungsverträge mit großen US-Unternehmen ausgehandelt. Wenn spezifische US-Rechtsberatung erforderlich ist, verfügen wir über ein großes Netzwerk von US-Anwälten, die uns bei Bedarf unterstützen können.

 

Da wir seit zehn Jahren in der Industrie tätig sind, kombinieren wir anspruchsvolle Beratung mit kaufmännischem Scharfsinn, den wir im Laufe der Jahre in dieser Branche entwickelt haben. Wir beraten Sie maßgeschneidert und „auf den Punkt“, damit Sie Ihr Unternehmen kosteneffizient und zeitnah ausbauen können.

Pharmarecht

Zusätzlich zu unserem Fachwissen im Bereich Handelsverträge (siehe Englisches Handelsrecht) verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen im britischen Pharmasektor. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite über Biowissenschaften.

UK Arbeitsrecht

Wir verfügen über umfassendes Fachwissen bei der Entwicklung von Beschäftigungslösungen für Ihre Belegschaft. Das britische Arbeitsrecht ist komplex und ändert sich häufig. Daher ist es wichtig, die Details richtig zu regeln und so früh wie möglich eine angemessene Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

 

Wir können Sie auf folgende Weise unterstützen:

 

  • Beratung über den Status von Arbeitnehmern und unabhängigen Auftragnehmern
  • Verhandlung von Arbeits- und Beratungsverträgen
  • Beschäftigungspolitik, Verfahren und Personalhandbücher
  • Aktienoptionspläne (tatsächlich oder virtuell)
  • Bearbeitung alltäglicher HR-Anfragen
  • Unternehmensumstrukturierungen und Entlassungen
  • Verwaltung von Entlassungen und Aushandlung von Vergleichsvereinbarungen
  • Einwanderungsrecht, Sponsorlizenzen und Visarouten
  • Alle anderen Anfragen zum Personalwesen und zum Arbeitsrecht

Auslandsinvestitionen in Deutschland

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Ihre Auslandsinvestitionen in Deutschland und bieten eine effektive Schnittstelle zu lokalen Anwälten und Steuerspezialisten.

Mehr über mich

Als Unternehmens- und Wirtschaftsanwalt mit über 20 Jahren Beratungserfahrung in Kanzleien und Unternehmen sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland, sowie umfangreicher Erfahrung in der rechtlichen Begleitung von Investitionen und Transaktionen in aufstrebenden Märkten, insbesondere im Nahen Osten, erkenne und erfülle ich die kommerziellen Bedürfnisse meiner Mandanten schnell. Dabei behalte ich stets im Blick, das Wachstumspotenzial der Unternehmen und der angebotenen Produkte, sowohl national als auch international, voll auszuschöpfen. Durch die Implementierung maßgeschneiderter, kohärenter und effizienter Strukturen und Verträge sowie mit hoher Kompetenz in der Projektdurchführung unterstütze ich meine Mandanten auf ihrem Weg zum Erfolg.

Werdegang

Ich bin Julien Sweeting und bin in Frankreich und Großbritannien aufgewachsen. Mein Jurastudium absolvierte ich am University College London (UCL), wo ich auch meine praktische juristische Ausbildung in London abschloss. In der ersten Hälfte meiner beruflichen Laufbahn arbeitete ich in US-amerikanischen Großkanzleien in London.

Nach einigen Jahren der Beratung von Biotech-Firmen in Cambridge, UK, verlegte ich meinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland. Hier war ich acht Jahre lang als Legal Director für ein großes Pharmaunternehmen mit Hauptsitz in Deutschland tätig. In dieser Funktion betreute ich die Geschäfte in Deutschland, Großbritannien, den USA, dem Nahen Osten und dem Wirtschaftsraum Asien-Pazifik.

Meine berufliche Expertise umfasst auch eine dreijährige Tätigkeit im Nahen Osten, insbesondere in Saudi-Arabien, wo ich mich auf Investitionen und Transaktionen spezialisierte. In den letzten fünf Jahren habe ich umfassend zu globalen M&A-Transaktionen mit einem Gesamtwert von über 2 Mrd. EUR beraten. Dabei liegt ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf der Beratung von Unternehmen, die in Schwellenländern (MENA/APAC) investieren und dort Partnerschaften eingehen möchten. Ich stehe zudem Unternehmen bei der Internationalisierung ihrer Geschäftstätigkeiten, einschließlich in den USA und Großbritannien, sowie im Risiko- und Haftungsmanagement zur Seite.

Fließend in Englisch und Französisch, habe ich Freude daran, meine Deutschkenntnisse kontinuierlich zu verbessern.

Ausbildung

  • University College London (LLB, LLM)
  • Université de Paris (Assas-Pantheon)

Gut zu wissen

I   News
10.12.2024
Bartsch Rechtsanwälte beraten bei grenzüberschreitender Transaktion

Daniel Scharpf

Meine Spezialgebiete

Erbrecht

Eine durchdachte Nachlassplanung gewährleistet, dass Ihre Wünsche respektiert und Streit vermieden wird. Sowohl bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge als auch bei der Abwicklung eines Erbfalls berücksichtigen wir nicht nur rechtliche Fragen und wirtschaftliche Interessen, sondern auch die zwischenmenschliche Komponente.

Unternehmensnachfolge

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, insbesondere in inhabergeführten Betrieben, ist oft eine komplexe Herausforderung. Sie erfordert nicht nur rechtliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz, sondern auch Einfühlungsvermögen. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Nachfolgekonzepts, um Ihre unternehmerische Lebensleistung zu erhalten und sicher in neue Hände zu geben.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht bildet das Fundament Ihres Unternehmens. Ich begleite Sie bei der Gründung, Organisationsstruktur, Umstrukturierung und Auflösung Ihres Unternehmens. Ebenso stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es zu Konflikten mit Mitgesellschaftern oder der Geschäftsführung kommt.

Handelsrecht

Unternehmer und Kaufleute sind im Rechtsverkehr anderen Regularien als Privatpersonen unterworfen. Diese Unterschiede sind sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch in Konfliktsituationen mit Geschäftspartnern zu berücksichtigen, um Ihren geschäftlichen Erfolg zu sichern.

Stiftungsrecht

Gerade bei größeren Vermögen stellt die Errichtung einer Stiftung eine zu überlegende Option der Vermögensanlage und -nachfolge dar. Bei Fragen im Stiftungsrecht begleite und unterstütze ich insbesondere Stifter und Stiftungsorgane bei der rechtssicheren Errichtung und Verwaltung ihrer Stiftung. Für eine Steueroptimierung arbeiten wir im Stiftungsrecht bei Bedarf eng mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.

Mehr über mich

Unsere Aufgabe ist die bestmögliche Unterstützung unserer Mandantinnen und Mandanten in herausfordernden Lebenslagen. Diese Aufgabe erfüllen wir mit hervorragender fachlicher Expertise, dem nötigen Einfühlungsvermögen und der erforderlichen Durchsetzungsstärke.

Ich unterstütze unsere Mandantinnen und Mandanten bei ihrer Vorsorge- und Nachfolgeplanung, sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Nach Eintritt des Erbfalls helfe ich den Hinterbliebenen, sinnvolle Lösungen zu finden und ihre rechtlichen Interessen, nötigenfalls auch gerichtlich, durchzusetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Unternehmern in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Gesellschafterstreitigkeiten.

Daniel Scharpf persönlich

Ich bin in Villingen im Schwarzwald aufgewachsen. In meiner Freizeit erkunde ich gerne die Umgebung von Karlsruhe und genieße ausgedehnte Wanderungen in der Natur, besonders in der Pfalz und im Nordschwarzwald.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Unternehmensorganisation und -finanzierung studiert. Mein Referendariat habe ich am Landgericht Karlsruhe absolviert. Bereits während meines Referendariats habe ich Bartsch Rechtsanwälte als wissenschaftlicher Mitarbeiter unterstützt. Seit 2020 arbeite ich als Rechtsanwalt in der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • Referendariat am Landgericht Karlsruhe

Gut zu wissen

22.10.2025
  I   Veranstaltung
bartsch Expertenforum Unternehmens- und Vermögensnachfolge

21.10.2025
  I   Veranstaltung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Dr. habil. Christian Förster

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Transport & Logistik

Transport & Logistik umfasst die effiziente Planung, Organisation und Durchführung von Waren- und Gütertransporten sowie die Verwaltung von Lager- und Distributionsprozessen, um den reibungslosen Ablauf der Lieferkette sicherzustellen. Wir unterstützen Sie dabei von rechtlicher Seite indem wir für Sie Verträge prüfen, ausgestalten und verhandeln, Haftungsrisiken erkennen helfen und etwaige Schadensfälle abwickeln.

Mehr über mich

In mehr als zwei Jahrzehnten universitärer Tätigkeit habe ich gelernt, einem Rechtsproblem erst auf den Grund zu gehen, bevor man sein Ergebnis präsentiert. Zum einen nämlich steckt der Teufel im Detail, zum anderen lässt sich überzeugend nur erklären, was man selbst verstanden hat.

Meinen Mandanten höre ich daher zunächst einmal zu, um zu erfahren, wo sie der Schuh drückt und was ihr Ziel ist. Meine wesentliche Aufgabe besteht dann darin, ihnen Rechts-Wege dorthin zu bahnen. Dies wiederum bedeutet, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen zu analysieren und dem Mandanten verständlich zu machen. Danach kann man gemeinsam entscheiden, welche tatsächlich die beste Lösung ist.

Werdegang

Ich studierte [von 1992 bis 1997] Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Beeindruckt von der Wahlstation in Tokyo am Ende des Referendariats begann ich [1999] parallel zu meinem Dissertationsvorhaben das Studium der Japanologie in Tübingen und Kyoto. Ich promovierte [2002] zu dem gesellschaftsrechtlichen Thema: „Die Dimension des Unternehmens: Ein Kapitel der deutschen und japanischen Rechtsgeschichte“.

Anschließend blieb ich als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Tübingen und wurde dort mit der Arbeit: „Die Fusion der Personalsicherheiten – Eine Neusystematisierung von Bürgschaft und Garantie aus rechtsvergleichender Perspektive“ [2009] habilitiert. Ich erhielt die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung.

Es folgten Lehrstuhlvertretungen bzw. befristete Professuren in Bonn, Dresden, Frankfurt a.M. und Freiburg. Nach einem ersten kurzen Ausflug in die Anwaltschaft erhielt ich [2014] einen Ruf an die Universität Heidelberg auf eine Professur für „Transcultural Studies (Social Sciences)“ am Exzellenzcluster „Asia and Europe“, die ich bis zum Auslaufen des Clusters [Ende 2018] innehatte.

Seit Januar 2019 bin ich Partner bei Bartsch Rechtsanwälte.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik, Frankfurt a.M.
  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht, Hamburg
  • Deutsch-Japanische Gesellschaft, Frankfurt a.M.
  • Deutsch-Japanische Juristenvereinigung, Hamburg
  • Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis, Düsseldorf
  • Förderverein Forschungszentrum Informatik, Karlsruhe (Mitglied des Vorstands)
  • Gesellschaft für Rechtsvergleichung, Freiburg
  • Zivilrechtslehrervereinigung

Veröffentlichungen

Kommentierungen

  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: §§ 1204-1272 BGB (Pfandrecht) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 200 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: §§ 33-54 LuftVG (Dritthaftung des Luftfahrzeughalters, Haftung des Luftfrachtführers) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 110 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: Art. 46b, 46c EGBGB (Durchführung der Rom I-VO) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 30 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR Handels- und Gesellschaftsrecht, hrsg. v. Henssler u.a.: Montrealer Übereinkommen (Beförderung im internationalen Luftverkehr) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 520 S.
  • Beck´scher Online-Kommentar BGB, hrsg. v. Hau/Poseck: §§ 12, 823-840 BGB (Deliktsrecht) und Produkthaftungsgesetz – vierteljährlich aktualisiert, ca. 800 S.
  • Heymann, Handelsgesetzbuch, hrsg. von Horn u.a., Band 1, 3. Auflage 2019: §§ 1-37a HGB (Kaufmann, Handelsregister, Firma), 431 S.

Monographien

  • Allgemeiner Teil des BGB – Eine Einführung mit Fällen, 3. Auflage Heidelberg (C.F. Müller) 2015, XI, 127 S.
  • Schuldrecht Allgemeiner Teil – Eine Einführung mit Fällen, 3. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2015, XX, 306 S.
  • Schuldrecht Besonderer Teil – Eine Einführung mit Fällen, 2. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2016, XXV, 408 S.
  • Gesellschaftsrecht – Eine Einführung mit Fällen, 2. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2016, XVIII, 301 S.
  • Die Fusion von Bürgschaft und Garantie – Eine Neusystematisierung aus rechtsvergleichender Perspektive, Tübingen (Mohr Siebeck) 2010, XXII, 548 S. (Habilitationsschrift)
  • Die Dimension des Unternehmens – Ein Kapitel der deutschen und japanischen Rechtsgeschichte, Tübingen (Mohr Siebeck) 2003, XIV, 403 S. (Dissertation)

Mitautorschaften

  • COVID-19 – Rechtsfragen zur Corona-Krise, 3. Auflage 2021, hrsg. v. Schmidt: Deliktsrecht, ca. 30 Seiten
  • Einführung in das japanische Recht, hrsg. v. Kaspar/Schön: Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzungen, 2018, S. 63-80
  • Laws of Korea, 2nd Annotated Edition 2015, hrsg. v. US-Korea Law Foundation: Co-Editor Civil and Commercial Law, ca. 30 S.

 

Aufsätze (Auswahl)

  • IT-Vertragsrecht: Teil 2 – Software-Entwicklungsvertrag (Wasserfall-Methode), MMR 2024, S. 384-390
  • IT-Vertragsrecht: Teil 1 – Grundlagen und Allgemeiner Teil, MMR 2024, S. 4-21
  • Verkehrssicherungspflichten (II) – Ausgewählte Tatbestände, JA 2019, S. 1-8
  • Das neue Pauschalreiserecht, JA 2018, S. 561-568
  • Verkehrssicherungspflichten (I) – Systematik und wesentliche Fallgruppen, JA 2017, S. 721-728
  • Schadensrecht – Systematik und aktuelle Rechtsprechung, JA 2015, S. 801-808
  • Collateral Damage – Produkthaftungsansprüche koreanischer Soldaten gegen US-amerikanische „Agent Orange“-Hersteller, RIW 2015, S. 169-179; gekürzte Fassung erschienen unter dem Titel: „Die Folgen von Agent Orange“ in FAZ vom 28.4.2015, im Internet unter http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/vietnamkrieg-die-folgen-von-agent-orange-13562135.html
  • Wesentliche Vertragsverletzung sowie Aufrechnung nach CISG-Maßstäben, NJW 2015, S. 830-833
  • Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in §§ 312 ff. BGB – Eine systematische Darstellung für Studium und Examen, JA 2014, S. 721-730 (Teil 1) und S. 801-808 (Teil 2)
  • Neues Verbraucherrecht im BGB – Anwendungsbereich, Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Außergeschäftsraum- und Fernabsatzverträgen seit dem 13. 6. 2014, ZIP 2014, S. 1569-1575
  • Verschuldensvermutung bei der Amtshaftung – Aufsichtspflicht von Kindergartenpersonal, NJW 2013, S. 1201-1203
  • Drittwirkung von BSE-Testpflichten – Amtshaftung für fehlerhafte Freigabe von nicht auf BSE getesteter Ware, NJW 2013, S. 571-573
  • Safeguarding Public Interest in Companies through Corporate Social Responsibility?, KSzW (Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht) 2013, S. 106-112
  • Haftung für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung in Japan, RIW 2013, S. 44-54
  • Die Pflicht des Verkäufers zur Ersatzlieferung in den sog. „Einbaufällen“ – zugleich Besprechung von EuGH, Urt. v. 16.6.2011 – Rs C-65/09, C-87/09, ZIP 2011, S. 1493-1501
  • Die Kündigung von „Internet-System-Verträgen“ gem. § 649 BGB, ZGS 2011, S. 253‑259
  • Aktionärsrechte in der Hauptversammlung – quo vaditis?, AG 2011, S. 362-373
  • Abschied vom Gegensatz von Werk- und Dienstvertrag?, ZGS 2010, S. 460-466
  • Problematische Bürgschaftsverpflichtungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, WM 2010, S. 1677-1684
  • Internationale Corporate Governance Kodizes – insbesondere das Problem der Mehrstimmrechtsaktien, in: Assmann u.a. (Hrsg.), Markt und Staat in einer globalisierten Wirtschaft, 2010, S. 203-225
  • Stellvertretung – Grundstruktur und neuere Entwicklungen, JURA 2010, S. 351-358
  • Der Schwarze Ritter – § 826 BGB im Gesellschaftsrecht, AcP 2009, S. 399-444
  • From information overflow to incapacitation – Comparing German and Japanese consumer protection, Zeitschrift für Japanisches Recht Nr. 27 (2009), S. 169-181
  • Shingi seijitsu no gensoku – Das Prinzip von Treu und Glauben im japanischen Schuldrecht, RabelsZ 2009, S. 78-99
  • Soziale Verantwortung von Unternehmen rechtlich reguliert – Corporate Social Responsibility (CSR) auf dem Prüfstand, RIW 2008, S. 833-840 
  • Europäische Corporate Governance – Tatsächliche Konvergenz der neuen Kodizes?, ZIP 2006, S. 162-171
  • Der Einwendungsduschgriff – Humor im Recht, JURA 2005, S. 314-319
  • Mittelstandsförderung auf Europäisch – Neue Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zum 1. 1. 2005, EWS 2005, S. 4-8

Lehrveranstaltungen

International School of Management, Standort Stuttgart (seit 2022)
  • Konzeption und Betreuung des Grundlagen-Pflichtmoduls „Law and Ethics“ im Rahmen des Masterstudiengangs

Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe, Lehrauftrag Studiengang BWL/Bank (2020-2021)
  • Vorlesungen: Bürgerliches Recht I & II

Universität Heidelberg, Professur Exzellenzcluster „Asia and Europe“ (2014-2018)
  • Vorlesungen: Introduction to East Asian Law I & II (mehrfach)
  • Seminare (u.a.):
    – Legal Consequences of Modern Technology
    – Law in Political Context
    – Treaties between East and West
    – Foundations of East Asian Law
    – Responsibility for Human Action – Legal Liability as Driving Factor in Modern Societies

Universität Heidelberg, Lehrauftrag Juristische Fakultät (2013-2016)
  • Vorlesungen: Einführung in Ostasiatische Rechtsordnungen I & II (mehrfach)

Universität Frankfurt a.M., Entlastungsprofessur Juristische Fakultät (2011-2013)
  • Vorlesungen (u.a.):
    – BGB AT
    – Schuldrecht AT (mehrfach)
    – Vertragliche Schuldverhältnisse
    – Bereicherungsrecht
    – Gesellschaftsrecht
  • Seminare u.a. zum Gesellschafts-, Medizin- und Technikrecht

Gut zu wissen

22.10.2025
  I   Veranstaltung
Neue EU-Verordnungen zu KI und Cybersicherheit

27.02.2025
  I   Veranstaltung
Wer zahlt die Zeche? Ein Lehrstück über Cyberrisiko & Cyberversicherung in vier Akten

I   News
12.11.2024
20. IT-Unternehmertag: Dr. Christian Förster spricht auf dem IT-Gipfeltreffen

I   News
24.10.2024
MMR 2024, S. 760 – IT-Vertragspraxis 4: Miete und Kauf von Standardsoftware

I   News
08.08.2024
Besteuerung von Graffiti-Kunst

Alexandra Steg

Meine Spezialgebiete

Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Compliance

Unternehmen, ihre Organe und Mitarbeiter haben eine Vielzahl teilweise komplexer Regeln zu kennen und zu beachten. Kommt es zu Verstößen, drohen nicht nur straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, sondern häufig auch Imageschäden und geschäftliche Einbußen. Sowohl Regelumfang, ihre Komplexität sowie die Höhe der Sanktionen steigen seit Jahren stetig. Zugleich verlieren Unternehmen Geld, weil sie aus übertriebener Vorsicht geschäftliche Chancen nicht nutzen. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen dabei, Risiken zu identifizieren und objektiv zu bewerten, ohne diese zu ignorieren oder übermäßig zu dramatisieren.

Arbeitsverträge und variable Vergütungssysteme

Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen gilt es, die für Ihr Unternehmen passenden Regelungen zu finden und diese Regelungen bei Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung anzupassen. Durch entsprechende Gestaltung von zusätzlichen variablen Vergütungssystemen können wir sicherstellen, dass Ihre unternehmerischen Interessen bei der Ausgestaltung und Umsetzung dieser Systeme sichergestellt werden. Wir unterstützen Sie bei allen anstehenden Aufgaben im Bereich der Arbeitsvertragsgestaltung und bei der Konzeption, Einführung, Umsetzung variabler Vergütungssysteme.

Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne

Betriebsräte sind in diverse Organisationsthemen einbeziehen, von Softwareeinführungen bis zu Personalmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen. Besondere Komplexität ergibt sich bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen, die oftmals einen Interessenausgleich und Sozialplan erfordern. Wir gestalten für Sie Betriebsvereinbarungen, verhandeln mit dem Betriebsrat und vertreten Ihr Unternehmen vor der Einigungsstelle.

Beratung und Vertretung von Kommunen

Wir beraten und vertreten Kommunen zu allen Fragen des TVöD und des TV-L: Von Fragen der korrekten Eingruppierung, Versetzung, im Kündigungsfall und bei Disziplinarverfahren.

Arbeitsrechtliche Begleitung von M&A-Projekten

Bei Betriebsschließungen oder -verlagerungen gestalten wir arbeitsrechtliche Strategien zur praktischen Umsetzung. In Fusionen und Transaktionen, ist eine sorgfältige Prüfung arbeitsrechtlicher Fragen, wie der Umgang mit Pensionssystemen oder der Mitbestimmung auf Betriebs- und Unternehmensebene beim Share und Asset-Deal entscheidend für einen erfolgreichen Transfer.

Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

Wir vertreten überwiegend Arbeitgeber sowie Geschäftsführer und Vorstände bei der Realisierung von Einzel- und Massenentlassungs­verfahren. Im Sinne eines professionellen Trennungs­managements begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen des Trennungsprozesses.

Mehr über mich

In der Beratung setze ich mit Weitblick Ihre Ansprüche durch und finde für Sie maßgeschneiderte Lösungen, sei es bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Unternehmensumstrukturierungen oder im Umgang zwischen Unternehmen und Betriebsrat. Hierbei ist es für mich essenziell, dass die gefundenen Lösungen nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis konkret umsetzbar sind.

Dabei muss man oftmals von gewohnten Strukturen und Denkweisen abweichen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Werdegang

Rechtswissenschaften studierte ich an der Universität Mannheim mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht .

Das Referendariat absolvierte ich am Landgericht Karlsruhe. Während dieser Zeit war ich beim Arbeitsgericht Karlsruhe tätig und habe auch Erfahrungen bei einer weltweit tätigen Wirtschaftskanzlei in Stuttgart gesammelt. Zusätzlich habe ich seit März 2017 für die Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte im Bereich Arbeitsrecht gearbeitet.

Seit August 2021 bin ich als Rechtsanwältin bei Bartsch Rechtsanwälte tätig und konzentriere mich dabei weiterhin auf das Arbeitsrecht.

Lehrtätigkeiten

  • Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe: Arbeitsrecht

Gut zu wissen

I   News
11.02.2025
Weitere Fachanwältin für Arbeitsrecht

09.04.2024
  I   Veranstaltung
Führungskräfte-in-house-Seminar für die CONITAS GmbH in Karlsruhe am 09.04.2024 zum Thema Individualarbeitsrecht (Alexandra Steg) und Betriebsverfassungsrecht (Dr. Reinhard Möller)

Dr. Alexander Hoff

Meine Spezialgebiete

Baurecht

Die Bau- und Immobilienbranche ist Stabilitätsanker und Wachstumsmotor der deutschen Volkswirtschaft. Zugleich erfüllt sie eine essenzielle gesamtgesellschaftliche Funktion: Sie schafft ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld und die notwendige Infrastruktur für ein Gemeinwesen. Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine Vielzahl rechtlicher Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über die Ausführung und den Vertrieb bis zur Verwertung.

Building smart

Bauen ist technisch komplex. Gleichzeitig soll es nachhaltig sein. Die gesetzten Termin- und Budgetziele sollen eingehalten werden. Aktuell enden Bauprojekte zu häufig in Nachtrags- oder Mängelstreitigkeiten und keines der gesetzten Ziele wird erreicht. Zugleich wird die Welt digitaler. Smartes Bauen ist angesagt und die dafür benötigten rechtlichen Werkzeuge stellen wir bereit.

Arbeitsrecht

Ich berate als Fachanwalt für Arbeitsrecht Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung unkompliziert Antworten geben und pragmatische Lösungen entwickeln.

Mehr über mich

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Begleitung komplexer Großbauvorhaben. Ich berate Bauherren, Investoren und Bauunternehmen baubegleitend und vertrete meine Mandanten nötigenfalls auch vor Gericht.
Dafür muss ein Anwalt verstehen, wovon er spricht, und die Fähigkeit besitzen, komplexe betriebswirtschaftliche, bautechnische oder zwischenmenschliche Sachverhalte korrekt und überzeugend darzustellen.
Ich verstehe meine Mandanten, ihr Geschäft und ihre Ziele. Optimal für meine Mandanten zu kommunizieren, ist für mich die Basis erstklassiger Rechtsberatung.

Werdegang

Dr. Alexander Hoff studierte Rechtswissenschaften in Freiburg i.Br. Er wurde an der Universität Potsdam promoviert.

Nach dem Referendariat in Freiburg i.Br. und London begann Dr. Alexander Hoff als Rechtsanwalt bei Bartsch und Partner. Er ist Gründungspartner von Bartsch Rechtsanwälte.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Baugerichtstag e.V. 
  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. 
  • Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren e.V. 
  • Leiter der Kompetenzgruppe Recht im Beraternetz der Stadt Karlsruhe 
  • IHK Arbeitskreis Immobilien und Standortentwicklung
  • Advoselect e.V.

Lehrtätigkeiten

Karlsruher Institut für Technologie:

  • Arbeitsrecht
  • Vertragsgestaltung 

Gut zu wissen

06.10.–
08.10.
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte wieder auf der Expo Real in München

23.10.2025
  I   Veranstaltung
Immobilientag 2025

Dr. Reinhard Möller

Meine Spezialgebiete

Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Compliance

Unternehmen, ihre Organe und Mitarbeiter haben eine Vielzahl teilweise komplexer Regeln zu kennen und zu beachten. Kommt es zu Verstößen, drohen nicht nur straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, sondern häufig auch Imageschäden und geschäftliche Einbußen. Sowohl Regelumfang, ihre Komplexität sowie die Höhe der Sanktionen steigen seit Jahren stetig. Zugleich verlieren Unternehmen Geld, weil sie aus übertriebener Vorsicht geschäftliche Chancen nicht nutzen. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen dabei, Risiken zu identifizieren und objektiv zu bewerten, ohne diese zu ignorieren oder übermäßig zu dramatisieren.

Baurecht

Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine besonders hohe Zahl an rechtlichen Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über Ausführung und Vertrieb bis zur Verwertung.

Mehr über mich

In meiner Arbeit als Rechtsanwalt steht die Erarbeitung von Lösungen im Vordergrund. Diese Lösungen müssen vor allem eines sein: umsetzbar und in jeder Hinsicht sinnvoll.

Die Lösung von Rechtsproblemen ist dabei immer auch eine Frage der Strategie – der eigenen (Unternehmens-)Strategie und einer juristischen Strategie. Wirtschaftliche und rechtliche Risiken gilt es zu vermeiden.

Ich unterstütze Sie mit der richtigen Beratungsstrategie dabei, Ihre rechtlichen Fragestellungen sinnvoll zu lösen, ohne dabei Ihre Strategie aus den Augen zu verlieren.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Canterbury (U.K.) und Freiburg studiert. Während meines Studiums war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht tätig. Nach meinem Abschluss war ich wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Gerhard Hohloch am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht der Universität Freiburg.

Meine Promotion zu dem haftungsrechtlichen Thema „Das Präventionsprinzip des Schadensrechts“ habe ich an der Universität Tübingen bei Prof. Dr. Gottfried Schiemann abgeschlossen. Während meines Referendariats habe ich bei Thiedmann & Edler in Chicago, II., einer Kanzlei, die auf die Beratung europäischer Mandanten in deren Muttersprache spezialisiert ist, gearbeitet.

Seit 2001 bin ich als Rechtsanwalt tätig. In meinen Spezialgebieten bin ich als Referent tätig und veröffentliche regelmäßig Aufsätze und Anmerkungen zu aktuellen Entscheidungen.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Baugerichtstag e.V.
  • Anwaltsverein Karlsruhe e.V. 
  • Deutscher Anwaltsverein – ARGE Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein

Lehrtätigkeiten

  • Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe: Zivilrecht 
  • Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen: Arbeitsrecht
  • Quadriga Akademie Berlin: Arbeitsrecht und Datenschutz

Gut zu wissen

16.10.2025
  I   Veranstaltung
3. Badischer Personalgipfel am 16.10.2025

10.09.2025
  I   Veranstaltung
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Florian Krug

Meine Spezialgebiete

Unternehmenskaufverträge

Der Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen ist, man ahnt es schon, erheblich komplexer als der eines Autos. Das gilt nicht nur dann, wenn eine börsennotierte Zielgesellschaft im Wege eines öffentlichen Angebots an die Aktionäre übernommen werden soll (Unternehmensübernahmen oder Takeover) oder eine Vielzahl von Kaufinteressenten im Rahmen einer Bieterverfahrens parallel angesprochen werden sollen. Auch der Verkauf und Kauf eines Mittelständlers ist für die Beteiligten ein anspruchsvolles Unterfangen. Sind sich die Kaufleute über die wesentlichen Eckdaten einer solchen Akquisition einig und sind diese in einer Absichtserklärung (auch Letter of Intent, Memorandum of Understanding oder Term Sheet genannt) oder einem indikativen Angebot des Kaufinteressenten festgehalten, wird das Unternehmen in einem sogenannten Due Diligence Prozess mithilfe externer Berater, bei nicht zu unterschätzender Bindung eigener personeller Ressourcen, auf Herz und Nieren überprüft. Erweisen sich die in der Absichtserklärung oder dem indikativen Angebot ausdrücklich oder implizit getroffenen Annahmen zur rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen etc. Verfasstheit des Zielunternehmens als belastbar? Parallel hierzu wird die Transaktion steuerlich und rechtlich (weiter) strukturiert. Sollen die Unternehmensanteile erworben werden (Share Deal) oder, z. B. bei einem Verkauf aus der Insolvenz (distressed M&A), nur die wesentlichen Vermögensgegenstände (Asset Deal))? Soll der Kaufpreis auf der Grundlage der letzten Bilanzzahlen festgezurrt sein (locked box) oder zunächst nur vorläufig geschätzt und nach Abschluss des Kaufvertrag auf Basis einer bei Vollzug der Transaktion aufzustellenden Stichtagsbilanz angepasst werden (closing accounts)? Auch der Kaufvertrag wird bereits parallel zur Due Diligence Prüfung entworfen und verhandelt, Dessen Ausgestaltung wird sich üblicherweise an im Markt etablierten Standards orientieren. Dennoch ist jeder Fall besonders und liegt der Teufel im Detail. Manche Risiken aus den im Kaufvertrag regelmäßig umfangreich enthaltenen Verkäufergarantien und Freistellungsverpflichtungen können – durchaus zum Vorteil beider Seiten – unter Umständen durch den Abschluss einer W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity Insurance) spürbar reduziert werden. Auch nach Abschluss (Signing) und Vollzug (Closing) eines Unternehmenskaufvertrags gilt es, neben den operativen auch rechtliche Aufgaben bei der Zusammenführung des erworbenen Unternehmens mit beim Käufer oder der Käufergruppe bereits vorhandenen Betrieben oder Betriebsteilen zu bewältigen (Post Merger Integration). Falls notwendig, unterstützen wir Sie zwar gerne bei der Beilegung von Streitigkeiten, die sich im Nachgang zwischen Verkäufer und Käufer ergeben können. Noch lieber aber ist es uns, wenn sich eine klare und vorausschauende Vertragsgestaltung bezahlt macht und Auseinandersetzungen von Vornherein vermeidet.

Umwandlungsrecht

Gestaltwandler gibt es nicht nur in der Fantasy Literatur. Auch Unternehmen können sich ein neues Rechtskleid überstreifen. Im Wege eines Formwechsels wird aus einer Personengesellschaft (z.B. einer Offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft) eine Kapitalgesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft oder GmbH) oder umgekehrt – und bleibt dabei im Kern dieselbe mit allen Rechten und Pflichten wie zuvor. Das Umwandlungsgesetz bietet aber auch verschiedene Möglichkeiten, wie ein Unternehmen sich seines gesamten Vermögens – oder bestimmter Teile davon – mit allen Rechten und Pflichten, ganz ohne Liquidation und ohne Zustimmung davon betroffener Arbeitnehmer und anderer Vertragspartner, entledigen und auf ein anderes Unternehmen übertragen kann (sogenannte – vollständige oder partielle – Gesamtrechtsnachfolge). Das kann im Wege der Verschmelzung des Vermögens auf einen anderen Rechtsträger erfolgen, der entweder bereits besteht (Verschmelzung zur Aufnahme) oder, sofern sich zwei Unternehmen zusammentun, um wie Phoenix aus der Asche in neuer Gestalt aufzusteigen, hierfür eigens geschaffen wird (Verschmelzung durch Neugründung). Der umgekehrte Weg ist die Spaltung, bei der ein Unternehmen entweder in zwei neue Rechtsträger aufgespalten wird (Aufspaltung klingt schmerzhaft und ja, der übertragende Rechtsträger geht dabei unter). Oder das Unternehmen bleibt bestehen und überträgt nur einen bestimmten Teil seines Vermögens auf einen anderen Rechtsträger, sei es im Wege der Abspaltung (dann erhalten die Anteilseigner des übertragenden Unternehmens Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger) oder der Ausgliederung (die Anteile am übertragenden Rechtsträger erhält in diesem Fall das übertragende Unternehmen selbst). Sollen nicht Anteile, sondern eine andere Gegenleistung gewährt werden, steht hierfür die sogenannte Vermögensübertragung zur Verfügung. Allen Umwandlungsmaßnahmen ist gemeinsam, dass sie Hand in Hand mit steuerlichen Beratern geplant und durchgeführt werden, mannigfaltige Formen und Fristen einzuhalten sind und auf berechtigte Interessen von Minderheitsgesellschaftern (Stichworte: Barabfindung und Spruchverfahren), Arbeitnehmern und sonstigen Vertragspartnern in gebotener Weise Rücksicht zu nehmen ist.

Gesellschaftsverträge

Der Gesellschaftsvertrag oder auch Satzung einer Gesellschaft ist das rechtliche Fundament einer jeder Gesellschaft. Hierin werden nicht nur die wesentlichen Grundlagen der Gesellschaft definiert, sondern bietet sich auch die Möglichkeit, mit individuellen Regelungen das Binnengefüge der Gesellschaft gegenüber dem gesetzlichen Standard anzupassen. Von der passgenauen Definition qualifizierter Mehrheiten für einzelne oder alle Beschlüsse über Verfügungsbeschränkungen und Vorkaufsrechte bis hin zu Kündigungs- und Einziehungsmöglichkeiten lassen sich in einem Gesellschaftsvertrag zahlreiche Stellschrauben vorsehen. Dabei hat ein belastbarer Gesellschaftsvertrag stets auch den möglichen Konfliktfall vor Augen, um den Gesellschaftern auch in diesen Fällen individuelle und sachgerechte Lösungsmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Gesellschaftervereinbarungen

Manche Absprachen zwischen einzelnen oder allen Gesellschaftern sollen nicht im Gesellschaftsvertrag fixiert und damit über das Handelsregister öffentlich einsehbar werden. Dennoch besteht häufig ein großes Bedürfnis, besondere Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern rechtssicher zu vereinbaren und hierzu unter anderem maßgeschneiderte Stimmbindungen und -pflichten, Mitverkaufsrechte und -pflichten (tag-along, drag-along) oder individuell ausgehandelte Vorzugsrechte in einer Gesellschaftervereinbarung (oder „shareholders agreement“) zu verankern.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

Gebürtig und im Herzen Schwabe, Karlsruher aus Überzeugung und Europäer im Geiste.

Ich lasse mich von meiner Familie und meinen Bienen erden, suche die Freiheit auf dem Fahrrad und finde neue Inspiration, sobald Musik erklingt.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität im schönen Studentenstädtchen Heidelberg studiert. Der Schwerpunktbereich Steuerrecht verschaffte mir dabei Einblick in die Herausforderungen und betriebswirtschaftlichen Denkweisen der Unternehmen. Mein Referendariat führte mich an das Landgericht Karlsruhe. In dieser Zeit konnte ich während zweier Auslandsstationen in einer Kanzlei in Porto (Portugal) den Horizont weiten und Freude an internationalen Sachverhalten gewinnen. Seit März 2020 berate und unterstütze ich Unternehmer und Unternehmen als Rechtsanwalt der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte PartG mbB, mit Schwerpunkt in den Fragen des Gesellschaftsrechts und Handelsrechts.

Lehrveranstaltungen

  • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden
  • Vorlesung: Wirtschafts- und Internetrecht (seit 2024)

Gut zu wissen

I   News
30.06.2025
Ein weiterer Pokal für unsere Kanzlei!

I   News
15.08.2024
5. Bartsch-Lauf Anfang August