Indexierungsklausel in Gewerberaummietvertrag: Rückwirkende Unwirksamkeit bei AGB-Verstoß

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. März 2026 (XII ZR 51/25) eine grundlegende Entscheidung zur Wirksamkeit von Indexierungsklauseln in Gewerberaummietverträgen getroffen. Er hat damit eine seit Jahren offen Frage geklärt und entschieden, dass AGB-Regelungen § 8 PrKG vorgehen.

 

Sachverhalt

Die Beklagte (Vermieterin) schloss am 28. August 2019 mit der Klägerin (Mieterin) einen Gewerberaummietvertrag über Flächen zum Betrieb einer Physiotherapiepraxis. Der Vertrag sah eine Mindestmietdauer von zehn Jahren ab dem 1. September 2019 vor.

In § 6 des Mietvertrags war folgende Wertsicherungsklausel enthalten (zusammengefasst):

„Die Miete bleibt für 24 Monate (bis 31.08.2021) fest. Danach ändert sich die Miete automatisch im gleichen Verhältnis wie der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gegenüber dem Stand Mai 2017. Die Änderung wird ab dem auf die Indexänderung folgenden Monat und nach schriftlicher Aufforderung durch den Vermieter wirksam. Ausgangswert: 100 % = 1.748,00 EUR (Nettokaltmiete).“

Der Klägerin wurden ab April 2022 Mietsteigerungen auf Basis dieser Klausel in Rechnung gestellt, denen sie zunächst nachkam. Später berief sie sich auf die Unwirksamkeit der Klausel und forderte die Rückzahlung der geleisteten Erhöhungsbeträge. Folgebeträge erbrachte sie nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Das Landgericht Düsseldorf gab der Klägerin recht und stellte die rückwirkende Unwirksamkeit der Klausel fest. Es verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung von 6.498,90 EUR nebst Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung der Beklagten zurück. Die Beklagte legte daraufhin Revision zum BGH ein.

 

Entscheidung des BGH

Der XII. Zivilsenat des BGH weißt die Revision der Beklagten zurück und bestätigte damit die Entscheidung des OLG Düsseldorf in vollem Umfang. Die Entscheidung beruht auf zwei tragenden Gründen:

  1. AGB-Kontrolle neben dem Preisklauselgesetz

Der BGH bestätigt das Oberlandesgericht darin, dass Indexierungsklauseln in Gewerberaummietverträgen, die als AGB formuliert sind, nicht nur den Anforderungen des PrKG genügen müssen, sondern zusätzlich der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen. Beide Regelungssysteme verfolgen unterschiedliche Ziele: Das PrKG dient dem Schutz der Geldwert- und Preisstabilität im öffentlichen Interesse, während die AGB-Kontrolle den individuellen Vertragspartner des Verwenders schützt. Diese Frage war bisher streitig und überwiegend wurde in der juristischen Literatur vertreten, dass § 8 PrKG Vorrang einzuräumen ist.

Die hier streitgegenständliche Klausel hält der AGB-Inhaltskontrolle aus zwei Gründen nicht stand:

  • Unangemessene Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB): Als Ausgangsbasis für die Indexierung wurde der VPI-Stand von Mai 2017 vereinbart, obwohl der Mietbeginn erst am 1. September 2019 lag. Die zwischen Mai 2017 und September 2019 eingetretene Inflation ging damit vollständig zulasten der Mieterin, obwohl diese im maßgeblichen Zeitraum noch keine Gegenleistung des Vermieters erhalten hatte.
  • Intransparenz (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB): Die Klausel enthielt einen inneren Widerspruch. Während Satz 1 eine automatische Mietänderung bei jeder Indexveränderung vorsah, bestimmte Satz 2, dass die Änderung erst nach schriftlicher Aufforderung des Vermieters wirksam wird. Dieser Widerspruch macht die Klausel intransparent.
  1. Rechtsfolge: Unwirksamkeit ex tunc statt ex nunc

Die zentrale und praktisch bedeutsamste Weichenstellung des Urteils betrifft die Rechtsfolge: Der BGH entscheidet, dass § 8 PrKG keine lex specialis gegenüber § 307 Abs. 1 BGB ist, wenn eine Klausel (auch) der AGB-Inhaltskontrolle nicht standhält.

Der BGH stützt dies auf mehrere Erwägungen:

  • Wortlautargument: § 8 PrKG knüpft die Unwirksamkeit an den Zeitpunkt des rechtskräftig festgestellten Verstoßes „gegen dieses Gesetz“ und schließt damit weitergehende Rechtsfolgen aus anderen Gesetzen nicht aus.
  • Entstehungsgeschichte: Die Gesetzesmaterialien zum PrKG enthalten keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber die AGB-rechtliche Inhaltskontrolle für formularvertragliche Preisklauseln ausschließen wollte.
  • Teleologisches Argument: Das PrKG sollte nie die Funktion haben, eine bereits nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksame Klausel schwebend wirksam werden zu lassen.
  • Unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe: Die Prüfungsmaßstäbe von AGB-Kontrolle und PrKG sind nicht deckungsgleich und können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Bewertung

Das Urteil des BGH ist in seiner Begründung überzeugend und war in der rechtswissenschaftlichen Diskussion mehrheitlich so erwartet worden. Die Entscheidung klärt einen seit Jahren umstrittenen Meinungsstreit und hat weitreichende praktische Konsequenzen für Vermieter und Mieter gewerblicher Flächen.

Die Abgrenzung zwischen den unterschiedlichen Schutzrichtungen von PrKG (Geldwertstabilität, öffentliches Interesse) und AGB-Kontrolle (individueller Vertragspartnerschutz) ist nachvollziehbar. Es wäre widersprüchlich, einen Verwender, der seinen Vertragspartner durch eine AGB-widrige Klausel unangemessen benachteiligt, besser zu stellen als bei anderen AGB-Verstößen – nur weil die Klausel zufällig eine Preisanpassungsregelung enthält.

 

Erhebliche praktische Auswirkungen

Für die Praxis ist die Entscheidung von großer Relevanz. Zahlreiche Gewerberaummietverträge dürften Indexierungsklauseln enthalten, die ähnliche Defizite aufweisen wie die hier geprüfte Klausel. Typische Risikopunkte sind insbesondere:

  • Referenzdatum des Basisindex liegt deutlich vor dem Mietbeginn (wie hier: Mai 2017 vs. September 2019).
  • Widersprüchliche Regelungen zur Automatizität versus Schriftform-/Anforderungserfordernis.
  • Einseitige Gestaltung, die nur den Vermieter begünstigt (z. B. nur Erhöhung, keine Absenkung).

Mieter, die in der Vergangenheit auf Basis derartiger Klauseln Erhöhungsbeträge geleistet haben, können nun Rückforderungsansprüche geltend machen – allerdings im Rahmen der allgemeinen Verjährungsvorschriften (§ 195, § 199 BGB). Vermieter sollten bestehende Verträge umgehend überprüfen.

 

Empfehlungen für die Vertragsgestaltung

Zukünftige Indexierungsklauseln in gewerblichen Mietverträgen müssen sorgfältig ausgearbeitet werden. Zu empfehlen ist insbesondere:

  • Das Referenzdatum des Basisindex sollte mit dem tatsächlichen Mietbeginn übereinstimmen oder auf einen unmittelbar davor liegenden, sachlich begründbaren Zeitpunkt Bezug nehmen.
  • Die Mechanismen zur Ausübung des Anpassungsrechts (automatisch vs. schriftliche Anforderung) müssen klar und widerspruchsfrei geregelt sein.
  • Eine Änderung der Miete sowohl bei steigendem als auch bei sinkendem Index (in beide Richtungen) ist vorzusehen, um einseitige Benachteiligungen zu vermeiden.
  • Die Klausel muss den gesetzlichen Anforderungen des § 3 PrKG (Laufzeit mindestens zehn Jahre, hinreichende Bestimmtheit, keine unangemessene Benachteiligung) genügen.

 

Fazit

Mit dieser Entscheidung setzt der BGH ein wichtiges Signal: Wer als Vermieter Indexierungsklauseln formularvertraglich verwendet, trägt das volle Risiko der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle – einschließlich der rückwirkenden Unwirksamkeit und der daraus folgenden Rückabwicklungspflichten. Das PrKG bietet dabei keinen Schutzschild. Eine sorgfältige juristische Prüfung bestehender und künftiger Klauseln ist dringend anzuraten.

 

Fundstellen: BeckRS 2026, 5174; NZM 2026, 366  |  Vorinstanzen: OLG Düsseldorf, 05.06.2025 – I-10 U 146/24; LG Düsseldorf, 23.10.2024 – 10 U 146/24

Bartsch Rechtsanwälte wieder auf der Expo Real in München

Auf der internationalen Fachmesse für Immobilien und Investitionen vom 6. bis 8. Oktober 2025 in München erleben Sie die komplette Wertschöpfungskette der Immobilienwirtschaft: ob Entwicklung, Finanzierung, Realisierung, Vermarktung bis zum Betrieb und Nutzung.

Als Europas größtes Immobiliennetzwerk haben Sie die die Möglichkeit rund um Ihre Immobilie den idealen Überblick über alle Assetklassen sowie deren zukünftige Entwicklung zu gewinnen. Bartsch Rechtsanwälte beraten und unterstützen Sie gerne bei der Bewältigung komplexer Fragestellungen.

Zusammen mit der TechnologieRegion Karlsruhe finden Sie uns in Halle B1, Stand 130.

Wir freuen uns auf Sie und spannende Gespräche.

Inspirierende Gespräche auf der Expo Real

Vielen Dank an Jochen Ehlgötz (l.), den Geschäftsführer bei TechnologieRegion Karlsruhe GmbH, für die exzellente Organisation des Gemeinschaftsstands auf der Expo Real. Dr. Alexander Hoff (r.)(Partner Bartsch Rechtsanwälte) und Dr. Oliver Klein (M.) (Geschäftsführer Bartsch Steuerberater) ziehen eine sehr positive Bilanz der drei Tage in München.

Bartsch Rechtsanwälte auf der Expo Real in München

Die internationale Fachmesse für Immobilien und Investitionen vom 7. bis 9. Oktober 2024 in München bildet die komplette Wertschöpfungskette der Immobilienwirtschaft ab: ob Entwicklung, Finanzierung, Realisierung, Vermarktung bis zum Betrieb und Nutzung.

Als Europas größtes Immobiliennetzwerk haben Sie die die Möglichkeit rund um Ihre Immobilie den idealen Überblick über alle Assetklassen sowie deren zukünftige Entwicklung zu gewinnen. Bartsch Rechtsanwälte beraten und unterstützen Sie bei der Bewältigung komplexer Fragestellungen.

Zusammen mit der TechnologieRegion Karlsruhe finden Sie uns in Halle B1, Stand 130.

Wir freuen uns auf Sie und spannende Gespräche.

Julia Lüders

Meine Spezialgebiete

Baurecht

Die Bau- & Immobilienbranche ist Stabilitätsanker und Wachstumsmotor der deutschen Volkswirtschaft. Zugleich erfüllt sie eine essenzielle gesamtgesellschaftliche Funktion: Sie schafft ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld. Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine besonders hohe Zahl an rechtlichen Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Building Smart

Bauen ist technisch komplex. Gleichzeitig soll es nachhaltig sein. Die gesetzten Termin- und Budgetziele sollen eingehalten werden. Aktuell enden Bauprojekte zu häufig in Nachtrags- oder Mängelstreitigkeiten und keines der gesetzten Ziele wird erreicht. Zugleich wird die Welt digitaler. Ein Umdenken ist deshalb notwendig. Smartes Bauen ist angesagt und die dafür benötigten – rechtlichen -Werkzeuge stellen wir bereit.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über Ausführung und Vertrieb bis zur Verwertung.

Planung & Projektsteuerung

Technisch anspruchsvolle Projekte benötigen eine professionelle Planung und Umsetzung. Für solche Projekte optimale rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und solche Projekte erfolgreich begleiten zu können, setzt in hohem Maße Verständnis für gegebene technische und wirtschaftliche Zusammenhänge voraus. Wir nehmen für uns in Anspruch, etwas davon zu verstehen, was Sie in Bezug auf Ihre Projekte bewegt. Deswegen stehen wir Ihnen bestmöglich zur Seite.

Vergaberecht

Als Fachanwälte für Vergaberecht unterstützen wir unsere Mandanten umfassend bei allen Rechtsfragen in Zusammenhang mit Ausschreibungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Wir unterstützen die öffentliche Hand und andere Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren. Als Anwälte für Vergaberecht unterstützen wir außerdem Unternehmen, die sich als Bieter um öffentliche Aufträge bewerben und sorgen gegebenenfalls für effektiven Rechtsschutz – nicht nur im Nachprüfungsverfahren.

Mehr über mich

Meine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwältin bestreite ich mit großem Engagement, Gewissenhaftigkeit und Liebe zum noch so kleinsten Detail. Der Fokus meiner Arbeit liegt auf dem Bau- und Immobilienrecht. Ein vielseitiges und komplexes Umfeld, das schnelle und praktikable Lösungen fordert und einen engen und offenen Austausch mit Ihnen als Mandanten unabdingbar macht.

Julia Lüders persönlich

Der Ausgleich zu meinem Berufsalltag ist für mich der Sport. Eine weitere Leidenschaft, in die ich eintauchen kann, die mich fordert und an der ich wachsen kann. Mit großer Begeisterung nehme ich auch an unseren Laufveranstaltungen und Skireisen teil, bei denen wir unser gutes Teamgefüge noch einmal auf ganz andere Weise unter Beweis stellen können.

Werdegang

Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Universität Mannheim absolviert. Das Referendariat führte mich zum Landgericht Karlsruhe, wo ich wertvolle praktische Erfahrungen sammeln konnte. Während dieser Zeit arbeitete ich unter anderem bei dm-drogerie markt GmbH + Co. KG im Baubereich und war dort mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung betraut. Seit Oktober 2021 bin ich für die Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte tätig. Ich begann dort als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Bau- und Immobilienrecht. Seit 2024 arbeite ich in diesem Feld als Rechtsanwältin.

Gut zu wissen

Assistenz
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Ladies Talk Business zu Unternehmenstransformation und Generationen – Zukunft kann nur miteinander gelingen
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Ein weiterer Pokal für unsere Kanzlei!

Bartsch Rechtsanwälte beim Karlsruher Bauherrenkongress

Bereits zum 5. Mal findet 2024 in Karlsruhe der Bauherrenkongress statt und wir von Bartsch Rechtsanwälte sind ein Teil davon.

Es erwarten Sie Vorträge, Impulse und Diskussionen zu digitalem Planen, Bauen und Betreiben von und für den öffentlichen Bauherren. Präsentiert werden Pilot- und Vorbildprojekte der öffentlichen Hand, die mit digitalen Methoden und Werkzeugen geplant, verwirklicht oder auch betrieben werden.

Neue Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung

Ein Vortrag im Rahmen der Mitgliederversammlung des Fachverband Glas-Fenster-Fassade Baden-Württemberg.

Am 1. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie zu der BEG EM in Kraft. Damit sind erhebliche Änderungen verbunden, die auch die ausführenden Unternehmen betreffen. Insbesondere ist es zukünftig erforderlich, dass der Bauherr bereits mit der Antragstellung einen aufschiebend oder auflösend bedingt abgeschlossenen Vertrag vorlegt. Damit verbundenen sind u.a. Fragen zur Erbringung von Leistungen vor Erlass des Fördermittelbescheids, Vertrags- und Ausführungsfristen sowie Preisanpassungen.“

Schwetzinger Verwaltungsrechtstage 2024 – Fördermittelrecht

Fördermittelrecht: Sabine Przerwok, Fachanwältin für Vergaberecht sowie Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht referiert am 18. April 2024 zum aktuellen Stand im Fördermittelrecht. Bei der Abwicklung bereits gewährter Förderungen für Projekte privater und öffentlicher Auftraggeber durch EU, Bund und Länder kommt es regelmäßig zu Fragestellungen oder gar Rückforderungen ausbezahlter Förderungen.

Neu im April 2024: „Baurecht für Bauunternehmen – Ein Baukompass“

Praxisorientiert und zielgenau

Das Buch orientiert sich an wesentlichen Zuständigkeiten der Abteilungen eines Unternehmens bei der Realisierung eines Bauprojekts. Angebot und Vertragsschluss, der Einkauf, die Baustellenkoordination, Service und Wartung erhalten ebenso einzelne Kapitel wie die Geschäftsleitung. Durch die praxisgerechte Gliederung findet jede Leserin und jeder Leser auf den ersten Blick das jeweils relevante Kapitel.

Constanze Stallecker

Meine Spezialgebiete

Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht ist ein essenzieller Bestandteil des Bauwesens. Mein Ziel ist es, Ihre Bauprojekte rechtssicher zu gestalten. Von der sorgfältigen Vertragsgestaltung bis zur effektiven Konfliktlösung setze ich mich für Ihre Interessen ein, um Risiken zu minimieren und den Erfolg Ihres Bauprojekts sicherzustellen.

Bauträgerrecht

Im Bauträgerrecht biete ich individuelle und praxisorientierte Lösungen. Dabei konzentriere ich mich auf die rechtliche Begleitung von Bauträgerprojekten, von der Vertragserstellung bis zur erfolgreichen Abnahme.

Real Estate

Real Estate befasst sich mit dem Kauf, Verkauf, der Entwicklung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden. Ich begleite und berate Sie rechtlich bei Immobilienkäufen und -verkäufen, unterstütze bei der Projektentwicklung, um die Sicherheit und den Erfolg Ihrer Immobilieninvestitionen zu sichern.

Vermietung

Ich berate Vermieter und Mieter bei der Gestaltung von Mietverträgen/Nachträgen und vertrete deren individuelle Interessen bei Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

Mir ist es wichtig, meine Mandanten umfassend zu beraten. Neben der fachlichen Expertise sind die präzise Erfassung des Sachverhalts sowie die Fähigkeit, vorausschauend zu agieren, wesentliche Bestandteile meiner Arbeit. Es bereitet mir Freude, mich für meine Mandantinnen und Mandanten einzusetzen und die bestmögliche Lösung für sie zu erzielen.

Constanze Stallecker persönlich

Meine Leidenschaft gilt dem Laufen: Hier kann ich meine Gedanken ordnen, die Natur genießen, mein Durchhaltevermögen trainieren und neue Ziele verfolgen. Es freut mich besonders, dass unter unseren Kolleginnen und Kollegen bei Bartsch Rechtsanwälte ebenfalls einige Laufenthusiasten vertreten sind und die Kanzlei sogar regelmäßig eine eigene Laufveranstaltung – den Bartsch-Lauf – auf die Beine stellt.

Werdegang

Nach meinem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim habe ich an der Ludwig-Maximilians-Universität München Jura studiert. Mein Referendariat absolvierte ich am Landgericht Karlsruhe. Während meiner Verwaltungsstation beim Rechtsamt Pforzheim erhielt ich unter anderem wertvolle Einblicke in die Tätigkeitsfelder des Baurechtsamts. Seit 2024 bin ich für Bartsch Rechtsanwälte schwerpunktmäßig im Bereich des Bau- und Architektenrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts tätig.

Gut zu wissen

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Sarah Zentner

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Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht ist ein essenzieller Bestandteil des Bauwesens. Mein Ziel ist es, Ihre Bauprojekte rechtssicher zu gestalten. Von der sorgfältigen Vertragsgestaltung bis zur effektiven Konfliktlösung setze ich mich für Ihre Interessen ein, um Risiken zu minimieren und den Erfolg Ihres Bauprojekts sicherzustellen.

Bauträgerrecht

Im Bauträgerrecht biete ich individuelle und praxisorientierte Lösungen. Dabei konzentriere ich mich auf die rechtliche Begleitung von Bauträgerprojekten, von der Vertragserstellung bis zur erfolgreichen Abnahme.

Real Estate

Real Estate befasst sich mit dem Kauf, Verkauf, der Entwicklung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden. Ich begleite und berate Sie rechtlich bei Immobilienkäufen und -verkäufen, unterstütze bei der Projektentwicklung, um die Sicherheit und den Erfolg Ihrer Immobilieninvestitionen zu sichern.

Vermietung

Ich berate Vermieter und Mieter bei der Gestaltung von Mietverträgen/Nachträgen und vertrete deren individuelle Interessen bei Vertragsverhandlungen.

Mehr über mich

In kaum einem anderen Rechtsgebiet fallen Theorie und Praxis so weit auseinander wie im Baurecht. Gesetze und Vorschriften sind oft komplex. Der praktischen Umsetzung auf den Baustellen stehen oft Hindernisse gegenüber. Meine Aufgabe besteht darin, praxistaugliche Lösungen zu finden, um die Einhaltung der Regelungen zu ermöglichen. Diese Aufgabe erfülle ich, indem ich gemeinsam mit unseren Mandanten und Mandantinnen die Probleme analysiere und verschiedene Ansätze bespreche, um letztlich eine Lösung zu finden, die ihren Bedürfnissen entspricht. 

Sarah Zentner persönlich

Ich bin zweisprachig (deutsch-polnisch) aufgewachsen. Während meines Studiums habe ich ein Semester in Krakau studiert. Krakau ist zu meiner absoluten Lieblingsstadt geworden, die immer eine Reise wert ist.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster, Heidelberg und Krakau (Polen) studiert. Während meines Referendariats am Landgericht Karlsruhe war ich u.a. in einer zivilrechtlich orientierten Kanzlei in Pforzheim und im Auswärtigen Amt in Berlin tätig. Seit 2017 arbeite ich als Rechtsanwältin bei Bartsch Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht. Partnerin der Kanzlei bin ich seit 2026.

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Rüdiger Strubel

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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist die rechtliche Grundlage Ihres unternehmerischen Handelns. Wir begleiten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Gründung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, bei Umstrukturierungen sowie der Auflösung von Gesellschaften. Auch in Konfliktsituationen – etwa mit Mitgesellschaftern oder der Geschäftsführung – stehen wir Ihnen mit Erfahrung und strategischem Blick zur Seite.

Steuerrecht

Das Steuerrecht ist ein komplexes und ständig im Wandel befindliches Rechtsgebiet. Fehler oder Unklarheiten können schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher ist eine ganzheitliche und individuelle Beratung für Unternehmen unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei, maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen und rechtliche Risiken zu minimieren. Wir stehen Ihnen bei der Steuerplanung, der Verteidigung in Steuerstreitigkeiten und der Vertretung vor Finanzgerichten kompetent zur Seite.

Steuerstrafrecht

Ob durch versehentliche Angaben, fehlende Informationen oder komplexe steuerliche Sachverhalte – schnell kann der Verdacht einer Steuerstraftat im Raum stehen. Doch nicht immer liegt ein vorsätzliches Fehlverhalten vor: Auch Fehler auf Seiten des Finanzamts oder Missverständnisse in der Kommunikation können Auslöser sein.

Wir unterstützen Sie in allen Phasen eines steuerstrafrechtlichen Verfahrens – von der präventiven Beratung über die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige bis zur Vertretung im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren. Dabei prüfen wir nicht nur Ihre Angaben, sondern auch die Vorgehensweise der Finanzbehörden sorgfältig.

Transaktionen & Steuerrecht

Wir begleiten nationale und internationale Transaktionen mit besonderem Fokus auf steuerlich relevanten Aspekten. Unser Leistungsspektrum reicht von der strategischen Steuergestaltung über die Begleitung von Betriebsprüfungen und steuerlichen Revisionen bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte in Steuerstreitverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf:

  • vorausschauender Steuergestaltung
  • der Abwehr und Begleitung von Steuerstreitigkeiten
  • Betriebsprüfungen und steuerlichen Revisionen als Präventivmaßnahmen
  • der Haftung von Beratern im Steuerkontext
  • Fragestellungen des Außenwirtschaftsrechts und Sozialversicherungsrechts
  • der steuerlichen Due Diligence sowie
  • der rechtlichen und steuerlichen Begleitung von Asset Deals und Share Deals

Unsere Beratung verbindet steuerrechtliche Tiefe mit wirtschaftlichem Verständnis – für rechtssichere und nachhaltige Lösungen.

Mehr über mich

Ein Ansprechpartner – mehrere Disziplinen. Eine ganzheitliche Betrachtung einer Strukturierung bietet einen qualitativen Mehrwert. Als Rechtsanwalt berate ich internationale und nationale Investoren. Mein Fokus liegt auf der Beratung im Gesellschafts-, Steuer- und Steuerstrafrecht; Steuergestaltung; Steuerstreitverfahren; Betriebsprüfungen; Steuerliche Revisionen als Präventivmaßnahme; Beraterhaftung; Außenwirtschafts- und Sozialversicherungsrecht; Steuerliche Due Diligence; Steuerliche Begleitung von Asset- und Share Deals.

Werdegang

Rüdiger Strubel studierte Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg.

Seit 2006 arbeitete er unter anderem insgesamt mehr als zwölf Jahre für PwC und EY sowie mehr als zwei Jahre für PwC Legal in der Beratung international tätiger Unternehmen in der Finanz- sowie in der Immobilienbranche.

Rüdiger Strubel ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und ist zudem als Fachanwalt für Steuerrecht gelistet.

Rüdiger Strubel ist seit März 2022 Teil von Bartsch Rechtsanwälte und gehört inzwischen zur Partnerschaft der Kanzlei.

Gut zu wissen

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05.05.2026
Grenzüberschreitender Austausch zur Vermögensnachfolge
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Dr. Alexander Hoff

Meine Spezialgebiete

Baurecht

Die Bau- und Immobilienbranche ist Stabilitätsanker und Wachstumsmotor der deutschen Volkswirtschaft. Zugleich erfüllt sie eine essenzielle gesamtgesellschaftliche Funktion: Sie schafft ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld und die notwendige Infrastruktur für ein Gemeinwesen. Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine Vielzahl rechtlicher Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über die Ausführung und den Vertrieb bis zur Verwertung.

Building smart

Bauen ist technisch komplex. Gleichzeitig soll es nachhaltig sein. Die gesetzten Termin- und Budgetziele sollen eingehalten werden. Aktuell enden Bauprojekte zu häufig in Nachtrags- oder Mängelstreitigkeiten und keines der gesetzten Ziele wird erreicht. Zugleich wird die Welt digitaler. Smartes Bauen ist angesagt und die dafür benötigten rechtlichen Werkzeuge stellen wir bereit.

Arbeitsrecht

Ich berate als Fachanwalt für Arbeitsrecht Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung unkompliziert Antworten geben und pragmatische Lösungen entwickeln.

Mehr über mich

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Begleitung komplexer Großbauvorhaben. Ich berate Bauherren, Investoren und Bauunternehmen baubegleitend und vertrete meine Mandanten nötigenfalls auch vor Gericht.
Dafür muss ein Anwalt verstehen, wovon er spricht, und die Fähigkeit besitzen, komplexe betriebswirtschaftliche, bautechnische oder zwischenmenschliche Sachverhalte korrekt und überzeugend darzustellen.
Ich verstehe meine Mandanten, ihr Geschäft und ihre Ziele. Optimal für meine Mandanten zu kommunizieren, ist für mich die Basis erstklassiger Rechtsberatung.

Werdegang

Dr. Alexander Hoff studierte Rechtswissenschaften in Freiburg i.Br. Er wurde an der Universität Potsdam promoviert.

Nach dem Referendariat in Freiburg i.Br. und London begann Dr. Alexander Hoff als Rechtsanwalt bei Bartsch und Partner. Er ist Gründungspartner von Bartsch Rechtsanwälte.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Baugerichtstag e.V. 
  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. 
  • Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren e.V. 
  • Leiter der Kompetenzgruppe Recht im Beraternetz der Stadt Karlsruhe 
  • IHK Arbeitskreis Immobilien und Standortentwicklung
  • Advoselect e.V.

Beiträge Baurecht 2.0

Bauvertragsrecht  I   Vergaberecht  I   Öffentliches Baurecht
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18.05.2026
Inspirierender Vortrag von Vonovia Ex-CEO Rolf Buch

Dr. Reinhard Möller

Meine Spezialgebiete

Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Compliance

Unternehmen, ihre Organe und Mitarbeiter haben eine Vielzahl teilweise komplexer Regeln zu kennen und zu beachten. Kommt es zu Verstößen, drohen nicht nur straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, sondern häufig auch Imageschäden und geschäftliche Einbußen. Sowohl Regelumfang, ihre Komplexität sowie die Höhe der Sanktionen steigen seit Jahren stetig. Zugleich verlieren Unternehmen Geld, weil sie aus übertriebener Vorsicht geschäftliche Chancen nicht nutzen. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen dabei, Risiken zu identifizieren und objektiv zu bewerten, ohne diese zu ignorieren oder übermäßig zu dramatisieren.

Baurecht

Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine besonders hohe Zahl an rechtlichen Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über Ausführung und Vertrieb bis zur Verwertung.

Mehr über mich

In meiner Arbeit als Rechtsanwalt steht die Erarbeitung von Lösungen im Vordergrund. Diese Lösungen müssen vor allem eines sein: umsetzbar und in jeder Hinsicht sinnvoll.

Die Lösung von Rechtsproblemen ist dabei immer auch eine Frage der Strategie – der eigenen (Unternehmens-)Strategie und einer juristischen Strategie. Wirtschaftliche und rechtliche Risiken gilt es zu vermeiden.

Ich unterstütze Sie mit der richtigen Beratungsstrategie dabei, Ihre rechtlichen Fragestellungen sinnvoll zu lösen, ohne dabei Ihre Strategie aus den Augen zu verlieren.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Canterbury (U.K.) und Freiburg studiert. Während meines Studiums war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht tätig. Nach meinem Abschluss war ich wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Gerhard Hohloch am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht der Universität Freiburg.

Meine Promotion zu dem haftungsrechtlichen Thema „Das Präventionsprinzip des Schadensrechts“ habe ich an der Universität Tübingen bei Prof. Dr. Gottfried Schiemann abgeschlossen. Während meines Referendariats habe ich bei Thiedmann & Edler in Chicago, II., einer Kanzlei, die auf die Beratung europäischer Mandanten in deren Muttersprache spezialisiert ist, gearbeitet.

Seit 2001 bin ich als Rechtsanwalt tätig. In meinen Spezialgebieten bin ich als Referent tätig und veröffentliche regelmäßig Aufsätze und Anmerkungen zu aktuellen Entscheidungen.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Baugerichtstag e.V.
  • Anwaltsverein Karlsruhe e.V. 
  • Deutscher Anwaltsverein – ARGE Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein

Lehrtätigkeiten

  • Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe: Zivilrecht 
  • Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen: Arbeitsrecht
  • Quadriga Akademie Berlin: Arbeitsrecht und Datenschutz

Beiträge Baurecht 2.0

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In Mietverträgen ist es üblich, die laufenden Schönheitsreparaturen und bei Bedarf notwendige Schönheitsreparaturen zum Ende des Mietvertrages dem Mieter aufzuerlegen. Das bedeutet ...

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Assistenz
I   News
08.06.2026
Erneute Auszeichnung im aktuellen JUVE-Ranking und die Bewertung mit zwei Sternen!
16.10.2025
  I   Veranstaltung
3. Badischer Personalgipfel am 16.10.2025

Bartsch Rechtsanwälte auf der EXPO Real in München

Vom 04.-06. Oktober fand wieder die größte Immobilienmesse EXPO Real in München statt. Investoren, Projektentwickler und Bauunternehmen aus der ganzen Welt trafen sich zum Erfahrungsaustausch.

Auch unser Partner, die TechnologieRegion Karlsruhe, war dort mit einem eigenen Stand vertreten und wir hatten viele Gelegenheiten, dort mit Mandanten und Interessenten ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen und Wissen zu teilen.

In München präsentierten in diesem Jahr rund 1.900 Aussteller aus 36 Ländern den 40.000 Teilnehmern ihre Leistungen mit dem Fokus auf den Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Transformation der Immobilienwirtschaft.

Advoselect Webinar, Thema: Energie und Wärme

Energiesicherheit, Energieversorgung und Energiepreise sind nicht nur ein wirtschaftliches Thema, sondern stellen uns auch vor rechtliche Herausforderungen.

Die Kanzleien des europaweiten Anwaltsnetzwerks Advoselect haben sich deshalb dieses Themas angenommen. In fünf Kurzbeiträgen erfahren Sie Wissenswertes über Miet- und Pachtverträge für Solar- und Windkraftanlagen, über innereuropäischen Energiehandel, aber auch über ein für Kommunen und Investoren wichtiges Thema, nämlich die durch die Politik beschleunigten Möglichkeiten, Gebiete für die Windkraftnutzung auszuweisen.

Dazu referierte unser Partner Alexander Hoff (im Video ab Minute 41). Wir freuen uns über Anregungen hierzu.

www.dropbox.com/scl/fi/box4jglomkk69mcc8oxkd/Energie-und-W-rme.mp4

Bartsch Rechtsanwälte auf der EXPO REAL 2022

Treffen Sie Bartsch Rechtsanwälte und Bartsch Steuerberater auf der EXPO REAL 2022, Europas größte B2B-Fachmesse für Immobilien und Investitionen, in München. Seit 1998 ist die EXPO REAL jährlich im Oktober drei Tage lang Gastgeber für die gesamte Immobilienbranche. Beste Bedingungen für effizientes Networking.

Die EXPO REAL bildet die gesamte Wertschöpfungskette der internationalen Immobilienbranche ab – von der Idee und Konzeption über die Finanzierung und Realisierung bis hin zu Vermarktung, Betrieb und Nutzung.

Bartsch Rechtsanwälte beraten Sie „rund um Ihre Immobilie“. Mit unserem Beratungsansatz entlang der Wertschöpfungskette unterstützen wir Sie bei der Bewältigung komplexer immobilienwirtschaftlicher Fragestellungen. Informieren Sie sich vor Ort auf unserem Stand über unsere Kompetenz, oder sprechen Sie uns gern direkt an. Sie finden Bartsch Rechtsanwälte in Halle B1, Stand 130 (‚Stand TechnologieRegion Karlsruhe‘).

Dr. Alexander Hoff, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dr. Oliver Klein, Rechtsanwalt, Steuerberater
Dr. Reinhard Möller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Sabine Przerwok, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht
Rüdiger Strubel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater
Sarah Zentner, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Wir freuen sich auf eine interessante Messe und spannende Gespräche mit Ihnen!

Wenn Sie vorab bereits einen Termin mit uns vereinbaren wollen freuen wir uns auf Ihre Nachricht, z.B. per E-Mail an mail@bartsch.law

Informationen 04.10.2022 – 06.10.2022
Beginn: 10:00
Ort: München / Halle B1, Stand 130

Fachanwältin für Vergaberecht

Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat unserer Kollegin, Rechtsanwältin Sabine Przerwok die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Vergaberecht“ zu führen.

Sabine Przerwok ist die erste hauptberufliche Rechtsanwältin im Kammerbezirk Karlsruhe, die berechtigt ist, diese Bezeichnung zu führen. Die Verleihung setzt den Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse im Vergaberecht voraus. Für Sabine Przerwok ist es der zweite Fachanwaltstitel. Sie ist bereits seit 2016 „Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht“.

Wir gratulieren Sabine Przerwok sehr und freuen uns mit ihr

Sabine Przerwok

Meine Spezialgebiete

Baurecht

Die Bau- & Immobilienbranche ist Stabilitätsanker und Wachstumsmotor der deutschen Volkswirtschaft. Zugleich erfüllt sie eine essenzielle gesamtgesellschaftliche Funktion: Sie schafft ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld. Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine besonders hohe Zahl an rechtlichen Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Building Smart

Bauen ist technisch komplex. Gleichzeitig soll es nachhaltig sein. Die gesetzten Termin- und Budgetziele sollen eingehalten werden. Aktuell enden Bauprojekte zu häufig in Nachtrags- oder Mängelstreitigkeiten und keines der gesetzten Ziele wird erreicht. Zugleich wird die Welt digitaler. Ein Umdenken ist deshalb notwendig. Smartes Bauen ist angesagt und die dafür benötigten – rechtlichen -Werkzeuge stellen wir bereit.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über Ausführung und Vertrieb bis zur Verwertung.

Planung & Projektsteuerung

Technisch anspruchsvolle Projekte benötigen eine professionelle Planung und Umsetzung. Für solche Projekte optimale rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und solche Projekte erfolgreich begleiten zu können, setzt in hohem Maße Verständnis für gegebene technische und wirtschaftliche Zusammenhänge voraus. Wir nehmen für uns in Anspruch, etwas davon zu verstehen, was Sie in Bezug auf Ihre Projekte bewegt. Deswegen stehen wir Ihnen bestmöglich zur Seite.

Vergaberecht

Als Fachanwälte für Vergaberecht unterstützen wir unsere Mandanten umfassend bei allen Rechtsfragen in Zusammenhang mit Ausschreibungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Wir unterstützen die öffentliche Hand und andere Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren. Als Anwälte für Vergaberecht unterstützen wir außerdem Unternehmen, die sich als Bieter um öffentliche Aufträge bewerben und sorgen gegebenenfalls für effektiven Rechtsschutz – nicht nur im Nachprüfungsverfahren.

Mehr über mich

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Begleitung komplexer Bauvorhaben und europaweiter Vergabeverfahren. Ich berate (öffentliche) Auftraggeber, Investoren, Architekten und Ingenieure sowie Unternehmen projektbegleitend und nötigenfalls auch vor Gericht oder den Vergabekammern. Besondere Expertise habe beim nachhaltigen Planen und Bauen, sog. Green Contracts. Daneben habe ich jahrelange Erfahrung in der Vergabe von IT- und Bauleistungen, insbesondere auch im medizinischen Bereich.

Professionelle Vertragsgestaltung verbunden mit einem Gespür für mögliche Entwicklungen ermöglicht genau das: Das Risiko kostenintensiver und zeitraubender Auseinandersetzungen lässt sich durch eine vorausschauende Beratung deutlich reduzieren.

Vorausschauend zu beraten ist meine Stärke, und das nutze ich zum Vorteil meiner Mandanten. Denn auch in rechtlichen Auseinandersetzungen ist im Vorteil, wer vorausschauend agiert und nicht reflexartig reagiert.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg und Uppsala (Schweden) studiert. Nach meinem Referendariat in Baden-Baden mit Stationen in einer international tätigen Anwaltssozietät in Stuttgart im Bereich Öffentliches Recht / Immobilienrecht und bei der Deutschen Botschaft in Kopenhagen begann ich 2012 direkt bei Bartsch. Seit 2017 bin ich Partnerin der Kanzlei.

Ich bin Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht und habe den Fachanwaltslehrgang für Verwaltungsrecht erfolgreich abgeschlossen.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.

  • Institut für Baurecht Freiburg

Lehrtätigkeiten

  • Fachanwaltsfortbildung Bau- und Architektenrecht und Verwaltungsrecht, SiS Schwetzingen

  • Hochschule Karlsruhe, öffentliches Wirtschaftsrecht

Veröffentlichungen

  • Stoltefuß/Przerwok, Baurecht für Bauunternehmen, PraxisWissen Baurecht, Juli 2024

  • Vergaberechtsreform 2016: Neue Regeln bei öffentlichen Aufträgen (IHK – Magazin Karlsruhe 2016, 3/2016, 37f)

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