NIS-2 entschlüsselt – kompakt, verständlich, relevant.

NIS-2 stellt Unternehmen vor neue organisatorische und technische Anforderungen – Experten aus verschiedenen Branchen zeigen gemeinsam, wie sich diese strukturiert verstehen und umsetzen lassen.

Die NIS-2‑Richtlinie betrifft mehr Organisationen, als vielen bewusst ist. Sie verbindet technische IT-Security‑Standards mit klaren Governance‑ und Dokumentationspflichten. In dieser Session erhalten Teilnehmende einen strukturierten Überblick darüber, welche Anforderungen relevant werden und welche Maßnahmen jetzt Priorität haben.

Unser Kollege Dr. habil. Christian Förster erläutert gemeinsam mit Experten aus der IT-Security in einer kostenfreien Online-Session der AppSphere AG, was NIS-2 konkret bedeutet, welche typischen Lücken Unternehmen aktuell zeigen und wie sich technische und organisatorische Maßnahmen sinnvoll verbinden. Die Inhalte richten sich an IT‑Verantwortliche, Compliance‑Teams und Entscheider:innen, die Klarheit über die nächsten Schritte benötigen und in bestehenden Microsoft 365-Umgebungen arbeiten oder cloud-affin sind.

Dr. habil. Christian Förster ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Er ist spezialisiert auf IT und Datenschutzrecht, IT Compliance sowie regulatorische Anforderungen an digitale Geschäftsmodelle

 

Neu erschienen: Die KI-Verordnung in der Praxis!

Mit der KI-Verordnung (KI-VO), auch bekannt als „AI Act“, entsteht erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz in Europa. Unternehmen stehen damit vor der Aufgabe, den rechtssicheren Einsatz von KI-Systemen zu verstehen und umzusetzen.

Unsere Kollegen Dr. habil. Christian Förster und Julia Straburzynski geben in ihrem neu erschienen Handbuch „Die KI-Verordnung in der Praxis“ Orientierung und praxisnahe Einblicke in die Regelungen der KI-VO.

Das Handbuch erläutert die KI-VO anschaulich für alle, die im Unternehmen regelmäßig mit KI-Anwendungen zu tun haben und über deren Einsatz wachen oder entscheiden, ob in der Fachabteilung, der IT oder der Geschäftsführung.

Der erste Teil vermittelt die Grundlagen der KI-VO, beschreibt die unterschiedlichen KI-Systeme und stellt die Akteure und ihre Rollen vor. Der zweite Teil erklärt systematisch und mit Praxisbeispielen die Pflichten, die Anbieter, Betreiber oder andere Akteure je nach KI-System erfüllen müssen.

Mehr als 20 Schaubilder erleichtern dabei den Einstieg in besonders komplexe Vorschriften.

Das Buch beantwortet praxisrelevante Fragen, etwa:

🔹Wann ist ein KI-System „hochriskant“?

🔹Gibt es auch Pflichten bei „harmlosen“ Anwendungen?

🔹Wie vertragen sich leistungsfähige KI-Systeme und Datenschutz?

🔹Wie mache ich mein KI-System „cybersicher“?

🔹Was muss ich tun, wenn mein KI-System womöglich einen Schaden angerichtet hat?

Weitere Informationen und eine Leseprobe finden Sie unter https://www.beck-shop.de/foerster-ki-verordnung-praxis/product/37879474?srsltid=AfmBOopDy94wT5yokpVy6lZupdmbVrR13tzwb1HxLVDfQfKQmjdsN79m.

Herzlichen Glückwunsch an unsere Kollegen zur Neuerscheinung!

Neue EU-Verordnungen zu KI und Cybersicherheit

Die Flut an neuen EU-Verordnungen im Bereich der Informationstechnologie stellt Unternehmen vor immense Herausforderungen. An erster Stelle steht hier die KI-Verordnung, die ab Sommer 2026 europaweit gilt und zahlreiche neue Pflichten für alle Betriebe mitbringt, die KI-Anwendungen einsetzen. Hinzukommen weitere Regulierungen die Themen wie Cybersicherheit, Weitergabe digitaler Produktdaten und Risikomanagement der eigenen IT-Landschaft betreffen.

Um Sie bei der erfolgreichen Umsetzung dieser neuen Anforderungen zu unterstützen, laden wir Sie herzlich zu einer ca. zweistündigen Infoveranstaltung ein. Unser Partner, Herr Dr. habil. Christian Förster, wird Ihnen die wichtigsten Inhalte der neuen EU-Regelwerke erläutern und praxisorientierte Handlungsempfehlungen geben.

Wer zahlt die Zeche? Ein Lehrstück über Cyberrisiko & Cyberversicherung in vier Akten

Dr. Christian Förster referiert zu Cyberversicherungen am 27.02.2025 im Haus der Wirtschaft, IHK Karlsruhe.

Die Zahl der Cyberangriffe steigt und immer mehr kleine und mittelständische #Unternehmen sind betroffen. Kaum ist der Angriff geschehen, liegen die Schäden schnell im Millionenbereich.

Ein Glück für den Betroffenen, der eine Cyberversicherung abgeschlossen hat?
Spoiler: Nicht jeder Angriff ist gedeckt – und das kann unangenehm werden.

Was alles so passieren kann und welche Fragen bei Abschluss einer Cyberversicherung zu klären sind, erläutert unser Kollege Dr. Christian Förster in seinem Vortrag beim Jahresauftakt-Event der Karlsruher Initiative für IT-Sicherheit (KA-IT-Si) am 27.02.2025 um 18:00 Uhr. Im Anschluss erhalten Sie Gelegenheit zum fachlichen und persönlichen Austausch beim Buffet-Networking.

Anmeldungen möglich unter https://www.ka-it-si.de/events/aktuelle.html. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den anschließenden Austausch.

Bartsch Rechtsanwälte ist seit Jahren aus Überzeugung Partner der Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative KA-IT-Si. Weitere Informationen unter https://www.ka-it-si.de.

IT- und Datenschutzrecht bei Bartsch | recht sicher

Bartsch Rechtsanwälte freuen sich über fünf Auszeichnungen!

Handelsblatt – Deutschlands beste Kanzleien: Bartsch Rechtsanwälte wurden gleich in fünf Kategorien in Baden-Württemberg ausgezeichnet: Baurecht, IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Outsourcing und Technologierecht.

Der US-Verlag Best Lawyers hat exklusiv für das Handelsblatt die Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands für das Jahr 2024 ermittelt. Die Bewertung basiert auf der Anzahl der Empfehlungen, die von Juristen ausgesprochen werden. Hierbei kommt das Peer-to-Peer-Prinzip zum Einsatz: Anwälte geben ihre Stimme für Kollegen ab, die sie als besonders empfehlenswert einschätzen.

Zum Ranking: Ranking 2024 / HANDELSBLATT: Best Lawyers – Regionale Auszeichnungen

20. IT-Unternehmertag: Dr. Christian Förster spricht auf dem IT-Gipfeltreffen

Am 14. und 15. Oktober fand eine energiegeladene Jubiläumsausgabe statt. Das Gipfeltreffen im IT-Mittelstand feierte sein 20-jähriges Bestehen. CEOs und Inhaber aus dem Software- und IT-Mittelstand versammelten sich im Meliá Hotel in Frankfurt. Dr. habil. Dr. habil. Christian Förster sorgte mit seinem Vortrag „Der AI Act auf den Punkt gebracht – Neuer Rechtsrahmen für KI-System-Anbieter“ für Unterhaltung und schaffte es zugleich, komplexe juristische Zusammenhänge verständlich zu vermitteln. Sein Beitrag regte zu tiefgehenden Diskussionen an und gab den Teilnehmenden wertvolle Einblicke in die kommenden regulatorischen Herausforderungen für die IT-Branche.

Der Dschungel wird dichter: Wieder Nachwuchs bei den europäischen IT-Regulierungen

Dr. habil. Christian Förster

Der Vortrag findet statt beim Roundtable des FZI-Fördervereins am 21. Februar 2024, um 18.00 Uhr, FZI House of Living Labs, Haid-und-Neu-Straße 5A, 76131 Karlsruhe

Im Anschluss an den Roundtable besteht die Möglichkeit, sich mit dem Referenten und anderen Gästen bei einem Networking-Buffet auszutauschen.

Kostenlose verbindliche Teilnahme via eventmanagement@fzi.de bis zum 19. Februar 2024 an.

MMR 2024, S. 4 – IT-Vertragspraxis 1: Grundlagen und Allgemeiner Teil

In der MMR (Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung) gibt es seit 2024 eine neue Rubrik zur Vertragspraxis im IT-Recht, die von unserem Kollegen Christian Förster betreut wird. Zu Beginn ein etwas längerer Aufsatz zu den Grundlagen und dem „Allgemeinen Teil“ von IT-Verträgen im Heft 1/2024 – aus der Praxis für die Praxis. Folgen werden Beiträge zu einzelnen Vertragstypen und besonderen Fallgestaltungen.

Bartsch Rechtsanwälte auf der EXPO Real in München

Vom 04.-06. Oktober fand wieder die größte Immobilienmesse EXPO Real in München statt. Investoren, Projektentwickler und Bauunternehmen aus der ganzen Welt trafen sich zum Erfahrungsaustausch.

Auch unser Partner, die TechnologieRegion Karlsruhe, war dort mit einem eigenen Stand vertreten und wir hatten viele Gelegenheiten, dort mit Mandanten und Interessenten ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen und Wissen zu teilen.

In München präsentierten in diesem Jahr rund 1.900 Aussteller aus 36 Ländern den 40.000 Teilnehmern ihre Leistungen mit dem Fokus auf den Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Transformation der Immobilienwirtschaft.

Advoselect Webinar, Thema: Energie und Wärme

Energiesicherheit, Energieversorgung und Energiepreise sind nicht nur ein wirtschaftliches Thema, sondern stellen uns auch vor rechtliche Herausforderungen.

Die Kanzleien des europaweiten Anwaltsnetzwerks Advoselect haben sich deshalb dieses Themas angenommen. In fünf Kurzbeiträgen erfahren Sie Wissenswertes über Miet- und Pachtverträge für Solar- und Windkraftanlagen, über innereuropäischen Energiehandel, aber auch über ein für Kommunen und Investoren wichtiges Thema, nämlich die durch die Politik beschleunigten Möglichkeiten, Gebiete für die Windkraftnutzung auszuweisen.

Dazu referierte unser Partner Alexander Hoff (im Video ab Minute 41). Wir freuen uns über Anregungen hierzu.

www.dropbox.com/scl/fi/box4jglomkk69mcc8oxkd/Energie-und-W-rme.mp4

Joachim Dorschel

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Mehr über mich

Recht ist ständig in Bewegung. Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, am Puls der Zeit zu beraten.

Vor allem im IT-Recht, im Urheberrecht und im gewerblichen Rechtsschutz ist oft viel in Bewegung. Für technologieorientierte Unternehmen können Rechtsänderungen dabei erhebliche strategische und finanzielle Auswirkungen haben.

Um eine optimale Rechtsberatung bieten zu können, behalte ich Entwicklungen im Auge und weise rechtzeitig auf notwendige Anpassungen für die Zukunft hin.

Werdegang

Ich habe Jura an den Universitäten Freiburg und Tübingen studiert. Danach war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Multimedia- und Telekommunikationsrecht von Herrn Prof. Dr. Gerald Spindler an der Universität Göttingen und als Publikationsreferent bei der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen tätig.
Während meines Referendariats in Köln arbeitete ich in einer international tätigen Anwaltssozietät in Düsseldorf und London im Practice Department IP/IT.
Ich wurde im Jahr 2008 als Rechtsanwalt zugelassen. Von 2008 bis 2011 war ich in der Kanzlei Bartsch und Partner tätig und bin Gründungspartner der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.
Ich habe regelmäßig Aufsätze und Urteilsanmerkungen zu Rechtsfragen im Bereich des IT-, Telekommunikations- und Datenschutzrechts veröffentlicht.

Lehrtätigkeit

Lehrbeauftragter Hochschule der Medien (IT-Recht), Stuttgart

Gut zu wissen

Assistenz

Wolfgang Döring

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Mehr über mich

Die Globalisierung macht vor der Rechtsberatung nicht halt. Vor allem in der Beratung von Unternehmen ist der Blick über den Tellerrand des nationalen Rechts hinaus oft unerlässlich.

Internationalität ist dabei nicht mehr nur Sache von Großunternehmen. Gerade im IP-Bereich beginnen internationale Aktivitäten oft schon in kleinen unternehmerischen Strukturen.

Ich gebe mit meiner Beratung Mandanten auch im internationalen Kontext die Rechtssicherheit, die von anderen oft nur im nationalen Kontext angeboten werden kann.

Wolfgang Döring persönlich

Ich wohne mit einigen kurzen Unterbrechungen seit mehr als 20 Jahren im wunderschönen Oberbayern. Meine Zeit verbringe ich mit meiner Familie in den Bergen, am Herd, auf dem Weg nach oder – besser noch – in Italien.

Werdegang

Wolfgang Döring studierte Jura in Freiburg und Aberdeen/GB. Im Anschluss absolvierte er sein Referendariat in Mannheim und Heidelberg.

Wolfgang Döring ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Er war von 2001-2003 bei Bartsch und Partner und von 2004-2009 bei Linklaters in London und München in der Practice Group Technology, Media & Telecommunications als Rechtsanwalt tätig. Wolfgang Döring war danach bei verschiedenen, weltweit führenden Technologieunternehmen (Atos, SAP, Microsoft) in leitenden Funktionen tätig. Seit vielen Jahren liegt sein Fokus auf dem Aufbau und der Leitung von Rechtsabteilungen stark wachsender Technologieanbieter. So war er zum Beispiel für vier Jahre General Counsel der Celonis SE, einem in München und New York ansässigen Softwareunternehmen, das zu den wertvollsten europäischen Scale-Ups zählt.

Wolfgang Döring befasst sich insbesondere mit nationalen und internationalen Projekten im Bereich Start-up und Scale-up Beratung, IT- und Business Process-Outsourcing, globalen Datenschutzprojekten, Softwarelizenzierung und -vertrieb, Mergers & Acquisitions und ist seit Oktober 2013 bei Bartsch Rechtsanwälte als Rechtsanwalt (Of Counsel) tätig.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) 

Gut zu wissen

Assistenz

Prof. Dr. Michael Bartsch

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Konstruktives Recht – das ist ein wichtiges Stichwort für meine Arbeit.

Verträge beispielsweise sind Pläne, so wie technische Zeichnungen Pläne sind. Wer viele Konstruktionselemente kennt und weiß, wie sie zusammenwirken, kann besser konstruieren. Ich konstruiere seit 1976; die meisten meiner Veröffentlichungen betreffen das Vertragsrecht, darunter 100 Seiten IT-Verträge mit Kommentaren. Vielfach ist die kreative Idee gefragt.

Immer ist nach der Statik zu fragen: Hält das? Zumeist ist nach der Dynamik zu fragen: Wie kann sich das weiterentwickeln? Immer ist nach der praktischen Nützlichkeit zu fragen: Ist der Text für die Nichtjuristen, die damit umgehen sollen, verständlich? Ist er ein Hilfsmittel für die Vertragspartner, sich zu vertragen?

In meinem Kopf ist Recht ein Baukasten, mit dem ich konstruktiv Lösungen erstellen kann. Für mich ist das eine schöne Aufgabe.

Werdegang

Prof. Dr. Michael Bartsch studierte Jura und Literaturwissenschaften an den Universitäten Hamburg, Genf und Freiburg im Breisgau. Er absolvierte sein Referendariat am Landgericht Karlsruhe und beim Senator für Wissenschaft und Kunst Berlin.

1976 trat er in die 1950 von seinem Vater Alfred Bartsch gegründete Anwaltskanzlei ein, die unter der Bezeichnung „Bartsch und Partner“ bis 30.06.2011 geführt wurde. Er gab der Kanzlei die Ausrichtung auf Recht und Technik.

Prof. Dr. Bartsch wurde zum Dr. rer. pol. an der Universität Karlsruhe promoviert und 1999 zum Honorarprofessor an der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe ernannt.

Prof. Dr. Bartsch gehört zu den Begründern des IT-Rechts in Deutschland. Er war der Gründungsvorsitzende der „Deutschen Gesellschaft für Informationstechnologie und Recht e. V.“ , die später eine der beiden Gründungsinstitutionen der „Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e. V. (DGRI)“ wurde, und war zuletzt Vorsitzender des Beirats dieser wissenschaftlichen Gesellschaft. Er gehört seit 1987 zur Redaktion der Zeitschrift „Computer und Recht“ , inzwischen zur Schriftleitung dieser Zeitschrift. An der Universität Karlsruhe hielt er im Wintersemester 1984/1985 die erste Vorlesung zum IT-Vertragsrecht an einer deutschen Universität.

Prof. Dr. Bartsch ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen zum Vertragsrecht hervorgetreten, insbesondere zur Vertragsgestaltung im Bereich der Informationstechnologie.

Die Zeitschrift „Computer und Recht“ widmete ihm das Heft Oktober 2011 zu seinem 65. Geburtstag und das Heft Oktober 2016 zu seinem 70. Geburtstag. Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) veröffentlichte im Jahrbuch 2011 eine ausführliche biographische Würdigung (Autor: Thomas Heymann).

Für den Deutschen Juristentag 2016 war Prof. Dr. Bartsch eingeladen, zum Thema „Digitale Wirtschaft – Anlaloges Recht – Braucht das BGB ein Update?“ vorzutragen.

Mitgliedschaften

Ausbildung

  • Studium Jura und Literaturwissenschaften an den Universitäten Hamburg, Genf und Freiburg im Breisgau 
  • Referendariat am Landgericht Karlsruhe und beim Senator für Wissenschaft und Kunst Berlin 
  • Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Karlsruhe (Software und das Jahr 2000 – Haftung und Versicherungsschutz für ein technisches Großproblem, Nomos Verlag Baden-Baden 1998)

Lehrtätigkeiten

Gut zu wissen

Assistenz

Dr. Thomas Scharpf

Meine Spezialgebiete

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den als Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, Verein) geführten Unternehmen, ihren Gesellschaftern und ihren Organen. Die zumeist ähnlichen, aber doch individuellen Einzelinteressen dieser Beteiligten regelt und sortiert das Gesellschaftsrecht. Wenn – wie häufig – die allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Interessen der Beteiligten nur unzureichend abbilden, können sie sich durch individuelle Vereinbarungen und Regelungen untereinander ein von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichendes, auf sie zugeschnittenes Regelwerk zu geben. Das Gesellschaftsrecht bietet hierfür große Gestaltungsfreiheit, die genutzt werden will. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern oder Organen, bewährt sich bei der dann zu führenden Gesellschaftsstreitigkeit eine vorausschauende Gestaltung.

Kapitalmarktrecht

In einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt, ist das Kapitalmarktrecht von entscheidender Bedeutung. Ob es um komplexe Finanztransaktionen, das IPO eines Unternehmens oder die Einhaltung von regulatorischen Vorgaben geht, wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ziele sicher und effizient zu erreichen. Wir bieten eine umfassende Beratung und sind stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung.

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Allgemeines Wirtschaftsrecht

Wir verfügen über umfassende Kompetenzen im Bereich des Wirtschaftsrechts. Wir stehen Ihnen von der Unternehmensgründung bis zum Verkauf, der Erstellung von AGB bis hin zur Unternehmensgestaltung zur Seite. Unsere Beratungsleistung erstreckt sich zudem auf allgemeine Zivilsachen, das Gesellschaftsrecht und das IT-Recht.

Mehr über mich

Unsere Mandanten schätzen uns als kunden- und serviceorientierter Dienstleister in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zuverlässig und kompetent zur Verfügung.

Bei der effizienten und praxisorientierten Vorbereitung und Umsetzung Ihrer Projekte und der Lösung Ihrer Fragen, greifen wir auf unsere umfangreiche und jahrelange Erfahrung zurück.

Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit sind unser Maßstab, egal ob Sie ein komplexes Projekt durchführen oder eine Routinefrage haben.

Werdegang

Thomas Scharpf ist seit 2021 Partner bei Bartsch Rechtsanwälte. Vorher war Thomas Scharpf in verschiedenen international agierenden Kanzleien im Wirtschaftsrecht tätig. Seine besondere Stärke liegt in der fachübergreifenden wirtschaftsrechtlichen Kompetenz, insbesondere im Gesellschaftsrecht sowie in M&A- und Kapitalmarkttransaktionen.

Thomas Scharpf ist Diplom-Betriebswirt (FH) und seit 2003 Rechtsanwalt. Er studierte Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Kempten und Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg und promovierte im Aktienrecht.

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Kempten

Mitgliedschaften

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

Gut zu wissen

Assistenz

Sabine Przerwok

Meine Spezialgebiete

Baurecht

Die Bau- & Immobilienbranche ist Stabilitätsanker und Wachstumsmotor der deutschen Volkswirtschaft. Zugleich erfüllt sie eine essenzielle gesamtgesellschaftliche Funktion: Sie schafft ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld. Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt durch eine besonders hohe Zahl an rechtlichen Normen, wobei die Grenze von rechtlichen zu technischen Regelungen fließend ist. Zudem spielen auch hier digitale als auch nachhaltige Lösungen eine immer größere Rolle und werden politisch vorgegeben. In diesem komplexen Umfeld beraten wir Sie umfassend, zielgerichtet und spezialisiert, damit Sie für die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei Bauprojekten ergeben, gewappnet sind.

Building Smart

Bauen ist technisch komplex. Gleichzeitig soll es nachhaltig sein. Die gesetzten Termin- und Budgetziele sollen eingehalten werden. Aktuell enden Bauprojekte zu häufig in Nachtrags- oder Mängelstreitigkeiten und keines der gesetzten Ziele wird erreicht. Zugleich wird die Welt digitaler. Ein Umdenken ist deshalb notwendig. Smartes Bauen ist angesagt und die dafür benötigten – rechtlichen -Werkzeuge stellen wir bereit.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über Ausführung und Vertrieb bis zur Verwertung.

Planung & Projektsteuerung

Technisch anspruchsvolle Projekte benötigen eine professionelle Planung und Umsetzung. Für solche Projekte optimale rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und solche Projekte erfolgreich begleiten zu können, setzt in hohem Maße Verständnis für gegebene technische und wirtschaftliche Zusammenhänge voraus. Wir nehmen für uns in Anspruch, etwas davon zu verstehen, was Sie in Bezug auf Ihre Projekte bewegt. Deswegen stehen wir Ihnen bestmöglich zur Seite.

Vergaberecht

Als Fachanwälte für Vergaberecht unterstützen wir unsere Mandanten umfassend bei allen Rechtsfragen in Zusammenhang mit Ausschreibungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Wir unterstützen die öffentliche Hand und andere Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren. Als Anwälte für Vergaberecht unterstützen wir außerdem Unternehmen, die sich als Bieter um öffentliche Aufträge bewerben und sorgen gegebenenfalls für effektiven Rechtsschutz – nicht nur im Nachprüfungsverfahren.

Mehr über mich

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Begleitung komplexer Bauvorhaben und europaweiter Vergabeverfahren. Ich berate (öffentliche) Auftraggeber, Investoren, Architekten und Ingenieure sowie Unternehmen projektbegleitend und nötigenfalls auch vor Gericht oder den Vergabekammern. Besondere Expertise habe beim nachhaltigen Planen und Bauen, sog. Green Contracts. Daneben habe ich jahrelange Erfahrung in der Vergabe von IT- und Bauleistungen, insbesondere auch im medizinischen Bereich.

Professionelle Vertragsgestaltung verbunden mit einem Gespür für mögliche Entwicklungen ermöglicht genau das: Das Risiko kostenintensiver und zeitraubender Auseinandersetzungen lässt sich durch eine vorausschauende Beratung deutlich reduzieren.

Vorausschauend zu beraten ist meine Stärke, und das nutze ich zum Vorteil meiner Mandanten. Denn auch in rechtlichen Auseinandersetzungen ist im Vorteil, wer vorausschauend agiert und nicht reflexartig reagiert.

Werdegang

Ich habe Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg und Uppsala (Schweden) studiert. Nach meinem Referendariat in Baden-Baden mit Stationen in einer international tätigen Anwaltssozietät in Stuttgart im Bereich Öffentliches Recht / Immobilienrecht und bei der Deutschen Botschaft in Kopenhagen begann ich 2012 direkt bei Bartsch. Seit 2017 bin ich Partnerin der Kanzlei.

Ich bin Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht und habe den Fachanwaltslehrgang für Verwaltungsrecht erfolgreich abgeschlossen.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.

  • Institut für Baurecht Freiburg

Lehrtätigkeiten

  • Fachanwaltsfortbildung Bau- und Architektenrecht und Verwaltungsrecht, SiS Schwetzingen

  • Hochschule Karlsruhe, öffentliches Wirtschaftsrecht

Veröffentlichungen

  • Stoltefuß/Przerwok, Baurecht für Bauunternehmen, PraxisWissen Baurecht, Juli 2024

  • Vergaberechtsreform 2016: Neue Regeln bei öffentlichen Aufträgen (IHK – Magazin Karlsruhe 2016, 3/2016, 37f)

Beiträge Baurecht 2.0

Bauvertragsrecht
§ 650f und § 635 BGB – Wettlauf der Fristen

Das korrekte Setzen von Fristen ist in der Praxis gar nicht so einfach, für viele Ansprüche aus Bauverträgen, seien es Mängelansprüche, Verzugsansprüche ...

Bauvertragsrecht
Einwendungen gegen Gerichtsgutachten (erst) im Berufungsverfahren – nicht zu spät!

In Gerichtsverfahren mit baurechtlichem Bezug sind vor einer Entscheidung häufig technische Fragen zu klären, sei es zu (angeblichen) Mängeln, Maßen oder dem ...

Gut zu wissen

Assistenz
16.04.2026
  I   Veranstaltung
Schwetzinger Verwaltungsrechtstage (Rechtsanwaltsfortbildung) am 16. April 2026: Aktuelle Rechtsprechung im Zuwendungsrecht
I   News
15.01.2026
Neujahrsempfang 2026 der IHK Karlsruhe

Moritz Menker

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Mehr über mich

„Information technology and business are becoming inextricably interwoven. I don’t think anybody can talk meaningfully about one without the talking about the other.“ – Bill Gates

Schon vor Jahren hat sich herauskristallisiert, dass Technologie und Unternehmen untrennbar verbunden sind. Mein Anspruch ist daher eine Rechtsberatung mit Blick auf den technologischen Fortschritt. Im Rahmen dessen berate ich meine Mandanten in allen Gebieten des IT-Rechts und der Vertragsgestaltung. Dabei verbinde ich meine fachlichen Rechtskenntnisse mit meinem informatischen Verständnis, um meinen Mandanten eine moderne Rechtsberatung in der rasanten Welt des IT-Rechts zu bieten. Mir ist dabei die Arbeit auf Augenhöhe wichtig, um beide Seiten inhaltlich abzuholen und keine Fragen offen zu lassen.

Moritz Menker persönlich

Aufgewachsen bin ich in Norddeutschland, heute genieße ich die schöne Umgebung des Schwarzwalds. In meiner Freizeit programmiere und koche ich gerne.

Werdegang

Mein Studium habe ich an der Martin-Luther-Universtität Halle-Wittenberg absolviert und dabei den Schwerpunkt auf das Wirtschaftsstrafrecht gelegt. Im OLG Bezirk Karlsruhe durchlief ich am Landgericht Karlsruhe das Referendariat. Dabei habe ich meine Begeisterung für die Informatik in meine Arbeit einfließen lassen, indem ich den Schwerpunkt des IT-Rechts gewählt habe.

Während meiner Anwaltsstationen habe ich Bartsch Rechtsanwälte kennengelernt und darüber hinaus auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter weitere Arbeitserfahrung gesammelt. Aufgrund der herausragenden Zusammenarbeit innerhalb der Kanzlei wollte ich auch nach dem Referendariat Teil des Teams bleiben. Seit August 2025 bin ich bei Bartsch Rechtsanwälte als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt IT-Recht tätig.

Gut zu wissen

Assistenz

Julia Straburzynski

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Mehr über mich

In einer Welt, in der technologische Entwicklungen schneller voranschreiten als gesetzliche Regelungen, ist es entscheidend, einen verlässlichen Partner an der Seite zu haben. Meine Begeisterung für Informatik ermöglicht es mir, die Vorhaben meiner Mandanten zu verstehen und richtig einzuordnen.  Dank meiner Kenntnisse und Erfahrungen im IT- und Datenschutzrecht aus Forschung und Praxis unterstütze ich unsere Mandantinnen und Mandanten dabei, rechtliche Hürden zu überwinden und ihre Projekte rechtssicher umzusetzen.

Julia Straburzynski persönlich

Ich bin in Bad Wildbad im Schwarzwald aufgewachsen. In meiner Freizeit begeistere ich mich für Kraftsport und Fotografie.

Werdegang

Ich studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg mit dem Schwerpunkt Medien- und Informationsrecht. In Karlsruhe war ich wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht (IIWR) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) im Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht mit besonderem Fokus auf Smart Mobility.

Das Referendariat absolvierte ich in Baden-Baden und Karlsruhe mit Stationen bei einer mittelständischen Kanzlei im IT- und Datenschutzrecht.

Seit Juni 2024 bin ich als Rechtsanwältin bei Bartsch Rechtsanwälte tätig mit Schwerpunkt im IT-Recht.

Gut zu wissen

Assistenz
21.04.2026
  I   Veranstaltung
KSF 2026 online – Karlsruher Sachverständigenforum
I   News
23.10.2025
Neu erschienen: Die KI-Verordnung in der Praxis!

Dr. habil. Christian Förster

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Transport & Logistik

Transport & Logistik umfasst die effiziente Planung, Organisation und Durchführung von Waren- und Gütertransporten sowie die Verwaltung von Lager- und Distributionsprozessen, um den reibungslosen Ablauf der Lieferkette sicherzustellen. Wir unterstützen Sie dabei von rechtlicher Seite indem wir für Sie Verträge prüfen, ausgestalten und verhandeln, Haftungsrisiken erkennen helfen und etwaige Schadensfälle abwickeln.

Mehr über mich

In mehr als zwei Jahrzehnten universitärer Tätigkeit habe ich gelernt, einem Rechtsproblem erst auf den Grund zu gehen, bevor man sein Ergebnis präsentiert. Zum einen nämlich steckt der Teufel im Detail, zum anderen lässt sich überzeugend nur erklären, was man selbst verstanden hat.

Meinen Mandanten höre ich daher zunächst einmal zu, um zu erfahren, wo sie der Schuh drückt und was ihr Ziel ist. Meine wesentliche Aufgabe besteht dann darin, ihnen Rechts-Wege dorthin zu bahnen. Dies wiederum bedeutet, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen zu analysieren und dem Mandanten verständlich zu machen. Danach kann man gemeinsam entscheiden, welche tatsächlich die beste Lösung ist.

Werdegang

Ich studierte [von 1992 bis 1997] Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Beeindruckt von der Wahlstation in Tokyo am Ende des Referendariats begann ich [1999] parallel zu meinem Dissertationsvorhaben das Studium der Japanologie in Tübingen und Kyoto. Ich promovierte [2002] zu dem gesellschaftsrechtlichen Thema: „Die Dimension des Unternehmens: Ein Kapitel der deutschen und japanischen Rechtsgeschichte“.

Anschließend blieb ich als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Tübingen und wurde dort mit der Arbeit: „Die Fusion der Personalsicherheiten – Eine Neusystematisierung von Bürgschaft und Garantie aus rechtsvergleichender Perspektive“ [2009] habilitiert. Ich erhielt die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung.

Es folgten Lehrstuhlvertretungen bzw. befristete Professuren in Bonn, Dresden, Frankfurt a.M. und Freiburg. Nach einem ersten kurzen Ausflug in die Anwaltschaft erhielt ich [2014] einen Ruf an die Universität Heidelberg auf eine Professur für „Transcultural Studies (Social Sciences)“ am Exzellenzcluster „Asia and Europe“, die ich bis zum Auslaufen des Clusters [Ende 2018] innehatte.

Seit Januar 2019 bin ich Partner bei Bartsch Rechtsanwälte.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik, Frankfurt a.M.
  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht, Hamburg
  • Deutsch-Japanische Gesellschaft, Frankfurt a.M.
  • Deutsch-Japanische Juristenvereinigung, Hamburg
  • Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis, Düsseldorf
  • Förderverein Forschungszentrum Informatik, Karlsruhe (Mitglied des Vorstands)
  • Gesellschaft für Rechtsvergleichung, Freiburg
  • Zivilrechtslehrervereinigung

Veröffentlichungen

Kommentierungen

  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: §§ 1204-1272 BGB (Pfandrecht) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 200 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: §§ 33-54 LuftVG (Dritthaftung des Luftfahrzeughalters, Haftung des Luftfrachtführers) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 110 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, hrsg. v. Gsell u.a.: Art. 46b, 46c EGBGB (Durchführung der Rom I-VO) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 30 S.
  • beck-online.GROSSKOMMENTAR Handels- und Gesellschaftsrecht, hrsg. v. Henssler u.a.: Montrealer Übereinkommen (Beförderung im internationalen Luftverkehr) – vierteljährlich aktualisiert, ca. 520 S.
  • Beck´scher Online-Kommentar BGB, hrsg. v. Hau/Poseck: §§ 12, 823-840 BGB (Deliktsrecht) und Produkthaftungsgesetz – vierteljährlich aktualisiert, ca. 800 S.
  • Heymann, Handelsgesetzbuch, hrsg. von Horn u.a., Band 1, 3. Auflage 2019: §§ 1-37a HGB (Kaufmann, Handelsregister, Firma), 431 S.

Monographien

  • Allgemeiner Teil des BGB – Eine Einführung mit Fällen, 3. Auflage Heidelberg (C.F. Müller) 2015, XI, 127 S.
  • Schuldrecht Allgemeiner Teil – Eine Einführung mit Fällen, 3. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2015, XX, 306 S.
  • Schuldrecht Besonderer Teil – Eine Einführung mit Fällen, 2. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2016, XXV, 408 S.
  • Gesellschaftsrecht – Eine Einführung mit Fällen, 2. Auflage Heidelberg (C.F. Müller), 2016, XVIII, 301 S.
  • Die Fusion von Bürgschaft und Garantie – Eine Neusystematisierung aus rechtsvergleichender Perspektive, Tübingen (Mohr Siebeck) 2010, XXII, 548 S. (Habilitationsschrift)
  • Die Dimension des Unternehmens – Ein Kapitel der deutschen und japanischen Rechtsgeschichte, Tübingen (Mohr Siebeck) 2003, XIV, 403 S. (Dissertation)

Mitautorschaften

  • Beck’sches Formularbuch – Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht, 15. Auflage 2026, hrsg. v. Gebele/Scholz: IT-Recht, ca. 133 S.
  • Die KI-Verordnung in der Praxis (mit Julia Straburzynski), 2025, XXV, 169 S.
  • COVID-19 – Rechtsfragen zur Corona-Krise, 3. Auflage 2021, hrsg. v. Schmidt: Deliktsrecht, ca. 30 Seiten
  • Einführung in das japanische Recht, hrsg. v. Kaspar/Schön: Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzungen, 2018, S. 63-80
  • Laws of Korea, 2nd Annotated Edition 2015, hrsg. v. US-Korea Law Foundation: Co-Editor Civil and Commercial Law, ca. 30 S.

 

Aufsätze (Auswahl)

  • IT-Vertragsrecht: Teil 6 – Unterlizenzierung fremder Standardsoftware (Reselling), MMR 2025, S. 689-695
  • IT-Vertragsrecht: Teil 5 – Cloud-Computing (SaaS, PaaS, IaaS), MMR 2025, S. 19-26
  • IT-Vertragsrecht: Teil 4 – Miete und Kauf von Standardsoftware, MMR 2024, S. 760-769
  • IT-Vertragsrecht: Teil 3 – Software-Entwicklungsvertrag (agile Methode), MMR 2024, S. 474-481
  • IT-Vertragsrecht: Teil 2 – Software-Entwicklungsvertrag (Wasserfall-Methode), MMR 2024, S. 384-390
  • IT-Vertragsrecht: Teil 1 – Grundlagen und Allgemeiner Teil, MMR 2024, S. 4-21
  • Verkehrssicherungspflichten (II) – Ausgewählte Tatbestände, JA 2019, S. 1-8
  • Das neue Pauschalreiserecht, JA 2018, S. 561-568
  • Verkehrssicherungspflichten (I) – Systematik und wesentliche Fallgruppen, JA 2017, S. 721-728
  • Schadensrecht – Systematik und aktuelle Rechtsprechung, JA 2015, S. 801-808
  • Collateral Damage – Produkthaftungsansprüche koreanischer Soldaten gegen US-amerikanische „Agent Orange“-Hersteller, RIW 2015, S. 169-179; gekürzte Fassung erschienen unter dem Titel: „Die Folgen von Agent Orange“ in FAZ vom 28.4.2015, im Internet unter http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/vietnamkrieg-die-folgen-von-agent-orange-13562135.html
  • Wesentliche Vertragsverletzung sowie Aufrechnung nach CISG-Maßstäben, NJW 2015, S. 830-833
  • Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in §§ 312 ff. BGB – Eine systematische Darstellung für Studium und Examen, JA 2014, S. 721-730 (Teil 1) und S. 801-808 (Teil 2)
  • Neues Verbraucherrecht im BGB – Anwendungsbereich, Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Außergeschäftsraum- und Fernabsatzverträgen seit dem 13. 6. 2014, ZIP 2014, S. 1569-1575
  • Verschuldensvermutung bei der Amtshaftung – Aufsichtspflicht von Kindergartenpersonal, NJW 2013, S. 1201-1203
  • Drittwirkung von BSE-Testpflichten – Amtshaftung für fehlerhafte Freigabe von nicht auf BSE getesteter Ware, NJW 2013, S. 571-573
  • Safeguarding Public Interest in Companies through Corporate Social Responsibility?, KSzW (Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht) 2013, S. 106-112
  • Haftung für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung in Japan, RIW 2013, S. 44-54
  • Die Pflicht des Verkäufers zur Ersatzlieferung in den sog. „Einbaufällen“ – zugleich Besprechung von EuGH, Urt. v. 16.6.2011 – Rs C-65/09, C-87/09, ZIP 2011, S. 1493-1501
  • Die Kündigung von „Internet-System-Verträgen“ gem. § 649 BGB, ZGS 2011, S. 253‑259
  • Aktionärsrechte in der Hauptversammlung – quo vaditis?, AG 2011, S. 362-373
  • Abschied vom Gegensatz von Werk- und Dienstvertrag?, ZGS 2010, S. 460-466
  • Problematische Bürgschaftsverpflichtungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, WM 2010, S. 1677-1684
  • Internationale Corporate Governance Kodizes – insbesondere das Problem der Mehrstimmrechtsaktien, in: Assmann u.a. (Hrsg.), Markt und Staat in einer globalisierten Wirtschaft, 2010, S. 203-225
  • Stellvertretung – Grundstruktur und neuere Entwicklungen, JURA 2010, S. 351-358
  • Der Schwarze Ritter – § 826 BGB im Gesellschaftsrecht, AcP 2009, S. 399-444
  • From information overflow to incapacitation – Comparing German and Japanese consumer protection, Zeitschrift für Japanisches Recht Nr. 27 (2009), S. 169-181
  • Shingi seijitsu no gensoku – Das Prinzip von Treu und Glauben im japanischen Schuldrecht, RabelsZ 2009, S. 78-99
  • Soziale Verantwortung von Unternehmen rechtlich reguliert – Corporate Social Responsibility (CSR) auf dem Prüfstand, RIW 2008, S. 833-840 
  • Europäische Corporate Governance – Tatsächliche Konvergenz der neuen Kodizes?, ZIP 2006, S. 162-171
  • Der Einwendungsduschgriff – Humor im Recht, JURA 2005, S. 314-319
  • Mittelstandsförderung auf Europäisch – Neue Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zum 1. 1. 2005, EWS 2005, S. 4-8

Lehrveranstaltungen

International School of Management, Standort Stuttgart (seit 2022)
  • Konzeption und Betreuung des Grundlagen-Pflichtmoduls „Law and Ethics“ im Rahmen des Masterstudiengangs
Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe, Lehrauftrag Studiengang BWL/Bank (2020-2021)
  • Vorlesungen: Bürgerliches Recht I & II
Universität Heidelberg, Professur Exzellenzcluster „Asia and Europe“ (2014-2018)
  • Vorlesungen: Introduction to East Asian Law I & II (mehrfach)
  • Seminare (u.a.):
    – Legal Consequences of Modern Technology
    – Law in Political Context
    – Treaties between East and West
    – Foundations of East Asian Law
    – Responsibility for Human Action – Legal Liability as Driving Factor in Modern Societies
Universität Heidelberg, Lehrauftrag Juristische Fakultät (2013-2016)
  • Vorlesungen: Einführung in Ostasiatische Rechtsordnungen I & II (mehrfach)
Universität Frankfurt a.M., Entlastungsprofessur Juristische Fakultät (2011-2013)
  • Vorlesungen (u.a.):
    – BGB AT
    – Schuldrecht AT (mehrfach)
    – Vertragliche Schuldverhältnisse
    – Bereicherungsrecht
    – Gesellschaftsrecht
  • Seminare u.a. zum Gesellschafts-, Medizin- und Technikrecht

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