![](https://bartsch.law/wp-content/uploads/2024/07/5.-Karlsruher-Bauherrenkongress-2-1024x1024.png)
Fotonachweis: ©buildingSMART Deutschland
Ein Vortrag im Rahmen der Mitgliederversammlung des Fachverband Glas-Fenster-Fassade Baden-Württemberg.
Am 1. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie zu der BEG EM in Kraft. Damit sind erhebliche Änderungen verbunden, die auch die ausführenden Unternehmen betreffen. Insbesondere ist es zukünftig erforderlich, dass der Bauherr bereits mit der Antragstellung einen aufschiebend oder auflösend bedingt abgeschlossenen Vertrag vorlegt. Damit verbundenen sind u.a. Fragen zur Erbringung von Leistungen vor Erlass des Fördermittelbescheids, Vertrags- und Ausführungsfristen sowie Preisanpassungen.“
Fördermittelrecht: Sabine Przerwok, Fachanwältin für Vergaberecht sowie Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht referiert am 18. April 2024 zum aktuellen Stand im Fördermittelrecht. Bei der Abwicklung bereits gewährter Förderungen für Projekte privater und öffentlicher Auftraggeber durch EU, Bund und Länder kommt es regelmäßig zu Fragestellungen oder gar Rückforderungen ausbezahlter Förderungen.
Beim B2Run in Karlsruhe sind dieses Jahr 8.500 Teilnehmer an den Start gegangen. Mit dabei waren auch dieses Jahr Bartsch Rechtsanwälte. Bei strahlend blauem Himmel und Sonnenschein ging es über eine Strecke von 5,4 km durch den Schlossgarten und rund um den Schlossgartensee. Eine tolle Veranstaltung, bei der wir auch nächstes Jahr wieder dabei sein werden.
Wir freuen uns schon auf den nächsten Lauf der Region – die Bergdorfmeile am 30.06.2023!