Dr. Marc Pfirmann verstärkt Bartsch Rechtsanwälte in Pforzheim

Zum 1. Januar 2025 begrüßt Bartsch Rechtsanwälte Dr. Marc Pfirmann als neuen Partner. Mit seiner umfassenden Expertise im Gesellschaftsrecht / M&A verstärkt er das ohnehin starke M&A-Team, das bisher aus den Anwälten Hendrik Stroborn, Bernhard Fritz, Ulrich A. Götz (Karlsruhe), Dr. Thomas Scharpf (München) sowie Florian Krug und Daniel Scharpf besteht. Gemeinsam wird das deutlich erweiterte Team weiterhin geschlossen in der Region auftreten.

Dr. Marc Pfirmann bringt langjährige Erfahrung als Corporate-Partner mit, die er unter anderem bei der US-Kanzlei Hughes Hubbard & Reed in Los Angeles sowie bei Gleiss Lutz, Ladenburger und zuletzt Bender Harrer Krevet gesammelt hat. Der 47-jährige Experte übernimmt in Pforzheim den Aufbau und die Leitung eines neuen Standorts und stärkt damit die regionale Präsenz von Bartsch Rechtsanwälte.

Der Standort ist Teil der regionalen Entwicklungsstrategie von Bartsch Rechtsanwälte und ein weiterer Schritt, Mandanten in Baden-Württemberg noch besser zu betreuen. Ziel ist es, Pforzheim als Full-Service-Wirtschaftskanzlei zu etablieren und neben dem Gesellschaftsrecht insbesondere auch die Bereiche Arbeitsrecht, Bau-, Architekten- und Immobilienrecht, Vergaberecht sowie IT-Recht weiterzuentwickeln.

Lösungen basieren heute selten auf der Expertise einer einzigen Fachrichtung. Wenn es anspruchsvoller wird, braucht es eine reibungslose Zusammenarbeit über die Grenzen einzelner Rechtsgebiete hinweg. Diesem Anspruch wird Bartsch Rechtsanwälte durch das interdisziplinär aufgestellte Team auch am Standort Pforzheim gerecht.

Verstärkung durch Dr. Simon Bahlinger

Neben Dr. Pfirmann ist auch Dr. Simon Bahlinger, Associate von Bender Harrer Krevet, zu Bartsch Rechtsanwälte gewechselt. Gemeinsam werden sie zu einem weiteren Ausbau des Bereichs Gesellschaftsrecht und M&A sowie zu einer noch stärkeren Präsenz von Bartsch Rechtsanwälte in Baden-Württemberg beitragen. 

Bartsch Rechtsanwälte beraten bei grenzüberschreitender Transaktion

Für weitergehende Informationen steht Ihnen Julien Sweeting gern zur Verfügung.

Bartsch Rechtsanwälte haben die Heilpflanzenwohl AG bei der Finanzierung und dem kürzlich erfolgten Erwerb der alteingesessenen OTC-Marken „Omniflora“ und „Döderlein“ von Haleon in einer komplexen grenzüberschreitenden Transaktion mit belgischem, deutschem und englischem Recht beraten. Dr. Hari Sven Krishnan, CEO von Heilpflanzenwohl, sagte: „Julien Sweeting und seine Kollegen haben uns in allen Aspekten der Transaktion erfolgreich beraten. Seine Sektorkenntnisse, seine fundierte Rechtsberatung und seine kommerzielle Ausrichtung trugen maßgeblich dazu bei, einen reibungslosen Vertragsprozess zu gewährleisten und uns zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.“ 

Was ist im Erbfall zu tun?

Erbscheinverfahren, Erbauseinandersetzung & Co.

Ein Erbfall ist für die Hinterbliebenen in der Regel mit vielen Aufgaben und Formalien verbunden. Die Abwicklung des Nachlasses kann zudem Schwierigkeiten bereiten, insbesondere wenn hieran mehrere Personen beteiligt sind.
Der Vortrag vermittelt anhand von praxisnahen Beispielen einen Überblick über die wesentlichen erbrechtlichen Schritte nach dem Erbfall (insbesondere Ausschlagung/Annahme der Erbschaft, Erbschein) und zeigt Möglichkeiten zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und zum Umgang mit Pflichtteilsansprüchen auf.

Rechtsanwalt Daniel Scharpf, Arbeitsschwerpunkt Erbrecht, informiert und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Erbrecht kompakt: Testament & Erbvertrag

Ist die gesetzliche Erbfolge vom Ergebnis her unerwünscht, so kann dies nur umgehen, wer rechtzeitig selbstbestimmt und gezielt den Vermögensfluss von Todes wegen steuert.
Der Vortrag zeigt die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung durch Testament und Erbvertrag auf und erläutert erbrechtliche Begriffe wie Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis und Auflage.

Daniel Scharpf, Arbeitsschwerpunkt Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen gerne.

Vorweggenommene Erbfolge: Zu Lebzeiten an später denken

Während sich das Erbrecht mit der Nachfolge eines Verstorbenen beschäftigt, ist unter vorweggenommener Erbfolge die lebzeitige Übertragung wesentlichen Vermögens in die nächste Generation zu verstehen. Ein klassischer Fall ist dabei die Übertragung der Immobilie auf Kinder. Ziele sind meist die Reduzierung von Pflichtteilslasten, Verminderung der Steuerlast und die Generationenplanung im Interesse erbrechtlicher Klarheit.
Es werden rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und dabei auch Themen wie Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung und Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkenden angesprochen.

Die Dozentin Dr. Stephanie Funk ist Fachanwältin für Erbrecht.

Erbrecht kompakt: Gesetzliche Erbfolge & Pflichtteilsrecht

Das gesetzliche Erbrecht führt häufig zu einer Vermögensverteilung, die die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers nicht widerspiegelt. Die Kenntnis des gesetzlichen Erbrechts ist daher unerlässlich für die Überlegung, ob in der eigenen Situation ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. An praxisnahen Beispielen werden die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht dargestellt. Es erfolgt zudem ein Exkurs zum Erbschaftsteuerrecht.

Dr. Stephanie Funk, Fachanwältin für Erbrecht, informiert und beantwortet Ihre Fragen.

Bartsch Rechtsanwälte freuen sich über fünf Auszeichnungen!

Handelsblatt – Deutschlands beste Kanzleien: Bartsch Rechtsanwälte wurden gleich in fünf Kategorien in Baden-Württemberg ausgezeichnet: Baurecht, IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Outsourcing und Technologierecht.

Der US-Verlag Best Lawyers hat exklusiv für das Handelsblatt die Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands für das Jahr 2024 ermittelt. Die Bewertung basiert auf der Anzahl der Empfehlungen, die von Juristen ausgesprochen werden. Hierbei kommt das Peer-to-Peer-Prinzip zum Einsatz: Anwälte geben ihre Stimme für Kollegen ab, die sie als besonders empfehlenswert einschätzen.

Zum Ranking: Ranking 2024 / HANDELSBLATT: Best Lawyers – Regionale Auszeichnungen

20. IT-Unternehmertag: Dr. Christian Förster spricht auf dem IT-Gipfeltreffen

Am 14. und 15. Oktober fand eine energiegeladene Jubiläumsausgabe statt. Das Gipfeltreffen im IT-Mittelstand feierte sein 20-jähriges Bestehen. CEOs und Inhaber aus dem Software- und IT-Mittelstand versammelten sich im Meliá Hotel in Frankfurt. Dr. habil. Dr. habil. Christian Förster sorgte mit seinem Vortrag „Der AI Act auf den Punkt gebracht – Neuer Rechtsrahmen für KI-System-Anbieter“ für Unterhaltung und schaffte es zugleich, komplexe juristische Zusammenhänge verständlich zu vermitteln. Sein Beitrag regte zu tiefgehenden Diskussionen an und gab den Teilnehmenden wertvolle Einblicke in die kommenden regulatorischen Herausforderungen für die IT-Branche.

Arbeitsrechtstag der IHK Karlsruhe 2024

Cannabis am Arbeitsplatz: Ein Thema, das in der Praxis nicht vernachlässigt werden sollte. In seinem Vortrag wird Herr Dr. Reinhard Möller als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie die rechtlichen Aspekte des Konsums von Cannabis am Arbeitsplatz beleuchten. Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Welche Herausforderungen ergeben sich in der Praxis? Erfahren Sie alles Wissenswerte zu diesem brisanten Thema.