Ich studierte [von 1992 bis 1997] Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Beeindruckt von der Wahlstation in Tokyo am Ende des Referendariats begann ich [1999] parallel zu meinem Dissertationsvorhaben das Studium der Japanologie in Tübingen und Kyoto. Ich promovierte [2002] zu dem gesellschaftsrechtlichen Thema: „Die Dimension des Unternehmens: Ein Kapitel der deutschen und japanischen Rechtsgeschichte“.
Anschließend blieb ich als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Tübingen und wurde dort mit der Arbeit: „Die Fusion der Personalsicherheiten – Eine Neusystematisierung von Bürgschaft und Garantie aus rechtsvergleichender Perspektive“ [2009] habilitiert. Ich erhielt die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung.
Es folgten Lehrstuhlvertretungen bzw. befristete Professuren in Bonn, Dresden, Frankfurt a.M. und Freiburg. Nach einem ersten kurzen Ausflug in die Anwaltschaft erhielt ich [2014] einen Ruf an die Universität Heidelberg auf eine Professur für „Transcultural Studies (Social Sciences)“ am Exzellenzcluster „Asia and Europe“, die ich bis zum Auslaufen des Clusters [Ende 2018] innehatte.
Seit Januar 2019 bin ich Partner bei Bartsch Rechtsanwälte.