Rüdiger Strubel

Meine Spezialgebiete

Beratung im Rahmen von Immobilientransaktionen

Das Bauvertragsrecht ist ein essenzieller Bestandteil des Bauwesens. Mein Ziel ist es, Ihre Bauprojekte rechtssicher zu gestalten. Von der sorgfältigen Vertragsgestaltung bis zur effektiven Konfliktlösung setze ich mich für Ihre Interessen ein, um Risiken zu minimieren und den Erfolg Ihres Bauprojekts sicherzustellen.

Due Diligence

Im Bauträgerrecht biete ich individuelle und praxisorientierte Lösungen. Dabei konzentriere ich mich auf die rechtliche Begleitung von Bauträgerprojekten, von der Vertragserstellung bis zur erfolgreichen Abnahme.

Strukturierungsberatung

Real Estate befasst sich mit dem Kauf, Verkauf, der Entwicklung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden. Ich begleite und berate Sie rechtlich bei Immobilienkäufen und -verkäufen, unterstütze bei der Projektentwicklung, um die Sicherheit und den Erfolg Ihrer Immobilieninvestitionen zu sichern.

Real Estate

Wir beschäftigen uns mit allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit Real Estate und beraten unsere Mandanten insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Asset Management. Unser Team beherrscht die Entwicklung und Steuerung umfangreicher Immobilienprojekte – von der Planung über Ausführung und Vertrieb bis zur Verwertung.

Mehr über mich

Ein Ansprechpartner – mehrere Disziplinen. Eine ganzheitliche Betrachtung einer Strukturierung bietet einen qualitativen Mehrwert. Als Rechtsanwalt berate ich internationale und nationale Investoren. Mein Fokus liegt auf der Beratung im Rahmen von Due Diligence-Prüfungen, der Strukturierungsberatung sowie im Rahmen von Immobilientransaktionen. Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Beratung von Real Estate Investments in Deutschland.

Werdegang

Rüdiger Strubel studierte Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg.

Seit 2006 arbeitete er unter anderem insgesamt mehr als zwölf Jahre für PwC und EY sowie mehr als zwei Jahre für PwC Legal in der Beratung international tätiger Unternehmen in der Finanz- sowie in der Immobilienbranche.

Rüdiger Strubel ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und ist zudem als Fachanwalt für Steuerrecht gelistet.

Rüdiger Strubel ist seit März 2022 in der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte tätig.

Gut zu wissen

Assistenz

18.09.2022
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte beim BusinessTeamMarathon in Karlsruhe

31.08.2022
  I   News
3. Bartsch-Lauf in Karlsruhe

Bernhard Fritz

Meine Spezialgebiete

Gesellschafterstreitigkeiten

In allen Gesellschaftsformen (z.B. BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG) sind Streitigkeiten der Gesellschafter denkbar. Auch wenn maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge helfen können, Streit zu vermeiden, zeigt die Erfahrung, dass es unabhängig von den vertraglichen Regelungen Meinungsverschiedenheiten geben kann, die zu lösen sind. Bei diesen Meinungsverschiedenheiten kann es um Investitionen, Finanzierungen, Erweiterung oder Einstellung eines Geschäftsbereiches oder auch Entscheidungen über die Verwendung des Gewinnes oder die Abberufung von Geschäftsführern gehen. Wenn es in den Gesellschafterversammlungen nicht gelingt, die Unstimmigkeiten zu beseitigen, sind Versuche der außergerichtlichen Streitbeilegung sinnvoll. Vor Gericht werden im Regelfall formelle und materielle Mängel von Gesellschafterbeschlüssen und streitige Abstimmungsergebnisse angegriffen.

Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht

Bei der Beantwortung von Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht kommt es zunächst auf die Rechtsform der Gesellschaft an. Davon wiederum hängt es ab, ob neben der Gesellschaft auch Gesellschafter oder Organe der Gesellschaft haften können. Letztlich wird im Gesellschaftsrecht zwischen Innenhaftung, also der Haftung der handelnden Organe (Geschäftsführer oder Vorstand oder u.U. auch Beirat oder Aufsichtsrat) gegenüber der Gesellschaft und Außenhaftung, also der direkten Haftung von weiteren handelnden Personen oder Unternehmen gegenüber Gläubigern der Gesellschaft unterschieden. Im Falle der Insolvenz einer Gesellschaft widmet ein Insolvenzverwalter einer möglichen Haftung von weiteren Personen oder Unternehmen eine erhöhte Aufmerksamkeit.

Geschäftsführerhaftung

Vorständen und Geschäftsführern wird grundsätzlich bei der Führung der Geschäfte einer Gesellschaft ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt, zu dem neben dem bewussten Eingehen geschäftlicher Risiken auch die Gefahr von Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen gehört. Dieses geschäftliche Entscheidungsermessen wird durch Gesetze, Gesellschaftsverträge oder Geschäftsordnungen begrenzt. Bewegen sich die Vorstände oder Geschäftsführer im Rahmen dieses Handlungsspielraumes, handeln sie nicht pflichtwidrig. Eine Schadensersatzpflicht (Haftung) kommt erst dann in Betracht, wenn die Grenzen überschritten sind, in denen sich ein verantwortungsbewusstes Handeln bewegen muss, das ausschließlich am Gesellschaftsinteresse orientiert ist und auf sorgfältigen Ermittlungen beruht.

Aufsichtsratsrecht

Ein Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben (z.B. bei der Aktiengesellschaft), teilweise per Satzung oder Gesellschaftsvertrag vereinbart. So kennt beispielsweise das Recht der GmbH keinen obligatorischen Aufsichtsrat, wenn sich nicht aus der Anzahl der Mitarbeiter einer GmbH aus der Mitbestimmung ein Pflichtaufsichtsrat bilden muss.

Ein Aufsichtsrat setzt sich aus gewählten Vertretern der Anteilseigner und bei großen Gesellschaften auch der Belegschaft zusammen. Der Aufsichtsrat hat meist die Aufgabe, die Geschäftsführung zu beraten, insbesondere aber zu überwachen und zu kontrollieren.

Bankrecht

Beim Bankrecht ist zwischen dem privaten Bankrecht und dem öffentlichen Bankrecht zu unterscheiden.

Beim privaten Bankrecht geht es um die Beziehungen zwischen Bank und Kunden sowie dem Verhältnis der Banken untereinander. Die darauf bezogenen zivilrechtlichen Vorschriften sind über zahlreiche Gesetze verteilt und bei Verbrauchern als Kunden auch vom Europarecht geprägt. Das private Bankrecht wird darüber hinaus auch durch die Geschäftsbedingungen der Banken und innerhalb der Kreditwirtschaft durch Bankenabkommen ausgeformt.

Beim öffentlichen Bankrecht befassen sich öffentlich-rechtliche Regelungen mit der Aufsicht des Staates gegenüber der Kreditwirtschaft. Die Ziele der Bankenaufsicht bestehen darin, Missständen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der anvertrauten Vermögenswerte gefährden könnten, die die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen könnten oder die erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen könnten. Die Bankaufsicht wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die BaFin ausgeübt. Als unabhängiges Organ der EU nimmt die EZB die Bankenaufsicht aus europäischer Perspektive wahr.

Mehr über mich

Die Beratung unserer Mandanten beinhaltet nicht nur die rechtliche Beurteilung der zu beantwortenden Fragen, sondern hat auch das wirtschaftliche Ergebnis im Blick.

Neben der zivil- und aufsichtrechtlichen Vertretung im Bank- und Kapitalmarktrecht, helfe und berate ich bei der Umstrukturierung von Unternehmen ebenso wie bei Gesellschafterstreitigkeiten und Haftungsfragen der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. 

Werdegang

Nach meiner Ausbildung zum Bankkaufmann studierte ich Jura in Freiburg im Breisgau und Montpellier (France). Im Anschluss arbeitete ich als Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht in zwei anderen mittelständischen Karlsruher Kanzleien. Seit März 2019 bin ich Partner bei Bartsch Rechtsanwälte.

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht und Bank- und Kapitalmarkrecht
  • Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses für den Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Dozent im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Gut zu wissen

Assistenz

05.07.2024
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte bei der Bergdorfmeile

18.09.2022
  I   News
Bartsch Rechtsanwälte beim BusinessTeamMarathon in Karlsruhe

Bartsch Rechtsanwälte auf der EXPO Real in München

Vom 04.-06. Oktober fand wieder die größte Immobilienmesse EXPO Real in München statt. Investoren, Projektentwickler und Bauunternehmen aus der ganzen Welt trafen sich zum Erfahrungsaustausch.

Auch unser Partner, die TechnologieRegion Karlsruhe, war dort mit einem eigenen Stand vertreten und wir hatten viele Gelegenheiten, dort mit Mandanten und Interessenten ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen und Wissen zu teilen.

In München präsentierten in diesem Jahr rund 1.900 Aussteller aus 36 Ländern den 40.000 Teilnehmern ihre Leistungen mit dem Fokus auf den Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Transformation der Immobilienwirtschaft.

Advoselect Webinar, Thema: Energie und Wärme

Energiesicherheit, Energieversorgung und Energiepreise sind nicht nur ein wirtschaftliches Thema, sondern stellen uns auch vor rechtliche Herausforderungen.

Die Kanzleien des europaweiten Anwaltsnetzwerks Advoselect haben sich deshalb dieses Themas angenommen. In fünf Kurzbeiträgen erfahren Sie Wissenswertes über Miet- und Pachtverträge für Solar- und Windkraftanlagen, über innereuropäischen Energiehandel, aber auch über ein für Kommunen und Investoren wichtiges Thema, nämlich die durch die Politik beschleunigten Möglichkeiten, Gebiete für die Windkraftnutzung auszuweisen.

Dazu referierte unser Partner Alexander Hoff (im Video ab Minute 41). Wir freuen uns über Anregungen hierzu.

www.dropbox.com/scl/fi/box4jglomkk69mcc8oxkd/Energie-und-W-rme.mp4