Neu erschienen: Die KI-Verordnung in der Praxis!

Mit der KI-Verordnung (KI-VO), auch bekannt als „AI Act“, entsteht erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz in Europa. Unternehmen stehen damit vor der Aufgabe, den rechtssicheren Einsatz von KI-Systemen zu verstehen und umzusetzen.

Unsere Kollegen Dr. habil. Christian Förster und Julia Straburzynski geben in ihrem neu erschienen Handbuch „Die KI-Verordnung in der Praxis“ Orientierung und praxisnahe Einblicke in die Regelungen der KI-VO.

Das Handbuch erläutert die KI-VO anschaulich für alle, die im Unternehmen regelmäßig mit KI-Anwendungen zu tun haben und über deren Einsatz wachen oder entscheiden, ob in der Fachabteilung, der IT oder der Geschäftsführung.

Der erste Teil vermittelt die Grundlagen der KI-VO, beschreibt die unterschiedlichen KI-Systeme und stellt die Akteure und ihre Rollen vor. Der zweite Teil erklärt systematisch und mit Praxisbeispielen die Pflichten, die Anbieter, Betreiber oder andere Akteure je nach KI-System erfüllen müssen.

Mehr als 20 Schaubilder erleichtern dabei den Einstieg in besonders komplexe Vorschriften.

Das Buch beantwortet praxisrelevante Fragen, etwa:

🔹Wann ist ein KI-System „hochriskant“?

🔹Gibt es auch Pflichten bei „harmlosen“ Anwendungen?

🔹Wie vertragen sich leistungsfähige KI-Systeme und Datenschutz?

🔹Wie mache ich mein KI-System „cybersicher“?

🔹Was muss ich tun, wenn mein KI-System womöglich einen Schaden angerichtet hat?

Weitere Informationen und eine Leseprobe finden Sie unter https://www.beck-shop.de/foerster-ki-verordnung-praxis/product/37879474?srsltid=AfmBOopDy94wT5yokpVy6lZupdmbVrR13tzwb1HxLVDfQfKQmjdsN79m.

Herzlichen Glückwunsch an unsere Kollegen zur Neuerscheinung!

Neue EU-Verordnungen zu KI und Cybersicherheit

Die Flut an neuen EU-Verordnungen im Bereich der Informationstechnologie stellt Unternehmen vor immense Herausforderungen. An erster Stelle steht hier die KI-Verordnung, die ab Sommer 2026 europaweit gilt und zahlreiche neue Pflichten für alle Betriebe mitbringt, die KI-Anwendungen einsetzen. Hinzukommen weitere Regulierungen die Themen wie Cybersicherheit, Weitergabe digitaler Produktdaten und Risikomanagement der eigenen IT-Landschaft betreffen.

Um Sie bei der erfolgreichen Umsetzung dieser neuen Anforderungen zu unterstützen, laden wir Sie herzlich zu einer ca. zweistündigen Infoveranstaltung ein. Unser Partner, Herr Dr. habil. Christian Förster, wird Ihnen die wichtigsten Inhalte der neuen EU-Regelwerke erläutern und praxisorientierte Handlungsempfehlungen geben.

Moritz Menker

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Ihr geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte zu schützen und sie vor Schäden durch unlauteren Wettbewerb zu bewahren. Wir unterstützen Sie dabei sowohl mit maßgeschneiderter Rechtsgestaltung (z.B. Markenrecherche und -eintragungen, Ausgestaltung sowie Bezug von Lizenzen und Nutzungsrechten) als auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen im Verletzungsfall.

Mehr über mich

„Information technology and business are becoming inextricably interwoven. I don’t think anybody can talk meaningfully about one without the talking about the other.“ – Bill Gates

Schon vor Jahren hat sich herauskristallisiert, dass Technologie und Unternehmen untrennbar verbunden sind. Mein Anspruch ist daher eine Rechtsberatung mit Blick auf den technologischen Fortschritt. Im Rahmen dessen berate ich meine Mandanten in allen Gebieten des IT-Rechts und der Vertragsgestaltung. Dabei verbinde ich meine fachlichen Rechtskenntnisse mit meinem informatischen Verständnis, um meinen Mandanten eine moderne Rechtsberatung in der rasanten Welt des IT-Rechts zu bieten. Mir ist dabei die Arbeit auf Augenhöhe wichtig, um beide Seiten inhaltlich abzuholen und keine Fragen offen zu lassen.

Moritz Menker persönlich

Aufgewachsen bin ich in Norddeutschland, heute genieße ich die schöne Umgebung des Schwarzwalds. In meiner Freizeit programmiere und koche ich gerne.

Werdegang

Mein Studium habe ich an der Martin-Luther-Universtität Halle-Wittenberg absolviert und dabei den Schwerpunkt auf das Wirtschaftsstrafrecht gelegt. Am Landgericht Karlsruhe durchlief ich anschließend das Referendariat und dabei meine Begeisterung für die Informatik in meine Arbeit einfließen lassen, indem ich den Schwerpunkt des IT-Rechts gewählt habe.

Während meiner Anwaltsstationen habe ich Bartsch Rechtsanwälte kennengelernt und darüber hinaus auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter weitere Arbeitserfahrung gesammelt. Aufgrund der herausragenden Zusammenarbeit innerhalb der Kanzlei wollte ich auch nach dem Referendariat Teil des Teams bleiben. Seit August 2025 bin ich bei Bartsch Rechtsanwälte als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt IT-Recht tätig.

Gut zu wissen

Assistenz

Wer zahlt die Zeche? Ein Lehrstück über Cyberrisiko & Cyberversicherung in vier Akten

Dr. Christian Förster referiert zu Cyberversicherungen am 27.02.2025 im Haus der Wirtschaft, IHK Karlsruhe.

Die Zahl der Cyberangriffe steigt und immer mehr kleine und mittelständische #Unternehmen sind betroffen. Kaum ist der Angriff geschehen, liegen die Schäden schnell im Millionenbereich.

Ein Glück für den Betroffenen, der eine Cyberversicherung abgeschlossen hat?
Spoiler: Nicht jeder Angriff ist gedeckt – und das kann unangenehm werden.

Was alles so passieren kann und welche Fragen bei Abschluss einer Cyberversicherung zu klären sind, erläutert unser Kollege Dr. Christian Förster in seinem Vortrag beim Jahresauftakt-Event der Karlsruher Initiative für IT-Sicherheit (KA-IT-Si) am 27.02.2025 um 18:00 Uhr. Im Anschluss erhalten Sie Gelegenheit zum fachlichen und persönlichen Austausch beim Buffet-Networking.

Anmeldungen möglich unter https://www.ka-it-si.de/events/aktuelle.html. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den anschließenden Austausch.

Bartsch Rechtsanwälte ist seit Jahren aus Überzeugung Partner der Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative KA-IT-Si. Weitere Informationen unter https://www.ka-it-si.de.

IT- und Datenschutzrecht bei Bartsch | recht sicher

Bartsch Rechtsanwälte freuen sich über fünf Auszeichnungen!

Handelsblatt – Deutschlands beste Kanzleien: Bartsch Rechtsanwälte wurden gleich in fünf Kategorien in Baden-Württemberg ausgezeichnet: Baurecht, IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Outsourcing und Technologierecht.

Der US-Verlag Best Lawyers hat exklusiv für das Handelsblatt die Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands für das Jahr 2024 ermittelt. Die Bewertung basiert auf der Anzahl der Empfehlungen, die von Juristen ausgesprochen werden. Hierbei kommt das Peer-to-Peer-Prinzip zum Einsatz: Anwälte geben ihre Stimme für Kollegen ab, die sie als besonders empfehlenswert einschätzen.

Zum Ranking: Ranking 2024 / HANDELSBLATT: Best Lawyers – Regionale Auszeichnungen

20. IT-Unternehmertag: Dr. Christian Förster spricht auf dem IT-Gipfeltreffen

Am 14. und 15. Oktober fand eine energiegeladene Jubiläumsausgabe statt. Das Gipfeltreffen im IT-Mittelstand feierte sein 20-jähriges Bestehen. CEOs und Inhaber aus dem Software- und IT-Mittelstand versammelten sich im Meliá Hotel in Frankfurt. Dr. habil. Dr. habil. Christian Förster sorgte mit seinem Vortrag „Der AI Act auf den Punkt gebracht – Neuer Rechtsrahmen für KI-System-Anbieter“ für Unterhaltung und schaffte es zugleich, komplexe juristische Zusammenhänge verständlich zu vermitteln. Sein Beitrag regte zu tiefgehenden Diskussionen an und gab den Teilnehmenden wertvolle Einblicke in die kommenden regulatorischen Herausforderungen für die IT-Branche.

Julia Straburzynski

Meine Spezialgebiete

IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) betrifft den großen Bereich von Software, Hardware und Datenverarbeitung, der sich so schnell wie kaum eine andere Materie entwickelt und verändert. Leicht kann man daher hier den Überblick verlieren. Wir bieten Ihnen dazu fundierte Beratung an und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer IT, ein-schließlich Vertragsprüfung und -erstellung, Lizenzen, Hosting und nicht zuletzt Cybersecurity, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Geschäftspraktiken rechtlich einwandfrei und vor schädlichen Eingriffen geschützt sind.

Datenschutz

Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an, um sicherzustellen, dass Sie ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von maßgeschneiderten Datenschutzrichtlinien, die Überwachung und Prüfung von Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften.

Mehr über mich

In einer Welt, in der technologische Entwicklungen schneller voranschreiten als gesetzliche Regelungen, ist es entscheidend, einen verlässlichen Partner an der Seite zu haben. Meine Begeisterung für Informatik ermöglicht es mir, die Vorhaben meiner Mandanten zu verstehen und richtig einzuordnen.  Dank meiner Kenntnisse und Erfahrungen im IT- und Datenschutzrecht aus Forschung und Praxis unterstütze ich unsere Mandantinnen und Mandanten dabei, rechtliche Hürden zu überwinden und ihre Projekte rechtssicher umzusetzen.

Julia Straburzynski persönlich

Ich bin in Bad Wildbad im Schwarzwald aufgewachsen. In meiner Freizeit begeistere ich mich für Kraftsport und Fotografie.

Werdegang

Ich studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg mit dem Schwerpunkt Medien- und Informationsrecht. In Karlsruhe war ich wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht (IIWR) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) im Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht mit besonderem Fokus auf Smart Mobility.

Das Referendariat absolvierte ich in Baden-Baden und Karlsruhe mit Stationen bei einer mittelständischen Kanzlei im IT- und Datenschutzrecht.

Seit Juni 2024 bin ich als Rechtsanwältin bei Bartsch Rechtsanwälte tätig mit Schwerpunkt im IT-Recht.

Gut zu wissen

Assistenz

I   News
23.10.2025
Neu erschienen: Die KI-Verordnung in der Praxis!

I   News
15.08.2024
5. Bartsch-Lauf Anfang August