Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat unserer Kollegin Alexandra Steg die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen.
Alexandra Steg ist seit 2021 Rechtsanwältin bei Bartsch Rechtsanwälte und Teil des Teams Arbeitsrecht. Sie berät führende Unternehmen in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts sowie in Fragen des Kollektivarbeitsrechts.
Neben Alexandra Steg führen auch unsere Kollegen Dr. Alexander Hoff, Dr. Reinhard Möller sowie Dr. Gerhard Wagner die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht, deren Verleihung den Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse im Arbeitsrecht voraussetzt.
Wir gratulieren ihr und freuen uns sehr mit ihr.
