Das ist das Ziel der Entgelt-Transparenzrichtlinie. Geringeres Entgelt für Frauen und schlechte Bezahlung in klassischen Frauenberufen sollen der Vergangenheit angehören. Dafür hat sich die EU einiges einfallen lassen: Klare Entgeltstrukturen mit objektiven Bewertungskriterien werden zur Pflicht, die Vergleichbarkeit verschiedenartiger Berufe soll hergestellt werden, hinzu kommen Bürokratiemonster von Auskunfts- und Berichtspflichten. Die EU-Richtlinie hält vieles bereit, was es nach dem deutschen Entgelttransparenzgesetz noch nicht gibt. Betroffen sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße. Lassen Sie sich mitnehmen auf eine Reise in die Zukunft, in der nichts mehr so sein soll, wie es war. Diese Zukunft ist nicht mehr fern. Es gibt sogar schon Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, die den Anspruch auf die Entgeltgleichheit in bisher nicht bekannte Höhen treiben.
Dr. Reinhard Möller gibt Ihnen einen Überblick über die neuen Regelungen zur Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit, auf die Sie sich in Zukunft einstellen müssen.